Nationalspende zum Kaiserjubiläum

für

die christlichen Missionen in unser» Kolonien und Schutzgebieten.

(Evangelische Sammlung.)

Unter dem Protektorat Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regenten des Herzogtums Braunschweig, Präsidenten der Deutschen Aolonial-Gesellschaft.

Das Regienmgsjubiläum unseres Kaisers steht bevor. Auf ihn blickt in Verehrung und Dankbarkeit das Deutsche Volk und es sucht einen Weg, diese Gefühle zum Ausdruck zu bringen.

Die 25 Jahre seiner Regierung sind eine Zeit großen nationalen Aufschwungs aus wirtschaftlichem und geistigem Gebiete gewesen. Das Deutsche Reich hat nicht nur unter den Völkern Europas seine Groß­machtstellung behauptet, es hat sich eine Weltmachtstellung und entschei­denden Anteil an den Aufgaben der Welipolitik errungen, es hat seine Kolonien ausgcbaut und in die Blüte gebracht.

Deutsches Wesen und Deutsche Kultur sind die stärksten Träger von Deutschlands Macht in fernen Weltteilen, sind ihre Grundfesten in den eigenen Schutzgebieten.

Zu den wirksamsten Pionieren Deutscher Gesittung in den Schutz­gebieten gehören die christlichen Missionen.

Das ganze Deutsche Volk hat die Pflicht, das nationale und menschenfreundliche Kulturwcrk der christlichen Missionen in den Schutz­gebieten anzuerkennen und zu fördern. Andere Kvioniatstaaten haben das für sich längst erkannt und bringen unabhängig von politischer Ueber- zeugung und vom Glaubens- und Bekenntnisstand des Einzelnen aus nationalen Gründen für ihre Missionen reiche Opfer. Daran fehlt es noch bei uns.

Das Regicrungsjubiläum des Kaisers fordert dazu auf, diese Lücke in der Erfüllung unserer nationalen Pflicht zu schließen und den unter Geldmangel leidenden Missionen in unfern Kolonien wirksam zu helfen.

So haben sich Vertreter beider Konfessionen in dem Gedanken gefunden, den Ehrentag des Kaisers durch eine, wie wir wissen, ihm willkommene vpende für ihre Missionen in den Deutschen Schutzgebieten zu feiern.

Der Herr Reichskanzler und die Herren Staatssekretäre des Reichs- marineamts und des Reichskolonialamts haben die Förderung dieses Unternehmens zngcsagt.

Die evangelischen Glaubensgenossen haben die Arbeit in den Kolo­nien und Schutzgebieten mmig in Angriff genommen. Neben ihren reli­giösen Aufgaben haben die Missionen ein ausgedehntes Schulwesen und einen umfassenden ärztlichen Samariterdienst eingerichtet. Es gilt, den Eingeborenen zu einen, verständigen, brauchbaren Arbeiter, zu einein zu­verlässigen Menschen, zu christlichen Lcbensanschauuugen zu erziehen. Außerdem aber bedarf die eingeborene Bevölkerung dringend ärztlicher Hilfe zur Bekämpfung der verheerenden Seuchen und der Kindersterb­lichkeit, die das schwerste Hindernis einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung bilden.

Das Regierungsjubiläum des Kaisers bietet uns die Gelegenheit, durch eine Spende unseren Missionen zu helfen und damit zugleich ein nationales Interesse z» fördern. Möge auch jetzt die Opferwilligkeit sich bewähren und der Größe des Bedürfnisses wie dem hohen Zwecke ent­sprechen.

Alle Gaben, große wie kleine, sind willkommen.

Bei Uebergabe der Spende wird seine Majestät gebeten werden, die von den Gebern etwa ausgesprochenen Wünsche wegen der Ver­wendung ihrer Gaben zu berücksichtigen.

Zur Einsammlung der Gaben werden in den einzelnen Bundes­staaten und Provinzen besondere Ausschüsse gebildet werden.

Hanptsammelstelle der Gaben für die evangelischen Missionen ist das Bankhaus Delbrück Schicklcr u. Co., Berlin 66, Mauerstraße 61/62.

v. Wedel, Or. Gras von Schrverm-LöMtz.

Präsident des Herrenhauses. Präsident des Hauses der Abgeordneten.

Für die Sammlung einer Nationalspende zum Kaiserjubiläum zu Gunsten der evang. Missionen in den deutschen Kolonien und Schutz­gebieten hat sich ein Bezirkskomitee gebildet, dessen Mitglieder bereit sind, große und kleine Gaben für die Nationalspende in Empfang zu nehmen.

Außerdem werden die Herren Geistlichen, Ortsvorsteher und Lehrer gebeten, von dieser Sammlung den Gemeindegliedern Kenntnis zu geben und sich zur Empfangnahme von Gaben bereit zu erklären.

Das BezirkskomiLee:

Jakob Bcrstecher. Seminarrektor Dieterle. Frau Medi­zinalrat Dr. Fricker. Oberlehrer Jetter. Gottlob Knödel. Oberamtmann Kommerell. Oberförster Kübler. Paul Lnz. Dekan Pfleiderer. Oberamtspfleger Rapp. Hermann Reichert. Friedrich Rentfchler. Landtadgsabgeordneter G.Rat Schaible. Schulrat Schott. Missionar Seeger. Oberamtsrichter Uls- höfer. Kirchenpfleger G.Rat Weitbrecht. Emil Zaiser, in Nagold. Stüdtpfarrer Hang, Redakteur Lank, Stadtpfleger Lutz, Altensteig. Stadtpfarrer Werner, Berneck. Hauptlehrer Breitling, Ebershardt. C. I. Schickhardt, Ebhausen. Pfarrer Widmann, Gültlingen. Stadtpfarrer Mezger, Haiterbach. Alb. Gauß, Rohrdorf. Schultheiß Wörner, Sulz. Schultheiß Schleeh, Ueberberg. Pfarrer Haller, Walddorf. Stadt­pfarrer Dieterich, C. P. Rau, Wildberg.

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Stuttgart. Dvlekon 6503.

Lüelwsrwtrasse 10.

8«m>tL88 geöffnet res IIIS I!dr. «j

LMM. Vezirksvereill Nagold.

Bekanntmachung,

betr. Aufforderung zur Anmeldung für den Auftrieb vsn Jungvieh und Fohlen auf die Jungvieh» und Fohlenweide des Vereins in Unterschwandorf.

Die Besitzer von Rindern, Wallach- und Stut-Fohlen werden hie- mit aufgefordsrt. ihre Tiere, welche sie in diesem Jahre auf dis Jung­vieh- und Fohleuweide des landw. Vereins in Unterschwan­dorf auslreiven wollen und zwar Jungvieh spätestens bis LS. und Fohlen längstens bis L. April ds. Js. anzumeiden.

Dir Anmeldung kann von den Tierbesttzern des Bezirks Nagoid bei den Herren Ortsvorstehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dageg n hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dem Vorsitzenden der Weidekommisston, Herrn Stadtschnltheiß Kraust in Haiterbach zu geschehen.

Das Weidgeld beträgt, neben 1 Trinkgeld für 1 Rind und 2 ^ für 1 Fohlen, bei Mitgliedern des landw. Bezirksvereins Nagold:

a. für ein Rind im Gewicht bis zu 200 kx. . . . 34 -6,

b. von 201300 ... 36

e- .. .. .. 301350 .. ... 40

.. über 350 , . . 45

«. 1 jähriges Fohlen.105 -H.

i.2 .. .120

Z. über 2 Jahre aitts Fohlen .130 -6.

!>. Tiere aus anderen Bezirken je 10 ^4 uuhr, ob Nagoldrr Bereinsmitgli'd.r oder nicht.

3m Bezirk Nagold ansässige Nichtmikglkder haben pro Rind 5 und pro Fohlen 10 mehr zu bezahlen (lit. ax).

Die Eröffnung der Weide finde! vorausstchiiich Ende Mai statt. Der Termin des Austriebs wird den Anmeldern besonders be­kannt gegeben.

Ls soll in der Regel nur zur Zucht geeignetes Vieh aus die Weide gebracht werden.

Nur gesunde mit tierärztlichem Zeugnis versehene Wallach- «ud Stut-Fohlen im Aller von 1 Jahr b s zum Aller von 3 Jahren werden ausgenommen. Heuer wird nur ei re beschränkte Anzahl Fohlen auf die Weide genommen. Adsetzfohlen werden nicht angenommen. Als-arlig erfundene Fohlen werden aus Kosten des Besitzers zurück- gefchckt.

Die Rinder sollen mindestens 7 Monate alt sein. Der Verein behält sich vor, ungeeignete Stücke zurückzuweisen.

Die Versicherung der Wcidetlere erfolgt durch den Verein auf Kosten Lee Besitzer und weiden b im Abtrieb erhoben für Rinder 1°/g des Versicherungswertes, jedoch mindestens 2 bei Fohlen 1 'hsto/g des Versicherung-wertes. Bei außerordentlichen Verlusten mußte eventi. ein: Nochschußpkämie erhoben werden.

Ais Entschädigung wird gewährt b.i Rindern im TodeFal! 800/g des beim Auftrieb ve eindarten Versicherungswertes und b i Fohlen 70 bis 75°/o-

Die näheren Bedingungen für den Austrieb auf die Weide des Vereins können van den H r en Orlsvmstehem des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der We-Lkomm sjion erb ten werden.

Die Herren Ortsvsrsteher des Bezirks, welchen nach An­gabe der Zahl der Aomeic-un^en Aumeidebogen uns Wsidebedtngungen zugehen, ws-den e sucht, Vorstehendes den Besitzern von Rindern und Fohlen m ihren Gemeinden noch besond r; bekannt zu machen und die Anmeldungen e.ügeg.nnehme.'i zu wollen.

Die Herren Ortsvsrsteher werden zugleich ersticht, di- Land­wirte ih cr Gemeinden aus die großen Vorte'le der Jungvieh- und Fohlsnweide aufme ksam zu machen und dieselben zu möglichst zahl­reicher Anmeldung zu veranlassen.

Ruder, welche sich Zur Zeit des Weideauflriebs wegen Maul- uii) Klauenseuche in einem Sperr- oder Bcobachtungsgediet befinden, können nicht angenommen werden.

Nagoid, den 25. März 19l3.

Der BereinsvorsLünd:

Oberamtmann Kommerell.

Ewigen und dreiblättrigen Kleesamen, Esparsette, Ketkkkesamen, Königs berger Saalwicken, schweb. Jutter- erbsen, Linsen, Leinsamen, Kanssamen

empfiehlt in besten und keimfähigen Qualitäten billigst

Gustav Heller, Nagold.

fleue Mere Zlsnöeirrcliu!

SsArUväet 1908. im vürtt. 8odv»r-!!ns1ä.

Lm«r1t»1 L. kür UanäslEsssnssdaktso.

SruräskLkLäsmis. ?r«Lt. vsdrmgskoolor. Skiass LtzLlssdlllS. Vordersitllu» rum LmMr.-llxsmsv. Lnslälläerknr». Litte genaue Lärssss!

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14. 4M 1813.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtag

Preis vierteljährlich hier mit Lrägerlshn ILO im Bezirks-

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»ach Verhältnis.

^ 70

Agc.

Bekarrntmachm Handels Nachdem der B steig vom 3. Dezeml gungszeit von Gehilfi delsgrwerbe an Sor drei Sonntage vor zwar von 123 Uh Genehmigung der K gefunden hat, erscheii ruhe an den drei Sl Bedürfnisgewerbe ne I Es ergeht dahei

31. Mai und 22. R ^ 1. An den dm

! Geschäftsbetrieb in d schäftigung von Ge Handelsgewerbe von 2. Der Verkauf ! Kond'toreierzergnisse!

Wurstwaren und Fel , die Produzenten und ^ ebenso die Beschäftig!

> Vettern bei diesem B

. a. am ersten Oster

89. 1112 ! . mittags,

v. an den drei S

! Uhr vorm., 12-

e. an den übrigen

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Gehilfen. Lehrlii in diescn Gewerben ! werden, muß an jed,

36 Stunden sreigegc! Nagold, den 2k

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betr. die Viehseue

Durch Minister! (Siaatsanzeiger Nr. des zum Viehseuchen vom 8. Juli 1912 H. der Beitrag zur Zem für jedes P für iinen Es

für jedes Sl festgesetzt worden.

Für die Aufnah pflichtigen Tierbestanl deren Ablieferung an

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Punkt 11 Uhr l isten Schuppen auf eine milde Maiennach i Brise aus West. Di>

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