wichtigen Gegenstand unter dem Borsitz von Schreinermcister Bollmer-Rottenburg eingesetzt.

r Allerhand von der Post. Das -erste Postamt für drahtlose Telegraphie ist in Swinemünde, dem stark befestigten Borhafen von Stettin, auf der Insel Usedom in Betrieb genommen worden. Eine für den Geschäfts­verkehr wertvolle Einrichtung besitzt Holland in den größeren Städten dadurch, daß die Postämter Postfreimarken von 7 europäischen Staaten im Werte der Vereinsbriestaxe ver­kaufen. Bon dieser Einrichtung, die den internationalen Berkehr erleichtert, wird in großem Umfang Gebrauch gemacht. Postpakete nach Tripolis zur Beförderung über Italien iverden nach einer Bekanntmachung der italienischen Post- Verwaltung wieder angenommen.

* Für Reservisten und Landwehrleute. In einzelnen Zeitungen wird mitgeteilt, daß die Versäumnis einer Kontrollversammlung nicht mehr mit Arrest bestraft wird, und daß der Kontrollpflichtige, der kurz vor einer Kontrollversammlung eine Uebung abgeleistet hat, von dem Besuch der Kontrollversammlung befreit ist. Beides trifft nicht zu. Die bisherigen Paßbestimmungen bleiben bestehen. Befreiung von einer Kontrollversammlung kann nur durch das Bezirkskommando verfügt werden.

* Die Haustochter darf nicht kleben. Eine Toch­ter, die im väterlichen Hause tätig ist, kann sich nicht selbst gegen Invalidität versichern. Diesen Grundsatz spricht eine neue Entscheidung des Reichs-Bersicherungsamts aus. In der Begründung wird folgendes ausgeführt. Nach den angestellten Ermittlungen war in dem besonderen Falle die zu Versichernde für keinen bestimmten Beruf ausgebildet. Sie hat sich ständig im Haushalt ihres Vaters aufgehalten und ^niemals Lohnarbeiten bei Fremden verrichtet. Ihr Vater bedurfte nach seinen persönlichen Verhältnissen neben dem Dienstmädchen keiner weiteren Hilfskraft. Die Auf­nahme von Kostkindern mag eine solche erfordert haben. Sie geschah aber wohl wesentlich nur mit der vorhandenen Arbeitskraft der Tochter. Irgend eine bindende Vereinbar­ung zwischen Tochter und Vater bestand nicht. Eine regel­mäßige Vergütung wurde nicht gewährt. Bei dieser Sach­lage will das Reichsamt nicht annehmen, daß der Unterhalt der Tochter im väterlichen Haushalt die Gegenleistung für die Arbeit darstellt, die sie dem Vater geleistet hat. Die Verhältnisse zeigen die Eigenart eines Zusammenlebens und Arbeitens, wie es in der Familie ohne jede rechtliche Bind­ung üblich ist. Es lag kein Arbeitsverhältnis vor, und deshalb auch kein Recht zur Selbstoersicherung.

-I- Altensteig, 23. Oktober. Der Schwarzwal d- Berein verschaffte uns gestern einen sehr genußreichen Abend. Hosphotograph Blumenthal aus Wildbad führte uns imgrünen Baum" in 214 Lichtbildern denSchwarz­wald und sein Leben" vor. In 3 Stunden konnten wir den nördlichen und südlichen Schwarzwald im Sommer und Winter betrachten, Wanderungen durch mehrere Täler unter­nehmen, den Neuweiler Markt besuchen, Holz flößen, Koh­len brennen und Jagen usw. Und wir wissen nicht, sollen wir uns mehr wundern über die vortrefflichen, deutlichen und klaren Bilder, die in Größe ^/g Meter aus die weiße Fläche gezaubert wurden oder über das scharfe Auge des Künstlers, der die schönen Plätzchen unserer Heimat auf seinen Wanderungen ausgesucht und im Bild festgehalten hat. Der geräumige Saal war gedrängt voll und die Zu­schauer dankten durch lauten Beifall dem Vortragenden für feine Darbietungen.

Altensteig, 24. Okt. Gestern nachmittag führte der 40jährige Knecht Lehmann des Holzhändlers Braun zwei Wagen Langholz die Steige zwischen Spielberg und Pfalz­grafenweiler hinunter, ohne abzusteigen bezw. zu sperren. Die Wagen gerieten ins Rutschen, sodaß einer umfiel und den Fuhrmann schwer verletzte. Er hat u. a. einen Schädel­bruch erlitten. Aerztliche Hilfe war bald zur Stelle. Der Verunglückte wurde ins hiesige Spital verbracht.

r Neuenbürg, 23. Okt. (Schwerer Sturz). Am Samstag nachmittag fiel der Maurer Schüsfler aus Schwann hier von einem Neubau herab und außerdem fiel ein Haufen Dielen auf den Abgestürzten. Er erlitt so schwere Verletz­ungen, daß wenig Hoffnung auf Erhaltung des Lebens ist.

r Wildbad, 22. Okt. Die Vorbereitungen für den Winterfport werden bereits eifrig betrieben. Der große Vorzug, den Wildbad vor vielen anderen Kurorten durch seine Bahn auf den Sommerberg besitzt, wird immer mehr Anziehungskraft ausllben. Eine besondere Freude werden die Schneeschuhläufer an dem Sprunghügel haben, den der Bauuntemehmer Delmissier unter Ueberwindung mancher Schwierigkeiten verhältnismäßig rasch gefördert hat.

r Stuttgart, 23. Oktober. Ueber das Befinden der Herzogin^Wera wurde heute nachmittag folgender ärzt­liche Bericht bekannt:Ihre Kaiserliche Hoheit hat eine gute Nacht verbracht. Die Lähmungserscheinungen gehen zurück. Das Allgemeinbefinden ist besser."

x Stuttgart, 23. Okt. Zur Reichslagswahl im I. württembergischen Wahlkreis teilt das Deutsche Volks­blatt mit, daß irgend eine Beschlußfassung über die Stellung­nahme der Zentrumspartei noch nicht vorltege.

r Ganghofers neues Bühnenwerk. Dem Stutt­garter Schauspielhaus gebührt das Verdienst, das neueste Werk Ludwig Ganghofer's aus der Taufe gehoben zu haben. Unter dem TitelDie letzten Dinge" verbergen sich zwei einaktige Komödien aus dem VolkslebenDas Testament" undTod und Leben", zwei ernste Titel und doch erwartet niemand von Ganghofer ein biblisches Trauer­spiel, denn diesem Dichter hat das Geschick die Richtung zur realistischen Volkskunst gewiesen und hier ist er auch in

seinem eigentlichen Element. Es handelt sich um zwei hei­tere .Dorfkomödien, in denen sich die Harmlosigkeit und der gesunde Sinn des Landvolks widerspiegeln. In dem StückDas Testament" gelangt bei dem sterbenden Bauern Burnegger in dem Augenblick, da er von der Welt Ab­schied nehmen muß, noch einmal sein heiteres Naturell, seine Schalkhaftigkeit und sein Bauerntrotz zum Durchbruch. Er schont keine Autorität und verteilt beim Aufsetzen des Testa­ments noch nach allen Richtungen hin seine Denkzettel. In Tod und Leben" führt der Zufall ein heimkehrendes Lei­chengefolge und eine Taufgesellschaft im Wirtshaus zusam­men und hier zeigt uns der Dichter, wie die Freude am Leben schnell alle bitteren Gefühle zurückdrängte. An Vorbildern in der Wirklichkeit wird cs Ganghofer nicht gefehlt haben. Manches heilige Prinzip hat er angetastet, vielleicht auch ein besonders seines Empfinden durch seine Satire verletzt. Aber er hat doch wieder individuelle Cha­raktere geschaffen, eine geschlossene Darstellung ländlichen Lebens gegeben und überall die Einheit der Handlung ge­wahrt. Die Anschaulichkeit der äußeren Vorgänge wird noch durch den Dialekt verstärkt, der den Darstellern wohl Schwierigkeiten machte, aber im allgemeinen verdient die Aufführung uneingeschränktes Lob. Der entschiedene und starke Erfolg rief den anwesenden Dichter immer wieder vor die Rampe.

x Stuttgart, 23. Okt. Ueber das Bisitations- wesen der höheren Schulen, wofür bis jetzt zusammen­fassende Anordnungen fehlten, werden im Amtsblatt des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens Bestimmungen veröffentlicht, die diesen Zweig der öffentlichen Schulver­waltung einheitlich regeln sollen. Die vom Kultministerium erlassene Bisitationsordnung schließt sich zwar im allgemeinen an das bisher übliche Verfahren an, enthält indes auch einige beachtenswerte Neuerungen, die den Zug nach Ver­einfachung auch dieser Einrichtung erkennen lassen. Durch besondere Bestimmungen wird die Visitation des Religions­unterrichts geregelt. Ueber diese wird bemerkt, daß sie den Oberkirchenbehörden, also dem evangelischen Konsistorium und dem bischöflichen Ordinariat zukommt unter Wahrung des dem Staate zustehenden Oberaufsichtsrechts. Demge­mäß bestellen für diesen Teil des öffentlichen Unterrichts die genannten Oberkirchenbehörden die Visitatoren und grenzen die Bisitationsbezirke ab.

r Stuttgart, 23. Okt. (Der neue Polizei­direktor.) Regierungsassessor Dr. Bittinger aus Ulm, der zur Zeit beim Münchener Polizeipräsidium beschäftigt ist, ist zum Vorstand des Stuttgarter Stadtpolizeiamts mit dem Titel Polizeidirektor in Aussicht genommen.

Urach, 23. Okt. Gestern tagte hier eine Versamm­lung der Vertrauensmänner der Nationalliberalen Partei des Bezirks. Sie beschloß die Kandidatur Henning (Volksp.) abzulehnen und der Bolkspartei die Auf­stellung eines gemeinschaftlichen Kandidaten oorzuschlagen.

Die Landtagsersatzwahl für den Oberamtsbezirk Urach ist auf Mittwoch 20. November anberaumt worden.

Graf Zeppelin lehnt ab.

Ulm, 22. Okt. Der 14. Reichstagswahlkreis hatte die kurze Freude einer Kandidatur des Grafen Zeppelin. Um eine überragende Persönlichkeit als gemeinsamen Kandidaten vorschlagen und gleichzeitig die Zugkraft, den der bündleri- sche Heidenheimer Landtagsabgeordnete Graf als Kandidat des Bauernbundes und des Zentrums zweifellos ausüben wird, abzuschwächen, hatte, wie bereits mitgeteilt, der natio­nalliberale Wahlkreisausschuß eine Kandidatur des Grafen Zeppelin im Auge und sich an den Grafen mit der Bitte um Ueber- nahme der gemeinsamen Kandidatur gewandt. Graf Zeppelin hatte zunächst zugesagt, wenn größere nationale Gesichts­punkte in Frage stünden. Aber noch am Samstag abend teilte er dem Wahlkreisausschusse mit. daß ihn reifliche Er­wägung der Sache zu dem Entschlüsse gebracht hätte, seine Zusage zurückzuziehen.

Von seiten des nationalliberalen Wahlkreisausschusses ist dies der Bolkspartei mitgeteilt und zugleich erwähnt worden, daß man nun der Nominierung eines gemeinsamen Kandidaten durch die Bolkspartei entgegensetze.

Gerichtssaal.

Tübinger Strafkammer. Der Maurer Christoph Schlegel von Ofterdingen hatte der Firma Gerber L Söhne in Stuttgart 70 ^ ihm anvertraute Löhne unterschlagen und wurde wegen Prioaturkundensälschung und Unterschlagung zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. In der Strafsache gegen den Korkwaren-Fabrikanten Wilhelm Schnurr von Liebenzell wegen Vergehen gegen ß 240 Ziff. 4 der Kon­kursordnung lag folgender Tatbestand zugrunde. Schnurr gründete im März 1906 in Liebenzell eine Korkwarensabrik; es stand ihm hiezu das Vermögen seiner Frau in Höhe von 13000 Mark zur Verfügung. Scheinbar entwickelte sich das Geschäft ganz gut, der Umsatz steigerte sich vom Jahr 1906 bis 1910 von 16 000 bis 48000 Mark. Schnurr unterließ es aber, weder eine Eröffnungsbilanz noch die folgenden Jahre überhaupt eine Bilanz auszustellen, so daß ihm jeder Ueberblick über die Rentabilität des Geschäftes fehlte. Nach dem Gutachten des Konkursverwalters sind nur für einen Teil der bevorrechteten Forderungen (für die Stufe 1) im Betrage von 1300 Mark 50 Prozent Dividende zu erhoffen, alle übrigen Gläubiger gehen leer aus. Die nicht bevorrechtigten Schulden betragen 79 770 Mark. Das Urteil lautete auf 50 Mark Geldstrafe wegen einfachen Bankerotts.

r Schwenningen, 22. Okt. (Wie die Arbeit, so der Lohn.) Einige schon ziemlich ausgewachsene Lausbuben, die vor einiger Zeit im Uebermut die Bänke beim Hölzle- könig zusammenrissen, sind vom Rottweiler Gericht zu je

25 ^ Geldstrafe und zur Tragung sämtlicher Gerichtskosten etc., auch zum Ersatz des Schadens, was insgesamt den hübschen Betrag von ungefähr 150 ^ ausmacht, verdonnert worden. Sie werden sich wohl künftig mit der richtigen Wertschätzung und in aller Ruhe auf die kostbaren Bänke setzen.

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Was ist eineöffentliche Versammlung"?

r Angesichts der im Reichstag stattgefundenen Erörterung über die Anwendung des Reichsvereinsgesetzes durch die zu­ständigen Behörden dürfte ein soeben veröffentlichtes Urteil des Reichsgerichts in weiteren Kreisen Interesse erregen. Gemäß § 12 Abs. 1 des Bereinsgesetzes sind von einigen Ausnahmen abgesehen die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen in deutscher Sprache zu führen. Nun hatte aber ein Pole in einem Hotel eine von 800900 Personen besuchte Grunewaldfeier veranstaltet und geleitet, bei der die Verhandlungen in polnischer Sprache geführt wurden. Vor­erst hatte er an etwa 500 Personen gedruckte Einladungs­karten in geschlossenen Umschlägen versandt, in den Karten wurde heroorgehoben, daß auch die Familienangehörigen, insbesondere die Ehefrau, die Geschwister und die Kinder des Adressaten Zutritt haben. An der Tür des Saales war eine Tafel mit der AufschriftGeschlossene Gesellschaft" angebracht und am Saaleingang waren fünf Herren aufge­stellt, welche dafür sorgten, daß nur geladene Personen Zu­tritt erhielten. Der Veranstalter der Versammlung war vom Gericht 1. Instanz von der Anklage eines Vergehens gegen das Bereinsgesetz freigesprochen worden, weil die Feier als eine geschlossene Versammlung anzusehen sei. Gegen das sreisprechende Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision an das Reichsgericht eingelegt, der von diesem deshalb statt­gegeben wurde, weil die Frage der Oeffentlichkeit der vom Angeklagten veranstalteten Versammlung nicht von den maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkten aus geprüft sei. Der in der Jurist. Wochenschrift wiedergegebenen Urteilsbe­gründung entnehmen wir folgendes: Ausschlaggebend für das Vorhandensein einer öffentlichen Versammlung sei die Zu­gänglichkeit der Versammlung für eine nach Zahl, Orl und Persönlichkeit unbestimmte Menschenmenge. Die Lösung der Frage, ob diese Voraussetzung im einzelnen Fall gegeben sei, begegnen dann besonderen Schwierigkeiten, wenn Maß­regeln getroffen werden, welche die Zugänglichkeit für das große Publikum beschränken. Im vorliegenden Fall aber sei ungeachtet der getroffenen Maßregeln die Möglichkeit nicht ausgeschlossen gewesen, daß über die Zahl der in den Einladungskarten.Bezeichneten hinaus die Versammlung einer weiteren, nach Zahl und Person unbestimmten Weise von Teilnehmern zugänglich gemacht wurde. Darauf weise außer dem erheblichen Unterschied zwischen der Menge der Teil­nehmer (800900) und der Zahl der Geladenen (etwa 500) namentlich der Umstand hin, daß außer den Adressaten auch deren Familienangehörigen (sogar Geschwister) Zutritt hatten. Dadurch sei die Beschränkung der Teilnehmer auf die per­sönlich Geladenen tatsächlich aufgehoben worden. Der An­nahme der Oeffentlichkeit der Versammlung stehe anderer­seits nicht entgegen, daß sie nur für einen gewissen Kreis von Personen (nämlich solche, welche dieselben national­politischen Interessen hatten) bestimmt war. Denn die zur Ausschließung des Begriffes der Oeffentlichkeit erforderliche persönliche und wechselseitige Beziehung der Mitglieder zu­einander könne nicht schon und allein in der Gleichheit der politischen Parteistellung oder in der Gemeinsamkeit des ver­folgten politischen Zweckes gesunden werden. Lediglich die gleiche nationalpolitische Gesinnung und die Begeisterung für die polnische Feier begründen keine derartige engere Beziehung der Versammlungsteilnehmer untereinander, wie sie zwischen Teilnehmern an einer Versammlung bestehen müsse, wenn ihr der Charakter einer geschlossenen Versamm­lung im Gegensatz zu einer öffentlichen zuerkannt werden solle.

Deutsckes Reich.

r Berlin, 23. Okt. Die gestern geschlossene inter­nationale Automobilausstellung hatte während ihrer zehntägigen Dauer 112000 zahlende Besucher zu verzeichnen.

Pforzheim, 22. Okt. Der Frifeurgehilfe Haber­stroh, der sich in Neuenbürg erschossen hat. ist offenbar das Opfer der Schauer- und Schundromane geworden. Er ließ sich diese greulichen Bücher stoßweise kommen. In der letzten Zeit beschäftigte er sich mit nichts weiter, als dem Inhalt dieser Bücher.

Schnelltzugs-Geschwiudigkeit.

Die deutschen Eisenbahnverwaltungen haben das Be­streben, eine fahrplanmäßige Geschwindigkeit von IM Kilo­meter pro Stunde zu erzielen. Besonders auf der Beiiin- Anhalter Bahn werden diese Versuche eifrig gefördert; auf dieser Strecke wird seit Jahren die größte Schnelligkeit ent­faltet. Augenblicklich läuft hier ein Schnellzug Berlin- Halle. der eine fahrplanmäßige Geschwindigkeit von 88 Kilometer pro Stunde erreicht und die 162 Kilometer lange Strecke in 110 Min. zurücklegt. Bor 25 Jahren brauchte der schnellste Zug 4 Stunden zu derselben Strecke.

Auslass.

Rom, 21. Okt. Ein furchtbares Unglück hat sich in Trobanello auf Sizilien ereignet. Die dortige Schwefel­mine brennt infolge einer Explosion; 20 Arbeiter sind ver­loren.

Untersuchung im französischen Kolonialskandal.

Die französische Regierung ist einem umfangreichen Waffen­schmuggel in Ostmarokko, bei dem sich hohe Beamte betei­ligten, auf die Spur gekommen. Die Regierung hat die sofortige Untersuchung der Vorkommnisse in Udschda durch 3 Beamte des Ministeriums des Aeußern, des Kriegs- und des Finanzministeriums beschlossen.