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hafte Listen seiner Zeit durch besondere Boten zur Ergänzung zurückgegeben werden müßten.
2) Nach Vollziehung der Beurkundungen ist
») das Hauptexemplar der Wählerliste nebst Belegstücken in der Gemeinderegistratur aufzubewahren, d) das zweite Exemplar sofort dem Wahlvorsteher gegen Bescheinigung zuzustellen.
3) Sofort ist hieher anzuzeigen, daß das Erkenntnis des Gemeinderaths über Einsprachen gegen die Wählerliste (§ 3 des Wahlreglements) spätestens am Mittwoch, den 9. Oktober d. I. den Beteiligten eröffnet worden ist, daß beide Exemplare der Wählerliste am Donnerstag, den 10. Oktober d. I. vom Gemeinderath, bezw. Theilgemeinderath definitiv abgeschloffen worden sind, sowie daß das zweite Exemplar der Wählerliste dem Wahlvorsteher ausgefolgt worden ist. Sollten keine Erkenntnisse nöthig geworden sein, so ist dies in dem Bericht zu erwähnen.
Diese Anzeige hat am F r e i t a g, den 11. Oktober d. I. hier einzukommen.
4) Abgesondert von der in Ziffer 3 genannten Anzeige haben die Ortsvorsteher nach dem definitiven Abschluß der Wählerliste die Zahl der Wahlherechtigten zur erheben und das Ergebnis bis Samstag, den 12. Oktober d. I. hieher einzusenden.
5) Die Ortsvorsteher der Abstimmungsorte haben dafür zu sorgen, daß am Tag der Wahl das Wahllokal sich in vorschriftsmäßiger Ordnung befindet, eine unmangelhafte Wahlurne vorhanden ist und ein Exemplar des Wahlgesetzes und Wahlreglements während der Wahl aufgelegt ist.
6) Neben dem nach vorgängiger Ausfüllung zum sofortigen Anschlag am Rathaus bestimmten Plakat gehen den Ortsvorstehern die erforderlichen Formulare für die Wahlvorsteher zu, welchen dieselben alsbald auszusolgen sind. Die Wahlvorsteher sind unter Hinweisung auf ihren früher abgelegten Diensteid anzuweisen, sich mit aller Genauigkeit an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, in welcher Beziehung auf die den ihnen früher zugegangenen Bestellungsschreiben beigedruckte Belehrung Bezug genommen wird.
Insbesondere sind die Wahlvorsteher auf den vorletzten Absatz des Minist.-Eclaffes vom 11. Sept. 1889 — Amtsbl. S. 239 — und darauf hinzuweisen, daß sie
a) für einen tüchtigen Protokollführer und dafür zu sorgen haben, daß das Wahlprotokoll und die Gegenliste richtig geführt wird. Die Protokollführer, wie die Beisitzer müssen Wähler sein und dürfen kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Häufig wird sich die Verwendung von Schullehrern empfehlen, wofern sie sonst die gesetzlichen Eigenschaften besitzen, insbesondere Wähler und nicht Acciser sind.
Die Zahl der Beisitzer, welche die Wahlvorsteher rechtzeitig aus der Zahl der Wähler ihres Bezirks zu ernennen haben, sollte nicht zu klein sein, da z u k ei n e r Z e it d e r W a h l h a n d lun g w enig er als drei Mitglieder des Wahlvorstands zugegen sein dürfen.
Wenn und soweit Mitglieder des Wahlvorstands als solche schon bei einer früheren Wahl thätig waren, genügt statt erneuerter Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf ihre frühere Verpflichtung.
b) In Betreff des Verfahrens bei der Wahlhandlung ist hauptsächlich zu beachten, daß über die Dauer der Wahl das hinausgegebene Plakat am Wahllokal angeschlagen sein muß und im Lokal ein Abdruck des Wahlgesetzes und Wahlreglements aufzulegen ist, daß den Wählern der Zutritt zu der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel offen steht, auch daß vor dem Beginn der Abstimmung sich der gesamte Wahlvorstand zu überzeugen hat, daß die Wahlurne leer ist.
Die bei der Wahl abgegebenen Stimmen sind mittelst Kreuzes in Co- lumne 7 der Wählerliste zu vermerken. Die Schlußbeurkundung der Wählerliste durch den Wahlvorstand hat zu lauten:
„Die Richtigkeit der bei der heutigen Wahl in Columne 7 gemachten Äbstimmungsvermerke beurkundet
.. den. Der Wahlvorstand:
Wahlvorsteher: Beisitzer: Protokollführer:"
(Name und Amt.)
Die Gegenliste ist in der aus dem Formular ersichtlichen Weise zu beurkunden.
o) Die Vorsteher der einzelnen Wahlbezirke haben die Wahlprotokolle mit den bei der Wahl benützten Wählerlisten und sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Gegenlisten und den nach § 20 des Wahlreglements dem Protokoll besonders beigehefteten, fortlaufend nummerirten Stimmzetteln) am Schluß der Wahl alsbald hieher zu befördern, jedenfalls aber so'zeitig, daß die Akten am 19. Oktober d. I. vormittags dem Oberamt zukommen. Hiefür sind die Wahlvorsteher verantwortlich.
Calw, den 2. Oktober 1889. K. Oberamt.
Supper.
Gages-Weuigkeiten.
Calw. In Wildberg wurden vorige Woche von zwei Landjägern 6 des Diebstahl» beschuldigte Personen festgenommen und ans K..AmtSgericht Nagold eingeliefert. In der Behausung wurden ganze Stücke gebleichtes und ungebleichtes Tuch, das größtenteils aus hiesigem Bezirk stammen dürfte, und Abschnitte gefunden. Auch unter der Stubendtele fand man verschiedenerlei, schon vor längerer Zeit zusammengetragene Gegenstände versteckt.
— Die Ziehungsliste der Volksfestlotterie ist bereits bei sämtlichen Loosverkaufstellen eingetroffen. Der 1. Gewinn, 1 viersp. Erntewagen mit 2 Paar Pferden und 2 Paar Geschirren fiel auf die Nr. 27,356, der 2. Gewinn auf Nr. 14,095, der 3. auf 65,328, der 4. auf 45,804, der 5. Hauptgewinn auf 37,260.
*Gechingen. Am Sonntag d. 22. Septbr. feierte Schuhmacher Adam Heim mit seiner Ehefrau Margarethe, geb. Widmann, die goldene Hochzeit. Die ganze Gemeinde nahm lebhaften Anteil an dieser seltenen Feier und das Gotteshaus war bis auf den letzten Platz gefüllt. Der hiesige Posaunenchor verherrlichte die Feier durch seine Mitwirkung, und es war ein rührender Anblick, als nach der Rede des Geistlichen die beiden alten Leutchen — beide sind 75 Jahre alt — zum Altar wankten, an welchem sie vor 50 Jahren getraut worden waren, um sich nun aufs neue etnsegnen zu lassen. Nach dem Gottesdienst vereinigte ein Mahl die ganze Familie im Gasthaus zum Adler, wo der Ortsgeistliche und der Ortsvorsteher die Glückwünsche der kirchlichen und bürgerlichen Gemeinde darbrachten, letztere begleitet von einem stattlichen Festgeschenk. Zu guter Letzt kam auch noch der Glückwunsch Sr. Majestät des Königs in Gestalt eines 20-Markstücks. Möge es dem Jubelpaar vergönnt sein, den Rest seiner Lebenszeit in guter Gesundheit zu vollbringen.
Stuttgart, 30. Sept. Die Genesung Sr. Maj. des Königs hat in den letzten Tagen erfreuliche Fortschritte gemacht und ist die gastrische Störung als gehoben zu betrachten. Seine Majestät konnten den größten Teil des Tages außer Bett zubringen und werden bei günstiger Witterung wohl bald ins Freie gehen können, so daß die Abreise Ihrer Majestäten nach Friedrichshafen voraussichtlich am nächsten Mittwoch möglich sein wird. St.-Anz.
Stuttgart. 1. Okt. Heute vormittag 11>/s Uhr entgleiste der von Horb über Böblingen nach Stuttgart fahrende Personenzug Nr. 222 600 Meter hinter der Wildpark-Haltestelle, dadurch daß der Zug auf eine ihm entgegenkommende Schiebmaschine fuhr. Die Letztere war beauftragt dem Zug 223 », welchem sie bis zur Hasenbergstation nachgeholfen hatte, nochmals nachzufahren, da er stecken geblieben sei; derselbe war aber wieder flott geworden und hatte die Station Vaihingen erreicht, wo er mit dem Zug 222 kreuzte. Der letztere fuhr nun auf die ihm begegnende Maschine. Durch den Zusammenstoß wurden 7 Personen, darunter Führer und Heizer getötet und 40—50 Personen verwundet, darunter 10 schwer. Zertrümmert wurde ein Gepäckwagen und drei Personenwagen, ebenso die Zugsmaschine, während die zweite Maschine entgleist ist. Die größte Zahl der Verletzungen betrifft die Füße, auch am Kopfe haben die meisten Schürfungen, manche schwere Wunden; eine schwer verletzte Frau ist in gesegneten Umständen und wurde nun so schwer verletzt, daß an ihrer Erhaltung nicht zu denken ist. Die Toten befinden sich bereits im Leichenhaus des Pragfriedhofs. Es sind: Wendelin Aibele, Schneider von Epsendorf; Frau Adlerwirtin Hof von Vaihingen a. F.; ein noch unbekanntes Mädchen, etwa 17 Jahre alt, mit Billet von Rottweil; eine noch unbekannte Frau mit einem Taschentuch, gezeichnete. 8. und Notizen über Näharbeiten; ein junger Mann, ca. 30—36 Jahre alt, unbekannt. Billet von Wolfach, mit einer Visitenkarte auf den Namen Pongratz lautend; Führer Merk von Rottweil; Heizer Strobel von Rottweil.
Verwundet sind: Bahnmeister Käpplinger von Vaihingen a. F. (schwer), Major Dedekind von Rottweil, Metzger Dittus von Bothnang (schwer), Direktor Cloß von Böblingen, Louis Hof von Vaihingen a. F. (schwer), Pfarrer Kappus von Entringen, Rechtsanwalt A. Löwenstein IV. von Stuttgart, Zugmeister Schenk von Stuttgart (leicht), Gepäckschaffner Mößle von Stuttgart, Heizer Zäh von Eßlingen, Kaufmann Stettiner von Stuttgart, Postkondukteur Witzig von Stuttgart, Johann Hanz- mann von Thuningen, OA. Tuttlingen, Wilhelm Winkler von Dorfmerkingen, OA. Neresheim, Paul Günther von Möhringen a. F., Friedrich König von Ehningen, OA. Böblingen, Georg Maier von Mönchberg, OA. Herrenberg, Kronenwirt Fahrn er von Baiersbronn, Vikar Veigel von Dornhan, OA. Sulz, Justizreferendär Gutheinz von Stuttgart-Oberndorf, Joh. Karl Jmmendörfer von Ehningen, OA. Böblingen, Max Cammerer von Zimmern, OA. Rottweil, Jakob Bühl er von Mengen, Ulrich Tr aut wein von Hall. Franz Engel von Glatz in Schlesien, Hermann Klüßner von Mülhausen t. E., Johann Spiegel von Jsingen, OA. Sulz, Sägmühlenbesitzerin Kecks Witwe von Baiersbronn, Mathilde Blumenstock von Oberndorf (leicht), Frau Rosine Schäfer, von Alpirsbach, (leicht), Fräulein Marie Stopper von Ergenzingen, Frau Judith Huggervon Aixheim, OA. Spaichingen, Antonie Steinhäuser von Rottweil (leicht), Friederike Scheef von Untertürkheim, Frau Apotheker Dörr von Ergenzingen, Marie Glück von Sindelfingen (leicht), Katharine Beeri von Herrenberg (leicht), Frau A. Wanner von Holzgerlingen (leicht), Babette Wurster von Donaueschingen, Juliane Münz von Wendenhof, Gmde. AdelmannSfelden, (leicht), Friederike Odenwälder von Hetlbronn, (leicht), Marie Gollmar von Weil im Schönbuch, Frau Fischer von Cannstatt.
Aus Niederbayern, 24. Sept. Eine heitere Episode ereignete sich bei einem der unlängst in Pfaffenberg stattgehabten Pferderennen. Bei dem letzten Umritt blieb eine der Rosinanten stehen und war nicht mehr zum Weiterlauf zu bewegen. Kurz entschlossen sprang der Reiter von seinem „Araber" und setzte sich als „echter Rennbube" in Bewegung, lief auch derart, daß er noch vor dem 7. und 8. Renner das Ziel erreichte, an welchem er ausrief: „Mei Roß i« steh'n blieb'n, jetzt bin i selm'n zur Streu gloff'nl" Der Schnellläufer war der Meinung, er bekäme nun den 6. Preis, welchen seine Rosinante errungen hätte, wenn sie zum Ziel gelaufen wäre, allein der 8. Preis war nur der Lohn seiner „rettenden That".
Wevmischtes.
* Herbstleben und Zug der Vögel. In prächtigem Rot prangen gegenwärtig die Früchte des Vogelbeerbaumes. Schade, daß man die nicht essen kann! ruft wohl manche» Kind aus, das sich erlaben möchte an guten Aepfeln und Birnen und die eben leider in diesem Jahr so selten sind. Aber nicht umsonst find die verschiedenen Beeren in reichlicher Menge