und Hai dieses zunächst dadurch bezeugt, daß sie den Rat­haussaal für die feierliche Uebergabe der Fahne des Landes­schützenoereins an die das Fest veranstaltende Neue Schützen- gesellschaft zur Verfügung stellt. In diesem Saal findet auch die Preisoerteilung statt. Zugleich wird dte Stadt- Verwaltung den bei der Fahnenübergabe üblichen Ehrentrunk spenden. Auch hat sie zwei schöne Ehrengaben als Schiebpreise bewilligt. An weiteren Ehrengaben find außer von Setten einer ganzen Reihe hiesiger Privatpersonen und Vereine cingeaangen zwei Pokale vom Deutschen Schützenbund und drei Ehrengaben vom Wörttembergischen Landesschützenoerein, Stuttgart, 29. April. Der Bund der Landwirte Württembergs hält seine Landesoersammlung am Sonn­tag den 25. Mai in der Liederhalle in Stuttgart ab. Den Hauptoortrag wird Reichstagsabg. Dr. Oertel halten.

Der Verband Württ-Hoheuzollerischer Wasser- kraftbefitzer hielt am Sonntag im Saalbau in Ulm unter zahlreicher Beteiligung seine 10. Generalversammlung ab. An stelle des erkrankten ersten Vorsitzenden G. Schickhardt-, Betzingen führte Mühlenbesitzer Blank-Kanzach den Vorsitz. Dem vom Geschäftsführer Dr. Marquard-Stuttgart erstatteten Jahresbericht ist zu entnehmen, daß die Zahl der Mitglieder 946 beträgt, einschließlich der 7 Einzeloerbände an verschiedenen Wasserläufen. Vom Vorstand sind im Lauf des Jahres verschiedene wichtige Fragen des Wasserrechts behandelt worden: Die Berechnungsart im Entschädigungsoersahren, die Sachverständigenfrage, die Feststellung des Charakters der Gewässer, Wasserentzug in über 20 Fällen. Mißbrauch der Bestimmungen für Stauanlagen, Wässerungsfchwierig- ketten, die Oberschwäb. Ueberlandzentrale,Ftschereirechtu.a.m. Die Geschäftsstelle hat mit dem Techniker 62 Amtstage in den verschiedensten Gegenden des Landes abgehalten, um besonders den kleinen Werksbesitzern in schwierigen Fragen Rat zu erteilen. Eine große Zahl (71) besondere Wasser- rechtsfälle wurden sodann vom Büro erledigt. Auch im Berbandsorgan, deutsches Industrieblatt, wurden zahlreiche wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Fragen behandelt. In der Diskussion wurden besonders die immer häufigeren Fälle von Wasserentzug und namentlich die Oberschwäb. Ueberlandzentrale behandelt und eindringlich betont, daß ge­rade diese zwei Punkte eine fortschreitende Entwertung der mittleren und kleineren Wasserkräfte des Landes bedeuten, denen gegenüber nur die Solidarität der Werksbesitzer noch Schutz zu bieten in der Lage ist. Der Vorstand wurde be­auftragt, sestzustellen, ob, da die Versorgung Oberschwabens mit elektrischem Strom nunmehr auf einer ganz anderen Basis erfolgt, als früher projektiert, nicht noch eine Anzahl der vorhandenen Wasserkräfte dazu herangezogen werden könnten. Aus dem Kassenbericht ist zu ersehen, daß die Einnahmen 7318 die Ausgaben 6915 betrugen. Bei den Borstandswahlen wurden die meisten der bisherigen Vorstandsmitglieder aus 4 Jahre wiedergewählt und der Vorstand durch eine Reihe von Neuwahlen ergänzt. Rechts­anwalt Iehle I-Stuttgart erstattete sodann ein interessantes Referat über die Erfahrungen in der Praxis des Wasser­gesetzes. Seine Ausführungen gipfelten in dem einmütig aufgenommenen Beschluß, daß der Schutz der Wasserwerks­besitzer gegenüber der Ableitung von Quellen und unter­irdischen Gewässer im Wassergesetz ganz unzulänglich sei und der Verband bei der Regierung eine Aenderung der betr.' Bestimmungen herbeiführen müffe. Ferner müßte bei An­wendung der bestehenden Vorschriften das Wohl der Nutz­ungsberechtigten in Zukunft bester geschützt werden und zu berücksichtigen sein, daß der Werdsbesitzer gegenüber den Körperschaft!. Verbänden der wirtschaftlich schwächere sei und daß der Schutz seiner Interessen nicht nur aus Gründen des Rechts und der Billigkeit, sondern auch zum Zweck der Er­haltung der Eteuerkräfte notwendig sei.

r Tailfmge«, 29. April. (Erdbeben.) Heute früh 5.20 Uhr wurden wieder einige leichte Erdstöße verspürt.

p Vom Boderrfee, 28. April. Die Südwestgruppe des Deutschen Luftfahreroerbands erläßt jetzt das Ausschreiben für den Wasserflug-Wettbewerb bei Konstanz vom 29. Juni bis 5. Juli. Der Große Preis vom Bodensee, ein Flug über 200 Km., ist mit 40000 ^ dotiert und einem Ehren­preis des Staatssekretärs des Reichsmarineamts; der erste Preis beträgt 25000, der zweite 10000, der dritte 5000 -4S. Weitere Wettbewerbe sind: Steigfähigkeitsprüfung auf 500 Meter, erster Preis 3000, zweiter 2000 -6; Flug über 100 Kilometer, erster Preis 5000 und Ehrenpreis des Kaiser­lichen Automobilklubs, zweiter 3000 ; Konstruktionspreis:

erster Preis 5000, zweiter 3000, dritter 2000^. Für be­sondere Leistungen sind Ehrenpreise ausgescht, außerdem gibt es Prämien für die Befähigungsnachweise und Mechaniker­prämien.

* ^Württembergischer Fleischertag.

77 Am 4. und 5. Mai findet in Backnang der dies­jährige Bezirkstag des Bezirksoereins Königreich Württem­berg im Deutschen Fleischers« band statt. Das Programm ist sehr reichhaltig und so wird sich der Bezirkstag seinen Vorgängern in jeder Hinsicht würdig anreihen. Die Tages­ordnung enthält zahlreiche, für das Metzgergewcrbe sehr wichtige Punkte, z. B. die Frage des Lebendgewichthandels, Frachtermäßigung im Schlachtviehhandel usw. Es ist auch eine Besprechung über die langjährigen Schweinelieserungs- verträge, die gegenwärtig von einigen Städten, ähnlich dem Uliner Vorgehen in Aussicht genommen sind, vorgesehen. Bei allen diesen Fragen handelt es sich aber indirekt um die Verbilligung des Schlachtviehs und damit des Fleisches, sodaß diese Angelegenheiten auch die Allgemeinheit lebhaft interessieren müssen. Die Verhandlungen des Bezirkstags finden am Montag den 5. Mai vormittags 11 Uhr statt. Am Tage vorher wird eine Versammlung der Delegierten der Häute- und Felloereinigung abgehalten werden, die für die Interessenten gleichfalls von großem Wert sein wird. Letztere

Versammlung wird im Schwanensaal stattfinden, während für die Tagung des Bezirksvereins der Limpurgsaal sorge- sehen ist. Dte Fleischerinnung Backnang ist seit Wochen an der Arbeit, um ihre Kollegen würdig zu emvfangen und ihnen die freien Stunden, die die Versammlungen übrig lasten, möglichst angenehm zu gestalten. Da der Besuch zweifellos sehr zahlreich werden wird, ist es erwünscht, wenn die Herren, die Quartier benötigest, sich vorher anmelden. Auch ist Anmeldung zum Festesten, das am Montag nach­mittag 4 Uhr stattfinden soll, erwünscht.

Heftige Gewitter.

Mm, 28. April. Ein überaus heftiges Gewitter hielt heute morgen die ganze Stadt in Aufregung. Schon um 5 Uhr früh kündigte fortgesetztes fernes Donnem ein von Osten heranziehendes Gewitter an, das sich dann auch von 79 Uhr mit Regen, Hagel, Blitz und Donner von kaum erlebter Heftigkeit entlud. Das Auffallende war, daß fast jede Lustbewegung mangelte und die dräuenden Wolken, die eine wahre ägyptische Finsternis veranlaßten, hingen zwei Stunden über der Stadt. Don den unaufhörlich niederfahrenden Blitzen wurde eine ganze Anzahl von Ge­bäuden getroffen, die größere oder geringere Beschädigungen erlitten. Ein Strahl schlug in die Oberleitung der Straßen­bahn und verursachte eine vorübergehende Betriebseinstellung bet der Straßenbahn, ein anderer richtete Zerstörungen im Transformerhaus bei Senden an. In Schwaighofen wurde im Stall eines Landwirts eine Kuh inmitten anderer Rinder vom Blitz erschlagen. Leider kostete das Wetter auch einem Menschen das Leben. Aus dem Lerchenseld wurde am Schluß des Bataillonsexerzierens der als Winker beschäftigte und sich im Laufschritt vor einer Schützenlinie bewegende Musketier Blersch des Inf.-Reg. 120, Sohn des Hirsch- wirts von Riedlingen. vom Blitz getroffen und sofort etötet. Wiederbelebungsversuche waren ohne Erfolg, uch aus der Umgebung werden mehrere Blitzschläge ge­meldet, doch ist, wie auch hier, nirgends eine Zündung erfolgt.

r Karlsruhe, 28. April. Im badischen Markgräfler­land sind strichweise schwere Hagelschläge niedergegangen. Sie haben an den Obstbäumen und Feldfrüchten vielen Schaden angerichtet.

Augsburg, 28. April. Heute früh 5 Uhr zog über die hiesige Gegend ein überaus schweres Gewitter. Bei Bergheim wurde ein aus freiem Feld arbeitender Knecht vom Blitz erschlagen. Dies dürste in diesem Jahr der erste Todesfall durch Blitzschlag sein. Im Borort Göggingen setzte ein Blitz die Ziegelei von Schimpfte in Brand. Der Schaden ist bedeutend._

Wie wird das Vermögen bei Erhebung des Wehrgeldes festgestellt?

Der Bundesstaat, also die einzelstaatlichen Finanzbe­amtungen, nicht die Reichsfinanzbeamten, nimmt die Fest­stellung des Vermögens vor. Die Wehrsteuerpflichtigen haben eine Vermögenserklärung abzugeben, eine Vermögens- fastion und zwar unter der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Willen und Gewissen gemacht sind. Auch eidesstattliche Versicherung ist unter Umständen im Gesetz­entwurf vorgesehen. Beitragspflichtig und somit zur Abgabe einer Bermögenserklärung verpflichtet ist, wer ein Vermögen von mehr als 10000 besitzt. Das wäre die Untergrenze für die Wehrbeilragspflicht. Sie wird aber allen Anzeichen nach aus 20000 ^ erhöht werden. Der Inhalt der Ber- mögenserklärung umfaßt drei Arten von Vermögen: das Grundvermögen, das Betriebsvermögen und das Kapital­vermögen. Das Grundvermögen umsaßt Grundstücke Aecker, Wiesen, Wälder, Gebäude, grundstückähnliche Be­rechtigungen wie Erbbaurecht, Erbpachtrecht usw. Zum Betriebsvermögen gehören alle den Unternehmen gewidmeten Gegenstände wie Maschinen, Handwerkszeugs, Roh- und Hilssstoffe der Fabrikation u. a. Zum Kapitalvermögen zählen verzinsliche und unverzinsliche Forderungen, Aktien, Coupons, Anteilscheine, bar Geld, selbständige Rechte wie Verlags- und Patentrechte, Rechte auf Renten, Leibgedinge. Nutzungen. Dagegen gehören nicht hierher Ansprüche an Witwen-, Waisen- und Pensionskassen aus Kranken-, Un­fall- oder Reichsversicherung, aus Renten und ähnliche Be­züge. die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Dienst­verhältnis gewährt werden, auch nicht die Ansprüche aus Lebens- und Kapitaloersicherungen. Ferner gellen nicht als Vermögen Möbel und Hausrat, auch Luxusmobiliar. Sodann dürfen an dem so gefundenen Vermögen abgezogen werden die dinglichen und persönlichen Schulden, sowie der Wert der dem Beitragspflichtigen obliegenden Leistungen an Renten, Nutzungen usw. Dagegen sind nicht abzugsfähig die zur Bestreitung des Haushalts eingegangenen laufenden Schulden, die Haushaltungsschulden. Der Entwurf hat so­mit zwei Bermögensbegriffe konstruiert, das Rohvermögen und das Reinoermögen oder Steuervermögen, ähnlich wie die Einkommensteuergesetze von Roh- und Reineinkommen, Brutto- und Nettomietwerl reden. Die Behörde prüft nur dte Bermögenserklärung, läßt sich im Anstandsfall die Er­klärung beweisen und kann dem Beitragspflichtigen eides­stattliche Versicherung über Richtigkeit und Vollständigkeit der Bermögenserklärung auserlegen. Außerdem kann die Steuerbehörde Auskunft verlangen von Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden, Notare bezüglich Nachlaßsachen. Vorständen von Gesellschaften, dagegen nicht von den Pass­behörden. den Verwaltungen der Schuldbücher öffentlicher Körperschaften und der öffentlichen Sparkassen.

Gerichtssaal.

r Stuttgart, 29. April. (Ein Stuttgarter Student vor der Pariser Strafkammer.) Der Deutsche Karl Haag

au« Stuttgart, der an der Pariser Universität studiert, ist von der neunten Strafkammer in Paris zu 2 Monaten Gefängnis und 105 Francs Geldstrafe verurteilt worden. Gr soll, wie die Württemberg« Zeitung berichtet, in der Nacht vom 25. auf 26. April in betrunkenem Zustande beleidigende Worte über Frankreich gesprochen und den Anlaß zu einer allgemeinen Prügelet gegeben haben. Ins­besondere wurde ihm vorgeworfen, daß er gesagt habe: Von euch niederträchtigen Franzosen stecke ich sechs auf mein Bajonett und röste sie lebendig."

r Stuttgart, 26. April. (Fall Schwäbsch.) In der Strafsache gegen den Rechtsanwalt Schwäbsch wegen Betrugsversuchs konnte seinerzeit einer der angeklagten Fälle nicht verhandelt werden, da der Hauptbelastungszeuge wegen Krankheit nicht erschienen war. Termin zu dieser Verhand­lung ist nunmehr von der Strafkammer des Landgerichts Stuttgart auf den 11. Juni anberaumt worden.

Kiel, 26. April. Das Kriegsgericht der Aufklärungs- schisfe sprach den Kapitänleutnant Loewe von dem großen KreuzerPark" von der Anklage, am Abend des 4. März durch Fahrlässigkeit den Zusammenstoß mit dem Torpedo­boot8 178" herbeigeführt zu haben, frei, da ihn kein Verschulden treffe.

Deutsches Reich.

Berlin, 28. April. Mit Bezug aus die Wamungen, die bei der Verliner Polizei wegen eines aus den Kaiser in Karsruhe beabsichtigten Attentates eingegangen sind, er- klärt das Polizeipräsidium, daß die vor einigen Tagen aus dem Ausland eingelaufene anonyme Warnung ganz den Charakter der öfters aus dem Ausland eingehenden anonymen Wamungs- und Drohbriefe trage. Das Polizeipräsidium habe pflichtgemäß die zuständige Karlsruher Polizeibehörde von dem Brief in Kenntnis gesetzt. Der Umstand, daß-der Kaiser von der Hohkönigsburg nach Karlsruhe nicht mit der Bahn, sondern im Automobil fuhr, sei dem guten Wetter zuzufchreiben.

Der Fall Anton von Werner.

r Berlin, 29. April. Im Herrenhaus erklärte Kultus­minister von Trott zu Solz: Aus Anlaß der Jubiläums­ausstellung hat Anton von Wemer eine Reihe Schlachtenbilder aus dem deutsch-französischen Kriege zur Verfügung gestellt. Die Ausstellungskommission hat alle Bilder angenommen bis auf zweiKriegsgefangen" undKapitulationsverhand- lungen vor Sedan". Infolge der Nichtannahme dieser Bilder hat Anton von Werner seine Beteiligung an der Ausstellung abgelehnt. Ich bedauere das lebhaft und betone ausdrücklich, daß politische Rücksichten in dieser Angelegen­heit keine Rolle gespielt haben. Jedenfalls kann der Re­gierung aus diesem Anlaß kein Vorwurf gemacht werden.

Ein anstrengender Uebnngsmarsch.

Ttraßbrrrg, 29. April, lieber den Ausgang eines heute von dem Infanterieregiment Nr. 132 unternommenen Uebungsmarsch Straßburg-Wanzenau-Hördt und zurück 45 Klm. waren in der Stadt übertriebene Gerüchte ver­breitet. Es sollten über 100 Mann aus der letzten Marsch­strecke innerhalb der Stadt marschunfähig geworden und aus der Reihe getreten sein. Man sprach sogar von 8 Toten. Tatsächlich sind einige 40 Mann bei der abnormen Hitze schlapp geworden und mehrere sollen wegen Hitzschlagver- dachts in das Lazarett eingeliefert worden sein. Zu bemerken ist, daß die Leute gegen mittag in Biwackstellung abgekocht hatten. Der Marsch wurde in der neuen feldgrauen Uni­form ausgeführt. Bon zuständiger Seite wird auf Er­kundigungen mitgeteilt, daß bei den erkrankten bezw. mo­mentan marschunfähig gewordenen Leuten Lebensgefahr nicht besteht. 3 Leute seien wegen Hitzschlagverdachts ins Lazarett eingeliefert worden. Zum Lazarett hatte sich allerdings anfangs eine größere Zahl von Mannschaften gemeldet, doch konnten sie alsbald wieder, weil sie auf dem Weg der Befferung waren, dem Truppenteil zurückgeschickt werden.

Straßburg, 29. April. Beim Landen eines Ein­deckers verunglückte heute vormittag auf dem Flugplatz Polygon der württembergische Leutnant Wendler vom Ins.-Regt. Nr. 125 in Stuttgart. Er erlitt einen Ober­schenkelbruch und leichtere Verletzungen im Gesicht.

Mannheim, 29. April. Die in dem Keller der Wühlerschen Wohnung aufgesundenen zehn Kindsleichen haben zum größten Teil mehrere Monate gelebt, sie sind von ausgewachsener, kräftiger Körperform. Das Geschlecht der toten Kinder konnte auch noch festgestellt werden, die inneren Organe sind aber vollständig eingetrocknet. Ueber alle Leichen war rotes und weißes Pulver gestreut, das die Konservierung und Dämpfung des Geruchs bewirken mußte. Der Ehemann leugnet immer noch jede Schuld an den begangenen Verbrechen und stellt sich vollständig un­wissend.

Worms, 29. April. Der Bürgermeister unserer Stadt zitierte dieser Tage die Handwerksmeister in das Stadthaus und hielt der im großen Saale dicht gedrängt stehenden Meisterschaft folgende Standrede: Meine Herren! Mit der jetzigen Submissionswirtschaft kann es nicht so weiter gehen. Mit Angeboten, welche die eigenen Kosten kaum decken, muß der Handwerker zugrunde gehen und die Stadt hat statt eines gesunden Handwerkerstandes, der seine Abgaben und Steuern bezahlt, arme Leute. Geht das so unsinnige Tun in diesem Tempo weiter, so fällt später die Familie der Stadt zur Last. Wegzuwerfen hat die Stadt nichts; es ist uns aber darum zu tun, unfern Hand­werkerstand zu erhalten, einen zahlungsfähigen Mittelstand, aus den Worms bis heute seinen Stolz hatte. Jedes Hand­werk hat in dm nächsten drei Tagen eine anständig gehaltene Preisliste dem Stadtbaumeister einzureichen, nach welcher in Zukunft die Arbeiten vergeben werden.