Kreisen der Bevölkerung; sie antworteten mit Verständnis und Liebe zur Sache.
Nach der Prüfung richtete Medizinalrat Dr. Fricker folgendes Schlußwort an die Helferinnen: „Wir find am Schluß: So wie die Prüfung verlaufen ist und wie ich auch sonst bezeugen kann. Hatzen Sie manches gelernt. Aber wir wollen bescheiden sehr. Der heutige Tag und unsere bisherige Arbeit bedeutet noch keine wirkliche Leistung und soll das auch nicht. Er bedeutet ein Versprechen; das Versprechen, daß wir uns im Ernstfall in den Dienst des Roten Kreuzes stellen wollen. Das, was dem heutigen Tag feine Bedeutung verleiht, ist der Umstand, daß wir das Versprechen nicht dem Roten Kreuz im allgemeinen, sondern in die Hand Ihrer Majestät, der Königin, der Vertreterin des Roten Kreuzes in Person, oblegen. Dies wird sich unauslöschlich in unser Gedächtnis einprägen und ein beständiger Ansporn sein, mehr als ein allgemeines Versprechen. Die wahre Prüfung aber, die wird erst kommen in einem Ernstfall; und wenn einmal ein solcher Ernstfall durchgemacht ist und der Friede kehrt wieder ein, dann sehen wir Ihre Majestät vielleicht wieder und dann wird das wahre Urteil über unsere Leistungen gesprochen werden. Hoffen wir, daß dieses Urteil bann ein gutes sein wird."
Generalleutnant von Bosserl sprach den Dank des Landesvereins vom Roten Kreuz allen Mitwirkenden aus. insbesondere der sördemden Tätigkeit des Bezirksoertreters, dem unermüdlichen Kursleiter, den Damen, des Komitees, den Schwestern und den Helferinnen, welch letzteren er die hohe Bedeutung ihrer Aufgabe schilderte.
Sämtliche Teilnehmerinnen am Kurs haben die Prüfung bestanden und erhielten ihre Ausweise aus der Hand Ihrer Majestät, welche für jede Helferin ein freundliches Wort hatte.
Die Königin ließ sich sodann die Spitzen der Bezirksbehörden, und weitere Persönlichkeiten vorstellen.
Nach dem offiziellen Teil vereinigte ein von den Damen des Ausschusses gegebener Tee die Gäste mit den Helferinnen in Anwesenheit der Königin. Außerdem war ein Bufettzimmer eingerichtet, in welchem allerlei Erfrischungen und Zigarren gereicht wurden.
Ihre Majestät gab ihrer besonderen Befriedigung über das Ergebnis der Prüfung, über den glänzenden Empfang, die ganze Veranstaltung und die schöne Ausschmückung der Räume wiederholt Ausdruck. Beim Abschied gegen V 26 lhr machte sie nochmals die Runde, zog verschiedene Per- önlichkeiten ins Gespräch und grüßte in gewinnender leut- eliger Art. Sie begab sich, überall mit Hochrufen begrüßt, m Automobil nach Stuttgart zurück.
Wir erwähnen noch, daß außer dem Prüfungsfach auch das Empfangszimmer, das Teezimmer und das Bufettzimmer geschmackvoll ausgestattet und dekoriert waren. Es gebührt dafür den Damen des Komitees wie auch den Damen aus Beamten- und Bürgerkreisen, welche sich in irgend einer Weise in den Dienst der Sache gestellt hatten, Dank und «olle Anerkennung. Wie wir noch erfahren, hatte Frau Elektrizttätswerkbesitzer Wohl bald den Helferinnen ein h-bfches Kaffeeservice mit dem roten Kreuzabzeichen verziert, gewidmet, welches auch der Königin so gut gefiel» daß fie sich eine Taffe davon als Andenken ausgebeten hatte. Vom Bezirksoertreter des Roten Kreuzes, Herrn Oberamtmann Kommerell erhielten wir den Auftrag der Stadtgemeinde auch an dieser Stelle zu danken für die Ueberlassung der so wohlgeeigneten Räumlichkeiten im neuen Schulhaus.
* Vom Rathaus. Bezüglich der Anschaffung eines Schäferwagens an Stelle eines abgängigen wird beschlossen da» Angebot des Schäfers Riehm in Sulz mit 130-6 an- -«nehmen und den betr. Wagen zu erwerben. — Wegen eines Baugesuchs an der Emminger Straße wird beschlossen die Baulinte zu ziehen. — Die Wasserzinskommis ion hat beantragt einen Zuschlag zum Wasserzins für Kupferschmiede zu erheben. Durch Abstimmung wird beschlossen dem Antrag zu entsprechen und den Zuschlag auf 2 >6 sestzusetzen. — Gemäß ihres Borschlagsrechts zur Wahl zweier weiterer Straßenwärter durch die Amtskörperschaft für den 1. und 2 . Distrikt auf der Straße Nagold—Haiterbach wird de- Ulossen aus der großen Zahl der Bewerber vorzuschlagen für den 1. Distrikt Ehr. Sautter, Nagold und Tochtermann, Iselshausen, für den 2 . Distrikt Walz, Oberschwandors und Hafner Braun, Iselshausen. — Verlesen wird ein Erlaß der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen bezüglich des Fahrplans der Autolinie Haiterbach—Nagold— Herrenberg pro 1 . Mai d. I., darnach wird der neue Fahrplan eine Neuerung bezw. Verbesserung gegenüber dem vom 1. Okt. 0 . I. nicht bringen, mit Ausnahme der Einlegung einer weiteren Fahrt Sonntag mittags von Nagold nach Haiterbach und zurück. — An Stelle des verstorbenen GR. B»ob werden in die Wasserzinskommisfion gewählt GR. Mayer, in das Nachlatzgertcht und die Inventurbehörde DR. Rapp. — Verlesen wird der Kassenbericht der Stadt- pflege pro Monat März.
* Preis der Schulgesaugbücher. Am Mittwoch de« 3«. März fand in Stuttgart eine gemeinschaftliche Sitzung der Verkäufer mit der Süddeutschen Gesangbuch- Konvention statt, wornach der Ladenpreis für das neue eo. Gesangbuch in Württemberg auf -6 1.70 festgesetzt worden ist. De, vorstehend genannte Preis ist am 1 . April in Kraft getreten.
Ans de« Rachbarbezirke«.
r Herrenberg, 10. April. Gestern nachmittag 1*/, Lhr ist auf der Nebenbahn Herrenberg-Tübingen die Lokomotive des Güterzuz» 5ii bei der Einfahrt auf die Station Dtlrstet«. au» noch nicht aufgeklärter Ursache entgleist. Ber-
" terialschaden ist nicht erheblich.
Das durchgehende Gleis war einige Stunden gesperrt, sodaß bei den Perfonenzügen 8 und 9 umgestiegen werden mußte.
Befenfeld, 9. April. Ein trauriger Fall ereignete sich in unserer Gemeinde. Ein 62 Jahre alter Holzhauer in Umagold Gemeinde Besenfeld wurde gestern nachmittag von seinen Angehörigen in seiner Wohnung erhängt aufgefunden. Gerichtliche Untersuchung war bald zur Stelle. Es liegt zweifellos Selbstmord vor.
r Unterniebelsbach OA. Neuenbürg. 10. April. (Bran d). In dem Anwesen des Ludwig Fichtler, Gasthaus zum Rößle brach Feuer aus. Die Scheuer, wo der Brand entstand, und das Wirtschaftsgebäude wurden vollständig in Asche gelegt. Die Familie war in Lebensgefahr. Der Mann war nicht zu Hause. Es gelang der Frau, ihre Kinder, die schon schliefen, rechtzeit'g zu wecken. Die Frau, die noch einiges Mobiliar zu retten suchte, konnte nur noch durch Anbringung einer Leiter gerettet werden. Das Vieh wurde ebenfalls gerettet. Die Brandursache ist unbekannt.
Laudesnachrichteu.
Stuttgart, 10 . April. Dem „Verl. Tagebl." wird gemeldet, die württ. Regierung beabsichtige, dem Landtag demnächst einen Gesetzentwurf betreffend dis Erhöhung der Zioilliste des Königs vorzulegen. Die Erhöhung solle im Jahr 350 000 -6 betragen und die Vorlage werde damit begründet werden, daß eine durchgreifende Verbesserung der Besoldung der Hosbeamten und Bediensteten ein dringendes Erfordernis sei, das nicht länger zurückqestellt werden könne.
Hiezu ist zu bemerken: Die Zioilliste ist seit dem Regierungsantritt des Königs unverändert geblieben. Sie wurde damals durch das Gesetz vom 6 . November 1891 aus 1.8 Mill. Mark in Geld festgesetzt; bis dahin betrug sie 1,6 Mill. Mark in G-ld. Außerdem fallen an Naturalien (Getreide und Holz) bezw. an Geldersatz für solche nach der Berechnung im Etat für 1913 und 1914 mnd 257 500 -6 an. Nach unserer Orientierung ist der Entwurf einer Erhöhung um 350 000 -6 im Laufe des heutigen Vormittags den Ständen übergeben worden.
r Stuttgart, 10. April. (Der Gast des Königs.) Der Prinz von Wales wohnte heute vormittag einer Felddienstübung auf den Fildern in der Gegend von Plieningen und Echterdingen bei. Die Herzöge Albrecht, Philipp Alb- recht und Robert waren ebenfalls anwesend. Der Prinz folgte der Hebung mit großem Interesse. Heute nachmittag unternahm er einen kleinen Spaziergang; abends wohnte er der Vorstellung im Hoftheater bei.
r Stuttgart, 10. April. (Zum Besteuerungs- recht der Gemeinden.) Der Entwurf über die Aende- rung des Gesetzes vom 8 . August 1903 betreffend die Be- steuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschasten wird eine Erhöhung des zulässigen Betrages der Gemeindeeinkommensteuer von 50 auf 65, unter Umständen aus 75 °/o der staatlichen Einheitssätze bringen. Außerdem wird eine Erhöhung der Hundeabgabe vorgeschlagen, die bisher sich zwischen 8 und 20 Mk. bewegte und künftig 10 und 25 Mk. betragen soll.
x Stuttgart, 9. April. (Die Beleuchtung des Hinteren Kennzeichens bei Kraftwagen). In der Frage der Beleuchtung des Hinteren Kennzeichens an Automobilen ist im letzten Jahr eine Reihe von Entscheidungen vom Landgericht München, vom Schöffengericht Stuttgart-Stadt, vom Schöffengericht Cannstatt und vom Schöffengericht Ludwigsburg ergangen. Damach könne der Lenker eines Automobils nichts tun als dafür sorgen, daß das Hintere Kennzeichen eine brauchbare Lateme habe, daß die Laterne geputzt sei, gut schließe, daß genügend Oel, Kerze oder Gas vorhanden sei. Da aber noch keine Laterne existiere, welche nicht durch Sturm oder durch Stöße oder durch die hinter dem Wagen sich bildenden Lustwirbel verlöscht werde, könne man dem Lenker nicht zumuten, in Abständen abzusteigen, nach der Laterne zu sehen und diese zu putzen; wenn der Lenker vor der Einfahrt in größere Städte nach der Lateme sehe, so tue er damit mehr, als man verlangen könne. Dasselbe gelte auch hinsichtlich des Putzens der vorderen und Hinteren Nummer. Es sei bekannt, daß oft schon nach Befahren einer Strecke von 50 Meter beide Nummertaseln durch Straßenschmutz unkenntlich seien. Anders liege dagegen die Sache, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus welchen auf eine Fahrlässigkeit geschloffen werden könne. So sei der Lenker verpflichtet, anzuhallen und nach dem Kennzeichen zu sehen, wenn er über eine ihm bekannte, ganz besonders schlechte Straßenstelle gefahren sei, wodurch das Automobil in besonderem Maße kräftigen Stößen ausäese gewesen sei. Auch dann müsse der Lenker nach dem Kennzeichen sehen, wenn er aus einem anderen Anlaß abgestiegen sei und genügend Zeit habe, auch einen Blick nach dem Kennzeichen zu richten; wer eine längere Fahrt unternehme und dabet aus anderen Anlässen das eine oder andere Mal absteige, sei auch verpflichtet, nach dem Kennzeichen zu sehen, insbesondere dann, wenn er schlechte Straßenstellen durchfahren habe.
Eine patriotische Pflicht der deutschen Presse.
Der Ausschuß des Landesverbands der Presse Württembergs «ud Hohenzvllerns (Württ. Journalisten- und Cchriststellerverein) hat sich mit der von der „Nordd. Aüg. Ztg." an die deutsche Presse ohne Unterschied der Partei gerichteten Aufforderung beschäftigt, künftig weder Nachrichten über Erfindung und Verbesserungen auf dem Gebiet der Bewaffnung und Ausrüstung des Heeres noch über Uebungen solcher Spezialtrüppen zu veröffentlichen, von denen man annimmt, daß sie darin anderen Armeen überlegen sind.
Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß es patriotische Pflicht der deutschen Presse und ihrer Mitarbeiter
ist, Mißstände, wie fie sich neuerdings inbesondere bet der Berichterstattung-über ä>as deutsche Lustschiffwesen, tatsächlich gezeigt haben, gründlich zu beseitigen. Er richtet deshalb an die 107 im Landesverband vertretenen württ. Zeitungen und Zeitschriften, sowie an alle seine Mitglieder die dringende Bitte, sich mit ihm in der Bekämpfung der Sensationslust auch auf diesem Gebiete zu vereinigen und sich diejenige Zurückhaltung aufzuerlegen, die im Interesse des Vaterlandes notwendig ist.
Das erste Submisfiousamt i« Württemberg.
Die Handwerkskammer Reutlingen hielt am Mittwoch in Horb unter dem Vorsitz von Schreinermeister Dollmer- Rottenburg eine gemeinschaftliche Sitzung ihres Vorstandes und ihres ständigen Submisstonsausschuffes ab, der Oberamtmann Dr. Horg von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel anwohnte. Gegenstand der Beratung waren die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses der Abgeordnetenkammer zur Durchführung des angemessenen Preises bei Vergebung handwerksmäßiger öffentlicher Arbeiten und Lieferungen, sowie die Frage der Errichtung eines Submissionsamtes bei der Handwerkskammer. Der Geschäftsführer, Kammersekretär Hermann erstattete ein dieses Wirtschaftsproblem umfassendes Referat, dem die Kammerorgane einmütig zustimmten. Hienach hält die Handwerkskammer Reutlingen an den in ihrer Eingabe an die Württ. Landstände vom 29. Mai 1912 vertretenen Grundsätzen fest, sie kann in den Vorschlägen des volkswirtschaftlichen Ausschusses der Abgeordnetenkammer zur Sachverständigensrags und zur Erteilung des Zuschlags eine aus die Dauer befriedigende Lösung der Frage nicht erblicken. Die Kammer wird in einer neuen Eingabe an Regierung und Landstände mit Reformvorschlägen herantreien, die übrigen Handwerkskammern des Landes sollen zum Beitritt eingeladen werden. Im Einklang mit den Bestrebungen des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages und den Preuß. Handwerkskammern erachtet es die Handwerkskammer für ihre unabweisliche Pflicht, durch die Errichtung eines Submissionsamtes einmal die vergebenden Behörden durch Vorschlag geeigneter Sachverständiger rc. zu unterstützen, andererseits dem Handwerk durch die Ermittelung der Selbstkostenpreise bei Ausschreibungen, durch Beratung der submittierenden Handwerker und durch Anregung und Förderung von Lieferungsverbänden und Genossenschaften helfend zur Seite zu stehen. Die Kammer kann sich nur von dezentralisierten Submissionsämtern bei den einzelnen Handwerkskammern eine wirksame Tätigkeit versprechen, ein einziges Submissionsamt für das ganze Land könnte die zu erfüllenden Aufgaben nicht befriedigend lösen. Dieses Submissionsamt der Handwerkskammer soll eine vermittelnde Stelle sein, die nicht eine Kontrolle über die Behörden beansprucht, sondern die auf ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen den ausschreibenden Behörden und den Handwerkern und ihren Organisationen hinwirkt. Bezüglich der Vergebung der vom Staate, insbesondere von der Eisenbahnverwaltung auszuschreibenden größeren Arbeiten, um die sich vielfach Handwerker aus dem ganzen Land bewerben, dürfte ein gerechter Ausgleich zwischen den einzelnen Landesteilen durch die Errichtung einer Landessubmisstonszentrale im Anschluß an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel herbeizusühren sein. Diese aus Vertretern des Staates und der handwerkskammerlichen Berdingungsstellen zusammensetzende Zentrale hätte dann weiter eine systematische Kontrolle über das gesamte öffentliche Submissionswesen auszuüben. Um die zu einer wirksamen Tätigkeit des Sub- misfionsamtes der Kammern erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, bittet die Kammer die Regierung, die vergebenden Behörden anzuweisen, in allen Fällen bei auszuschreibenden handwerksmäßigen Arbeiten die Verdingungsunterlagen und Bedingungen der zuständigen Handwerkskammer in je 1 Exemplar gratis zur Kenntnisnahme milzuteilen. Zur Deckung der mutmaßlichen Kosten, die sich für das Submissionsamt in Reutlingen auf ca. 6—8000 ^6 belaufen werden, ersucht die Kammer die Regierung um Gewährung eines angemessenen jährlichen Beitrags, fie bittet schon im Etat für 1913/15 entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Kammer wird in ihrem diesjährigen Haushaltplan entsprechende Mittel einstellen, um die durch Plenar- beschluß vom 1. Aug. 1912 ins Leben gerufene Submisstons- zentrale alsbald zu einer wirklichen Berdingungsstelle aus- zugestalten. Die Oberleitung des Submissionsamtes bleibt in den Händen des Kammersekretärs Hermann, während mit der technischen Geschäftsführung der Kammerbeamte Hochbautechniker Schittenhelm beauftragt werden wird.
Gerichtssaal.
r Stuttgart, 9. April. (Vergehen gegen das Nahrungsmtttelgesetz.) Die Eierhändlerin Karoline Schenk wurde wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 15 -6 Geldstrafe verurteilt. Sie hatte im Februar total verdorbene Fleckeier verkaufen taffen. Bon den Eiern, die von Käusem der Nahrungsmittelpolizei übergeben worden waren, war nicht ein einziges brauchbar.
Berlin, 10. April. Nach fünfstündiger Beratung verkündete der Vorsitzende. Landgerichtsrat Lampe das Urteil. Es erhielten: Stallmann wegen Betrugs 1 Jahr Gefängnis, abzüglich 9 Monaten Untersuchungshaft, und drei Jahre Ehrverlust; Kramer wegen versuchter Erpressung drei Jahre Gefängnis, abzüglich drei Monate Untersuchungshaft, Niemela wurde sreigesprochen.
Deutsches Reich.
Berlin, S. April. Jetzt ist es gelungen, einen am 23. Oktober 1912 begangene« Mord aufzudecken. Damals