Erlaubnissportel, die außerdem von der Verlegungssportel für Wirtschaften getrennt werden soll, zu beantragen.

r Spaichingcn, 4. Nov. (Opferstockraub). sDer i r der Lourdesgrotte auf dem hiesigen Friedhof befindliche Opferstock wurde gewaltsam erbrochen und seines Inhalts beraubt. Da der Geldbehälter fast ganz mit Geldstücken gestillt war, dürfte dem Dieb eine beträchtliche Summe in die Hände gefallen sein. Der Opferstock ist übrigens schon öfters erbrochen worden. Von dem stechen Dieb hat man keine Spur.

r Backnang, 6. Nov. Gegen den früheren Land­jäger Seeg er von Althütte, der unter dem Verdacht, den Tod seiner Frau verursacht zu haben, sestgenommen wurde, wurde die Voruntersuchung eröffnet. Sie wird von Heil­bronn aus geführt, wohin Seeger verschickt wurde. Da die ärztliche Untersuchung Erstickungstod bei der Frau seststellte, da ferner feststeht, daß Seeger seine Frau oft schwer miß­handelte, wird Körperverletzung mit nachgefolgtem Tode angenommen.

Explosions-Unglück.

Schtv. Gmünd, 7. Nov. Heute nacht ereignete sich in dem Hause des Flaschners W. Kiestler eine schwere Gasexplosion. Die drei ältesten Söhne wurden getötet; der Vater wurde schwer, der jüngste Sohn leicht verletzt. Die Töchter wurden durch das Fenster gerettet.

r Waldsee, 4. Nov. (^uäiatur st altera pars!) Zu der Gerichtsverhandlung vor dem hiesigen Schöffenge­richt schreibt uns Eisenbahnsekretär K. Dehn, zur Zeit in Biberach, unter anderem folgendes: Es ist richtig, daß ich wegen Beleidigung des früheren Bahnhosverwalters B. in Aulendorf, sowie des jetzigen Bahnhosverwalters M. und seiner Frau vom Schöffengericht bestraft worden bin, ich habe aber gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Der Bahnhofoerwalter M., der die gleiche Vorbildung hat und der annähernd gleich alt ist wie ich. hat mit mir bis zum Frühjahr 1910 in durchaus kollegialer Weise verkehrt und mit mir dienstlich nie einen Anstand gehabt. Als ich im Frühjahr 1910 einen Krankheitsurlanb antreten mußte, schlug seine Stimmung gegen mich plötzlich um. In einem Bericht an die Betriebsinspektion Friedrichshafen vom April 1910 griff er mich in ganz grundloser und schwer beleidigender Weise an; ich konnte ihm von da ab nichts mehr recht machen. Er hat mich gegen die jungen Beamten, die den Umschlag der Stimmung erkannten und gegen mich unbot­mäßig wurden, nicht in Schutz genommen. Er hat mich heimlich kontrolliert, wie andere mir wohlgesinnte Beamte unter Eid angaben, in der Hoffnung, mir Unregelmäßig­keiten Nachweisen zu können. Seine Gattin, die mir vom gleichen Zeitpunkt ab nicht mehr gewogen war, hat wieder­holt geäußert, ich müsse von Aulendors wegkommen. Meine Stellung in Aulendorf war dadurch meiner Ansicht nach unmöglich geworden. Ich habe alsdann in einem Bericht an die Generaldirektion diese um ihren Schutz gebeten und dabei die Verhältnisse aus dem Bahnhof in Aulendorf ge­schildert. In diesem Bericht habe ich bemerkt, der Bahnhof­verwalter reite auf mir herum, ich habe femer gleichzeitig in diesem Bericht bei der Stelle, daß auch die Frau Bahn­hofoerwalter gegen mich arbeite, mich mit deren Persönlich­keit und ihrem sittlichen Verhalten besaßt. Richtig ist, daß ich in der Hauptverhandlung nicht alle meine Vorwürfe als begründet beweisen konnte, dagegen haben zwei Bahnbeamte eidlich bestätigt, der Vorstand sei mir stark aufsässig ge­wesen. und ich hätte mich durch seine Behandlung mit Recht zurückgesetzt gefühlt. Die eidliche Vernehmung mehrerer Zeugen hat auch ergeben, daß meine Bemerkungen über das Benehmen der Frau Bahnhofverwalter keineswegs aus der Luft gegriffen waren.

Schwäbisch Hall, 6. Nov. Bei Wilhelmsglück wurde ein Schreiner überfallen, seiner Barschaft beraubt und tödlich verletzt. Der Mörder ist noch unentdeckt.

Gerichtssaal.

Tübingen, 6. Nov. Schwurgericht. Schluß des Falles Höimann. Die außerordentliche Wichtigkeit der ganzen Verhandlung veranlassen auch die Geschworenen zu häufigen Fragen an die 'Zeugen. Der Zeuge Lamm- wirt Gauß von Oeschelbronn macht auf eine solche Frage die allerbestimmteste Aussage, daß er an der Bettlade, an welcher die Schwägerin vorbeigeschleppt worden sein muß, ganz frische Blutspuren beobachtet habe, er streifte dieselben mit der Hand ab, das Blut blieb an seinen Fingem haften, sodaß kein Zweifel darüber herrschen kann, daß die Spuren frisch und nicht mehrere Tage alt waren. Es begannen nun die Plaidoyers vom Oberstaatsanwalt und dem Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Hayum. Oberstaats­anwalt Cleß führte in glänzender Rede alle belastenden Momente des Hergangs der Tat, sowie der Verhandlung an und schloß: Es war kein planloses, kopfloses und un­überlegtes Handeln als er zur Tat schritt, dies beweist, daß er sich den günstigsten Augenblick gewählt hat; mit kaltem Blut und ruhiger Ueberlegenheit schritt er zur Ausübung der Tat, ruhig hat er darnach gevespert. Ruchlos und frech ist die Lat, nur um einen Mord kann es sich hier handeln, und ich bitte Sie. meine Herm Geschworenen die Frage aus Mord zu bejahen. Rechtsanwalt Dr. Hayum suchte in ebenso beredten Watten die Anklage zu entkräften bezw. aufzuheben und argumentiert u. a.:Ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß bei dem Mangel jeglichen Beweises der Täter die Tat mit Ueberlegung ausgeführt hat. Meine Herren Geschworenen, woher wissen Sie aber, daß der Täter die Frau töten wollte? Sie können nicht leicht entscheiden ist die Tötung dort eingetreten, wo die Verletzung erfolgte. Wenn kein Zeuge und kein unwider-

Tat, ganz besonders wie diese ruchlose begangen haben kann, so muß man sich doppelt und dreifach prüfen. Meine Herren Geschworenen ich beantrage die Verneinung sowohl der Frage auf Mord, als auch auf Totschlag.

Die Geschworenen bejahten die Frage auf vor­sätzlichen Totschlag. Obmann der Geschworenen war Herr Benz von Reutlingen. Auf Grund dieses Spruches beantragt der Oberstaatsanwalt eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre. Vom Gericht wird dieses Strafmaß in Anbetracht der grausamen Ausführung, und der Nieder­trächtigkeit der Gesinnung des Angeklagten ausgesprochen. Der Angeklagte nimmt das Urteil init seinem gewohn­ten Gleichmut entgegen, sseine letzten Worte waren ganz genau die gleichen wie die, welche er bei Beginn der Ver­handlungen sprach:Meine Herrn, ich weiß von nichts, ich bin unschuldig." Wie ein roter Faden ziehen sich durch den ganzen Verlauf der Verhandlungen diese Worte. Der Verhandlung wohnte als Vertreter des Justizmini­steriums, Landgerichtsrat Letzgus von Stuttgart an.

Deutsche* Reich.

Die Privatbeamtenvcrsicherung.

Berlin, 6. Nov. Die erste Lesung des Prioatbeam- tengesetzes ist am Samstag in der Kommission zu Ende geführt worden. Das vielumstrittene Institut der Ersatz­kassen' wurde zugelassen. Außerdem wurde eine Bestimmung neu ausgenommen, wonach Angestellte, deren Iahresarbeits- verdienst 5000 übersteigt, in dem ersten Jahre nach Inkrafttreten der Privatbeamtenoersicherung freiwillig der Versicherung beitreten können, wenn ihr Iahresarbeits- verdienst 10000 nicht überschreitet. Die zweite Lesung wird voraussichtlich erst am Donnerstag stattfinden, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, zu den Beschlüssen der Kommission Stellung zu nehmen.

Ausland.

VV Madrid, 6. Nov.Imparcial" erklärt sämtliche Meldungen derTimes", wonach die Verhandlungen zwischen Deutschland und Spanien über die Abtretung von Fernando Po und Spanisch Guinea begonnen hätten, für unbegründet.

r San Franzisko, 6. Nov. Bei Auburn ist eine im Bau begriffene Brücke, die die größte der Welt werden sollte, eingestürzt. 16 Personen wurden getötet.

Zum Marokko-Abkommen

schreibt dieFrks. Ztg.":

Die Würdigung der Einzelheiten des Abkommens müssen wir einer besonderen Darlegung Vorbehalten; hier sollen nur die allgemeinen Züge desselben hervorgehoben werden. Da sticht vor allem ins Auge: Frankreich erhält, was es gewollt und erstrebt hat: das Protektorat über Marokko. Frankreich erreicht zudem sein Ziel früher und leichter, als es hoffen durste. Die französischen Blätter sind klug und höflich genug, um ihre Freude über diesen groß­artigen Erfolg nicht allzulaut werden zu lassen, ja sie suchen sich sogar hinter einer Klage über die großen Opfer, die Frankreich bringen müsse, zu verbergen. In Wirklichkett erhält Frankreich einen ungeheuren Zuwachs an Macht und Reichtum; es bekommt ein Protektorat von 800 000 Quad­ratkilometern mit zehn Millionen Einwohner und unbe­rechenbaren Naturschätzen, zur schönen Abrundung seines ohnehin schon beträchtlichen afrikanischen Kolonialreiches. Ohne Zweifel wird dieser Gewinn auch den nationalen Stolz und das Machtbewußtsein der Franzosen gewaltig anschwellen lassen; man wird sich darüber nicht zu wundern brauchen. Die Vermutung, daß Frankreich in Marokko einen langen Krieg werde führen müssen und sich dort militärisch fest- beißen werde, steht auf schwachen Füßen; Marokko ist nicht Algier und die Leichtigkeit, mit der die Franzosen Tunesien eroberten und zur sttedlichen Blüte brachten, liefert den Be­weis dafür, daß sie etwas gelernt haben ; die gemachten Er­fahrungen werden sie jedenfalls in Marokko verwetten. Es steht also fest: Marokko bringt den Franzosen eine außer­ordentliche Vermehrung ihres Nationalgutes. Was bekommt Deutschland dafür, daß es dieser Vermehrung zustimmt und sogar für sie die internationale Bürgschaft übernimmt? Zu­nächst die offene Tür in Marokko für sich und die anderen Mächte, sowie eine Reihe von Vorkehrungen zur Sicherung feiner dortigen wirtschaftlichen Interessen und einen Gebiets­austausch mtt ansehnlichem Zuwachs am Kongo. Die Vor­kehrungen zur Sicherung der Handelsfreiheit und der deutschen Interessen in Marokko sind sehr umfangreich, aber auch sehr verwickelt: man sieht es ihnen an, daß aus sie große Sorgfalt verwendet worden ist und daß sie wohl die meisten Schwierigkeiten gemacht haben. Deutschland hat anfänglich die Ausnahme einer Bestimmung gefordert, daß es bei allen öffentlichen Arbeiten eine Beteiligung von 30 Prozent er­halten solle; diese Forderung ist von Frankreich rund abge- lehnt worden und Deutschland hat sich dabei beruhigt. Was jetzt ausgemacht worden ist, hat sich erst zu bewähren. Wenn Frankreich einmal die politische Macht in ganz Marokko besitzt, so hat es immer Mittel und Wege genug, auch die Bestimmungen dieses Abkommens, so ausgeklügelt sie setn mögen, unausgeführt zu lasten oder den deutschen Kaufleuten und Industriellen die wirtschaftliche Betätigung zu verekeln. Es gehört der fortwährende und nachhaltige gute Wille der französischen Behörden dazu, Um diesen Teil des Abkommens für die deutschen Interessen wirksam zu machen. Dürfen wir aus diesen guten Willen zählen? Wir wollen es annehmen. Daß die Regelung der Konsular­gerichtsbarkeit und des Verhältnisses der Schutzbefohlenen vom Abkommen^ausgeschlosten und der Zukunft Vorbehalten de. ist vielleicht ein Fehler, denn das eröffnet die Aus

sicht auf weitere Verhandlungen, die auch ihre Schwierig­keiten haben werden. Gefährlich können sie jedoch nicht werden, da dafür und überhaupt für alle Fälle, in denen Schwierigkeiten bezüglich der Ausführung und Auslegung des Abkommens entstehen, die Anrufung des Haager Schieds­gerichts vorgesehen ist. Das ist ein erfreulicher Erfolg der modernen Friedensbewegung. Was die Kompensation am Kongo betrifft, jso ist sie nicht so reichlich ausgefallen, wie zu wünschen gewesen wäre, lieber den Wett der einzelnen Teile, die uns zusallen, wird wohl lange gestritten werden, aber wenn auch alle Teile gleich wertvoll sein sollten, so er­reicht das Ganze doch nicht die Bedeutung dessen, was Frankreich durch das Abkommen erhält. Dazu kommt, daß wir die Konzessions-Gesellschaften übernehmen müssen; das ist keine angenehme Bescherung. So sind nicht alle Wünsche erfüllt; einiges bleibt im Dunkeln und anderes ist ein Wechsel auf die Zukunst, dessen Einlösung von Umständen abhängt, die heute noch nicht vorausgesehen werden können.

Trotzdem kann man nicht zur Verwerfung des Ab­kommens gelangen. Man muß auf das Ganze sehen, und da ist die Tatsache, daß Deutschland und Frankreich in einer höchst wichtigen und äußerst schwierigen Angelegenheit sich geeinigt haben, von viel größerem Gewicht, als daß einige Einzelheiten für uns besser hätten ausfallen können. Ob das Abkommen zu einer dauerhaften Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich führen wird, ist eine Sache der Zukunft; wir hoffen und wünschen es; aber es spielen da so mancherlei Imponderabilien mit, daß es unmöglich ist, etwas Bestimmtes in Aussicht zu stellen. Die Zeit und die Weiterentwicklung der Dinge werden wohl auch hier mehr wirken als alle Verträge. Wir wollen auch mit der jetzigen Reichsregierung nicht zu scharf ins Gericht gehen. Sie hat getan, was sie tun konnte; sie hat eine verfahrene Lage übernommen und hat viel Klugheit und Zähigkeit anwenden müssen, um einigermaßen anständig aus ihr herauszukommen. Aber wenn die deutsche Diplomatie etwas gelernt hat und wenn die Faktoren, die es angeht, die gemachten Erfahr­ungen zum Anlaß nehmen den diplomatischen Dienst von Grund aus und zeitgemäß zu reformieren, dann wird dies nicht der geringste Gewinn sein, den Deutschland aus der nunmehr hoffentlich abgeschlossenen Marokkofrage heraus­schlagen wird.

Berlin, 6. Nov. DieNorddeutsche Allgemeine Zei­tung" veröffentlicht heute abend den Wortlaut der beiden zwischen Deutschland und Frankreich geschlossenen Abkommen über Marokko und die Abtretung eines Teils von Fran- zösisch-Kongo.

Tanger, 6. Nov. Die Nachricht von der Unterzeich­nung des deutsch-französischen Marokkoabkommens hat auf die Bevölkerung von Tanger, und zwar sowohl auf die Eingeborenen, als auch auf die Mitglieder der fremden Kolonien, einen liefen Eindruck gemacht. Es zeigt sich eine gewisse Unruhe bezüglich der Zukunft von Tanger, da man die Möglichkeit ins Auge faßt, daß Tanger in die spanische Einflußsphäre einbezogen werden könnte. Man glaubt, daß dies den Ruin Tangers bedeuten würde.

r Paris, 6. Nov. In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß der deutsch-französische Vertrag erst gegen Mitte November zur Verhandlung gelangen werde.

VV Saint Calais, 5. Nov. Caillaux hielt heute eine Rede, in der er den Marokko-Kongovettrag als in hohem Grad wirklich nationale Politik bezeichnete. Frank­reich konnte nicht die Anwesenheit einer europäischen Groß­macht in Marokko zulassen und wirtschaftlichen Privilegien zum Botteil einer Großmacht oder eines Teiles derselben zustimmen. Frankreich wollte andererseits in Marokko volle Handlungsfreiheit erreichen. Dazu mußte es sich mit anderen auseinandersetzen und ihre Zustimmung erlangen. Das be­kannte Abkommen mit England liege aus demselben Wege. Um Deutschlands Zustimmung zu bekommen, habe Frank­reich gewisse Entschädigungen eingeräumt, die keine ihrer vitalen Teile treffen und die wesentlichen Interessen Frank­reichs berühren. Der soeben abgeschlossene Vertrag schadet keiner der beiden Nationen und ist für die eine wie für die andere vollkommen befriedigend. Er ermöglicht die Aus­dehnung der französischen Aktion auf Marokko und gewährt Deutschland eine Erweiterung seiner kommerziellen und indu­striellen Tätigkeit in seinen Besitzungen im äquatorialen Afrika. Der Vertrag dient der Sache des Fortschrittes und der allgemeinen Zivilisation, Frankreich habe die jetzige Lö­sung mit Ruhe und Würde ermattet. Dieselbe Festigkeit und Mäßigung werde der Ministerpräsident auch sernerhirr bei Regelung aller anderweitigen Fragen zeigen.

Der Aufstand irr China.

vv Berlin, 6. Nov. Der große KreuzerGneisenau" hat Befehl erhallen, nach Wusingreede zu gehen zur Wah­rung der deutschen Interessen in Schanghai. Seine Ankunft ist dort am 8. November zu ermatten. Er wird in Nan­king durch das KanonenbootTiger" ersetzt, sodaß die funken­telegraphische Verbindung HankauKiautschau gesichert bleibt. Der Chef des Kreuzergeschwaders hat vor Hankarr aus dem KanonenbootLuchs" seine Flagge gehißt.

tV Peking, 5. Nov. (Reuter.) Eine Anzahl von Edikten ist gestem erlassen worden. Eins fordert zur Eintracht zwischen Chinesen und Mandschus auf und billigt den Entschluß Puanschikais, die Feindseligkeiten für einige Zeit elnzustellen. Ein anderes Edikt erklärt sich nicht ein­verstanden damit, daß Puanschikai den Vorsitz im Kabinett ablehnt.

Peking, 6. Nov. Der Thron hat die National­versammlung ausgefordett, ein Wahlgesetz für das Parlament zu verfassen und die Wahlen vorzunehmen.

>V Schanghai, 7. Nov. Die Städte Tsching-Ktang und Tschang-tschou haben sich den Rebellen ergeben. Die

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