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Mittwoch, den 13. AezemSer

Fsrnsprechcr Nr. 29.

° Jahrgang.

Fsrusprecher Ne. 28.

Anzeigen-DkbKhr für die einspatt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauberfilibchen, Wustr. So»ntag»blatk und

SchwLd. Sandwirt.

1811

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung eines I4tägige» Kurses über Weinbehandlnng, Hefereinzncht «nd Kellerpflege für Küfer an der Weinbanversnchs- anstalt zu Weinsberg.

Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens wird in der Weinbauversuchsanstalt in Weinsberg vom 8. bis 20. Januar 1012 ein Kurs über Weinbehandlung, Hefereinzucht und Kellerpflege der Weine abgehalten. Während dieses für Küfer (selbständige und ältere Gesellen) berechneten Kurses, zu dessen Besuch besondere Borkenntnisse nicht erforderlich sind, werden durch tägliche theoretische Vorträge und sich daran anschließende Hebungen behandelt werden:

1. Im theoretischen Teil: der normale Gäroerlauf des Obst- und Traubensaftes. Die nützlichen und schädlichen Organismen des Weines. Die Anwendung der Reinhese für die verschiedenen Zwecke der Weinbereitung. Die Ver­mehrung der Reinhefe in Traubensast und Wein. Die Krankheiten der Weinfässer. Die Krankheiten und Fehler der Weine (Essigstich, Kahmigwerden, Zähewerden, Braun-, Schwarz- und Ditterwerden, das Umschlagen der Weine, der Böckser, der Schimmelgeschmack, der Unschlittgeschmack und anderes). Theoretische Grundlagen der Schönung. Die Filtration der Weine. Das Pasteurisieren derselben. Das Durch- und Umgären fehlerhafter und kranker Weine. Die Verwendung des Schwefels in der Kellerwirtschaft.

2. In den praktischen Uebungen: Anstellung von Gär- vei suchen. Mikroskopische Untersuchung der nützlichen und chädlichen Weinorganismen. Mikroskopische Untersuchung ehlerhaster und kranker Weine. Die praktische Behandlung rranker Weine. Das Ansetzen der Schönungsmittel. Aus- ützrung von Schönungsversuchen mit besonderer Berücksich­tigung brauner oder sonst sehlerhalter Weine. Dorprüfung der Weine hinsichtlich ihrer Filtrierfähigkeit. Die Wieder­herstellung kranker Fässer.

Für Württemberger ist der Kurs unentgeltlich, da die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel die auf diese ent­fallenden Kostenbeiträge zu übernehmen sich bereit erklärt hat. Nichtwürttemberger haben ein Honorar von 25 ^ und außerdem 20 Ersatzgeld für Materialverbrauch usw. und 1 ^ für Bedienung zu bezahlen. Das Honorar und die sonstigen Gebühren sind vor der Eröffnung des Kurses an das Kassenamt der K. Weinbauschule Weinsberg zu ent­richten.

Gesuche um Zulassung zu diesem Kurs sind spätestens bis zum 22. Dezember d. I. an den Vorsteher der K. Weinbauoersuchsanstall zu richten, der sie mit seinen Anträgen der Zentralstelle für die Landwirtschaft zur Ent­scheidung vorlegen wird. Im Gesuch ist Beruf und Alter des Gesuchstellers anzugeben.

Stu tgart, den 28. November 1911. Sting.

Kgl. Oberamt Nagold.

Die Gemeindebehörde» und Obstbaumbesitzer werden aufgefordert, die junge» Obstbäume, insbesondere auf den Allmanden und an den Straßen, zum Schutz

gegen Wildfraß unoerweilt so einbinden zu lassen, daß sie vom Wilde nicht benagt werden können, auch soweit es noch nicht geschehen ist, die Obstbäume mit einem lehm­haltigen Kalkanstrich zu versehen und an zweckdienliche Banmstützen gut anzubinden, sowie gehörig zu düngen.

Die Schultheißenämter wollen vorstehendes in ihren Gemeinden aus ortsübliche Weise bekannt machen.

Den 9. Dez. 1911. _ Kommerell.

Bekanntmachung,

betr. die Bornahme der Reichstagswahlen.

Im Anschluß an die oberamtlichen Bekanntmachungen vom 21. November 1911 (Gesellschafter Nr. 275) und vom 11. Dezember 1911 (Gesellschafter Nr. 290) werden den Herren Ortsvorstehern unter wiederholter Hinweisung aus die Vorschriften des Wahlgesetzes für den Reichstag und des Wahlreglements, für deren genaue Befolgung sie verantwortlich sind, noch weiter folgende Aufträge erteilt:

1) Die Wählerlisten sind soweit noch nicht ge­schehen unverzüglich durch den Ortsvorsteher mit Zu­ziehung des Ratsschreibers oder, wo der Ortsvorsteher zu­gleich Ratsschreiber ist, des Gemeindepflegers, in doppelter Ausfertigung anzulegen.

Die Namen der Wähler sind genau in alphabeti­scher Ordnung auszusühren und bei dem späteren defini­tiven Abschluß fortlaufend zu numerieren.

Die beiden Listenexemplare müssen genau miteinander übereinstimmen: das eine ist alsHauptexemplar", das andere alszweites Exemplar" zu bezeichnen, was übrigens bereits auf dem Vordruck der Formularien vorgesehen ist.

2) Beide Exemplare der Wählerliste müssen am Mitt­woch, den 1». Dez. 1011, vorläufig abgeschlossen und vom Gemeinderat bezw. Gesamtgemeinderat nach dem Vordruck auf den Anhestbogen beurkundet werden.

3) Am Mittwoch, den 13. Dezember 1911 ist in orts­üblicher Weife bekannt zu machen, daß die Wählerliste vom Donnerstag, den 14. Dezember an bis znm Donnerstag, den 21. Dezember 1011 je einschließlich auf dem Rathaus aufgelegt sei und daß etwaige Einsprachen gegen dieselbe spätestens bis znm 21. Dezember ein­schließlich bei dem Gemeindevorstand (nicht Wahlvorsteher) anzubringen seien und daß derjenige, welcher die Liste für unrichtig und unvollständig hält, dieses binnen der erwähnten Frist schriftlich anzuzeigen öder mündlich zu Protokoll zu geben und die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht aus Notorietät beruhen, beizubringen habe.

Bemerkt wird, daß nur diejenigen zur Teilnahme an der Wahl berechtigt sind, welche in dm Listen ausgenommen wurden.

4) Darüber, a) daß die Wählerliste in zwei Exemplaren angelegt, b) daß beide Listen am IS. Dezember vor­läufig abgeschlossen und vom Gemeinderat beurkundet, e) daß das Hanptexemplar am 14. Dezember ausgelegt, ä) daß die Auslegung am 13. Dezember, wie oben Z. 3 vorge­schrieben. öffentlich bekannt gemacht wurde, haben die Orts­vorsteher «nterm 14. Dezember hierher zu berichten und das zweite Exemplar der Wählerliste anzuschließen.

Berichte, welche nicht am 14. Dezember beim Oberamt einlausen, müßten durch Wartboten eingeholt werden.

5) Falls Einsprachen gegen die Wählerlisten vorgebrachi werden, so ist über solche von dem Gemeinde­rat, in zusammengesetzten Gemeinden vom Gesamtgemeinde­rat nach entsprechender, sachdienlicher Verhandlung zu ent­scheiden. Diese Entscheidung, sowie die Eröffnung derselben an die Beteiligten hat gemäß K 3 des Wahlregkements spätestens innerhalb drei Wochen, vom Beginn der Aus­legung der Wählerliste an gerechnet, also spätestens am Mittwoch, den S. Januar 1012 zu erfolgen. Ist die Liste zu berichtigen, so ist genau nach tz 4 Abs. 1 des Reg­lements zu verfahren. Ergeben sich Streichungen, so ist der in Spalte 2 der Listen eingetragene Name zu durchstreichen und in Spalte 11 die Beurkundung nach Vorschrift des Formulars (Reg.-Bl. 1871, Beilage 1. S. 13) zu geb.-n; ergeben sich Nachträge, so sind solche nach Seite 14 dieses Formulars zu fertigen und es ist der Abschluß in der da­selbst bezeichnten Weise zu beurkunden.

6) Bemerkt wird, daß die beiden gleichmäßig berichteten Exemplare der Wählerlisten nicht sofort am Schluß der öffent­lichen Auslegung, sondern erst am 22. Tage nach Beginn der öffentlichen Auslegung definitiv abzuschließen sind. (Bergl. die den Anhestbogen aufgedruckte Belehrung.) Hicc- wegen wird weitere Anordnung ergehen.

7) Sämtliche Schreiben in Betreff der Reichstagswahl sind als portopflichtige Dienstsache zu bezeichnen.

Den Herren Ortsvorstehern wird besonders zur Pflicht gemacht, bei den auf die Reichstagswahl bezüglichen Ge­schäften mit aller Pünktlichkeit «nd Sorgfalt zu Werk zu gehen.

Den 12. Dezember 1911. Kommerell.

Bekanntmachung,

betreffend die Feldbereinignng ans der Markung Ebershardt.

Nachdem die Ausführungsarbeiten der Feldbereinignng auf der Markung Ebershardt entsprechend gediehen sind» wird hiemit

Schlußtagfahrt

auf Kreitag de» 29. Dezember d. I., «achmittags 3 IlHr auf das Rathaus in Ebershardt anberaumt.

Zu derselben werden die beteiligten Grundeigentümer bezw. deren Vertreter und sämtliche berechtigte Dritte mit dem Bemerken eingeladen, daß der Zutetlungsplan samt Tabellen und Akten auf dem Rathaus in Ebershardt zur Einsichtnahme aufgelegt ist und daß etwaige Einwendungen in der Schlußtagfahrt oorzubringen, spätere Einwendungen gegen den Zuteilungsplan, sowie gegen die in Gemäßheit desselben erfolgte Ausführung der Feldbereinigung aber aus­geschlossen sind.

Den 11. Dez. 1911.Kommerell.

Die Maul- und Klauenseuche in Dietlingen betr.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Dietlingen erloschen ist, werden die s. Z. angeordneten Sperrmaßregeln mit Wirkung vom 12. d. Mts. aufgehoben.

Pforzheim, den 8. Dez. 1911. Großh. Bezirksamt.

Me sreuzWW Offensive gegen Deutschland.

(Schluß.)

Der Kaiser müßte, um alle Fäden, die nach den ver­schiedenen Kriegstheatem führen, in der Hand zu behalten, sich in seiner Hauptstadt oushalten.

Wird er einwilligen, sich nicht an die Spitze seiner großen Armee in Lothringen zu stellen, und wird er dann, indem diese unter seinem Zögern leidet, imstande sein, den gesamten Operationen zu Lande und zu Wasser die für ent­scheidende Erfolge notwendige Einheit zu verleihen?

Man muß also daraus schließen, daß der Oderbefehl in Deutschland weit davon entfernt ist, vollkommen zu sein, daß er vielmehr Fehler hat, die einen üblen Einfluß auf den Gang der Ereignisse haben können.

Andererseits ist Wilhelm II. in seinem Wunsche, sein Land immer größer zu machen, nicht immer glücklich in der Richtung, die er seiner allgemeinen Politik gibt.

Die Entsendung desPanther" nach Agadir, die als ein geschickter Schachzug bezeichnet wurde, bildet sicher einen der größten Fehler, an besten Gewicht Deutschland lange zu tragen haben wird.

Indem er mit dieser Tat den Entschluß bekundete, Gewalt anzuwenden, um seinen ungerechten Forderungen Geltung zu verschaffen, hat er nicht nur sein Volk, sondern ganz Europa zu der Folgerung veranlaßt, daß. wenn der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ausbricht, er es ist, er ganz allein, der der Herausforderer gewesen ist.

Als Bismarck, dem das Reich seine Schöpfung dankt, eine gute Gelegenheit fand, mit Frankreich anzubinden, in der Ueberzeugung, daß die Ueberlegenheit der deutschen Armee ihm den schließlichen Triumph verschaffen würde, wußte er es so zu machen, selbst um den »Preis einer Fälschung, daß Frankreich den Krieg erklärte.

Damals zögerten die Staaten des Südens, vier Fahre zuvor Preußens Feinde, nicht, sich unter seine Gewalt zu stellen, weil diese Erklärung das ganze deutsche Vaterland in Gefahr brachte.

Und diese Bereinigung verdoppelte mit einem Schlag die Aussichten auf den Steg.

Die gegenwärtige Haltung der Diplomatie kann nur entgegensetzte Wirkungen haben.

Sie hat vom ersten Tage an die Veranlassung zu einem finanziellen Bankrott und einer wirklichen Kopflosig­keit des Volkes geführt.

Man kann sich jetzt fragen, ob gewisse Elemente des Volkes, und vor allem die Sozialisten, da sie wissen, daß sie eine ungerechte Sache unterstützen würden, sich ins Heer einreihen lasten werden, und ob andererseits gewisse Staaten, »Bayern zum Beispiel, besten Sympathie für Preußen nie­mals sehr groß war, sich verpflichtet halten werden, in einem Kampfe mitzuwirken, den sie mißbilligen würden.

Auf jeden Fall, selbst wenn die Mobilmachung aller Heerestelle sich normal vollziehen sollte, kann man versichert sein, daß die Truppen nicht mit dem Enthusiasmus von 1870 ins Feld rücken werden.

Mit einem Wort, die deutsche Armee wird mit ge­ringerer sittlicher Kraft ins Feld ziehen.

Endlich, was wird in seinen Beziehungen zu seinen Verbündeten die Folge der herausfordernden Haltung Deutsch­lands sein?

Nach dem Wortlaute der Verträge von 1883 haben sich Deutschland, Oesterreich und Italien verpflichtet, ihre Kräfte zu vereinigen, wenn Frankreich und Rußland sich gegen Deutschland und Oesterreich-Ungarn oder gegen Deutschland allein wenden.

Deutschland und Italien haben sich verpflichtet, sich für den Fall zu unterstützen, daß eins von beiden von Frank­reich angegriffen wird.

Der Vertrag des Dreibundes hat also ein defensives Gepräge. Er ist sogar von Bismarck veröffentlicht, um Europa davon den Beweis zu geben.

Danach sind Oesterreich und Italien in einem von Deutschland erklärten Kriege nicht zu dessen Unterstützung verpflichtet.

So hat es sicherlich auch Italien aufgefaßt, das wir in der Periode vollster Spannung seinen Verbündeten den Rücken kehren sehen, um sich an die Eroberung von Tri­polis zu machen.

Andererseits scheint Oesterreich jetzt mehr geneigt, gegen Italien zu marschieren als Deutschland zu Hilfe zu kommen.

Mit einem Wort, die Entsendung desPanther" nach Agadir hat in der Tal die Trennung des Dreibundes ver­anlaßt un d infolgedessen auch die Isolieruna unseres Geaners.