Max" Besitzer: Hosspediteur Schumacher-Stuttgart und der BraunwallachHans" Besitzer: Fischer und Söhne-Stutt- gart. In den drei Trabwagenrennen für Gebrauchspferde siegten die 15jährige DraunstuteHedge" Besitzer Gustav Kurtz-Stuttgart, der siebenjährige RappwallachZulu" Be­sitzer : Franz Fischer-Karlsruhe und die SchimmelstuteLilly- Besitzer: Fellheimer und Sinn-Göppingen. Die Distanz betrug bei diesen Rennen 2718 m. In dem Galopprennen für mittel­schwere u. leichte Pferde, Distanz 1812 m siegte der achtjährige RappwallachPiccolo" Besitzer: O. Löffler-Stuttgart. Mit Spannung wurde dem Trabwagenrennen für Pferde aller Länder entgegengesehen. Am Stard erschienen einige vor­zügliche Traber mit hohem Rekord. Unter 8 Konkurrenten siegte der vierjährige FuchshengstHugin" Besitzer: Andr. Ametsbichter von Gindlkofen in Bayern. In 8em Stich­rennen zwischen den Siegern in den Trabwagenrennen für Gebrauchspferde wurde die SchimmelstuteLilly" Sieger und in dem Stichrennen zwischen den Siegern im Galopp­rennen für schwere Pferde der SchimmelwallachMax". Zur Verteilung gelangten Geld- und Ehrenpreise. Während der Rennen konzertierte die Kapelle der Königsdragoner.

r Stuttgart, 23. Sept. (Zur Straßenbahner­bewegung). Die Nachricht eines hiesigen Blattes, daß unter den Straßenbahnangestellten eine Bewegung ausge- drochen sei, die einen Ausstand über die Volkssesttage möglich erscheinen lasse, beruht zweifellos auf einer Mysti­fikation. In den Kreisen der Führer und Schaffner war auch gestern nachmittag nichts von einer angeblich auf den Abend anberaumten Versammlung bekannt. Die Ange­stellten der Straßenbahn denken nicht daran, im jetzigen Augenblick, wo so viele entlassene Reservisten zur Einstellung gelangen würden, irgend welche übereilten Maßregeln zu treffen. Tatsache ist, daß der Ende Oktober stattsiudenden Generalversammlung der Gesellschaft ein neuer Lohntaris oorgelegt werden soll. Da alle Angestellten mit 14tägiger Kündigung angestellt sind, müßten sie bei einem mutwillig vom Zaune gebrochenen Streik damit rechnen, daß sie samt und sonders ihrer Kaution vrrlustig gehen. Es wird also weitergesahren.

Plieningen, 22. Sept. Heute mittag kurz vor VZ1 Uhr stieß ein nach Möhringen fahrender voller Güterzug mit 8 Wagen beim hiesigen Bahnhof auf einen dort stehenden gebremsten, 7 Wagen zählenden, ebenfalls vollen Güterzug infolge falscher Weichenstellung auf. Der Lokomotivführer gab, als er dies bemerkte, noch Gegendampf. Allein es war zu spät. Der Zug fuhr mit großer Macht in den andern ein, wodurch die Lokomotive zur Hälfte und die Güterwagen größtenteils zertrümmert wurden. Der verheil. Lokomotivführer Elser von Neuhausen, sowie der ledige Heizer Gorgus von Cannstatt wurden schwer verbrannt unter den brennenden Trümmern hervorgezogen, wobei Bahnhofvorstand Lenz aus Möhringen bei der Hilfeleistung beide Vorderarme schwer verbrannte. Verletzt wurde sonst niemand. Der Verkehr erlitt keine Unterbrechung.

Rotttveil, 24. Sept. Das neue Lehrerseminar ist nun im Rohbau sertiggestellt und gewährt in seiner hervor­ragend schönen Lage und den massigen Formen einen über­aus stattlichen Anblick. Es beherrscht die ganze Neustadt und überflügelt auch das tiesergelegene Landgericht. Die Arbeiten zur inneren Ausstattung des Gebäudes sind eben­falls in Angriff genommen, so daß im Laufe des nächsten Sommers oder Herbsts mit der endgültigen Fertigstellung und Beziehbarkeit gerechnet werden kann. Vor kurzem wurde auch mit den Grundarbeiten für das neue Gebäude der Handwerkerbank bei der Hochbrücke begonnen. Bis Mitte November soll, wenn die Witterung günstig ist, der Rohbau vollendet sein.

r Balingen, 24. Sept. (Schultheißenwahl.) Bei der gestern vorgenommenen Wahl eines Ortsvorstehers für die große Gemeinde Tailfingen erhielten Oberamts­sekretär Hufnagel- Kirchheim u. T. 414 Stimmen und Stadtpslegebuchhalter Maier-Tübingen 382 Stimmen. Alle anderen Kandidaten waren zurückgetreten. Hufnagel ist sonach aus dem scharfen Wahlkampf mit der kleinen Mehrheit von 32 Stimmen als Sieger heroorgegangen.

r Mainhardt, 24. Sept. (Neue Krankheit.) In der hiesigen Gegend tritt, wie auch in anderen Teilen des Landes, eine neue bösartige Krankheit aus, die mit Erbre­

chen und Durchsall beginnt, ohne daß man sich den Ursprung erklären kann. In Ammertsweiler-hat die heimtückische Krankheit bereits ein Opfer gefordert.

Gerichtssaal.

r Stuttgart, 22. Sept. (Heiratswechsel.) Der Kommissionär Eugen Büttner besaßt sich mit der Vermitt­lung von Heiraten und mit Heicatswechseln. Mehrere Hei­ratskandidaten, die sich wegen Vermittlung einer Partie an ihn gewandt hatten, stellten Blankoakzepte aus, die aber erst in Umlauf gesetzt werden dursten, wenn die Heirat zustande gekommen war. Büttner füllte die Wechsel aus und gab sie weiter entgegen der Vereinbarung. In keinem der 12 Fälle kam eine Heirat zustande. Zwei Wechsel fertigte er selbst aus und setzte darauf ein falsches Akzept. Der An­geklagte hat noch 1 Jahr und 2 Monate Gefängnis zu verbüßen, die er wegen Hehlerei und Betrug erhalten hat. Unter Einrechnung dieser Strafen erkannte die Strafkammer gegen ihn auf eine Gesamtgefängnisstrase von 11 Monaten.

Der Tuttliuger Rodelunfall und das Reichsgericht.

r Am 19. Januar 1908 wurden in Tuttlingen zwei Arbeiter von einem Bergschlitten (Bobsleigh) ungefähren und verletzt. Die Krankenkasse hat für die Verletzten Auf­wendungen gemacht und hiesür von dem Schlittcnlenker und der Stadtgemeinde Tuttlingen aus Grund der §§ 57 und 65 des Krankenversicherungsgesetzes Ersatz verlangt, daneben hat der eine der Verletzten eigene Schadenersatz­ansprüche erhoben. Die Ansprüche gegen den Schlittenlenker wurden daraus gestützt, daß er zu rasch gefahren sei, dabei wurde ihm namentlich zur Last gelegt, daß er sich einer größeren Zuschauermenge gegenüber gesehen hatte, welche die Fahrbahn einräumte und, wie er selbst sah, sich unge­schickt und unachtsam benahm, und daß er angesichts dieser Sachlage und weiterer Umstände (namentlich Unebenheiten, Gefahr des Schlenkerns) habe fürchten müssen, auch bei geringer Abweichung von der Bahn Personen anzufahren. Die Stadtgemeinde wurde von den Klägern dafür verant­wortlich gemacht, daß sie das Fahren aus der zur Markung gehörigen Witthersteige bis in den bewohnten Teil Tutt­lingens hinein nicht gehindert habe. Das Landgericht Rott­weil und das Oberlandesgericht Stuttgart hatten die Klag­ansprüche gegenüber beiden Beklagten dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Beide Beklagte haben aber Re­vision an das Reichsgericht eingelegt. Dieses hat nunmehr die Revision des Schlittenlenkers zurückgewiesen, da dessen Verschulden einwandfrei festgestellt sei. Die Revision der Stadtgemeinde Tuttlingen dagegen wurde für berechtigt er­klärt. Der soeben in der Juristischen Wochenschrift veröffent­lichten Urteilsbegründung des Reichsgerichts (soweit sie die interessante Frage der Haftung der Stadt Tuttlingen betrifft) entnehmen wir folgendes: Das Oberlandes­gericht wolle die Haftung der Stadtgemeinde anscheinend auf den in ständiger Rechtssprechung des Reichsgerichts an­erkannten Satz stützen, daß, wer auf einem Grundstück einen Verkehr für Menschen eröffne, auch für die Verkehrs­sicherheit (so die Gemeinde für die Verkehrssicherheit der Ortsstraßen) sorgen müsse. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasse im einzelnen z. B. Instandhaltung des Pflasters, Anbringung von Geländern an Brücken und Abhängen, Beleuchtung bei Dunkelheit, Streuen bei Glätte. Dagegen könne diese Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht ohne weiteres auch aus das Tun und Treiben dex auf der Straße Verkehrenden erstreckt werden, soweit damit eine Gefährdung des übrigen Verkehrs verbunden sei. Ein Ein­schreiten gegen derartige Verkehrsgefährdungen könne nicht aus der Verpflichtung zur Unterhaltung der Straße gefolgert werden (bei der noch im wesentlichen an die Erhaltung des Straßenkörpers in verkehrssicherem Zustand gedacht sei), sondern sei Sache der Polizei, die insoweit mit den Mitteln obrigkeitlicher Zwangsgewalt die öffentliche Ordnung aus- rechtzuerhalten berufen sei. Nach Lage der Sache könne es nun zweifelhaft erscheinen, ob nicht mit der Klage richtig verstanden der Stadtgemeinde eine unzulängliche Handhab­ung der Polizeigewalt insbesondere um deswillen zum Vor­wurf gemacht werde, weil sie es unterlassen habe, die in der Folge ergangenen Polizeioorschriften gegen das Rodeln früher zu erlassen. Auch unter diesem Gesichtspunkte könne

sich eine Haftung der Stadtgemeinde ergeben, weil nach Ar^. 202, 204 des württ. Ausf.Gesetzes zum B.G.B. die Ver­antwortung des Beamten für Schädigung Dritter bei Aus­übung der öffentlichen Gewalt an Stelle des Beamten die Gemeinde treffe. Da das Oberlandesgericht in dieser Rich­tung überhaupt keine Erwägungen angestellt habe, erscheine es geboten, das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung unter diesem anderen rechtlichen Gesichtspunkt an das Oberlandcsgericht zurückzuoerweisen.

r Kiew, 23. September. Das Kriegsgericht hat den Mörder Stolypins zum Tode durch den Strang verurteilt.

Deutsches Reich.

r Berlin, 23. Sept. Gestern ist dem Berliner Tage­blatt zufolge eine Gruppe von acht amerikanischen Groß­bankiers, in deren Gesellschaft sich auch der chinesische Finanz- minister Tscheng befindet, in Berlin augekommen. Heute wird in der Deutschen Bank zwischen diesen Herren und Vertretern der englischen, französischen und deutschen Finanz­welt mit Verhandlungen über die neue chinesische Anleihe begonnen werden. An den Beratungen nimmt auch der Stahlkönig Gharles Schwab teil. Sämtliche Herren wer­den sich nach Beendigung der Verhandlungen über Peters­burg nach Peking begeben.

r Berlin, 22. Sept. DieNordd. Allg. Ztg." ver­öffentlicht zu den geplanten Tarifermäßigungen auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen, die am 16. ds. Mts. be­schlossen wurden, die endgültigen Gütertarismaßnahmen. Betroffen werden hiervon Futtergerste und Mais zu Futter- und Brennereizwecken, Futter- und Streumittel, Kartoffeln, Gemüse, Hülfenfrüchte, Düngemittel und Seefische. Futter­gerste und Mais werden bis zum 30. 6. 12 nach dem Spezialtaris verfrachtet, so daß für ausländische Futtergerste der Zoll von 13 ^ für die Tonne durch Frachtersparuis fast aufgehoben wird. Eins 10 Tounenladung von Thorn nach Berlin kostet z. B. anstatt 158 50.56 Andere

Futtermittel erfahren eine 50prozsntige Ermäßigung noch von den Sätzen des SpeZialtariss 3 und des Rohstofftarifs, sodaß die Fracht für 10 Tonnen Kleis von Tom nach Berlin beispielsweise statt 84 chS 42 ^ beträgt. Die gleiche Ermäßigung trifft Stückgutsendungen. Der Futtermittelkarif ist derart verallgemeinert, daß nach ihm Futter an jedermann, anstatt nur-an Landwirte und Viehzüchter gesandt werden kann. Frische Kartoffeln in Ladungen tragen den halben Frachtsatz. Für Stückgut wird das halbe wirkliche Gewicht berechnet. 10 Tonnen Kartoffeln kosten demnach von Posen nach Frankfurt a. M. anstatt 138 ^ 50.69 und bei der Entfernung Deutsch-EylauDortmund entfallen nur 42 Fracht aus den Zentner. Gemüse wird vom Spezial-

tarif 3 auf die halben Sätze des Rohstofftarifs hsrunter-

gehen, sodaß 10 Tonnen Grünkohl von Salzbergen bis Berlin nnr 49 ^ gegen früher 111 ^ berechnete Fracht tragen. Ebenso sind Bohnen und Linsen vorn Spezialtaris 1 in den Rohstofftarif genommen worden, sodaß z. B. für 10 Tonnen von Salzbergen bis Berlin anstatt 214 ^ 98 ^ zu zah'en sind. Bei Stückgutsendungen entfallen auf Gemüse und die genannten Hülsenfrüchte die Sätze für das halbe wirk­liche'Gewicht, aus das Pfund etwa 0.6 bis 0,7 Nech den großen Ermäßigungen für frische Seefische beträgt die Fracht von Gestemünde nach Berlin für 10 Tonnen 145 ^ gegen 230 früher, wozu noch weitere, Gemeindebehörden und wohltätigen Organisationen gewährte Vergünstigungen von 20 Prozent kommen. Diese Ermäßigung wird den wohltätigen Unternehmungen in Höhe von 15 Prozent auch auf die anderen Mittel gewährt. Die Frachtsätze für Dünge­mittel des Spezialtarifs 3 sind auf die halben Preise herab­gesetzt worden. Bei Einführung der Ermäßigungen rechnet man mit einer erhöhten Warenausfuhr, was eine wntere Verbilligung im Gefolge haben muß. Die Getreideexport­tarife sind nicht aufgehoben. Die beiden bestehenden Aus­nahmetarife für Ausfuhr von Getreide und Mühlenfabrikate und zweitens für Getreide aus oft- und westpreußischen Stationen sind ohne größere Bedeutung.

Berlin, 23. Sept. Auf eine Anfrage an unterrichteter Stelle wird uns bestätigt, daß die Entlassung der beiden in

schönen Lieder von Theodor Körner und Ernst Moritz Arndt. Das Verständnis für Preußen, den Führer zur Einheit und noch heute der Grund- und Eckstein des Deutschen Reichs, ging mir in Halle auf, wo ich das Jahr 1866 erlebte. Ich habe nie den Augenblick vergessen, wo unser trefflicher An­staltsgeistlicher Pastor Seiler nach dem Siege von König- grätz die Kanzel mit den Worten bestieg:Lobe den Herren, der alles so herrlich regieret, der dich auf Fittichen des preußischen Adlers sicher gesühret."

Das Gymnasium, aus dem viele künftige Führer der Nation heroorgehen, soll mit der Liebe zur Heimat Begeister­ung und Treue für unser Vaterland von Jugend auf in die Herzen pflanzen. Hingegen habe ich den Eindruck bewahrt, daß für das religiöse Denken und Empfinden die Einwirk­ung des Elternhauses wichtiger ist als der Religionsunter­richt in der Schule. Als ich in die Quarta eintrat, wußte ich 50 Kemlieder auswendig und einen großen Teil des Neuen Testaments. Zwischen dieser Grundlage und dem späteren Konfirmationsunterricht bei Pastor Seiler spielt der Religionsunterricht der Schule in meiner Erinnerung keine große Rolle.

Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht und dies am 29. Juni 1907 gegenüber einer Abordnung akademisch ge­bildeter Lehrer öffentlich ausgesprochen, daß ich ein treuer ". " bin. Daß das

cher Beziehung reformbedürftig war, daß insbesondere das Ueberwiegen grammatischer und mechanischer Gesichtspunkte das Eindringen in Geist, Inhalt und Schönheit der Werke erschwerte, bin ich weit entfernt zu bestreiten. Eine Reform des humanistischen Gymnasiums sollte aber immer mit schonender Hand vorgenommen werden, denn ihm ist die Blüte des deutschen Geistes entsprossen.

Im übrigen bleibt, wie man über Schule und Er­ziehung auch denken mag, der Satz zu Recht bestehen: dlon sobolue, seä vitav

Aus Schülerjahre, Erlebnisse und Urteile nam­hafter Zeitgenossen, herausgegeben von Dr. Alfred Graf. Verlag Fortschritt (Buchoerlag derHilfe") G. m. b. H., Bcrlin-Schönebcrg.

Eine neue Pariser Wasserleitung.

In diesem Sommer hatte die Stadt Paris wegen der andauernden Trockenperiode bekanntlich sehr unter Wasser­mangel zu leiden. Das Unangenehmste war, daß von Mitter­nacht bis 6 Uhr inorgens die Leitungen überhaupt gesperrt waren, um einem zu großen Wasserverbrauch vorzubeugen. Daß dabei auch die Verhältnisse in den städtischen Schwimm­hallen wenig erbaulich waren, läßt sich denken. So sieht man sich genötigt, neue Projekte zu entwerfen, um endlich

Nun veröffentlicht der städtische Wasserausschuß, an dessen Spitze der Gemcinderat Lemarchand steht, interessante Zahlen über den täglichen Wasserkonsum von Paris. Bei einer Bevölkerung von 3 300 000 und täglich je 200 Litern Ver­brauch pro Kops, würde man täglich 700000 Kubikmeter benötigen, während zurzeit nur 330000 geliefert werden können. Wünschenswert wäre es sogar, aus alle Fälle 2 000 000 Kubikmeter zur Verfügung zu haben. Aber wo­her diese nehmen? Zunächst könnte man natürlich der Seine noch mehr entnehmen; andere schlagen vor, das Wasser der oberen Rhone zu entnehmen. Ja, man denkt sogar an eine Leitung, die das klare und Kühle Wasser des Genfer Sees nach Paris führen soll. Denn auch Wien bezieht mittels einer über 100 Kilometer langen Leitung sein Trinkwaffer aus den Alpen! Technisch unmöglich wäre eine solche Leitung vom Genfer See her nicht. Zudem besitzt ja Frank­reich auch einen guten Teil des Südusers des Sees, desseir Hauchtest bekanntlich zur Schweiz gehört. Aber ein Blick auf die Karte zeigt, daß die Leitung sehr lang sein und mehrere Niveauunterschiede durch Druckpumpenanlagen aus­geglichen werden müßten. Darum wird dieser Aquädukt sich sehr teuer stellen. Unter diesen Umstünden dürste denn noch manches Jahr vergehen, bis der Pariser sich am Wasser des herrlichen Alpensees labt!

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