Sicherheit dagegen bietet nur wollene Unterkleidung. Die ! wollene Kleidung dunstet die aus unserem Körper aufge­nommene Feuchtigkeit nicht so rasch aus wie baumwollene oder leinene, sie entzieht dem Körper weniger Wanne und schützt ihn mithin vor Erkältung. Wenn der Hausvater sichs bequem macht und in der warmen Stube am Fenster m Hemdsärmeln sitzt, so ist das nicht unbedenklich.

* Ziegenzucht. Die Verbreitung der Ziegen auf dem Kontinent ist stärker, als man gewöhnlich annimmt. Die neueste Zählung von 1910 führt Spanien auf, welches 3 216 489 Stück zählt. Zählungen von 1909 sind vor­handen von Dänemark mit 42 057, Frankreich mit 1418 000, Schweden mit 67818 und Ungarn mit 263 535. Italien zählte im Jahre 1908 an Ziegen 2 714 878, die europäische Türkei ohne die Bilajets Skutari und Konstantinopel 3 520873, Deutschland zählte sein Ziegenmaterial 1907 mit 3 533970, Finnland mit 6279, Luxemburg mit 11344, Norwegen mit 296442. Im Jahre 1906 zählte die Schweiz 362117, 1905 Serbien 510063. Bulgarien 1384116, 1904 die Niederlande 165497 Ziegen. Die Zählungen von Oesterreich und Rumänien stammen aus dem Jahre 1900 mit 1019664 bezw. 232515. Nicht mehr gezählt wurden die Ziegen in Belgien mit 241 045 und Bosnien und Herzogowina mit 1 477 049 seit 1895. Im europäischen Rußland mit Polen und Nordkaukasten wurden letztjährig Schafe und Ziegen zusammengezählt und 45 549 951 Stück erhoben. Am meisten daheim ist die Kuh des armen Mannes in Britisch Indien, wo 1910 bei 30 709 299 Ziegen gezählt wurden. Auch auf dem Cap der guten Hoffnung ist die Ziege sehr verbreitet, 1904 wurden daselbst 7160 321 Stück gezählt. Die gesuchte Angoraziege wurde 1909 auf Neusee­land in 2494 Exemplaren gezählt. Viel Ziegen haben auch Mexiko, wo schon 1902 über 4200000 Stück erhoben wur­den, und Argentinien, das 1908 statistisch 3 945 086 Stück zählte. Ein ziegenreiches Land ist gleichfalls Algier, das vor zwei Jahren 4006313 Stück zur Zählrolle brachte. Die United Staates zählten 1910 dagegen nur 1871252 Ziegen, Japan 1909 nur 87 338. Dagegen sind kleinere Inseln- und Küstengebiete sehr ziegenreich. Neu-Süd-Wales z. B. zählte voriges Jahr 57 877, Südaustralien 14611 und West­australien 31988 im Jahre 1909, Natal hatte 908 791 anno 1905 und Tunis zählte 342 249 Ziegen im Jahre 1908. Für Großbritanien, Canada, Queenland und Florida liegen keine Zahlen vor. _

p Stuttgart, 16. Okt. In Württemberg ist die stück­weise Wiederveräußerung von zusammenhängenden größeren Grundstücken aus 3 Jahre untersagt. Die württembergische Regierung stellt seit 1907 jährliche Erhebungen über den Güterhandel in Württemberg an, um Material für die Frage zu gewinnen, ob ein Bedürfnis zur Ver­schärfung der geltenden Vorschriften vorliege. Nach diesen Erhebungen wurden zertrümmert: 1907 in 185 Gemeinden 234 Anwesen mit einer Gesamtfläche von 1737,29 Hektar, 1908 in 172 Gemeinden 227 Anwesen mit einer Fläche von 1985,26 Hektar und 1909 in 197 Gemeinden 250 Anwesen mit einer Fläche von 2299,67 Hektar. Für 1910 liegen die Angaben noch nicht vor, doch sind lebhafte Klagen über die starke Zunahme der Güterzerlrümmerungen in den an Bayern grenzenden Landesteilen laut geworden, eine Wirkung der bayerischen Gesetzgebung. Die Erhebungen haben auch gezeigt daß das gesetzliche Verbot der stückweisen Wiederveräußerung vielfach umgangen wird.

pHaustrunk". Ueber die gesetzlichen Bestimmungen über denHaustrunk" sind viele Wirte immer noch nicht genügend unterrichtet. Die Deutsche Wirtszeitung macht des­halb auf den § 11 des neuen Weingesetzes, der die Frage des Haustrunks regelt, besonders aufmerksam. Unter Haus­trunk versieht das Gesetz ein Getränke, das hergestellt ist aus Traubenmaische, Traubenmost, Rückständen der Wein- berellung oder aus getrockneten Weinbeeren unter Zusatz von Zucker und Wasser in beliebiger Menge. Dagegen darf ein Haustrunk aus einem Verschnitt von Wein mit Obstmost oder durch Aufguß von Obstmost auf Traubentrester, wie dies vor dem Inkrafttreten des neuen Weingesetzes allgemein

i üblich war, nicht mehr hergestellt werden. Bergehengegen diese Bestimmungen werden als Verfehlungen im Sinne des § 9 des neuen Meingesetzcs (Nachmachen von Wein) an­gesehen und neben der Einziehung resp. Vernichtung des Getränkes mit Strafe gemäß 8 26 Z. 1 belegt. Auf die Herstellung von Hallstrunk finden auch die Vorschriften des 8 4 (Kellerbehandlung) entsprechende Anwendung. Sehr wichtig ist der Abs. 3 des 811, der folgendermaßen lautet: Wer Wein gewerbsmäßig in Verkehr bringt, ist verpflichtet, der zuständigen Behörde die Herstell­ung von Haustrunk unter Angabe der herzustellen­den Menge und der zur Verarbeitung bestimmten Stoffe anzuzeigen. Die Herstellung kann durch Anord­nung der zuständigen Behörde beschränkt oder unter beson­dere Aufschrift gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die Ortspolizeibehörde. Die als Haustrunk hergestellten Getränke, dürfen übrigens nur im eigenen Haushalt des Herstellers verwendet oder ohne besonderen Entgelt an die in seinem Betrieb beschäftigten Personen zum eigenen Ver­brauch abgegeben werden. Bei Auflösung des Haushalts oder Aufgabe des Betriebes kann die zuständige Behörde die Veräußerung des etwa vorhandenen Vorrats von Haus- trunk gestatten. Die Fässer, in welchen Haustrunk ent­halten ist, müssen, wenn sie in Kellern gemeinsam mit Wein lagern, die deutliche AufschriftHaustrunk" tragen.

p Bedingte Begnadigung. Die bedingte Begnadi­gung findet in der württembergischen Rechtspflege eine rasch wachsende Anwendung. Während im Jahre 1901 nur 138 Fälle der bedingten Begnadigung zu verzeichnen waren, stieg ihre Zahl bis 1906 schon aus 307, in den nächsten Jahren auf 356, 500, 599 und 645, und im Jahr 1910 wurde die Aussetzung der Strafvollstreckung sogar in 753 Fällen bewilligt. Daran waren die Jugendlichen (unter 18 Jahren) in 598 (im Vorjahre 550), die Erwachsenen in 155 Fällen beteiligt. Vorbestraft waren bereits 9 der Begnadigten. Die Strafaussetzung betraf in 429 Fällen Gefängnisstrafen von 23 Jahren, in 273 Gefängnisstrafen von 3 und mehr Jahren. Ueber den Erfolg der bedingten Begnadigung werden in dem Bericht des Iustizministers folgende Angaben gemacht: durch vollständige oder teilweise Begnadigung wurden im Jahre 1910 357 (im Vorjahr 278) Fälle erledigt, durch Einleitung der Strafvollstreckung 147 (113), auf andere Weise 11 (7).

p Erhebung von Zuschlägen znr Wertzuwachs­steuer. Aus die Vorlage einer Gemeindesatzung über die Erhebung eines Zuschlags zur Wertzuwachssteuer hat das Ministerium des Innern in einem Erlaß ausgesprochen, daß mit dem K. Finanzministerium über die allgemeine Frage des 8 59 des Zuwachssteuergesetzes in Verhandlungen ein­getreten wurde die noch nicht abgeschlossen seien. Die Be-. Handlung der einzelnen Gesuche der Gemeinden um die Ge­nehmigung von Gemeindezuschlägen zur Zuwachssteuer müsse bis zur Entscheidung der erwähnten allgemeinen Frage zu­rückgestellt werden.

Stuttgart, 17. Okt. Die zahlreich in Württemberg anwesenden Anverwandten der deutschen Kolonisten in Pa­lästina befinden sich wegen der in Jaffa angekündigten fremdenfeindlichen Kundgebungen in lebhafter Besorgnis. Wie dieSchwäbische Korrespondenz" mitteilt, ist heute Nacht jedoch folgendes beruhigende Telegramm des Staats­sekretärs des Auswärtigen, v. Kiderlen-Wächter, eingelaufen: Nach einer Meldung des deutschen Vizekonsuls in Jaffa wurden Manifestationen bisher verhindert. Augenblicklich ist keine Gefahr vorhanden. Die türkischen Behörden glau­ben, die Aufrechterhaltung der Ordnung garantieren zu können.

p Stuttgart, 17. Okt. Eine gestern hier abgehaltene Versammlung der sozialdemokratischen Partei hat eine Resolution angenommen, in der die Reichsregierung aufgefordert wird, die sofortige Suspension der Zölle auf Lebens- und Futtermittel, die Oeffnung der Grenzen für lebendes Vieh und Fleisch und die Aufhebung des Systems der Einfuhrscheine zu bewirken. Ebenso wird die Ermäßig­ung der Eisenbahntarife für den Verkehr mit Nahrungs­und Futtermitteln aller Art gefordert.

Zur Krankheit Kaiser Friedrichs.

Berlin, 16. Okt. ImBerliner Tageblatt" werden verschiedene Artikel aus den demnächst erscheinenden Tage­buchblättern und Briefen von Prof. o. Bergmann ver­öffentlicht. Es sind dies Briefe, die Professor v. Bergmann aus San Remo nach seiner Berufung an das Kranken­lager des späteren Kaiser Friedlich, an seine Frau geschrie­ben hat.

Es heißt darin u. a., daß die Aerzte Mackenzie, Krause u. s. w. dagegen protestierten, daß Bramann die Operation unter Anwendung von Chloroform vornehmen wollte. Als Bramann erklärte, daß, wenn die Chlorosormierung nicht oorgenommen werde, er nicht operieren werde, wurde fest- gestellt, daß auch keiner der anderen Aerzte operieren wollte. Sodann erhielt Bramann die Zustimmung zur Chloroformie- rung. Pros. v. Bergmann stellt in einem seiner Schreiben fest, daß Bramann zu seiner Operation so gut wie keine Hilfe gehabt habe und daß Krause gleich beim ersten Haut­schnitt den Kopf fallen ließ. Dr. Mackenzie selbst gestand, wäh­rend der Operation mehr tot als lebendig gewesen zu sein. Das Vergehen liege darin, daß absichtlich nichts geschah, die schwere und gefährliche Operation durch Heranziehung von mehr als einem geschulten Chirurgen zu erreichtem.

Bergmann schreibt: Stolz bin ich auf Bramann, aber es ist doch, seitdem es Könige und Operationen gibt, nicht eschehen, daß der nächst dem Kaiser mächtigste Mann auf

Erden von einem Sekundärarzt hat operiert werden müssen. Der deutschen Chirurgie und meiner Berliner Klinik gereicht die Handlung Bramanns zur höchsten Ehre. Daß aber die mit der Behandlung des Kronprinzen betrauten Aerzte es auf diese ernste Probe ankommen ließen, das würden sie noch unter Friedrich dem Großen am Galgen zu be­reuen gehabt haben.

Die Briefe enthalten an verschiedenen Stellen eine Ver­urteilung Mackenzies, der Bergmann eine unbrauchbare Kanüle ausdrängen wollte und dabei so verfuhr, daß v. Bergmann ihm Lug und Trug in seinen Briefen vorwirft. Er sagt, er versuchte wenigstens sein Möglichstes zu tun, um diesen entsetzlichen Kollegen in den Grenzen des ärzt­lichen Anstandes zu halten, die er in wahrhaft zynischer Weise täglich in der Presse überschritt. Trotz vorange­gangenen Abmachungen habe Mackenzie am 24. Februar eine Kanüle eingeführt, aber auf die Bitte des Kronprinzen, ihn nicht weiter zu quälen, sie wieder entfernt.

Erst nach der Untersuchung von Kußmaul ließ sich Mackenzie herbei, anzunehmen, daß Krebs vorliege, was er trotzdem am 3. April nochmals bestritt. Am 12. April fand der eilig herbeigerufene Bergmann gemeinsam mit Bramann den Kaiser Friedrich beinahe am Ersticken wegen Schwie­rigkeiten mit der Kanüle. Schließlich erbat o. Bergmann wegen der fortdauernden Reibungen mit Mackenzie seine Entlassung aus der Reihe der behandelnden Aerzte. Er wurde dann am 30. April durch v. Bardeleben ersetzt.

p Tübingen, 17. Okt. Als erstes Stück einer zu gründenden Uhlandsammlung kam der Lehnstuhl Uhlands, den der Dichter an seinem Schreibtisch täglich benützte, als Geschenk an die Burschenschaft Germania wieder ins hiesige Uhlandhaus zurück. Es steht zu hoffen, daß bald weitere Erinnerungsstücke an den Dichter folgen werden.

r Oberndorf, 17. Okt. (Grober Unfug). Auf der Landstraße zwischen Talhausen und Epsendorf hatten einige Epfendorfer Burschen quer über die ganze Breite der Straße große Steine gelegt und diese zwecks Täuschung mit Laub überdeckt, sich selbst aber tief im Gebüsch versteckt, um die Wirkung beim Herannahen eines Automobils be­obachten zu können. Ein hiesiger Automobilbesitzer fuhr, wie der Schwarzw. Bote berichtet über das raffiniert ver­deckte Hindernis und ruinierte seinen Wagen gründlich, nur durch Zufall geschah kein größeres Unglück. Durch einen eben des Wegs kommenden Landjäger wurden die Täter aus ihrem Versteck hervorgeholt und sehen einer jedenfalls gehörigen Strafe entgegen.

Landtagsersatzwahl in Urach. Durch den frühzeitigen Tod des Abgeordneten Dr. Bauer, der im Landtag den Uracher Wahlkreis vertrat, ist im dortigen Oberamtsbezirk eine Ersatzwahl zum Landtag nötig geworden. Wie wir hören, hat der frühere volksparteiliche Abgeordnete des Be­zirks Urach Fabrikant Henning aus Metzingen, die ihm angebotene Kandidatur angenommen.

r Bnchau, 17. Okt. (Zu der Bluttat). Das Opfer der Bluttat vom Samstag, Gärtner G. Wild, ist gestern nach zweitägigen qualvollen Leiden im hies. Spital verschieden. Am Samstag hatte man den Schwerverletzten durch die hiesige Sanitätskolonne in das Spital verbringen lassen, wo sofort zur Operation geschritten wurde. Es er­gab sich, daß die Wirkung des Schußes geradezu entsetzlich und die Hoffnung auf Erhaltung des Lebens nur noch gering war, da das Gekröse an drei, der Darm an vier Stellen durchschossen war.

r Nach mehrstündiger Vernehmung erfolgte die Verhaftung der Eltern des Karl Möhrle, denen jedenfalls wegen Anstiftung zum Mord der Prozeß gemacht wird. Gestern früh fanden weitere Vernehmungen, sowie die Sezierung der Leiche statt. In der Familie Möhrle bestand seit langem eine erbitterte Feindschaft gegen die benachbarte Familie Wild, die erst neuerdings zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen sollte. Am Tage vor dem Ver­brechen war gerade die Vorladung zu einer demnächst statt­findenden Gerichtsverhandlung bei den Möhrles eingetroffen. Es besteht der Verdacht, daß die Beseitigung des lästigen Nachbarn und Konkurrenten (Wild betrieb eine Gärtnerei, die Möhrles führen einen Gemüsehandel) schon längere Zeit beschlossene Sache war.

Friedrichshafen, 17. Okt. Von maßgebender Seite erfährt derSchwäb. Merk.", daß die bisherigen Abnah­mefahrten desL. Z. 9" ein befriedigendes Ergebnis hatten. Es ist nur noch eine Dauerfahrt vorzuführen, die aus prak­tischen Gründen von Baden-Oos aus vorgenommen werden soll. Zu diesem Zweck wird die militärische Abnahmekom­mission sich auf dem Luftweg nach Oos begeben.

Deutsches Reich.

Berlin, 17. Okt. Der Reichskanzler hatte heute die Führer der Parteien im Reichstag zu Besprechungen zu sich eingeladen.

Berlin, 17. Okt. Der Reichskanzler von Bethman n- Hollweg hat seine Bereitwilligkeit, die Interpellationen über auswärtige Fragen später, sobald es die politische Lage gestattet, im Reichstag zu beantworten, in folgendem Schreiben an den Präsidenten des Reichstags, Grafen von Schwerin-Löwitz, ausgesprochen: Berlin, 16. Okt. 1911. Euer Exzellenz! Wie ich höre, ist von verschiedenen Par­teien beabsichtigt, Interpellationen über Fragen der aus­wärtigen Politik, insbesondere über die tripolnanische Frage und unsere Verhandlungen mit Frankreich im Reichstag elnzubringen. Ich verstehe und teile den Wunsch der Par­teien, eine parlamentarische Erörterung dieser Fragen herbei- zusühren, im gegenwärtigen Augenblick jedoch wird sich die

Die Hundertjährigen. Eine Statistik des Reichs­gesundheilsamts beschäftigt sich mit der Zahl der Hundert­jährigen und stellt fest, in welchem europäischen Lande sich die meisten Hundertjährigen befinden. Die Statistik beweist, daß die Hundertjährigen im Süden viel besser gedeihen als im Norden. Während in Bulgarien aus je 100 Bewohner ein Hundertjähriger kommt, muß man in Deutschland eine Million Menschen durchsehen, bis man einen Menschen findet, der die schöne runde Hundert erreicht hat. Deutschland zählt augenblicklich nicht mehr als 76 Hundertjährige, das kleine Bulgarien dagegen 3883. In Rumänien gibt es 1074, in Serbien 573, in Spanien 410, in Frankreich 213, in Italien 197, in Oesterreich-Ungarn 113, in England und Schottland 92, in Rußland 89, in Norwegen 23, in Schweden 10, in Belgien 5, in Dänemark 2 und in der Schweiz be­sitzt augenblicklich niemand dieses patriarchalische Alter.

Fraktur oder Antiqua? Die Anhänger der deutschen Schrift unter Führung desAllgemeinen Deutschen Schnst- vereins" werden dieser Tage dem Reichstage ihre große Eingabe für die Fraktur überreichen, die von fast 600000 deutschen Männern und Frauen der ganzen Welt unter­zeichnet worden ist. Beachtenswert ist dabei vor allen Dingen die Tatsache, daß die Eingabe des Schriftoerems unter anderen auch von demBörsenverein der deutschen Buchhändler" mit unterschrieben wurde, aus dessen Reihen in den Sommermonaten ein besondererBuchhändlerischec Frakturbund" begründet wurde.