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«4. Jahrgang.
Zlro. 117.
Amts- unä Intelkigenzbkatt sür äen Ilezirst.
Srscheiut ZNenrtag, §««»««1«- L Sa«»t«g.
Die RurückungSgebühr betrügt 9 ^ p. Zelle im B^irk, sonst 12 H.
Donnerstag, äen Z. Oktober 1889.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst io
ganz Württemberg 2 70 H.
Kornfeld.
rt eingerichteten
-anteil
chgergaffe setze und kann jeden ir abgeschlossen
res Kömpf.
ng, Kübler.
ArnMche Wekarrntmachrrngen.
Calw.
Reichstagswahl.
Die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag für den VII. württ. Wahlkreis findet in sämmtlichen Wahlbezirken am
Donnerstag, den 17. Oktober 188S,
statt. Die Wahlhandlung dauert ununterbrochen von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends und wird bezüglich des Beginns und des Schluffes der Wahl keine Ausnahme zugelaffen.
Für die Wahl ist der VIl. Wahlkreis in 139 Wahlbezirks eingetheilt, welche nummeriren im Oberamt Calw Nro. 1—39, Oberamt Herrenberg Nro. 40—66, Oberamt Nagold Nro. 67—104, Oberamt Neuenbürg Nro. 105-139.
Die Abgrenzung der Wahlbezirke des Oberamts Calw, die Wahl- Vorsteher und (für Verhinderungsfälle) deren Stellvertreter find, wie folgt, bestimmt:
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bev 1889.
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Wahlbezirk.
Name des
Wahlvorstehers. Stellvertreters.
1
Stadtschultheiß Haffner.
Stadlpfleger Hay).
Gemeinderath Federhaff.
Gemeinderath E. Zahn.
Calw, südliche Hälfte mit Wim- berg, Tanneneck,
Walkmühle, Krappen und Bahnhof.
Calw, nördliche'
Hälfte mit Gut. leuthaus u.Windhof.
Die Grenze beider Wahlbezirks bildet eine Linie, welche vom Wsinsteg durch das Biergäßchen den Kilchberg entlang zum Zwinger zieht, wonach im Bischofs das Gebäude Nro. 493 zur südlicken, Nro. 494 zur nördlichen, im Zwinger das Haus Nro. 303 zur südlichen, Nro. 302 zur nördlichen Hälfte gehört.
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'S Medizinische .
; Agenbach.
Aichhalven mit Ober, weiler.
Altbulach.
Altburg mit Welten» schwärm und Spind- lershof, Speßhardt, Alzenberg und Ober, riedt.
Althengstett.
Bergorte (Aichelberg, Hünerberg, Meistern und Rehmühle).
Breitenberg.
Dachtel.
Deckenpfronn.
Gechingen.
Hirsau mit Weiler u. Dorf Ernstmühl.
Holzbronn.
Hornberg.
Liebelsberg.
Liebenzell.
Martinsmoos.
Monakam.
Möttlingen.
Neubulach.
Neuhengstett.
Neuweiler m. Hofstett.
Oberhaugstett.
Oberkvllbach m. Eber- spiel.
Gemeinder. Joh. Georg Krafft.
Gemeinder. M. Schaible in Aichhalden. Schultheiß Rupps. Schultheiß Stell in Alt- bürg.
Schultheiß Flick. „ Frey.
„ Kübler.
„ Eisenhardt.
„ Luz.
„ Ziegler.
„ Greiner in
Hirsau«
Gemeinder. Mich. Roth- fuß.
Schultheiß Blaich.
„ Hanselmann. Stadtschulth. Schneider. Schultheiß Schlecht. Gemeindepfleger Gent. Schultheiß Stanzer. Gemeinder. Gebhardt.
„ Jourdan.
Schultheiß Strehler.
„ Braun.
,, Roller.
Gemeinder. Wurster.
„ Bürkls.
„ Ohngemach.
Anwalt Weber in Weltenschwann.
Gemeinder. Luz.
Anwalt Roller in Meistern.
Gemeinder. I. Flaig.
„ I. Breitling.
„ Ulrich Paulus.
„ Schneider.
„ Zahn.
„ Johs. Bischer.
„ Jak. Schaible.
„ Rometsch.
Stadtpfleger Emendörfer. Gememdepfleger Geiger. Gemeinder. Volle.
„ Stanger, Bäcker. „ Lörcher.
„ Peter Talmon-
LÄrmöe.
Anwalt Mast in Hofstett. Gemeinder. Proß.
„ Schroth.
Wahlbezirk.
Name des
Wahlvorstehers. Stellvertreters.
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Oberkollwangen.
Oberreichenbach.
Ostelsheim.
Ottenbronn.
Röthenbach.
Simmozheim.
Sommenhardt mit Lützenhardt u. Kent- heim.
Stammheim m.Wald- cck.BahnhofTeinach und Dicke.
Teinach mit Emberg und Schmieh.
Unterhaugstett.
Unterreichenbach und Dennjächt.
Würzbach u. Naislach.
Zavelstein.
Zwerenberg.
Schultheiß Ehnis.
„ Keppler.
„ Stahl.
„ Rentschler.
„ Schwämmle.
Gemeinderath Fuchs. Gemeindepfl. Rentschler.
Schultheiß Ernst.
Schultheiß Rentschler in Emberg.
Schultheiß Bäuerle. ^ Gemeinder. Rrttmann in!
Unterreichendach. ! Gemeinder. I. G. Burk>i Hardt. j
Gemeindepflszer Nonnen-^ mann. !
Gemeinder. M. Hansel-! mann. I
Gemeinder. Joh.Hammann. „ M. Kirchherr.
„ Münfinger.
„ Jakob Baier. Gemeindepfleger Keppler. Gemeinder. Wörner.
„ Dengler.
„ Haug.
Gemeindepfleger Kübler in Teinach.
Gemeinder. M. Rentschler l. Gemeindepfl. Gengenbach.
Waldmeister I. G. Luz.
Gemeinder. Fr. Dürr.
„ I. G. Seeger.
Das Abstimmungslokal ist für den zweiten Wahlbezirk (Calw, nördliche Hälfte) die Knabenschule im Präzeptoratshau», für alle übrigen Wahlbezirke das Rathhaus der betreffenden Gemeinde, 'in den aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Wahlbezirken Nro. 6 das Rathhaus in Altburg, Nro. 13 das Rathhaus in Hirsau. Nro. 34 das Rathhaus in Teinach, Nro. 36 das Rathhaus in Unterreichenbach.
Vorstehende Bekanntmachung ist in jeder Gemeinde und Theilgemeinde, soweit sie dieselbe betrifft, mindestens 8 Tage vor der Wahl, also späte st e n s am
Mittwoch, den 9. Oktober d. I.,
auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus zu veröffentlichen, auck sind hiebei die Wähler darüber zu belehren, wie die Stimmzettel beschaffen sein müssen, um giltig zu sein (§ 10 und 11 des Wahlgesetzes und H 15 und 19 des Wahlreglements). Em zum Anschlag am Rathaus geeignetes Plakat geht den Ortsvorftehern von hier aus zu.
Daß die Bekanntmachung auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathaus geschehen ist, ist spätestens am Mittwoch, den 9. Oktober d. I. hieher anzuzeigen.
Calw, den 2. Oktober 1889. K. Oberamt.
Supper.
An die Grtsvorsteher.
WeicHstcrgswaHt.
Nachdem mit vorstehendem Erlaß für die Reichstagswahl die Wahlbezirke festgestcllt und die Wahlvorsteher ernannt worden sind, werden den Ortsvorstehern hiemit noch folgende Weisungen gegeben:
1) Auf beiden Wählerlisten ist die Nummer des Wahlkreises (VII) und dieNummerdesWahlbezirks, wie solche aus der heutigen Bekanntmachung ersichtlich ist, beizusetzen. Beide gleichmäßig berichtigte Exemplare der Wählerlisten sind am 22. Tag nach dem Beginn veröffentlichen Auslegung, also am Donnerstag, den 10. Oktober d. I. von dem Gemeinderath, bezw. Theilgemeinderath definitiv abzuschließen (8 4 des Reglements). Dieser definitive Abschluß ist genau noch Maßgabe des Formulars im Regierungsblatt von 1871, Nr. 1, Wahlreglement, Anlage (Seite 14 in der Mitte und die klein gedruckte Anmerkung unten) zu fertigen. — Nach dem dcfinitiven Abschluß der Wählerlisten ist jede spätere Aufnahme von Wählern in dieselben untersagt. —
Diepünktliche Ausstellung dieser Beurkundungen wird den Gemeindebehörden mit dem Ansügen eingeschärst, daß fehler«
(— Die Wählerliste für diejenigen Wahlbezirke, welche aus mehr als einer Gemeinde bestehen, bilden die Wahlvorsteher durch Zusammenheften der einzelnen Listen der dem Wahlbezirk zugehörigen Orte. —)
§