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83. Jahrgang.

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Schwäb. Landwirt.

^ 103

Donnerstag, den 4. Mai

1911

Kgl. Oberamt Nagold.

Bekanntmachung

betreffend

die Vornahme der diesjährigen Vormusterung des Pferdebestands im Bezirk Nagold.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß die gemäß § 1

bis 9 der Pferdeaushebungsvorschrift vom 6. Okt. 1902

(Reg.-Bl. S. 455) vorzunehmende Vormnsterung des

Pferdebcftands im Bezirk am 24., 26., 27., SS.,

SO. und SI. Mai d. I. stattfindet und zwar:

I

1. Am Mittwoch den 24. Mai d. 2. vorm. 7 Uhr 15 Min. in Wildberg auf dem Platz vor dem Bahnhof beim Ein­gang in den Ort für die Stadtgemeinde Wildling,

2. am 24. Mai d. 2. vorm. 8 Uhr 30 Min. in Wringt« vor dem Gebäude des Gemeindepslegers Dürr für die Gemeinde Wringen.

3. am 24. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr in Zchönbroa« vor dem Gasth. z. Löwen für die Gemeinde Zchöubrsuu,

4. am 24. Mai d. 2- vorm. 10 Uhr 30 Min. in Saitlingen vor dem Wohnhaus des Herrn Schultheiß Kern an der Straße nach Wildberg für die Gemeinde Saitlingen.

5. am 24. Mai d. 2. vorm. 11 Uhr in Sulz vor dem Rat­haus für die Gemeinde Sah,

6. am 24. Mai d. 2. nachm. 3 Uhr 45 Min. in Pfrondorf vor dem Ort auf der Straße nach Rotfelden für die Gemeinde Pfrondorf,

7. am 24. Mai d. 2. nachm. 4 Uhr 15 Min. in Emmingen auf dem Platz bei dem Bahnhof für die Gemeinde Emmingen.

II

1. am Freitag den 28. Mai d. 2s. vorm. 8 Uhr 15 Min. in Minderodach vor dem Rathaus für die Gemeinde Mudersbach,

2. am 28. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr in Rotfelden vor dem alten Hirsch am Weg nach Evhausen für die Gemeinde Rotfelden,

3. am 28. Mai d. 2. vorm. 10 Uhr in Ebershardt vor dem Gemeindebackhaus für die Gemeinde Edershardt,

4. am 28. Mai d. 2. vorm. 10 Uhr 45 Min. in Wart vor der Kirche für die Gemeinden Wart, Gangenwald und Wenden,

5. am 26. Mai d. 2. vorm. 11 Uhr 30 Min. in Dernech vor dem Rathaus für die Stadtgemeinde Seraech,

9. am 26. Mai d. 2. nachm. 2 Uhr 45 Min. in Ebhausrn auf dem Platz vor dem Haufe des Kaufmanns Rall für die Gemeinde Ebhaasen.

III

1. am Samstag den 27. Mai d. 2. vorm. 7 Uhr in Nagold auf dem Platz vor den städt. Schulen für die Stadl­gemeinde Nagold,

2. am 27. Mai d. 2. vorm. 8 Uhr in Ifelshaase« vor dem Gasth. z. Lamm für die Gemeinde Ifrlshause«,

3. am 27. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr in Lchirtiagen vor dem Rathaus für die Gemeinde Zchirtingen.

4. am 27. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr 30 Min. in Aatertalheim vor dem Gasth. z. Linde für die Gemeinde Rntertalheim,

5. am 27. Kai d. 2. vorm. 10 Uhr 30 Min. in Vbertalheim vor dem Gasth. z. Kaiser für die Gemeinde Vbertalheim.

IV.

1. am Montag den 29. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr in Hverfchwaudorf vor dem Gasth. z. Hirsch für die Gemeinde Höerschwarrdorf,

2. am 29. Mai d. 2s. vorm. 9 Uhr 45 Min. in Aei- Hingen auf dem Platz bei der Kirche für die Gemeinde Reiflingen,

3. am 29. Mai d. 2. vorm. 10 Uhr 30 Min. in- fingen vor der Wirtschaft z. Rappen für die Gemeinde Aöstngen,

4. am 29. Mai d. 2. vorm. 11 Uhr 45 Min. in Kaiter- öach vor dem Rathaus für die Stadtgemeinde Kaiter- vach und die Teilgemeinde Aktnuifra,

5. am 29. Mai d. 2. nachm. 3 Uhr in Auterschwandorf vor der Wirtschaft zur Eiche für die Gemeinde Anter- schwandorf.

V.

1- am Dienstag den 3V. Mai d. 2. vorm. 8 Uhr 30 Min. in Hloflrdorf auf dem Platz vor dem Gasth. z. Ochsen für die Gemeinde Hloflrdorf,

2. am 30. Mai d. 2. vorm. 9 Uhr 30 Min. in Wakd- dorf vor dem Rathaus für die Gemeinde Walddorf und die Teilgemeinde Woynflardl,

3. am 30. Mai d. 2. vorm. 10 Uhr30 Min. in Kgenflausen vor dem Rathaus für die Gemeinde Hgenflausen,

4. am 30. Mai d. 2. vorm. 11 Uhr 30 Min. in Spiek- verg vor dem Rathaus für die Gemeinde SpiekVerg,

5. am 30. Mai d. 2. nachm. 2 Uhr in Altenlleig vor dem neuen Schulhaus für die Stadtgemeinde Aktensteig und Gemeinde Harrweiker.

VI

1. am Mittwoch den 31. Mai d. 2. vorm. 10 Uhr in Aeververg vor dem Gasthaus z. Hirsch für die Gemeinden Aeververg und Altensteig-Dorf,

2. am 31. Mai d. 2. vorm. 11 Uhr 15 Min. in Ktt- mannsweiler vor dem Gasthaus z. grünen Baum für die Gemeinden Kttrnannsrveiler und Aeurev,

3. am 3t. Mai d. 2. mittags 12 Uhr in Simmersfekd auf dem Platz vor der Kirche für die Gemeinden Simmers- feld und Zsnnfvronn.

2eder Pferdebesitzer ist nach erhaltener Aufforderung bei Nrrmribnag gesetzlicher Strafen and Iwangsmatzregel« ver­pflichtet, spätestens zu der oben bestimmten Zeit und an dem genannten Ort seine sämtlichen Pferde vorzusühren, mit Ausnahme:

o, der unter 4 2ahre alten Pferde, d. h. der nach dem 31. Mai 1907 geborenen; d der Hengste;

<r der Stuten, die entweder hochtragend sind (innerhalb der nächsten 4 Wochen abfohlen) oder noch nicht länger als 14 Tagen abgefohlt haben; cl der Vollblutstuten, die imAllgemeinen deutschen Ge­stütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers;

s. der Pferde, welche aus beiden Augen blind sind;

l. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten;

ss. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marsch- fähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen; d. der Pferde, welche bei einer früheren Musterung der Pferde des Gemeindebezirks als daarrnb kriegsuabrallch- bar bezeichnet worden sind; i. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.

Gemäß 8 4 Abs. 2 der Pferdeaushebungsvorschrift ist der Vorstand der K. Kreisregierung befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch das Oberamt hiezu er­mächtigt. 2n den vorstehend unter s.l, aufgeführten Fällen sind vom Ortsvorsteher ausgefertigte Bescheinigungen vorzu­legen, denen bei hochtragenden Stuten (ä) auch der Deck­schein beizufügen ist. Die Sescheiaignngen können in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Pferdevorführungsliste erteilt werden.

San der Serpfiichtnsg ;nr SorfShrang ihrer Pferde find aus­genommen:

1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien;

2. Die Gesandten fremder Mächte und das Gesandt­schaftspersonal ;

3. Die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebräuche gehaltenen Pferde.

4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hin­sichtlich der zur Ausführung ihres Berufes am Tage der Musterung unbedingt notwendigen Pferde;

5. Die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß:

6. Die K. Staatsgestüte.

Diejenigen Pferde, welche wegen hohen Alters, Ent­kräftung, vorübergehender oder dauernder Krankheit augen­scheinlich unfähig sind, den Weg nach dem Bormusterungs­platze zurückzulegen, sind der Vormusterungskommission nicht vorzuführen. Fedoch haben die Ortsvorsteher in dem Pferde- verzeichnisse in der SpalteBemerkungen" bei jedem ein­zelnen derartigen Pferde genau anzugeben und zu beschein­igen, aus welchem Grunde dasselbe für transpottunfähig er­achtet wurde.

Eine Vorführung derjenigen Pferde, welche bei den früheren Vormusterungen nach den bei den Schult­heißenämtern vorliegenden letzten Dorstellungslisten als kriegsnnbrauchbar erklärt worden sind, ist nicht vorge­schrieben, wohl aber derjenigen Pferde, welche letztmals als Fohlen unter 4 resp. 3 Fahren als zu jung abgewiesen wurden.

Eine Musterung der kriegsbrauchbaren Fahr­zeuge ist in diesem Fahr mit der Pferdevormusterung nicht verbunden.

Den 2. Mai 1911.

Kommerell.

Den Herren Ortsvorstehern werden unter Bezug­nahme auf vorstehende Bekanntmachung und mit dem Hin­weis auf Z 5 der Pserdeaushebungsoorschrift vom 6. Okt. 1902 und die Ministerialverfügung vom 7. März 1905 Reg.-Bl. S. 47 und 18. Oktbr. 1907. Reg.-Bl. S. 765, sowie den Ministerialerlaß vom 6. Sept. 1907, Amtsbl. S. 347 und 10. Febr. 1909, Amtsbl. S. 31 nachstehende Aufträge erteilt:

1) Bor allem ist für eine sorgfälüge Ausfertigung -er Pfrrdrvorführnugsliflr nach Muster Anlage L, gemäß 8 5 der Pferdeaushebungsvorschrift und Ziff. 1 der Minist.-Berf. vom 7. März 1905, wodurch die Anmerkung zu diesem 8 5 abgeändett worden ist, zu sorgen.

Die Pferdevorsührungsliste ist in doppelter Lnsfertigung anzulegen, wobei auch die nach 8 4 Abs. 1 und 2 der Pserdeaushebungsoorschrift nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutragen sind, somit sämtliche i« Gemeindebefirk vorhau- handeuen Pferde, diese jedoch erst am Schluß der Liste.

Seide Ausfertignugeu der jliflen müsse» bezüglich der Ein­tragung seitenweise genau Ldereinflimme«.

Die für die Aufstellung der Pferdevorführungslisten erforderlichen Formulare, je zwei Kopfbogen und die ent­sprechende Anzahl Einlagebogen gehen mit nächster Post zu. Ein etwa weiterer Bedarf kann vom Oberamt bezogen werden und wäre sofort zu bestellen.

2) Die Herren Ortsvorsteher, im Verhinderungs­fälle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Musterungsgeschäfte zur bestimmten Zeit, und an dem oben bezeichnet Orte rechtzeitig einzufinden und der Vormusterungskommission die gefertigte Pferdevorsührungsliste in doppelter Ausfertig­ung, die Vorführungsliste der letzten Musterung und die Vorladungsschreiben der Pferdebesitzer vorzulegen, auch haben sie sich zu überzeugen, daß sämtliche gestellungspflichtigen Pferde ihrer Gemeinden zur Vorführung gelangen.

Empfohlen will, die pferdebrfltzer etwa eine halte Stunde vor de« Mvflerangstermi« auf den Musterungsplatz zu bestellen, damit die Aufstellung der Pferde und die Versetzung der­selben mit Nummern und Seflimmiugstäsetlhe» anstandslos erfolgt.

Die erforderlichen SrflimmnngstSfrlcheu werden, soweit sie nicht noch vorhanden sind, übersandt werden.

3) Es ist dafür zu sorgen, daß die virjifiihrrudru Pferde genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste zur Aufstell­ung und Vorführung gelangen.

Entsprechende Bekanntmachung ist in den Gemeinden als­bald in ortsüblicher Weise zu erlassen und es sind diejenigen Pferdebesitzer, welche Pferde zur Vormusterung zu stellen haben, urkundlich aufzufordern, ihre gestellungspflichtigen Pferde zu der oben festgesetzten Zeit an dem bestimmten Musterungsorte vorzuführen.

4) Die Pferde mäße» der Musterungskommission mit Gebiß versehe« vorgeführt werden; es wollen die Herren Orts­vorsteher dafür sorgen, daß die Pferde womöglich durch ehe­malige Soldaten berittener Waffen vorgefühtt werden.

Bei jedem Pferde muß an dem linken Backenstücke der Halfter ein Zettel oder Täfelchen mit »tätlicher Samaer, welche derjenigen der Borführungsliste entspricht, befestigt werden; außerdem sind bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Musterung des Gemeindebezirks als kriegsbrauchbar be­zeichnet wurden, unter Verantwortlichkeit der Herren Orts­vorsteher die Brltimmuugstafelcheu ebenfalls am linken Backen­stücke der Halfter anzubringen.

Auf dem Musterungsplatze ist an geeigneter Stelle ein Tisch mit 3 Stühlen, Tintenzeug und Federn aufzustellen und zur Listenführung eine schreibgewandte Person bereit zu halten, wenn der Herr Ortsvorsteher die Listen nicht selbst führt, auch ist dafür zu sorgen, daß der obenbezeichnete Musterungsplatz nicht in irgend welcher Weise verstellt ist.

Die Herren Ortsvorsteher sind für die vollzählige Vorführung der Pferde ihrer Gemeinde, für die geordnete Aufstellung, sowie die richtige Anbringung der Nummern und Bestimmungstäfelchen an den Pferden jverantwortlich und werden sich in Ausführung ihrer Tätigkeit von den örtlichen Polizeiorganen und der Landjägermannschast unterstützen lassen.

Die Polizeidiener sind rechtzeitig und genau zu be­lehren.

Kurzer Vollzugsbericht ist spätestens bis IS. Mai ds. Js. alsHeeressache" zu erstatten.

Den 2. Mai 1911. Kommerell.

Bekanntmachung, betr. die Maul- und Klauenseuche.

Die polizeiliche Beobachtung der Wiederkäuer und Schweine der Geineinde Schictingen wird aufgehoben. Die Gemeinde ist für den Verkehr mit Vieh wieder freige­geben.

Nagold, den 3. Mai 1911.

Mauer. Amtmann.