Die Schultheißenämter wollen bis L. Juli ds. Js. erheben und berichten, wie viel an Steuern, Abgaben und sonstigen Schuldigkeiten an die Gemeinden vom abgelaufenen Rechnungsjahr 1910/1911 bei den Gemeindepflegen noch ausstehen und mit allem Nachdruck daraus hinwirken, daß die Steuern u. s. s. vom verflossenen Rechnungsjahr in Bälde bezahlt und stets im Laufe des Rechnungsjahrs die für dasselbe schuldigen Steuerbeträge erhoben werden.

Den 4. Mai 1911. Kommerell.

Die Herren Berw.-Aktirare und Ortsvorsteher

werden an alsbaldige Vorlage der Gemeinde-Boranschläge für das Rechnungsjahr 1911 erinnert.

Den 4. Mai 1911. Kommerell.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 2. Mai.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung kurz nach 2 Uhr, die erste Sitzung nach den Ferien, mit Begrüßungsworten an die etwa 150 erschienenen Abgeord­neten und mit einem Nachruf auf den verstorbenen Bun­desfürsten Georg zu Schaumburg-Lippe. Aus der Tages­ordnung steht die erste Lesung des Einführungsgesetzes zur Reichsoersicherungs-Ordnung.

Staatssekretär Delbrück: Das Einsllhrungsgesetz ist weder von hervorragender wirtschaftlicher noch hervorragend politischer Bedeutung. Es gibt nur Mittel und Wege, um möglichst einfach und leicht der Schwierigkeiten Herr zu werden, die der Wechsel in der Rechtsordnung naturgemäß für die Behörden, die Versicherungsträger und nicht zum Mindesten für die Versicherten selbst mit sich bringt.

Trimborn (Z.): Das Einsührungsgesetz ist, wenn auch nicht von »hervorragend wirtschaftlicher Bedeutung, darum doch ein höchst wichtiges Gesetz. Bon besonderer Bedeut­ung find die Bestimmungen, die die Verhältnisse der Kassen- Angestellten, die durch Vertrag geregelt sind, in die neue Rechtsordnung überleiten. Die zutreffende Bemerkung des Staatssekretärs über den Termin des Inkrafttretens der Hintcrbliebenenversicherung ist eine ernste Mahnung für uns, bei den Beratungen der nächsten Wochen mit unserer Zeit möglichst lhaushälterisch umzugehen. In der Kommission wird die Frage sehr sorgfältig zu prüfen sein, wie die Ver­hältnisse der Kassen-Angestellten, die durch Vertrag geregelt sind in die neue Rechtsordnung übergeleitet werden sollen. Schon heute kann ich erklären, daß wir die gewiß erforder­liche Rücksicht auf bestehende Verträge nicht nehmen werden gegenüber jenen Verträgen, die in iranäom Ivßis geschlossen wurden, um sich Vorteile zu sichern, die man später nicht mehr erlangen zu können fürchtet.

Schicker! (k.): Absolut notwendig ist die Beseitig­ung der unzulässigen Vereinbarungen. Vom sachlichen Stand­punkt ist nichts dagegen zu sagen, daß Angestellte, deren Fähigkeiten für die ihnen übertragenen Stellen nicht aus­reichen und die lediglich durch ungesetzliche Einflüsse herein­gebracht sind, entfernt werden.

Hoch (S.): Eine Bestimmung wie die über die Kassenbeamten ist bisher nur in revolutionären Zeiten als Akt der revolutionären Gewalt gewählt worden. Hier han­delt es sich um die Leistungsfähigkeit der Kranken-Fürsorge. Die Arbeiter sollen entrechtet werden, das ist der ganze Kern des Gesetzes.

Staatssekretär Delbrück: Wohlerworbene Rechte sol­len nicht verletzt werden. Verträge nicht geändert werden, gegen deren Inhalt Einwendungen nicht zu erheben sind.

Horn (n.): Gegen die Bestimmungen über die Kassen­beamten haben wir grundsätzliche Bedenken nicht. Wir werden die Frage aber eingehend prüfen und dafür sorgen, daß Gerechtigkeit, Billigkeit und Wohlwollen gegenüber den Kassenbeamten zur Geltung kommen.

Behrens (w. Dg.): Die berechtigten Wünsche der Beamten müssen berücksichtigt werden. Wohl erworbene Rechte wollen wir nicht beseitigen, Mißstände aber aus der Welt schaffen.

Dove (f. Bp.): Gegen den beabsichtigten Eingriff in bestehende Rechte haben wir erhebliche Bedenken. Die Ent­schädigungsfrage ist von Wichtigkeit. Die Selbstverwaltung der Kassen darf nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Kommission muß bessere Rechtsgaranticn schaffen.

Nach kurzer weiterer Aussprache wird die Vorlage an die Bersicherungskommission verwiesen.

Es folgt die Vorlage über die Aufhebung des Hilss- kassengesetzes.

Staatssekr. Delbrück leitet die erste Lesung ein. Bei dem bisherigen System haben sich erhebliche Mißstände er­geben. Deshalb sollen die Hilsskassen unter das Versiche­rungsgesetz gestellt werden.

Trimborn (Z.) stimmt der Vorlage im Großen und Ganzen zu.

Ein Vertagungsantrag wird angenommen.

Vizepräsident Schulz schlägt vor, die nächste Sitzung morgen 1 Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung: Beschwerde des Abg. Seoering (S.) über den ihm vor der Osterpause erteilten Ordnungsruf und Hilsskassen-Gesetz.

Seoering erklärt, daß er den Borwurf der Lüge an­läßlich der Aussprache über die Marine-Rundschau nicht gegen das Reichsmarineamt habe richten wollen und auch nicht gegeu den Staatssekretär persönlich.

Bizepräs. Schulz: Hätten Sie damals diese einwands­freie Erklärung abgegeben, so würde ich den Ordnungsruf

Tages-Neuigöetten.

RaS Stadt und Land.

Naqold, 4. Mai 1911.

* Liederkranz. Gestern abend fand im Lokal des Vereins z.Rose" eine Generalversammlung statt von der kurz zu berichten ist, daß die Kasse auf 1. Jan. 1911 mit einem Bestand von 72.97 ^ abschließt und das Vermögen 527.70 ^ beträgt. Die Abnahme des letzteren ist auf verschiedene größere Ausgaben Anschaffung eines Klaviers, Besuch des Sängerfestes in Heilbronn u. a. zurückzuführen. Eine Stärkung der Kasse durch Beitritt weiterer aktiver und passiver Mitglieder ist deshalb sehr er­wünscht. Die Wahlen des Vorstands, Bizevorstands, Kassiers usw. wurden durch Zuruf erledigt und mit dem erfreulichen Ergebnis, daß alles in bewährten Händen blieb. Vorstand Oberamtspfleger Rapp wünschte dem Verein weiteres Blühen und Gedeihen und schloß damit den geschäftlichen Teil der Versammlung.

* Preise der Besoldungssrüchte der Kircheu-

und Schuldiener. Für das Etatsjahr 1911 sind die Preise der Besoldungsfrüchte der Kirchen- und Schuldiener folgendermaßen festgestellt worden: für 50 kg Kernen 10,42^, (1910 10,87 .H), Roggen 8,27 (1910 8,26^),

Gerste 8,83 (1910 7,83 ^). Mischling 9,07 (1910

8,79 ^), Haber 7,67 (1910 7,62 ^). Es zeigt sich

hier ein Preisrückgang bei Kernen, ein Preisaufschlag da­gegen bei Mischling und Gerste, während Roggen und Haber den Preis des Vorjahrs nur wenig überholen.

r Warnung. In einem deuschen landwirtschaftlichen Fachblatt inseriert seit einiger Zeit ein französischesBer- sandgeschäft für Kartoffeln", daß Lieferungen schon von 3 Mark an bahnsrei erfolgen. Die Güte der Kartoffeln sei ganz vorzüglich, sie seien sogar besser und haltbarer als die deutsche Ware. Ein Wißbegieriger wollte sich von der Be­rechtigung der Behauptungen überzeugen und sandte an die angegebene Adresse 3 ^ ein. Postwendend erhielt er ein kleines Paketchen, in dem sich drei nur mittelgroße Kartof­feln minderwertiger Qualität, sogenannte Futterkartoffeln befanden! Unter diesen Umständen ist es wohl überflüssig, vor dem Bezug dieserbilligen" Kartoffel noch besonders zu warnen. _

LiebenzeÜ, 2. Mai. In der letzten Nacht wurde im Hause der Bäckerswitwe Stoll eingebrochen und eine Summe Geld von 200 ^ gestohlen. Um 11.19 Uhr traf der tele­phonisch herbeigerufene Pforzheimer PolizeihundHassan" mit seinem Begleiter ein. Der Hund nahm sofort eine Spur auf und führte seine Begleiter in ein Haus in der Baumstraße, woraus ein daselbst wohnender junger Mann als der Tat verdächtig sestgenommen wurde.

r Freudenstadt, 3. Mai. (Hoher Besuch). Der König von Schweden ist hier eingetroffen und hat die evangelische Stadtkirche, sowie sonstige Sehenswürdig­keiten der Stadt besichtigt.

r Stuttgart, 3. Mai. (Ständisches.) Der Aus­schuß für innere Verwaltung hielt heute nachmittag eine Sitzung ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung widmete der Vorsitzende dem verstorbenen Abgeordneten Immendörfer, Leonberg, einen kurzen Nachruf. Die Anwesenden haben sich von den Sitzen erhoben. Hierauf wird in die Tages­ordnung eingetreten. Abg. Sommer beantragt als Bericht­erstatter über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Eber- und Ziegenbockhaltung nach kurzen Ausführun­gen, in die Beratung des Gesetzes einzutreten, was ein­stimmig beschlossen wird. Art. 1 verpflichtet die Gemeinden, in denen von einer Mehrheit von Züchtern mehr als zehn Mutterschweine oder mehr als zwanzig Ziegen zur Zucht verwendet werden, zur Aufstellung der erforderlichen Eber und Ziegenböcke. Gegen den Zwang, der durch diese Be­stimmung den Gemeinden auserlegt werden soll, werden von einigen Seiten Bedenken erhoben, von anderer Seite und namentlich auch vom Staatsminister des Innern, wird da­gegen geltend gemacht, daß man ohne diesen Zwang nicht auskomme, wenn man die Schweinezucht im Interesse der Landwirtschaft sowohl als der Allgemeinheit fördern wolle. Letzterer betonte besonders, daß der vorliegende Entwurf von dem Gesamtkollegium der Zentralstelle für die Landwirtschaft einstimmig verlangt worden sei. Bericht­erstatter Sommer schlägt vor, die Zahl 10 (Schweine) in 15 umzuändern, weiter verlangt er eine Zahl von mindestens 5 Züchtern statt der vorgeschlagenenMehrheit von Züch­tern". Artikel 1 des Entwurfs wird angenommen mit Er­höhung der Schweinezahl auf 15. Art. 2 spricht dem Be­zirksrat die Befugnis zu, Gemeinden oder Teilgemeinden zu gemeinsamer Aufstellung von männlichen Zuchttieren zu verpflichten. Abg. Ströbel beantragt einen Zusatz, wonach der Bczirksrat den landwirlschastl. Bezirksverein gutachtlich zu hören hat. Der Artikel wird mit dem Antrag Ströbel angenommen. Art. 3 bestimmt, daß die Eberhaltung in eigene Regie übernommen oder aber an Private vergeben werden könne. Die Verträge mit Privaten sollen der Ge­nehmigung des Bezirksrates unterliegen. Abg. Schick be­anstandet das letztere und beantragt Streichung, doch wird Art. 3 schließlich nach dem Entwurf angenommen unter Ablehnung des Schickschen Antrags. Art. 4 regelt die Be­dingungen, unter welchen die Verträge mit privaten Tier­haltern abgeschlossen werden müssen. Der Artikel wird mit einigen Aenderungen angenommen.

r Stuttgart, 3. Mai. (K ö u i g s p a r a d e). Die heute vormittag 10 Uhr auf dem Cannstaiter Wasen abge­haltene Königsparade der Truppen aus den Garnisonen Stuttgart und Lndwigsburg war vom schönsten Weiter be-

cdLn nnn der Z o-nkndrm.

des Dragonerregiments abgeholt. Die Fahnen waren schon am letzten Samstag zu der damals abgehaltenen Borparade im Wilhelmspalast abgeholt und seitdem in den Offiziers­kasinos aufbewahrt worden. Sie wurden um 8 Uhr unter klingendem Spiel und unter dem Kommando des General­majors v. Bossert von der großen Infanteriekaserne nach dem Exerzierplatz gebracht. Der König fuhr um »chio Uhr im Automobil in Begleitung des Generaladjutanten Freiherr v. Starkloff auf das Paradefeld. In Cannstatt stieg der König zu Pferd und ritt zum rechten Flügel der Truppen. Divisionskommandeur Generalleutnant Freiherr v. Soden überreichte, da der kommandierende General Herzog Albrecht noch durch Krankheit serngehalten ist, dem König den Stärkerapport. Die Truppen waren in drei Treffen auf­gestellt, im ersten die Infanterie, im zweiten die Kavallerie und im dritten die Feldartillerie und der Train. Das erste Treffen wurde kommandiert von Generalmajor v. Berrer, das zweite von Generalmajor v. Bossert, das dritte von Generalmajor Herzog v. Urach. Der König wurde mit dreimaligem Hurra empfangen. Die Truppen präsentierten und die Musikkapellen intonierten die Königshymne. Die Königin war mit der Palastdame in einem L la Daumont bespannten Wagen erschienen. Ferner waren zugegen die Herzogin Wera, sowie die Herzoginnen Philipp und Robert mit ihren Damen. Der König ritt mit Gefolge, in dem sich zum ersten Male auch die beiden ältesten Söhne des Herzogs Albrecht, die Herzoge Philipp Albrecht und Albrecht Eugen befanden, und dem sich die königlichen Damen mit ihren Equipagen anfchlossen, die Fronten ab. Es folgte ein zweimaliger Vorbeimarsch und darauf die Kritik. Eine gewaltige Zuschauermenge wohnte dem militärischen Schau­spiel bei und brachte den Majestäten auf dem Paradefeld, ebenso wie bei der Hin- und Rückfahrt begeisterte Hul­digungen dar. Nachmittags ^2 Uhr fand im weißen Saal des Residcnzschlosses die übliche Paradetafel statt.

Stuttgart, 3. Mai. (Stadtschultheißen-Wahl). Den Beginn der Wahlversammlungen hat gestern abend Oberbürgermeister Dr. Iaekle-Heidenheim gemacht. Dinkel­ackers Saal war von 8 Uhr an vollständig besetzt. Es mögen etwa 1600 bis 1800 Personen gewesen sein. In längerer sachlicher Ausführung entwickelte er seine Grund­sätze über die Leitung einer Stadtverwaltung und fand am Schluß seiner Rede lebhaften Beifall. Eine Diskussion, wie vielfach erwartet wurde, schloß sich an die Rede nicht an.

r Stuttgart, 3. Mai. (Straßenbahnunfall.) Bei einem Zusammenstoß zweier Wagen der Borortsbahnlinie zwischen Wangen und Gaisburg wurde heute vormittag einer der beiden Wagen vollständig zertrümmert, eine Person schwer und eine leicht verletzt.

r Der schwere Unfall der gestern durch den Zu­sammenstoß zweier Straßenbahnwagen der Vorortsbahn entstand, ist auf falsche Weichenstellung infolge Bruches einer Weichenfeder zurückzuführen. Der Materialschaden ist sehr bedeutend. Die Verletzten, deren zwei ins Krankenhaus geschafft werden mußten, befinden sich außer Lebensgefahr.

Stuttgart, 3. Mai. (Das Einjährige.) Ein junger Zahntechniker von Gmünd hat kürzlich von der Kommission für die PrüfungEinjährig-Freiwilliger" auf Grund her­vorragender Leistungen und guter Kenntnisse die Berechtig­ung zum Einjährigen erhalten.

Neue Grundbuchbeamte. Eine Folge der Ver­untreuungen der Schultheißen Benz in Löchgau und Bosch in Stockheim ist die Uebertragung von 316 Grundbuchämtern aus der Hand sog. Geschäftsmänner aus dem Berwaltungs- fach an Notariatsleute. Es müssen hiefür weitere selbstän­dige Hilssarbeiterstellen geschaffen werden. Ein weiterer Kostenaufwand wird aber dem Staat hiedurch nicht er­wachsen, da der ganze Mehraufwand dadurch gedeckt werden wird, daß infolge des Wegfalls der Geschästsmänncr die Gerichtsgebühren dieser Grundbuchämter ganz in die Staats­kasse fließen, während die aus der Uebernahme dieser Aemter erwachsenden Erhöhungen der Kanzlei- und Reichkosten- aoersen der Bezirksnotare hinter dem Betrag der bisherigen Gebührenanteile der Geschäftsmänner namhaft Zurückbleiben. Die neue Ordnung soll nach guten Informationen schon mit dem 1. Juli, wenn nicht ganz, so doch größtenteils in Kraft treten.

r Ehrenwort und Konkurrenzklausel. Ein

Konstrukteur war von einer Fabrik gegen ein Iahresgehalt von 3000 ^ angestellt worden. Er hatte sich dabei unter Verpfändung seines Ehrenworts und Versprechung einer Vertragsstrafe in der Höhe eines doppelten Iahresgehalts für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichten müssen, nach dem Austritt aus der Fabrik dieser keinerlei Konkurrenz zu machen und ihr Ansehen und Interesse jederzeit hochzu­halten. Der Konstrukteur trat späterhin aus der Fabrik aus und trat in eine Konkurrenzfirma ein. Die Fabrik klagte nun gegen ihn auf Bezahlung der Vertragsstrafe. Im Gegensatz zur Vorinstanz, die der Klage unter Herab­setzung der Strafe aus 3000 stattgab, hat das Reichs­gericht ähnlich wie schon in einem früheren Fall neuerdings ausgesprochen, diese Bindung durch Ehrenwort verstoße wider die guten Sitten und sei deshalb gemäß tz 138 des Bürgerl. Gesetzbuchs nichtig, auch das Wetlbewerdsoerbot sei demgeinäß ungiltig, denn die ehrenwörtliche Bindung sei nicht nur ein bloß hinzutretendes Beftürkungsmittel, sondern bilde im Verein mit der Vertragsstrafe die einheit­liche Grundlage für das Wettbewerbsverbot; eine strenge Handhabung des § 138 des Bürgerl. Gesetzbuchs sei zum Schutze der Angestellten in technischen und kaufmännischen Betrieben notwendig. Das Reichsgericht hat demgemäß das Urteil der Borinstanz aufgehoben uyd die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Diesem Urteil ivird man zu- 'timmen können.