Stadtgerrrerude Nagold.

MmtmtzW.

betr. die BerhüLung von Waldbränden und das Verhalten bei Entdeckung derselben.

Anläßlich des Beginns der wärmeren Jahreszeit werden folgende Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbnchs, des württ. Forstpolizeigesetzcs und der württ. Waldfeuerlöschordnung in Erinnerung gebracht:

1) Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand herbeiführt, wird mit Gefängnis bis einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu nennhnndert Mark bestraft.

2) Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer

rr. in gefährlicher Nähe von scuersangenden Sachen (wozu in Zeiten starker Trockenheit auch der Wald zu rechnen) Feuerwerke abbrennt;

b. mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Walde betreten wird (als nnverwahrtes Feuer ist auch eine brennende Zigarre und eine angcziindete Tabakspfeife ohne Deckel oder mit offenem Deckel anzufehen);

e. im Walde brennende oder glimmende Gegenstände (z. B. noch brennenden Zigarrenstummel, »och glimmende Pseifen- afche, brennendes Zündholz) falten läßt, sortwirst oder unvor­sichtig handhabt;

6. im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne E.'iandms der Forstpolizeibchörde Feuer aozündet.

?,) Mit Geldstrafe bis zu cinhundertundfüufzig Mark oder mit Haft wird bestraft, wer Waldstücken oder Felder, welche an Waldungen angrenzen, ohne Erlaubnis der Forsi- polizeibehörde abbrennt.

4) Wer einen Waldbrand wahrrnmrnt, hat, wenn es ihm nicht gelingt, das Jener sofort zu lösch-.'», so schnell als möglich dein Trtsvorsteher der nächsten Gemeinde oder dem Anwalt des nächstgclcgcneu Trtes Anzeige zn machen.

.») Jedermann ist verpflichtet, zur Löschung eines Wald- brandes auf Anffordernug der zuständigen Beamten Hilfe zu leisten, soweit dies ohne erheblichen eigenen Nachteil geschehen kann.

6) Wer der Verpflichtung zur Anzeige eines Waldbrandes ohn - genügende Emschutdignng nicht nnchkommt, oder bei einer» Waldbrande der Aufforderung der zuständigen Beamten zur Hilfeleistung nicht entspricht, obschon er der Aufforderung ohne erheblichen eigenen Nachteil Folge leisten könnte, wird mit Geldstrafe bis zn sechzig Mark oder mit Haft bis zn vierzehn Tagen bestraft.

Als Mittel zur Löschung kleiner Bodcnfcrrcr, z. B. zur Löschung von brennendem dürrem Gras, brennen­der Lanbftreu, empfiehlt sich das Ansfchlagen des Feuers mit Büschen von Tannen, Fichten nsw.

Das städtische F-orftfchutzpersonal ist angewiesen, bei Berfehlnngcn gegen die oben genannten gesetzlichen Bestimm nngen unnachsirhtlich einznschreiten.

SMW MstMWllMg:

_ _ Birk.

Nagold.

Anfang nächster Woche erhalten wir

1 Waggon prima englische

X MWt-MW X

und bitten um gütige Aufträge

Wildberg.

Nußkohlen

treffen dieser Tage ein und bitte ich um Boransbestellung, so daß ab Waggon verladen werden kann.

Ans Karfreitag treffen

irische Me

ein; rechtzeitige Boransbestellung ist erwünscht. D. O.

IlkLiLrrrld»«;!».

^ Offeriere schöne, kr. pick. ^

WOUlW.

wie auch sämtliche

Kohl- und KrauLseßlinge, Pcnsöes, Bellis, Vergißmeinnicht, Nelken usw., ferner: Monat- rettichc, Kopfsalat, Steckzwiebeln, und sämtliche Gartensamen.

Gärtnerei und Baumschulen.

Auf dem Bahnhof Nagold sind jederzeit, solange Vorrat

Kohlenschlacken und Lösch

zn haben. Zur Abgabe ist H. Lutz, Restaurateur z. Eisenbahn beauftragt.

G. Schneider,

Vaumaterialien-Geschäft, Altrnlleig. Tel. 9.

Handelskammer Calw.

' Bei der am 28. März d. 2s. gemäß Art. 19 des Handelskammcr-- gesetzes vorgenommen Beiwahl zweier Mitglieder sind für die Fahre 1911/13 zu Mitgliedern der Kammer wiedergewählt worden die Herren:

1) Lernppenarr, Hermann, Fabrikant (P. Lemppenau L Cie., Holzstoff-, Holz- und Lederpappenfabriken) in Höfen OA. Neuenbürg.

2) Hengel, Hermann, Kaufmann in Freudenstadt.

Der Vorsitzende: Der Sekretär:

Georg Wagner. _ Conz. _

Nagold, den 7. April 1911.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und! Teilnahme, welche wir während der Krankheit und l beim Hinscheiden unserer lieben Gattin, Mutter, > Schwester und Schwägerin >

Ernstine Krauß, !

geb. Rauser, f

erfahren durften, für die zahlreiche Leichenbegleitung! ^ von hier und auswärts, für die schönen Blumen- z

W spenden, sowie für den erhebenden Gesang des Liederkranzes § sagt den innigsten Dank !

Der trauernde Gatte: §

Friedrich Krauß, Metzgermeister, !

mit seinen Kindern Pauline und Friedrich.!

. ---- - " ,

Kocks

ick

morgen

6o/t//rrKr/§-Ä'swuc/s//r

OsranUsrl lsrbkrei. fsbrlllsnlsn: «tto L Lnlsvr, »slldi-ovi, s.«. u. ssrlsüi-loliiislö I. S.

/ a Kaden bei: *

« Ikurmr, Louüitorei.

In vierter Auflage erscheint völlig neubearbeitet

Unterjettingen.

Zirka 40 Ztr.

Haberstroh

Flegeidrusch, hat sofort zu verkaufen

Friedrich Strohäcker,

Bauer.

kLstzM-

WM-MW

rill' ii. 8oininei'

ist eingetroffen rmd stets vorrätig bei Vorrätig in der

G. W. Zaiser'schen Buchhdlg. Nagold.

Wegen Verheiratung des jetzigen Mädchens wird in kleine Familie ein tüchtiges

Mädchen

für Küche und Hausarbeit gesucht. Eintritt 1. Mai oder später. Lohn 2025 ^ monatlich.

Zu erfragen in der Erp. d. Bl.

Rohrdorf.

Unter Mitarbeit beroorragenäer «Zelebrier berausgegeben von

krcMsor Or. Otto rur ätrallen

Mit etwa 2000 Mibilllungen im lext uncl auf mekr als 500 lakeln in 7arbenäruck, Nhung unä ttolrlcknitt sowie IZ iiarten

IZ Lcinäe, sckön In tlalbleäer gedunsen ru je 12 Mark

U

Kann sogleich ein treten bei

Karl Simmendinger.

Gündringen.

Einen jüngeren

Knecht

für die Landwirtschaft sucht

Müller Faßnacht.

2u belieben clurck

6. ^V. jjiiokkälA., XaAolä.

Kath. Gottesdienst in Nagold:

Palmsonntag, 9. April, ^iy Uhr Palmenweihe und Amt Uhr in Rohrdorf).

Samstag, 8. April, 2 und 6 Uhr Beicht.

Montag, 10. April, Beicht und

Nagold.

AMOMGM«

Prim stemschW Rotkleesamen,

garantiert unvermischte Ware, in Hohenheim untersucht,

Ewigen-, Zetterles-,

sowie Schwcdenkleesamen,

enipstehlt zu billigsten Tagespreisen

Christian Schwavz, Bahnhofstr.

in.schöner Auswahl empfiehlt

eing. Gen. m. beschr. Hastpfl. beim aiton Lir-elrturm.

Württ. Notcnbankagentur. Telefon Nr. 26. Postscheck-Konto Nr. 40L

Frankfurter Kurse vom S. April. RS11.

3b»°/o Deutsche Reichsanleihe..-AM

4 Deutsche Reichsanleihc 1918er.102.20

3 WUrttemd. Staatsobligationen. 84.80

3b'» Württemb. Staatsobligntionen versch. 91.60/94.90

4 1915er.102.-

5 " Chines. Staats-E.-B. Anl. (Tieiitsin-Pukow) 1919er . 102.

4 Rumän. Rente, amort. v. 1908 .

5 Sao-Paulo Staatsanleihe o. 1903 .- 100.80

3>/z., Franks. Hypoth.-Bank-Pfdbf. vestch.^.^91.20/92.58

3>/2 .1 Frankfurter Hyp.-Krcd.-Be'r.-Pfdbfe versch.^91.50

4 Preutz. 5)ypoth.-Akt"-BK.-Pfdbfe" 1919er.100

4 Preuh. Pfandbs.-Bank-Pfbs. 1919er.100.10

3V» dthcin. Hypoth.-Bank-Psdf. versch. 89.90/90.u0

4^' 1912er .. 99.50

4 " " 1919er .100.40

4 " Rhcin.-Westfül. Bodcnkreditbank-Pfbfe. 1920er . . 100.50

4 Schwarzb. Hypoth.-Bk. Gondershausen Pfdbfe. 1919er 100.20

4 Württ. Kredit-Verein Schuldverschr. 1917er.101.20

3Vs Wüttt. Hypoth.-Bank-Pfdbfc. versch. 91.50/92.30

4^ . .. kündbar. 99.60

4 .. 1920er.101.20

Eisenb. Rentenbk, Fft. Akt.^0-70

Dresdener Bank-Akt.- 160.25

Württ. Notenbank-Akt.

Württ. Bereinsbank-Akt. . ..149.25

Nordd. Lloyd-Akt..103.10

Reichsbankdiskonto.-. 4°/g

Gewährung vo« Darlehen, Eröffnung lsdr. Rechnungen und provisions- freier Cherkcontis für jedermann.

Vermittlung von Kapitalanlagen und Börsengeschäften aller Art.

Einlösung von Coupons, ausländischem Geld, verlosten Effekten rc., Verlosungs­kontrolle.

An- und Verkauf von Wechseln. Checks rc. auf alle Plätze von irgend welcher Bedeutung.

Kostenlose Ausstellung von Sparkaffcubüchern und Annahme von Geldern bei sofort beginnender, höchstmöglicher Verzinsung.

Vermietung diebes- und feuersicherer Schrankfächer (Safes) unter Selbstverschluß er Mieter.