Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«.

Preis vierteljährlich hier mit Träger! shn ILO im Bezirks» und 10 Xrv.-Verkehr 1.25 im tbrkgen Württemberg 1.35 Monatsabonnementr nach Verhältnis.

Fernsprecher Nr. 28.

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Kgl. Oberamt Nagold.

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Bekanntmachung,

betr« Maßregeln für die Schulen bei ansteckenden Krankheiten.

Um in den Schulen der Verbreitung ansteckender Krank­heiten vorzubeugen, wird nachstehendes wieder zur allgemeinen Kenntnis und genauen Beachtung bekanntgegeben.

1. Ansteckende Krankheiten sind: Pocken, Cholera, Ruhr (Dysenterie), Unterleibstyphus, Scharlach, Diphterie, Masern (rote Flecken), Keuchhusten, ansteckende Augen- entzündung und Krätze.

2. Schüler, welche an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die Schule nicht besuchen.

3. Gesunde Schüler dürfen die Schule nicht besuchen:

a) wenn in einem Hausstände, welchem sie angehören, eine Person an Scharlach, Diphterie oder Masern erkrankt ist, es können jedoch in einem solchen Fall gesunde Schüler, dann zum Schulbesuch Zugelassen werden, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, daß sie durch ausreichende Absonderung oder aus sonstigen Gründen vor der Gefahr der Ansteckung geschützt sind, bei sehr leichten Masernepidemien auch dann wenn nach dem Gutachten des Oberamtsarztes die Ausschließung gesun­der Schüler unterlassen werden kann;

b) wenn in dem Hause, in welchem sie wohnen, oder in dem Hausstande, welchem sie angehören, ein Pocken­oder Cholerakranker sich befindet;

«) wenn die Schüler außerhalb des Schulorts wohnen und in ihrem Wohnort die Cholera herrscht, der Schulart aber von dieser Krankheit frei ist, oder wenn am Schnl- ort die Cholera ausgetreten ist, der Wohnort der Schüler aber von der Krankheit frei ist.

4. Schüler, welche hienach vom Schulbesuch ausge­schlossen sind, werden zu diesem erst dann wieder zugelassen und cmgehalten, wenn die Gefahr der Ansteckung nach ärztlicher Bescheinigung beseitigt oder für die Dauer der Krankheit erfahrungsgemäß als Regel geltende Zeit abge­laufen ist.

Als regelmäßige Krankheitsdauer gelten bei Masern 4, bei Scharlach 6 und bei echter Diphterie 4 Wochen.

5. Bei den vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schülern muß vor dem Wiedereintritt in die Schule eine gründliche Reinigung ihres Körpers und ihrer Kleidungsstücke stattfindcn.

Den 4. Nov. 1911. Kommerell.

Bekanntmachung,

betreffend das Holzschleifen auf den öffentlichen Wegen im Schwarzwald zur Winterszeit bei ge­schloffener Schneebahn.

Die nachstehende Verfügung der K. Regierung des Schwarzwaldkreises vom 7. Juli 1876 wird Hiemil öffentlich bekannt gemacht:

Das Schleifen von Langholz und Klötzen aus den öffentlichen Wegen im Winter wird mit Ermächtigung des K. Ministeriums des Innern unter nachfolgenden Bestimm­ungen in widerruflicher Weise gestattet:

1. Das Schleifen des fraglichen Holzes auf den öffent­lichen Wegen bleibt auf die Winterszeit, wenn die Wege gehörig mit Schnee bedeckt oder gefroren sind, so daß die Fahrbahn nicht beschädigt wird be­schränkt.

2. Das geschleifte Holz darf höchstens die Breite eines Fahrgeleises einnehmen.

3. Es darf nur eine Länge Hölzer, nicht zwei oder mehrere hintereinander verkuppelt, geschleift werden.

4. Die Holzstämme müssen vorne und hinten derart gut zusammengebunden sein, daß sie sich nicht wälzen können.

5. Jedem Zuge mit geschleiftem Holz muß außer dem Fuhrmann ein mit einem Griffe versehener Geleitsmann beigegeben sein, der, wenn das geschleifte Holz seit­wärts rutscht, cs so ablenkt, daß andere Fuhrwerke ungehindert vorbeikommen können.

6. Jeder solche Zug hat entgegenkommenden oder vor­fahrenden Fuhrwerken geordnet auszuweichen und so lange anzuhallen, bis letztere an dem Zug vorüberge­kommen sind.

7. Holzstämme oder Klötze dürfen nicht an Wagen oder Schlitten angehängt werden.

Die Ortspolizeibehörde« und Polizeiorgane werden angewiesen, die Einhaltung der an die Erlaubnis zum Holzschleifen auf öffentlichen Wegen geknüpften Be­dingungen, namentlich die Ziffer 4 und 5 derselben, genau zu überwachen.

Nagold, den 4. Nov. 1911.

Kommerell.

86. Jahrgang.

Dienstag, dm 7. Hlorremöer

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, unter denen allein die Dispensation von Z 3 der K. Ver­ordnung vom 6. Juli 1873 (Reg.-Bl. S. 295) erteilt ist, sind als Uebertretungen vom Ortsvorstcher nach 366 Ziffer 10 Str.-T.-Bs. in Verbindung mit Art. 19 des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 zu bestrafen.

Sulz, 7. Nov. Am Sonntag machte der Herren­berger Kriegeroerein mit ca. 60 Mitgliedern aus vier Wagen einen Ausflug hierher. Infolge der gegenseitigen Verbin­dungen wurde dieser Besuch nachträglich ausgeführt. Die Kameraden des Veteranen- und Militär-Vereins Sulz fanden sich ebenfalls vollzählig ein und bei Rede, Gegenrede und Gesang kam der geschäftliche und kameradschaftliche Teil aus seine Rechnung. Nach gemütlichen Stunden wurde die Heimfahrt wieder angetreten mit dem Bewußtsein, zwischen beiden Vereinen wieder neue kameradschaftliche und nach­barliche Anknüpfungspunkte gepflogen zu haben. (Gbt.")

Rottenbnrg, 3. Nov. Ein Beweis, daß in hiesiger Stadt keine Fleischnot herrscht, geht daraus hewor, daß im

Fernsprecher Nr. 29.

Anzclgen-Gkbühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schritt oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen r Plauderstitbchen, Illustr. Sountagrblatt und

Schwäb. Landwirt.

1911

Tages-Nerügkeiterr.

Ass Stadt und Land.

Nagold, 7. November 1911

r Keine Reichs-Gebührenordnung für Aerzte.

Aus dem Berbandstag der württembergischen Aerzteveretne wurde die Mitteilung gemacht, daß zwischen der Reichs­regierung und der württembergischen Regierung ein Schrift­wechsel über eine etwaige Einführung einer einheitlichen deutschen Gebührenordnung für Aerzte geführt sei. Auch von anderen Bundesregierungen, wie beispielsweise Bayern und Elsaß-Lothringen, ist an Krankenkassen und Aerzte- kammern der Bescheid erteilt, daß Verhandlungen auf diesem Gebiete zwischen Reichsregierung und Bundesstaaten im Gange seien. Tatsächlich beabsichtigt aber die Reichs- regisrung nicht mehr, eine einheitliche Festsetzung der ärzt­lichen Gebühren für das ganze Reich in Angriff zu nehmen. Anregungen in diesem Sinne sind allerdings auch im An­schluß an den Erlaß der Reichsoersicherungsordnung ergangen. Indessen haben die inzwischen angestellten Erwägungen nicht zu dem Ergebnis geführt, daß eine Reichsgebührenordnung für Aerzte eine Notwendigkeit wäre. Fast alle deutschen Bundesstaaten haben Gebührenordnungen mit Höchst- und Mindestsätzen eingeführt, zwischen denen die Gebühren nach Lage des Einzelfalles der Schwierigkeit der Leistungen, der Vermögenslage des Patienten rc. in jedem Fall zu bestimmen sind. Die Mindestsätze gelten dabei im allge­meinen für Unbemittelte, Armenverbände, Krankenkassen, milde Stiftungen usw. Zwischen diesen Höchst- und Mindest­sätzen ist aber ein so weiter Spielraum, daß man eigentlich von ärztlichen Taxen kaum reden kann. Die Verhältnisse in den einzelnen Teilen des Reiches liegen nun in Bezug auf die ärztlichen Leistungen nach den besonderen örtlichen Umständen so verschieden, daß es sehr schwer wäre, eine für alle Verhältnisse gerechte einheitliche Ordnung der Ge­bühren vorzunehmen.

r Staatliche Kraftwagenverbindungen. Unsere Leser wird die Nachricht interessieren, daß die Württ. Post- verwaltung im Hinblick auf die günstigen Betriebsergebnisse der seitherigen staatlichen Krastwagenverbindungen (Urach Münsingen, BalingenRosenseld) im nächsten Frühjahr fünf neue Kurse errichten wird, denen weitere folgen sollen. Zur Bearbeitung der technischen Fragen bei den Kraftwagen- vetbindungen (Wagenbeschaffung, Wageninstandsetzung rc.) ist bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen ein Ingenieur eingestellt worden. Es scheint daß die Post­verwaltung das bisherige System der Subventionierung privater Krastwagenverbindungen aufzugeben beabsichtigt.

?j Für Stotterer eröffnet die C. Denhardt'sche Sprachheilanstalt in Stuttgart, Rötestraße 6, am 14. November ihre diesjährigen Freikurse, in welchem unbe­mittelte Sprachleidende unentgeltliche Heilung! ihres Uebels finden. Aufnahmen können täglich vom 14. bis 24. Nov. erfolgen. Anfragen und Anmeldungen sind an die Anstalt zu richten.

r Briefbefördernng nach den Verein. Staaten von Amerika. Die für den 11. November geplante Ab­fahrt des Postdampfers der American Line von Southampton nach New-Pork fällt aus. Briefsendungen ohne Porto­ermäßigung können, anstatt mit diesem Dampfer, mit dem am 12. Nov. von Qneenstown nach New-Pork abgehenden Dampfer der Cunard Line befördert werden.

Schlachthaus gestern 82 Stück Vieh geschlachtet wurden, nämlich 14 Stück Großvieh, 52 Schweine und 16 Kälber. Es ist dieses die höchste Zahl der Schlachtungen seit Be­stehen des Schlachthauses.

Calw, 7. Nov. (Korr.) Das letzten Freitag ange­kündigte Konzert zu Gunsten der Kirchenerneuerung in Berneck findet heute Dienstag abend ^8 Uhr imBadi­schen Hof" statt und bringt Liederoorträge (Schumann. Schubert, Wolf) von Stadtpfarrer Werner-Berneck und Klaviervorträge (Schumann und Bach) von Pianist Adolf Benzinger-Stuttgart. _

Das Bahnunglück in Stuttgart.

Die Liste der Verunglückten.

Tot wurde im Katharinenhospital eingeliefert: Zivil- Ingenieur Hartenstein, Seestr. 34. Im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen sind Wagenführer Krämer von Echterdingen und ein älterer Herr, bei dem ein Postabschnitt einer Berliner Akkumulatorenfabrik gefunden wurde, angeb­lich ein Monteur Franz Huber oder Hauber. Verletzt sind: Monteur Paul Vorberger aus Plauen, wohnhaft in Berg im Hirsch. Schlossermeffter Heinrich Storck jun., Hospitalstr. 10, Kaufmann Heinrich Bon net, Urbanstr. 44, Fräulein Luise Stilz, Filderstraße 29, Kaufmann David Reinhardt und dessen Frau und zwei Töchter (die Frau ist sehr schwer verletzt), Alexanderstr. 34, Frau Wahl und Tochter, Militärstr. 129. Aus dem Krankenhaus konnten noch vorgestern abend entlassen werden: Ludwig Frenz, Lazarettstr. 16, Christian Lieble aus Winnenden, Friedrich Roth aus Lampertheim. Zu den Verletzten wurden noch nachträglich gemeldet?: Gräfin von Uxkull-Gyllenband, eine Nichte der Palastdame der Königin, die sich in der Heilanstalt Bethesda befindet, Fräulein Marie Tscherning aus Klcinhohenheim, die zu Verwandten gebracht werden konnte, Fräulein Marie Blomhardt, Falkettstr. 99, Frl. Luise Blomhardt, Büchsenstr. 60, Maria Witzel, Höl- derlinstr. 6, Eugen Funk. verh. Schriftsetzer. Olgastr. 123, Johann Iäckle, Sauerkrautfabrikant, Echterdingen, und dessen Ehefrau, Steckroth, Schaffner des Wagens.

»

Das Befinden der Verletzten war gestern, den Umstän­den angemessen, befriedigend. Wenn nicht wettere Kompli­kationen eintreten, ist kein weiterer Todesfall zu erwarten.

Der König und die Königin haben sich gestern früh teilnehmend nach dem Befinden der bei der Katastrophe in Mitleidenschaft Gezogenen erkundigt.

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Ein trauriges Bild der Verwüstung bot der Unglücks­platz in den gestrigen Morgenstunden. Eine große Schutz­mannskette hielt die Neugierigen in angemessener Entfernung. Eine Kommission, Präsident v. Stieler von den Staats­eisenbahnen, Vertreter des Ministeriums des Innern, der Staatsanwaltschaft usw., nahm genauen Augenschein. Die starken Federn des Wagens sind abgeknickt, das Oberteil liegt über dem Trottoir. Ringsum liegen Holz- und Glas­splitter, abgebrochene Bremsen, daneben einige Hüte und Hut­nadeln, die abgebrochenen Sitze vom Innern des Wagens usw. Ein Ehepaar aus Echterdingen, das auf dem Bürger­steig auf die Bergfahrt wartete, war bei dem Anprall vor Schrecken wie gelähmt und wurde schwer verletzt. Um 5.59 Uhr hätte der Wagen fahrplanmäßig ankommen sollen, um 6 Uhr wurde telephonisch u. durch Feuermelder die Haupt­feuerwehr Herbeigerusen, die nach 4 Minuten bereits am Un­glücksplatz eintraf. Da die Sanitätswagen nicht ausreichten, requirierte Branddirektor Iacoby öffentliche und private Autos, die ihm bereitwilligst für den Transpott von Verwundeten zur Verfügung gestellt wurden. Die Zahl der Verletzten beträgt nu.nnehr 22, die der Töten 3.

Ein weiterer Zusammenstoß. Bereits am Sonn­tag nachmittag ist ein Zusammenstoß zweier Wagen auf der- selben Strecke vorgekommen, bei dem einer der beiden so stark beschädigt wurde, daß man ihn außer Betrieb setzen mußte. Ueber diesen Vorfall meldet der Polizeibericht: In der Wernhaldenweiche der Neuen Weinsteiglinie fuhr gestern nachmittag ein von Degerloch kommender Straßenbahnwagen auf einen vor ihm herfahrenden Straßenbahnwagen auf. Beide Wagen wurden beschädigt. Der Führer des ersten Wagens sowie ein auf dessen Vorderperron stehender Knabe wurden durch Glassplitter leicht verletzt. Der Unfall soll darauf zurückzuführen sein, daß der Hintere Wagen wegen des aus den Schienen liegenden Laubes nicht rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden konnte.

r Stuttgart, 4. Nov. (Protestversammlung). Gegen den neuen Spotteltarif beabsichtigen die Württemberg. Witte, laut Beschluß ihres Landesverbandsausschusses, eine Protestoersammlung abzuhalten und eine Herabsetzung der

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