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Fernsprecher Nr. 29. 87. Jahrgang. Fernsprecher Nr. 29.
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Schwäb. Landwirt.
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Wtlwoch, den 30. Aprit
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Die nächste Ausgabe des Blattes erfolgt am Freitag nachmittag.
Amtliches.
Kgl. Hbevcrrnt Wcrgolld.
Bekanntmachung betr. Verursachung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zündhölzern.
Im Hinblick auf die außerordentlich große Zahl von Brandsällen. die durch mit Zündhölzern spielende Kinder in den letzten Jahren entstanden sind, wird wieder darauf hinge- wiessn, daß den durch einen Brand an ihren Gebäuden Beschädigten eine Entschädigung von der Gebäudebrand- oersicherung nicht zuteil wird, wenn sie die Entstehung des Brandes selbst durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben (Act. 32 Avs. 2 des Gebäudebrandoersicherungsgesetzes vom 14. März 1853), daß ebenso den Mobiliarseuerversicherungsanstalten gesetzlich verboten ist, irgend eine Entschädigung an solche durch Beibrennen ihrer Fahrnis Beschädigte auszubezahlen, denen bezüglich des chnen zugestoßenen Brandunglücks eine Feuerverwahr- losnng zur Last fällt (Art. 18 Abs. 1 des Mobiliarfeuer- oersicherungsgesetzes vom 19. Mai 1852) und daß eine Mobe Fahrlässig seit oder e ne Feuewerwahrlosung im Sinne der genannten Bestimmungen auch in dem Unterlassen genügender Beaufsichtigung der Kinder oder gehöriger Verwahrung der Zündhölzer oder der besonders feuergefährlichen 'Stoffe gesunden werden kann.
Die Herren Ortsoorsteher wollen für ortsübliche Bekanntgabe des Vorstehenden Sorge tragen.
Den Herren Oberfeuerschauern, Mitgliedern der Ortsfeuerschaukommissionen den Landjägern und den Ortspolizeidienern wird wiederholt die größte Wachsamkeit in Bezug aus Uebertretungen der HZ 1—3 der Feuerpolizeiordnnng vom 4. Sept. 1912 (Reg. Bl. Seite 592) und der HZ 2 und 3 der Min. Bcrs. btr. die Reib- seucrzeuge vom 15. Juni 1877 (Reg. Bi. Seite 144) mit Aendrning durch Min Vers, vom 19. April 1886 (Reg. Bl. S. 155), und die unnochsichtliche Erstattung von Strafanzeigen auch in solchen Fällen, wc ass diesen Uebertre- mngcn kein Brandunglück entstanden ist, zur besonderen Pflicht gemacht.
Sie haben hiebei ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Faste zu richten, in welchen Kinder ohne Aussicht in oen Wohnungen zurückgelassen werden, ohne daß zuvor für nie Wegschaffung der Reidseuerzeuge aus ihrem Bereich Sorge getragen worden ist und in ihren Anzeigen diesen im Hinblick auf dis vergrößerte Gefahr eines Brandunglücks erschwerenden Umstand besonders hervo z> heben.
Die Herren Ortsvo sicher wollen den Mitgliedern der Ortsseuerichau-Kommissionen und den Ortspolizeidienern urkundlich hievon Eröffnung und über den Vollzug im Schullheißenamtsproiokoll Vormerkung machen.
Den 26. April 1913. Kommerell.
Bekanntmachung betreffen- die Lastkraftwagen.
Nach H 18 Abs. 2 der Bundesratsverordnung über dm Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (R.G.Bl. S. 389) beträgt bei Kraftfahrzeugen von mehr als 5.5 Tonnen Gesamtgewicht die überhaupt zulässige Höchstgeschwindigkeit 12 Klm. in der Stunde. Sie kann außerhalb geschlossener Ortsteile b's auf 16 Klm. gesteigert werden, wenn w.nigstens die Triebräder mit Gummi bereist sind.
Diese Vorschrift wird nach den gemachten Beobachtungen von den Führern der Lastkraftwagen vielfach üdertreren, Solchen Uebertretungen ist sowohl im Interesse der Sicherheit des Verkehrs wie der Straßenunterhaltung mit Nachdruck entgsgenzutreten.
Die Ortspoiizeibehörden sowie die Landjägermannschaft werden angewiesen, auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu achten und Verfehlungen ohne Ausnahme zur Anzeige zu bringen.
Den 26. April 1913. Amtmann Mayer.
Vom Landtag.
Die Auswärtige Politik im Landtag.
p Stuttgart, 29. April. Zn Beginn der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erteilte der Präsident vor Eintritt in die Tagesordnung dem Abg. Andre einen Ordnungsruf wegen einer in der letzten Sitzung gemachten beleidigenden Aeußerung gegenüber dem Abg. Westmeyer. Beim Departement der Auswärtigen Angelegenheiten richtete der Abg. Haußmann (B.) an den Ministerpräsidenten
die Anfrage, wann und wie oft der Bundesratsausschuß für Auswärtige Angelegenheiten in der letzten Zeit zusammengetreten sei. Mintsterpräs. Dr. von Weizsäcker erklärte, daß der Bundesralsausschuß seit dem Jahr 1908 regelmäßig jedes Jahr zusammengetreten sei, daß der Reichskanzler die Minister der Einzelstaaten regelmäßig über die Grundsätze der Auswärtigen Politik orientiere und daß den Mitgliedern des Bundesratsausschusses Gelegenheit gegeben sei, sich dazu zu äußern. Der Ministerpräsident versicherte, daß enge persönliche Beziehungen zwischen der Reichsleitung und den Regierungen der Einzelstaaten bestünden. Abgeordneter Haußmann (B.) warf hierauf die Frage aus, ob der Ausschuß auch seine Aufgabe erfülle, ein Kontrollorgan der Aeußeren Politik zu sein. Jedenfalls sei der Ausschuß nicht einberufen worden vor der Heeresvorlags, die mit der Auswärtigen Politik begründet wurde. Je aktiver der Ausschuß an den großen Fragen der Auswärtigen Politik mitarbeite, desto mehr werde die Aussicht vermindert, daß der Reichstag sich einen eigenen Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten bilde. Ein solcher Ausschuß wäre ein Zeugnis dafür, daß der Bundesratsausschuß nicht genügend in Tätigkeit trete. Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker wies demgegenüber darauf hin, daß der Reichskanzler vor einigen Wochen die leitenden Staatsminister nach Berlin gebeten habe, um die politischen Fragen, die zur Begründung der Heerrs- vorlage führten, mit ihnen zu besprechen. Infolgedessen habe es sich erübrigt, den Ausschuß noch extra zusammen zu rufen. Der Abgeordnete Keil (S) konnte sich trotz der Erklärung des Ministerpräsidenten nicht davon überzeugen, daß die föderativen Rechte der Einzeistaaten vollkommen gewahrt worden seien; es seien nicht genügend Garantien für dis Mitwirkung der Bundesstaaten an der Auswärtigen Politik geschaffen. Unter lebhaftem Beifall der bürgerlichen Parteien erklärte der Ministerpräsident, die würit. Regierung sei vom ersten Augenblick an davon überzeugt gewesen, daß die Opfer, um die es sich bei der Heeresvortage handeln werde, auch durchaus notwendig seien, und daß die Reichsregierung in dieser Frage in ganz besonders loyaler Weise mit den Einzeistaaten Rücksprache genommen habe. — Die Kammer genehmigte sodann dis Forderungen für die Gesandtschaften in Berlin und München gegen die Stimmen der Sozialdemokratie. — Hierauf trat das Haus in die Beratung des Postetats ein, wobei die Abg. Roth- Stuttgart (B.) und Commerell (Natl.) eine Reihe von Anregungen und Wünschen oorbrachten, worauf Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker und der Präsident der Ge- neralsirektiono. Metzger erwiderten. Der Ministerpräsident teilte dabei mit, daß aus den Erträgendec Post im Jahre 1912 sich ein Etnnahmeüberschuß von 3400000 ^ ergebe.
r Stuttgart, 21. April. (Vom Landtag) Die Zweite Kammer wird über Pfingsten keine große Pause in ihren Beratungen machen, denn es ist beabsichtigt, erst am Samstag vor Pfingsten auszusetzen und bereits am Donnerstag nach Pfingsten wieder mit den Beratungen zu beginnen.
Xages-Neaigkeite«.
Aus Stadt und Amt.
Nagold. 30. April 1913.
* Besuch. Aus alter Anhänglichkeit hatten sich von Samstag bis Dienstag die ältesten unständigen Seminarlehrer aus allen Teilen des Landes hier zusammengcfunden, um Erinnerungen aufzufrischen und mit den alten Freunden aus der Lehrerschaft und der Bürgerschaft einige gemütliche Stunden zu verleben. Wie wir mit Vergnügen konstatieren können, hat cs den werten Besuchern hier sehr gut gefallen; es war ein harmonisches, von aufrichtiger Zuneigung und Freundschaft verklärtes Zusammensein. Die Herren haben das Versprechen gegeben, ihren Besuch in einigen Jahren zu wiederholen. Möge es ihnen und uns vergönnt sein, in Gesundheit ein frohes Wiedersehen zu erleben.
r Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums des Dentschen Kaisers. Der König hat befohlen, daß das 25jährigc Regierungsjub.läum des Kaisers im Juni dieses Jahres durch die württembergischen Truppen in folgender Weise zu feiern ist: Sonntag 15. Juni (Todestag Kaiser Friedrich III.) Gottesdienste in den Garnisonskirchen und Militärgemeinden. Montag, 16. Juni: Großes Wecken. Appelle bei den einzelnen Truppenteilen. Große Paroleausgabe. Im übrigen soll der Tag bei den Truppen nach Möglichkeit so begangen werden, wie dies zu Kaisers Gebürte tag üblich ist.
(Himmelserscheinrrngeu im Mai.) Die Tageslänge beträgt am 1 . Mai 14 Stunden 41 Minuten, am 31. Mai 16 Stunden 8 Minuten. Die Sonne tritt am
21 . aus dem Zeichen des Slieres in das der Zwillinge. Mondwechsel: am 6 . Neumond, am 13. erstes Viertel, am 20. Vollmond, am 28. letztes Viertel. Am 16. Mond in Erdnähe, am 28. in Erdferne. Bon den Planeten sind Merkur und Mars unsichtbar. Venus ist als Morgenstern anfangs V 4 , zuletzt ^ Stunden sichtbar; am 30. ist sie in der Stellung des größten Glanzes. Jupiters Sichtbarkeit vor Sonnenaufgang wächst von 2 ^/, aus 4 Stunden an. Saturn, der am 29. in Konjunktion mit der Sonne kommt, verschwindet gegen Milte Mai ganz vom Abendhimmel. Den Fixsternhimmel beherrschen Löwe, Jungfrau, Bootes und Krone. Später am Abend taucht im Südosten dcr rote Antares im Skorpion über den Horizont empor. Wasserschlange, Becher, Rabe, Wage, Schlange und Schlangenträger stehen günstig für die Beobachtung. Leier, Schwan und Adler kommen am Abendhimmel immer mehr zur Geltung.
* Schiffsliste für billige Briefe nach den Verein. Staaten von Amerika (10 ^ für je 20 Gr.) Die Porto- ermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch aus Postkarten, Drucksachen usw. und gilt nur für Briefe nach den Verein. Staaten von Amerika, nicht auch nach andem Gebieten Amerikas, z. B. Canada.
„Amerika" ab Hamburg 1. Mai
„George Washington" „Kaiser Wilhelm der Große" „Kaiser Wilhelm II." „Kaiserin Auguste Viktoria" „Kronprinz Wilhelm" „Imperator" „Kronprinzessin Cecilic" „George Washington" „Kaiser Wilhelm der Große"
Bremen 3.
6 . „
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Hamburg 15. „ Bremen 20. ,. Hamburg 24. „ Bremen 27. „
„ 31. „
„ 3. Juni
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Züge.
Alle diese Schiffe sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgänge die schnellste Beför- derungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briese mit einem Leitoermerke wie „direkter Weg" oder „über Bremen oder Hamburg" zu versehen.
Die eifrige Tätigkeit des Vereins der Hnvdefreuude von Nagold nnd Umgebung macht sich überall bemerkbar. So hatte der Verein zum 6 . April, nach Altensteig zur Zusammenkunft geladen und bei dieser Gelegenheit seine Mitgliederzahl um 4 Herren vergrößert. Am 20. ds. folgten zahlreiche Mitglieder, worunter allein 6 Aussteller mit 7 Hunden der Einladung des Zuffenhausener Bruderoereins zu dessen Ausstellung, bei welcher Gelegenheit sich dem Verein wieder 3 neue Hundesreunde anschlossen. Auch der Erfolg der Aussteller war ein sehr günstiger, konnten doch die Züchter A. Gehmann hier, I. Helder, Ehr. Ehnis, I. Gutekunst Haiterbach und Oberlehrer Haarer, Oberjettingen mit dem in Kynoiogenkreisen heißbegehrten „Vorzüglich und Ehren- preis" zurückkehren. Für den Verein gewiß auch Grund genug zur Freude, denn das gibt Anregung zu neuen Taten und wirbt neue Freunde. Im Laufe dieser Woche erwartet der Verein den Besuch eines bekannten und hervorragenden Hundrvereins. zwecks Besprechung mit dem Ausschuß über in nächster Zeit abzuhaltende Veranstaltungen. Wünschen wir dem Verein, daß bei diesen Beratungen recht Ersprießliches zustande kommen möge. Die nächste Monatsversamm- lung findet voraussichtlich in Emmingen statt.
Llmdesnachrichteu.
Stuttgart, 27. April. (Eine Gärung im Handwerk?) In Handwerkerkreisen ist man zum Teil mit der Tätigkeit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel unzufrieden, besonders mit der ablehnenden Haltung des Gesamt- Kollegiums gegen Submissionsämler und „angemessenen Preis". So fand gestern in Ditzingen eine Bezirksver- sammlung statt, bei der außer den Landtagsabgeordneten Roth-Stuttgart und RotH-Leonberg auch der Derbands- vorsitzende Hang-Stuttgart anwesend war. Derbandssekretär Naujokat hielt einen Bortrag. Einstimmig wurde nach dem Referat und nach einer Diskussion, in der große Er- regung sich geltend machte, eine Resolution angenommen. Die Versammlung spricht darin ihr Bedauern aus über die Behandlung der Submisstonsforderungen durch die Zentralstelle; sie kann die Zusammensetzung des Gesamtkollegiums, in dem Großindustrie, Handel und Beamtentum überwiegen, nicht mehr als zeitgemäß und geeignet ansehen für eine neutrale und sachverständige Entscheidung in Handwerkerfragen und hält die Zentralstelle neben den Handwerkskammern für unberechtigt und überflüssig.
r Stuttgart, 27. April. (25. Württ. Landes- und Iubiläumsschießen.) Die Stuttgarter Stadtverwaltung bringt dem 25. Württ. Landes- und Iubtläums- schießen (15/17. Juni d. I.) das wärmste Interesse entgegen