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Freunde für die Vorlage stimmen und das liegt im Interesse Elsaß-Lothringens. Auch würde ihr Scheitern unabsehbare Folgen haben.

Graf Mielzynski (Pole): Wir werden die Wünsche der Elsaß-Lothringer unterstützen, weil sie auch hier im Reichstage in schwerer Stuude zu uns gestanden haben.

Gräf-Weimar (w. Vg.): Das Gesetz ist eine Fehl­geburt. Wenn wir vorausgesehen hätten, daß diese hoch­politische Vorlage durch die Unterstützung der Sozialdemo kratie zustande kommt, so hätten wir uns die Mühe der Kommissionsarbeit ersparen können. Wir beklagen den Standpunkt des Reichskanzlers gegenüber den Kommissions beschlüssen aufs tiefste. Wir können in Zukunft auf ein Unannehmbar" der Regierung kein Gewicht mehr legen. (Heiterkeit links.) Meine politischen Freunde, die keine Preußen sind, sehen in der Vorlage ein Ausnahmegesetz gegen Preußen. Wir lehnen es ab. (Lachen links, Bei­fall rechts.)

Preiß (Ztr.-Els.): Namens meiner politischen Freunde von Elsaß-Lothringen habe ich zu erklären, daß wir den Antrag der Konservativen auf Streichung des Abs. 3 des Art. 1 unterstützen werden. Auch wir erblicken in diesem Absatz eine Ausnahmebestimmung gegen Preußen. (Hört, hört rechts, großes Gelächter links.)

Hauß (Ztr.-Els.): Unser Ziel ist ein autonomer Bundesstaat. Wir sind für die Bundesratsstimmen von Herzen dankbar, nur müssen wir die Gewähr haben, daß sie auch wirklich im Interesse Elsaß-Lothringens instruiert und abgegeben werden. Wir wollen in unserem Anträge dem Statthalter ein größeres Maß von Selbständigkeit geben. Wir beantragen, daß der Statthalter das Recht haben soll, die Beamten zu ernennen.

von Oldenburg (k.): Ich bedauere, daß der Reichs­kanzler in dieser Frage vollkommen außer Fühlung mit meiner Partei gekommen ist. Wir erblicken in dieser Sache einen Schlag gegen die Ehre und das Ansehen Preußens. (Beifall rechts, lebhafter Widerspruch links.) Da ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit dagegen aufzutreten. Wenn es so einfach ist, bestehende Verhältnisse zu ändern, dann wird ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Nur schweren Herzens gehen wir gegen die Regierung vor, da wir es im Wesentlichen als unsere Aufgabe betrachten, die Regierung zu stützen. (Heiterkeit links.) Wir können über den Aus­bau der Macht des Kaisers und über die Bundesratsstim­men nicht mit den Sozialdemokraten verhandeln. Das ver­bietet uns der Respekt vor der Stellung unsers kaiserlichen Herrn, unser Gewissen, die Geschichte unseres Vaterlandes und unsere Partei. (Lebh. Beifall rechts, Lachen links.)

Reichskanzler oonBethmann-Hollweg: Sie, meine Herren von der konservativen Partei werden den verbün­deten Regierungen nicht den Vorwurf machen können, daß sie die kaiserlichen Rechte in der Vorlage nicht hoch gehalten haben und nicht bis zum Schluß Hochhalten werden. (Bei­fall.) Ich bin selber Preuße und habe volles Verständnis dafür, daß Sie an dieser Klausel Anstoß nehmen, aber die Bedeutung Preußens hängt nicht von Zahlen ab, son­dern von der Haltung, die Preußen bei der Führung der deutschen Geschichte einnimmt. Wenn ich nicht bereit ge­wesen wäre, diese Opfer zu bringen, dann hätten wir diese Vorlage begraben. Die Zukunft wird lehren, ob diejenigen, die still stehen bleiben wollen oder die, welche vorwärts gehen, Recht haben. (Beifall.) Ich wüßte nicht, wie ein entschlossenes Dorwärtsgehen sich mit den preußischen Tra­ditionen, die ich eben so hoch bewerte, wie irgend einer in diesem Hause, irgendwie in Widerspruch setze. (Lebh. Beif.)

Staatssekretär Delbrück: Den verbündeten Regie­rungen ist es gelungen, das Rückgrat der Vorlage durch alle Fährnisse hindurch unverändert aufrecht zu erhalten. Der Staatssekretär weist dies im einzelnen nach und erklärt, was das Pluralwahlrecht anlangt, so kann ich eine Erklä­rung der verbündeten Regierungen noch nicht abgeben. Ihre Entscheidung wird abhängig sein von der endgültigen Ge­staltung des Gesetzes, aber ich halte es nicht für richtig, an diesem Punkte eine der Regierung sonst genehme Vorlage scheitern zu lassen. Der deutsche Kaiser wird in seiner Macht und Würde nicht beeinträchtigt. Der Erfolg der gebrachten Opfer wird nicht ausbleiben im Interesse der nationalen Größe und der Wohlfahrt des Reiches.

Dove (f. Dp.): Wir fördern die Interessen Preußens und des Reiches, wenn wir die Vorlage annehmen.

Dr. Frank-Mannheim (S.): Ich bin nicht Preuße, aber ich halte mich für berechtigt, das preußische Volk da­gegen in Schutz zu nehmen, daß es von Herrn von Olden­burg vertreten wird. Er vertritt nicht preußische, sondern ostelbische Interessen.

Z« «»»»«tlicher AM«,»«, mit «u« mit 2VV -kgr« 112 ttimmr« kn 2 8»thalt»llge» kn k»srrvati,r L»tr«t ad>rlkh«t> kn Kr« Artikel 1 ketr. Kir Nichh»liff««i Krr kls«ß-lothri»iische« Ltimmr» r> Gnßr» Preuße«» i« Pttkrsrit streiche« ml. Fiir kir Streich»«, stimmte« mit Kr« »o«srri»ti«r» Kir »irtsch«stlichr Derri»i,ll>,, ei« Seil krr Reichs-artei, Kir Slsiffer, P»le« »>d eiiizr N«ti»»«11itrrilr. Unverändert wird dann Art. 1 in der Kommissionssassung hinsichtlich der Bundesratsstimmen angenommen, desgl. im K 1 der Artikel 2, der die kaiser­liche Gewalt festsetzt. Bei § 2, der die Bestimmung über den Statthalter enthält, wird gegen die Zentrums-Elsässer und Polen ein Antrag Hauß (Ztr.) abgelehnt wonach der Statthalter die Bevollmächtigten zum Bundesrat ernennen und instruieren und ebenso die Beamten ernennen und ent­lassen soll. Zum tz 5 über den elsaß-lothringischen Land­tag wird nach kurzen Ausführungen des Abg. Hauß, Holtschke (Kons) und Ledebour ein Antrag Hauß über das Budget­recht abgelehnt. Der § 5 in namentlicher Abstimmung mit 232 gegen 90 Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

§ 6 enthält die Bestimmungen über die Zusammensetzung der 1. Kammer. Die Abg. Hauß und Dr. Ricklin (Elf.) beantragen das Ernennungsrecht des Kaisers auf die Höchst­zahl von 12 zu beschränken, die Wählbarkeit von der els.- lothr. Staatsangehörigkeit abhängig zu machen usw.

Winkler (k.) wendet sich gegen die Bestimmung, daß auch ein Vertreter der israelitischen Religionsgemeinschaft der 1. Kammer angehören soll. Dann würden auch die verschiedenen kleineren christlichen Bekenntnisse eine Ver­tretung beanspruchen.

Fehrenbach (Z.) lehnt die Anträge der Zentrums- Elsässer ab, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen.

8 6 bleibt unverändert, ebenso die weiteren Paragraphen bis 24. Die 88 24 a, und d, Religion- und Sprachen- Paragraph werden verbunden. Die Konservativen bean­tragen, dem 8 24a folgenden Absatz hinzuzufügen: bei der Einrichtung von öffentlichen Volksschulen sind die konfessio­nellen Verhältnisse zu Grunde zu legen. Nach 8 24b ist die amtliche Geschäftssprache und die Unterrichtssprache die deutsche. Nach dem zweiten Absatz des 8 24b können in Landesteilen mit überwiegend französisch sprechender Be­völkerung Ausnahmen zugelassen werden. Die Konservativen wollen diesen Absatz folgendermaßen fassen: In Bezirken, für die festgestellt wird, daß die deutsche Sprache von einer größeren Anzahl der Schulkinder nicht genügend verstanden wird, kann der Statthalter für die nächsten 15 Jahre die französische Sprache als Unterrichtssprache zulassen. Die Zentrums-Elsäßer verlangen Streichung des Sprachen­paragraphen und fordern streng getrennte konfessionelle Volksschulen.

Staatssekretär Delbrück stellt auf Antrag des Abg. Schädler (Z.) fest, daß zur Zeit in Elsaß-Lothringen die konfessionelle Schule die normale ist. Zum 8 24b er­klärt der Staatssekretär, daß der Statthalter die Befuguisse hat, nach völlig freiem Ermessen über die Unterrichtssprache Regulatives zu erlassen. In Zukunft wird der Statthalter weitergehende Ausnahmen wie bisher nicht zulassen können. Er wird aber auch verpflichtet sein, die Ausnahmen in dem bisherigen Umfange zuzulassen.

Beck-Heidelberg (n.) spricht für Kommissionssassung. Die Abgg. Winkler (k.) und Delsor (Elf.) empfehlen die Anträge ihrer Partei.

Bebel (S.): Dieser Sprachen-Paragraph ist in Elsaß- Lothringen geltendes Recht. An die französische Sprache wird sich in Elsaß-Lothringen keine Regierung heranwagen. Wir sind für den Paragraphen.

Naumann (f. Bp.) Ich werde jetzt für den Para­graphen stimmen, um nicht durch Widerspenstigkeit in einzelnen Fragen das große Werk zu gefährden. Jeden­falls gehört diese Frage nicht in die Reichsverfassung. Wir lehnen die Anträge ab.

Gröber (Z.): Wenn die Elsäßer eine solch heikle Frage in einem Reichsgesetz geregelt haben wollen, so ist dergleichen bisher noch nicht dagewesen. Diese Anträge sind Prügel, die dem Gesetz in den Weg geworfen werden. Das Gesetz im Ganzen ist aber ein Fortschritt, das abzulehnen ein alter Politiker nicht fertig bringen könne.

Winkler (k.) Unser Antrag ist ein Unterantrag zum Kommissionsbeschluß und will ihn zeitlich einschränken.

Der Antrag der Konservativen über die konfessionelle Schule wird mit 209 gegen 105 Stimmen bei 10 Enthal­tungen abgelehnt. Dafür stimmen mit den Konservativen die wirtschaftliche Bereinigung, Elsäßer und Polen sowie einige Zentrumsabgeordnete. Der Antrag der Konser­vativen zu 8 24 b wird abgelehnt. Dieser 8 24 b (Sprachen- Paragraphen) wird in namentlicher Abstimmung mit 2M gegen 100 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Der Rest des Berfassungsgesetzes wird angenommen.

Württembergrfcher Landtag.

r Stuttgart, 24. Mai. Die Zweite Kammer hat heute die Beratung des Etats des Innern fortgesetzt. Nach längerer Debatte wurde der Antrag Graf(Z.), in größeren und mittleren Städten eine Hinausschiebung des Inkraft­tretens der Bauordnung oder einzelner ihrer Teile in Er­wägung zu ziehen, abgelehnt. Dazwischen hinein gab es ein scharfes Intermezzo wegen der Stuttgarter Stadtpolizei­verwaltung mit der jüngsten Stadtschultheißenwahl als politischem Hintergrund. Dr. Elsaß von der Volkspartei hatte an den Minister des Innern die Frage gestellt, warum er entgegen seiner ausdrücklichen Zusage den Bericht über die Zustände der Stuttgarter Polizei der Stuttgarter Stadt­verwaltung noch nicht habe zugehen lassen. Der Minister v. Pischek erklärte, er habe es für besser gehalten, nicht mit dem ausscheidenden Vorstand zu verhandeln. Die Er­ledigung der Angelegenheit werde noch einige Wochen dauern. Von sozialdemokratischer und volksparteilicher Seite wurde der Punkt noch näher erörtert und zum Ausdruck gebracht, daß die Zurückhaltung des Berichts zu dem Rück­schluß berechtige, der Verfasser habe die Sachlage so dargestellt, daß er beim Bekanntwerden des Berichts unmöglich erscheine (der Bericht ist vom Regierungsrat Lautenschlager abgefaßt). Manche würden nun die Haltung der Volkspartei bei der Oberbürgermeisterwahl verstehen. Der Minister erwiderte, es sei seine Sache, ob er alle Stücke des Berichts mitteilen wolle. Jedenfalls sei der Inhalt nicht so, daß er den zum Oberbürgermeister Gewählten der Stadt gegenüber unmöglich mache. Nach einer weiteren Polemik, in der der Abgeordnete v. Gauß und der Minister hart aneinander gerieten, wurde in der Beratung des Etats fortgefahren. Nach längerer Erörterung über die Frage der Stuttgarter Wasserversorgung wurden die Kap. 2025 a genehmigt. Freitag nachmittag Fortsetzung.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold. 26. Mai 1911.

* Vom Rathaus. Sitzung des Gemeinderats unter Vorsitz von Stadtschulth.-Amts-Ass. A.-B. Schu­macher. Vergeben wurden die Arbeiten zur Trottoire­anlage, Anbringung von liegenden Randsteinen in der Haiterdacherstraße auf ein Länge von 150 laufende Meter an Steinhauer Harr um 2.^ 70 ^ für den l. Meter; ferner die Schreinerardeiten, Unfertigen eines Kastens für die Gewerbeschule und das Fußbodenlegen im Schafhause mit einem Kostenanschlag von 293 an Schreinermeister Schühle mit einem Angebot von 3°/o: ferner der Oelfarben- anstrich im Knaben- und Mädchenschulhaus, im Spital und im Wasch- und Backhaus zu 90 ^ den qm. für bessere Arbeiten, und zu 60 ^ den qm für gewöhnliche Arbeiten an Malermeister Wilh. Walz. Genehmigt wird ein Baugesuch der Gewerbebank wegen Errichtung eines An­baues. Damit ist die öffentliche Sitzung geschlossen.

* Der Liederkranz brachte heute morgen seinem werten Sangesbruder Herrn Malermeister Hespeler mit Frau Gemahlin anläßlich ihrer silbernen Hochzeit ein Ständchen.

r Neues Gesangbuch. Der im Auftrag des Konsi­storiums ausgearbeitete amtliche Entwurf eines neuen Ge­sangbuchs für die Evangelische Kirche Württembergs wird demnächst erscheinen. Er soll vor seiner Vorlage an die Landessynode der öffentlichen Kenntnisnahme unterbreitet werden. Das Konsistorium ist überzeugt, daß der Entwurf in weiten Kreisen, insbesondere innerhalb der Geistlichkeit unseres Landes, aus lebendige Teilnahme und sorgfältige Prüfung rechnen darf. Aeußerungen auf Grund solcher Prüfung sind erwünscht; sie mögen spätestens bis zum 1. Oktober 1911 dem Konsistorium eingesandt werden. Der Entwurf erscheint in Kommission bei der Buchdruckerei Ehr. Scheufele in Stuttgart, Christophsstraße 26. Er wird nur gebunden abgegeben. Im Verkauf ist der Ladenpreis des Buchs aus 3 ^ festgesetzt.

Eisenbahnschmerzen.

* Auf unsere in Sachen der Herbeiführung besserer Zugsverbindungen an dieser Stelle gebrachten verschiedent- lichen Ausführungen hin, hat sich der Fremdenverkehrs- Verein Nagold an die K. Generaldirektion der Staats­eisenbahnen mit einer Eingabe gewendet und hierauf fol­gende Antwort erhalten:

Der bis zum 30. September 1909 gelaufene Personenzug 291 (Nagold ab 4.54 V., Eutingen an 5.W) und der an seiner Stelle vom 1. Oktober 1909 bis 30. April 1910 zur Personenbeförderung eingerichtete Güterzug 6691 (Nagold ab 5. B., Eutingen an 6.13 B.) waren so schwach besetzt, daß ihre Aufhebung geboten war. Die Einlegung eines Frühzugs von Nagold nach Eutingen zum Anschluß an Zug 720 kann daher nicht in Frage kommen. Bei der Fahrt über Horb erreicht man Tübingen mit den Zügen 1803 772 um 8.35 V. und mit den Zügen 899/776 um 9.50 V.

Die Personenbeförderung in dem Gllterzug 7300 (Eutingen ab 11.N., Nagold an 11.4» N.) ist mit Rücksicht auf die äußerst schwache Benützung weggefallen; bei Einlegung einer Triebwagen­fahrt an seiner Stelle ist mit einer besseren Benützung kaum zu rechnen.

Die Generaldirektion ist daher zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dem Gesuch zu entsprechen."

Anm. d. R. Es ist hieraus zu ersehen, daß Beschwer­den in der Presse und Eingaben von einzelnen Berkehrs­vereinen noch nicht hinreichen, um der Einwohnerschaft eines ganzen wichtigen Landesteils (Nagoldtal) welcher aus zwei Oberamtsbezirken Calw und Nagold mit über 50 OM Ein­wohnern besteht, die bisherigen Berkehrsverhältnisse erhalten, geschweige denn verbessert zu sehen. Wir überlassen es der öffentlichen Meinung, sich des weiteren mit der Angelegen­heit zu beschäftigen, insbesondere nachzuweisen, daß bei Ein­legung einer Triebwagensahrt ab Eutingen 10.35 Uhr abends eine bedeutend bessere Benützung zu gewärtigen ist. Um in dieser Sache etwas zu erreichen, müßten sich die Fremdenverkehrsvereine der interessierten Städte und anderen Orte zu gemeinsamer Aktion evtl, unter Einberufung einer öffentlichen Versammlung vereinigen.

r Stuttgart, 24. Mai. (Zur Stadtschultheißen- wahl). Der Gemeinderat hat in seiner heutigen nichtöffent­lichen Sitzung gegen die Giltigkeit der Stadtschultheißenwahl keine Einsprache erhoben. Auch die Frist für sonstige Ein­sprachen ist ohne eine Einwendung von irgend welcher Seite abgelaufen. Die K. Kceisregierung in Ludwigsburg nimmt nunmehr Einsicht in die Wahlakten.

Stuttgart, 24. Mai. Gestern abend 6 Uhr 50 Min. ist auf der Station Stuttgart-Westbahnhos die Schiebeloko- motioc des Personenzuges 747 Stuttgart-Horb, nachdem dieser angehalten hatte, auf den Zugschluß aufgefahren. Durch den Ausstoß wurden mehrere Personen verletzt. Eine Betriebsstörung ist nicht eingetreten.

r Stuttgart, 24. Mai. (Ausstellung.) Bon der Fachausstellung für Bäckerei, Konditorei und verwandte Gewerbe in Stuttgart wird als neu und interessant berichtet, daß bis jetzt allein über 50 Firmen mit Bäckereimaschinen vertreten sind, wovon 30 ihre Maschinen betreiben werden, sodaß sich im Publikum vom heurigen Bäckereibetrieb durch diese Darstellungen eine andere Anschauung bilden wird, als bisher üblich war, denn der Handbetrieb weicht dem Maschinenbetrieb auch im Bäckergewerbe. Uebrigens kommt auf der Ausstellung auch die geschichtliche Entwicklung des Gewerbes dadurch zur Anschauung, daß alte Bäckercianlagen in einer Nachbildung vorgeführt werden. So wollen die Stuttgarter Bäckersöhne entweder die Bäckerei von Schillers Großvater in Bittenseld oder von Schillers Onkel Kodweis in Marbach in historischer Treue auflebcn lassen. Ferner soll die als Originalilät Stuttgarts weithin bekannte