Schüleranmeldung.

Sämtliche Knaben, die vom Jahrgang 1904 noch übrig sind, ferner diejenigen, die bis Ende Februar das sechste Lebensjahr erreicht haben, müssen, die. die bis zum 30. Sept. 6 Fahre alt werden und gut entwickelt sind, können zum Schulcintriit am

Donnerstag, den 6. Avril, 1-I Uhr,

bei Herrn Scminarol-crlehrcr Köbele im alten Schulhaus ange­meldet werden.

Nagold, den 3. April 1911. Kgl. Seminarrektorat:

Dieterle.

Mi«. Lkmksmu AM

Bekanntmachung,

betr. Aufforderung zur Anmeldung für den Auftrieb von Jungvieh und Johlen auf die Jungvieh- und Foülenweide des Vereins in Nnterfchwandorf.

Die Besitzer von Rindern, Wallach- und Stut-Fohlen werden hie- wit aufgefordert, ihre Tiere, welche sie in diesem Fahre auf die Jung­vieh- und Fohlenwcide des landw. Vereins in llnterschwan- dorf aujtccidcn wollen und zwar Jungvieh spätestens bis 2V. und Fohlen längstens bis 15. April ds. Js. anzumelden.

Die Anmeldung kann von den Tierbesitzern des Bezirks Nagold bei den Herren L)rtsvorftehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dagegen hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dem Vorsitzenden der Wcidckommission, Herrn Stadtschnltheifz Kraus; in Haiterbach zu geschehen.

Das Weidgcld beträgt, neben 1 ^6 Trinkgeld für 1 Rind und 2 ^ für 1 Fohlen, bei Mitgliedern des landw. Bezirksoercins Nagold: o. für cm Rind im Gewicht bis zu 200 k.. . . . 34

Aspiranten!

Zu meinem 8. Aspirantenkurse nehme ich noch einige Schüler ans.

Dieses Fahr sämtliche Zöglinge bestanden.

HMMehre? HiWer.

Deckerrpfrorrn.

Einen bereits noch neuen

poliert, hat zu verkaufen.

Zn erfragen in der Expedition des Blattes.

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e. cl. o.

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von 201300 . 36

301350 ... 40

über 350 ... 45.^.

Ijähriges Fohlen.95

.. 2 ., .110

ss. über 2 Fahre altes Fohlen.120

b. Tiere aus anderen Bezirken js 10 ^ mehr, ob Nagolder Vcr-

einsmitglieder oder nicht.

Im Bezirk Nagold ansässige Nichtmitglieder haben pro Nind 5 und pro Fohlen 10 -L nrehr zn bezahlen (lit. urc).

Die Eröffnung der Weide findet voraussicktlick nie im Bor jahr wieder Ende Mai statt. Der Termin des Austriebs wird den Anmeldern besonders bekannt gegeben.

Es soll in der Regel nur zur Zucht geeignetes Vieh auf die Weide gebracht werden.

Nur gesunde mit tierärztlichem Zeugnis versehene Wallach- und Stut-Fohlerr im Aller von 1 Fahr bis zum Alter von 3 Jahren werden ausgenommen. Absatzfohlen werden nicht angenommen. Ais bösartig erfundene Fohlen werden ans Kosten des Besitzers zurückgeschickt.

Die Rinder sollen mindestens 7 Monate alt, sein. Der Verein behält sich vor, ungeeignete Stücke zurückzuweisen.

Die Versicherung der Weidetiere erfolgt durch den Verein ans Kosten der Besitzer und werden beim Abtrieb erhoben für Rinde: 1 "/o des Versicherungswertes, jedoch mindestens 2 -H, bei Fohlen 1b///g des Versicherungswertes. Bei außerordentlichen Verlusten müßte event. eine Nachschußprämie erhoben werden.

Als Entschädigung wird gewährt bei Rindern im Todesfall 80°/<, des beim Auftrieb vereinbarten Versicherungswertes und bei Fohlen 70 bis 75°ch.

Die näheren Bedingungen für den Auftrieb ans die Weide des Vereins können von den Herren Ortsvorstehern des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der Weidkommission erbeten werden.

Die Herren Ortsvörsteher des Bezirks, welchen nach An­gabe der Zahl der Anmeldungen Anmeldebogen und Weidebedingungen zugehen, werden ersucht, Vorstehendes den Besitzern von Rindern und Fohlen in ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen und die Anmeldungen entgegennehmen zu wollen.

Die Herren Lrtsvorsteher werden zugleich ersucht, die Land­wirte ihrer Gemeinden aus die großen Vorteile der Jungvieh- und Fohlenweide aufmerksam zu machen und dieselben zu möglichst zahl­reicher Anmeldung zu veranlassen.

Rinder, welche sich zur Zeit des Weideauftriebs wegen Maul- und Klauenseuche in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet befinden, können nicht angenommen werden.

Nagold, den 30. März 1911. Der Bereinsvorstand:

_ Oberamtmann Kommerell.

Nagold.

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Laut Beschluß der Generalversammlung vom 23. März 1910 ändert die

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^ mit Wirkung ab 1. April 1911 ihre seitherige Firma undRechts- sorm und firmiert künftighin

Kewerbebanlr Nagold

e. G. m. b. H.

Nagold, den 1. April 1911.

Der Vorstand:

Schaible. Bernhardt. Lenz.

Nagold, den 5. April 1911.

Trauer-Anzeige.

Teilnehmenden Verwandten, Freunden und ^ Bekannten mache ich die traurige Mitteilung, daß W unsere l. Gattin, Mutter, Schwester und Schwägerin M

Lrnstine Arnutz, D

geb. Raufer, M

infolge Operation gestern abend , in Stuttgart im M Alter von 42 Jahren verschieden ist. M

Der trauernde Gatte: ÜD

Friedrich Kraust, Metzgermeister, W

mit Kindern. Lst

Beerdigung in Nagold Donnerstag nachmittag 8 Nhr. ^

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Liebhaber sind eiugeladen. Andreas Renz, Gemeinderat.

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Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme welche wir während der Krankheit und veim Hinscheiden unseres l. Gatten, Vaters, Gruß vaters und Bruders

Heinrich Häutzler,

gcw. Vnchbindermeister

erfahren dursten, für die zahlreiche Leichenbe­gleitung sagt den innigsten Dank im Namen die trauernde Gattin:

Christiane Hättstler, geb. Benz.

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Mitteilungen des Standesamts der Stadt Nagold:

Aufgebote: Christian Friedrich Wohllebcr,