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Bestehen des Vereins, welchen er seither leitet. Das Programm bot manch schönen Genuß, teils durch die sehr gut und präzis oorgetragenen Chöre und die komischen Vorträge, von welchen die „Weihnachtsfeier im Forsthause" am besten gefiel. Die Gabenverlosung brachte hübsche Gewinne.
p Stuttgart, 4. Jan. Am 10. Mai werden es 40 Fahre, seit der Friedensvertrag zwischen den Vertretern der französischen Regierung und der deutschen Bundesstaaten in Frankfurt a. M. unterzeichnet wurde. Der Frankfurter Kreiskriegerverband hat angeregt, aus diesem Anlaß einen deutschen Kornblumen tag in die Wege zu leiten, dessen Erträgnis zu Gunsten der Veteranen aus den Kriegen 1864, 1866 und 1870 Verwendung finden soll. Es handelt sich nicht um einen lokalen Kornblumentag, der Sammeltag soll vielmehr am gleichen Datum in allen deutschen Städten, ja sogar in den deutschen Kolonien stattfinden. Die Anregung ist dem Vorstand des Deutschen Kriegerbundes in Berlin unterbreitet.
p Stuttgart, 3. Fan. Zur Statistik des evangelischen Kirchendienstes auf 1. Fanuar 1911 teilt der Staatsanzeiger mit: Im Lauf des Jahres 1910 sind neu besetzt worden: 4 Dekanate (Langenburg, Brackenheim, Reutlingen, Urach) und 100 sonstige Pfarrstellen: 6 Geistliche sind in den inländischen höheren Schuldienst übergegangen, 4 haben ihre Entlassung genommen, um sich der inneren Mission zu widmen: in den Ruhestand getreten sind 19 Geistliche, 13 Pensionäre. 46 Kandidaten gelangten zur ständigen Anstellung. Die Fahl der verfügbaren Predigtamtskandidaten stellt sich auf 222 am 1. Januar 1911 gegen 245 im Vorjahr und 398 im Jahr 1900, die Zahl der Studierenden der evangelischen Theologie in Tübingen auf 209 (1910 202, 1900 223).
Stuttgart, 4. Januar. Anstelle des durch Krankheit abgehaltenen Pros. Dr. Götz-Tübingen hat Prof. Kautter- Nürtingen das Referat süber den vierten Programmpunkt der Landesversammlung der Fortschrittlichen Volkspartei: „Die Wirkung der Parteiverschmelzung im Reich und Land", übernommen.
p Stuttgart, 3. Januar. Durch einen Erlaß des Ministeriums des Innern werden die mit den besonderen Postwertzeichen für den amtlichen Verkehr ausgestatteten Behörden mnd Beamten angewiesen, um der fortgesetzten Steigerung des staatlichen Portoauswands entgegenzuwirken, die folgenden schon früher getroffenen Anordnungen über den Bezug und die Aufbewahrung von Postwertzeichen genau einzuhalten: Der Bezug von Wertzeichen soll den annähernden Bedarf für einen Monat, bei Behörden mit kleinem Verbrauch, d. h. für weniger als 50 -E im Monat, höchstens den Bedarf für ein Vierteljahr umfassen und so bemessen werden, daß am Schluffe des Etatsjahres keine größeren Vorräte vorhanden sind. Die Wertzeichen sind sorgfältig so aufzubewahren, daß sie nicht in unbefugte Hände gelangen oder verschleudert werden können. Untergeordneten Bediensteten dürfen die Wettzeichen nur dann überlassen werden, wenn ständig und genau überwacht wird, daß die Wettzeichen vorschriftsmäßig aufbewahtt und verwendet werden.
Stuttgart, 4. Jan. Das große Geschäftshaus zum „Römischen Kaiser" an der Rothebühlstraße ist an eine G. m. b. H. verkauft morden. Der Preis für das 1600 Quadratmeter große Anwesen beträgt dem Vernehmen nach 1450000
r Stuttgart, 4. Jan. (Interessanter Prozeß in Sicht.) Vom Fall Schwäbsch hat gestern Patentanwalt Bosch im Beobachter längere Ausführungen veröffentlicht, die schwere Angriffe gegen den Leiter der Beratungsstelle für Patentsachen an der Zentralstelle für Handel und Gewerbe enthielten. Wie der Rechtsanwalt Dr. Heß des angegriffenen Patentanwalts Schwäbsch mitteilt, hcch letzterer gegen Bosch wegen des Beobachterartikels Klage erhoben.
Gerichtssaal.
p Stuttgart, 4. Jan. Ein für Stadtverwaltungen interessanter Rechtsstreit kam vor dem K. Oberlandesgericht
brett — liegt wohl die natürlichste Erklärung darin, daß das kleine Instrument zum Spielen auf den Schachbretttisch gestellt wurde. Vielleicht liegt aber in diesem der englischen Sprache entnommenen Namen gleichzeitig ein bedeutsamer Hinweis dafür, daß man die Heimat der besaiteten Klavierinstrumente nicht wie bisher in Italien, sondern eher in England zu suchen hat, was durch die Tatsache unterstützt würde, daß die erste Blüte der Klaviermusik im Inselreiche aufging. Das würde nur zu der überhaupt immer mehr Kraft gewinnenden Vermutung stimmen, daß der ganze Betrieb der Instrumentalmusik mehr vom Norden aus Nahrung fand. In der Tat bedeuten sowohl die Vielstimmigkeit der Musik, wie auch die Instrumentalmusik gegenüber allem in der Antike üblichen Musiktreiben eine ganz andere Welt, so daß der Gedanke naheliegt, daß für diese völlig veränderte Art der Musikpflege die neu in die Geschichte eingetretenen germanischen Völker die treibende Kraft gewesen. __
„A glickselings nei's Jahr". Als ich ein kleiner Bnb war, so erzählt ein Münchener Mitarbeiter der „Frks. Ztg.", durfte ich einmal in meines Vaters Schreibzimmer sitzen und spielen. Einen ganzen Vormittag lang. Es war Neujahr. Eine Menge Leute kamen, um zu gratulieren: die Zeitungsfrau, der Schornsteinfeger, der Briefträger, der gewöhnliche und der Geldbriefträger separat, natürlich. In München ist Neujahr ein Erntetag für viele kleine Leute. Und recht kostspielig, besonders für die Geschäftsleute. Aber mein Vater hatte wohlgemut einen Sack voller Dankschön
zur Verhandlung: Die Berufungsklage der Stadtgemeinde Heilbronn gegen den Fiskus wegen Rückerstattung von Stempelsteuer. Nach der Neckarzeitung hatte die Stadtgemeinde Heilbronn eine Parzelle um 2700 ^ zur Gewinnung von Straßenplatz angekauft, wofür ihr eine Stempelsteuer von 18 ^ angesetzt wurde. Die Stadtgemeinde hatte um die Befreiung dieser Steuer nachgesucht, weil das Objekt nicht die Summe von 5000 erreichte und sie den Grundstückshandel nicht gewerbsmäßig betreibe, was nach dem Reichsgesetz die Voraussetzung für die Steuer in diesem Falle werde. Die Streitfrage ist die, ob das Gesetz auch auf juristische Personen Anwendung finden kann und bejahendenfalls wie der Begriff Einkommen zu fassen ist, ob es sich nur, wie die Stadtgemeinde voraussetzt, um ein steuerbares Jahreseinkommen, was sie nicht besitze, oder um das Jahreseinkommen überhaupt handelt. Im württ. Einkommensteuergesetz wird zwischen steuerbarem und nichtsteuerbarem Einkommen unterschieden. Das Urteil wird, der Neckarzeitung zufolge, am Freitag 13. Januar verkündigt werden.
Hamburg, 4. Jan. Vor dem hiesigen Landgericht standen gestern der 21jährige Kaufmannslehrling O. Kothe aus Kottbus und sein 27jähriger Bruder Dr. chem. Walter Kothe, der Assistent an einem chemischen Laboratorium in Großlichterfelde ist, unter der Anklage, den Versuch gemacht zu haben, ihren Bruder Karl, der infolge eines Selbstmordversuches erblindet war, durch Gift aus der Welt zu schaffen, um den Unglücklichen von seinem Leiden zu erlösen. Das Gericht verurteilte beide Angeklagte gemäß dem Anträge des Staatsanwalts zu je 5 Monaten Gefängnis.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Januar. Unter dem Vorsitz des Prinzen Heinrich konstituierte sich heute im Generalstabsgebäude der Arbeitsausschuß für die deutsche antarktische Expedition des Oberleutnants Filchner. Prinz Heinrich führte in einer Ansprache aus, es sei eine Freude, noch Männer zu finden, die bereit seien, für eine Idee ihre Haut zu Markte zu tragen, bezw. Opfer für eine Idee zu bringen. Die Persönlichkeit des Führers, sowie der Expeditionsteilnehmer sei ihm eine Bürgschaft für den Erfolg. In den Arbeitsausschuß wurde außer Filchner u. a. der bayerische Gesandte, Graf Lerchenfeld, gewählt.
Berlin, 3. Jan. Am Dienstag 10. Januar nimmt der Reichstag seine Arbeiten wieder auf. An erster Stelle steht auf der Tagesordnung dieser Sitzung die Interpellation der fortschrittlichen Dolkspartei, betreffend Aufhebung des Zündwarensteuergesetzes. Die Interpellation wird von der Regierung, wie halbamtlich gemeldet wird, sofort beantwortet werden.
Berlin, 4. Jan. Wie aus Schwerin gemeldet wird, sind die Einigungsversuche im mecklenburgischen Ber- sassungskonflikt gestern, weil sie resultatlos verlaufen sind, eingestellt worden.
Straflosigkeit des Bettelns. Zur zweiten Beratung der Novelle zum Strafgesetzbuch ist von sozialdemokratischer Seite der Antrag gestellt worden, in allen Fällen, wo Betteln aus Not erfolgt ist, Straflosigkeit einzuführen. Diesem Anträge dürfte seitens der Regierung nicht stattgegeben werden. Es wird anerkannt, daß die Regelung der Strafbarkeit des Bettelns verbesserungsbedürftig sei, es ist auch beabsichtigt, bei der allgemeinen Revision des Strafgesetzbuchs diese Frage im Zusammenhang mit verwandten Fragen, wie z. B. Diebstahl oder Mundraub aus Not, zu regeln. 3m Zusammenhang mit diesen Fragen ist alsdann auch die weitere grundsätzliche Frage zu lösen, ob und in welchem Umfange den Gerichten ein allgemeines Strafmilderungsoder Abolitionsrecht einzuräumen sei.
x Beirron, 4. Jan. Die Sprengarbeiten am Maurusfelsen sind nahezu beendet. Damit ist die gesamte Weganlage für den neuen Albvereinsweg beinahe sertiggestellt. Der neue Weg beginnt da, wo der alte Fußpfad am rechten Donau-Ufer durch die Waldschlucht zum Fahrweg auf den Wildenstein führt. Am eigentlichen Felsens teig wird vor-
und eine lange Reihe Markstücklein aus dem Schreibtisch hergerichtet. Sie gingen schlank ab. Zwei waren schließlich noch übrig. „Jetzt werden wir's haben", sagte mein Vater. Wahrscheinlich hatte er die Zahl der möglichen Gewerbe, zu denen er als Geschäftsmann in irgend eine Beziehung gebracht werden konnte, noch einmal durchgezählt. Da klopft es. Noch zwei Gratulanten. „A glickselings nei's Jahr!" „Dankschön — wer seid's Ihr?" „Mir? Mir san die Laternanzinder." „So, so. Na, da ist für einen jeden ein Markstückel." Ich weiß das noch ganz genau. Denn gleich darauf hat mein Vater den Schlüssel herumgedreht und sich zu mir auf den Boden gesetzt, um mit mir zu spielen. So was vergißt man nicht. — Aber nach einer Weile klopfte es noch einmal. Und wieder schoben sich zwei Männer durch die Tür. „A glickselings nei's Jahr!" „Ja, ja ist schon recht, und wer seid's Ihr denn?" „Mir? Mir san die Laternanzinder." „Was, die Laternenanzinder? Die waren ja gerade da! Da hört sich doch schon . .." „Ja, wissen's mir san do die Latern- anzinder, die wo die Laterna auslöschen."
r Sich damit und Unterzogen. Vor hundert Jahren wurde der Ausdruck „Unterzogen" zu einem amtlichen gestempelt. Der Oberamtmann hatte in seinen Berichten an den Landvogt von sich immer in der dritten Person mit dem Ausdruck „gehorsamst Unterzogener" zu sprechen und der Landvogt, wenn er im Kontext von sich redet, sich des Ansdrucks „unterzogene Stelle" zu bedienen. Der Bericht hatte die Schlußformel „Sich damit". Ein Forstbeamter, der des öfteren zum Bericht über denselben
I c ungeoracyi weroen.
Durch diese Losung des ProMts der Weganlage ist die Schönheit des Landschaftsbildes bei St. Maurus jedenfalls m Kerner Werse beernträchtigt.
Mannheim, 4. Jan. Gestern abend V->6 Uhr brachen beim Schlittschuhlaufen bei der Haltestelle Altrip 3 Mädchen ein und ertranken. ^
Aus Baden, 3. Jan. Am Heidelberger Tunnelbau beschäftigte Arbeiter haben in der Neujahrsnacht einen gefährlichen Uufug getrieben. Sie schossen Neujahr in den Straßen von Kirchheim mit Dynamitpatronen an. Der Erfolg war, daß eine ganze Reihe von Gebäuden beschädig wurden. Drei der Täter wurden verhaftet.
München, 3. Januar. In der soeben erschienenen neuesten Nummer der Modernistenzeitung „Das neue Jahrhundert" werden folgende Mitteilungen gebracht:
„Die Leistung des Modernisteneides ist in einigen Diözesen mit dem 31. Dezember, dem ursprünglich eingesetzten Termin, nicht abgeschlossen, weil einige Bischöfe den Termin verlängert haben. Schon eine Anzahl von Geistlichen ist uns bekannt, die den Eid rundweg verweigert haben und die nun ruhig dem Verfahren ihrer Ordinariate entgegensehen. Den Ordinariaten ist es keineswegs fröhlich zu Mute, denn die von ihnen etwa zu verfügende Absetzung der den Eid verweigernden Priester hat staatliche Verwicklungen zur Folge, und es ist nicht bei sämtlichen deutschen Bundesregierungen ausgemacht, ob der Staat in diesem Falle der Kirche Konzessionen macht. Wenn schon das Pfarrerabsetzungsdekret eine Neuerung Roms war, die für Staaten, in denen ein Konkordat besteht, mindestens recht einseitig verfügt ist, so haben verschiedene Regierungen vollends nicht gern die Forderung dieses Eides gesehen, der, ohne daraus Rücksicht zu nehmen, daß der Pfarrer auch ein staatlicher Angestellter ist und in vielen Staaten der staatlichen Pensionskasse anheimfällt, in die staatskirchlichen Rechte tiefer einzugreifen droht."
Ferner wird folgendes aus Württemberg in der eben genannten Nummer gemeldet: Es steht nun fest, daß mehrere Geistliche den neuen Eid unbedingt zurückweisen werden. In Rottenburg ist man in größter Verlegenheit, denn die württembergische Staatsregierung ist sehr ungehalten über dieses Vorgehen gegen Staatsbürger. Sie glaubt allerdings, direkt die Ablegung dieses Eides nicht verbieten zu können (ähnlich wie bei Zwangszölibaten und Ordens- - gelübden), aber wie die Stellung des Bischofs Keppler zur Regierung, die ohnehin fast unhaltbar ist, nach dem Eid werden wird, darüber ist man sich, wie wir aus bester Quelle erfahren, in Württemberg Klar.
Güttingen, 2. Jan. In der Neujahrsnacht geriet auf dem Marktplatze der 25 Jahre alte Student der Naturwissenschaften Bongarts mit mehreren Schlächtergesellen, die ihm seinen steifen Hut eintrieben, in Streit. Infolge einer hier bestehenden alten Feindschaft zwischen Schlächtergesellen und Studenten befürchtete Bongarts, von der Ueber- macht erschlagen zu werden. Er zog seinen Revolver und feuerte auf seine Bedränger. Ein Schlächtergeselle erhielt einen Schuß in die Brust, ein zweiter einen Schuß in den linken Unterarm und der 26 jährige Schlächtergeselle Reichel eine sehr schwere Verletzung des rechten Oberschenkels. Der Täter wurde verhaftet.
Dresden, 3. Jan. Die Enzyklika des Papstes über den Artikel des Prinzen Max von Sachsen hat am sächsischen Hof wieder unangenehm berührt. Der König soll zu seiner Umgebung gesagt haben, daß er vor allen diesen römischen Konsliktsachen endlich Ruhe haben möchte.
Dentsch-Eylau, 3. Jan. Ein Osfiziersdrama ereignete sich hier in der Silvesternacht. Ms der Leutnant Krüger von der Maschinengewehrabteilung des Infanterie- Regiments 59 nach einer Siloester-Feier nach seiner Wohn- nung Zurllckkehrte, geriet er mit mehreren Zivilisten, die ebenfalls Silvester gefeiert hatten, in Streit, wobei er von diesen mißhandelt wurde. Aus Kränkung darüber schoß er sich in seiner Wohnung eine Kugel in den Kops und starb kurz nach seiner Einlieferung ins Garmsonslazarett.
Gegenstand aufgesordert wurde, schloß einmal: „Man kann mich damit." Von seiner Behörde veranlaßt, sich über diese Schlußformel zu äußern antwortete der verärgerte Grunrock: Man kann mich damit, wenn die bisherigen Berichte nicht genügen, zu noch weiterem auffordern. Die Behörde legte aber die revieramtliche Schlußformel anders aus und bestrafte den Berichterstatter wegen Ungebühr mit 10 Gulden.
Eine neue Steuer. Eine nette Ueberraschung bereitete dieser Tage der stellvertretende Polizeidiener den Bewohnern eines abseits vom Verkehr hinter den Bergen versteckten Dörfchens. Dieser wackere Mann verkündete, wie der Oberhess. Ztg." von der oberen Lahn geschrieben wird, nach' fleißigem Schwingen der Ortsschelle seinen erstaunten Mitbürgern, daß der Herr Gemeinderechner nichts Geringeres beabsichtige, als demnächst die fällige Rattensteueir zu erheben. Darob natürlich große Entrüstung des einen und unbändige Heiterkeit des übrigen Teiles seiner Zuhörerschaft Auch die Ratten noch zu besteuern, wo es dieses Iayr so viele gibt", lärmte die Opposition, „das 'si ^.^ 1 ' star^ Stück vom Gemeinderat, das hat gewiß noch gefehlt! Um ein Haar wäre es zur Revolution gekommen, wenn der ' tterpellierte Finanzminister des Dörsleins nicht Oel auf die mpörten Wogen der Volksseele mit der Erklärung gegossen ätte, der Hannwillem, der nicht mehr gut bei Gehör sei, abe ihn mißverstanden und lediglich den Auftrag gehabt, ne Erhebung der fälligen Rate Steuer bekannt zu machen. Zm übrigen könne sich jeder Gcmeindebürger nach wie vor feuerfreie Ratten halten, so viel in seinen! Belieben stehe.