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Erscheint Dienstag, Ns»«rr>rt«g L Samstag.

Die «iurückungSgebühr beträgt 9 ^ p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Kamstag, äen 29. Juni 1889.

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 -H, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 -4 30 H, sonst in ganz Württemberg 2 70 H.

Einladung pim Nbonnement.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf dasCalwer Wochenblatt". Preis ^4 jährlich 90 Pfg. in der Stadt, mit Trägerlohn Mk. 1. 10., durch die Post bezogen im Bezirk Mk. 1. 15.

Das Wochenblatt hat auch im verflossenen Halbjahr infolge raschester Benachrichtigung seiner Leser über die neuesten und wichtigsten Ereignisse durch eingerichteten Depeschendienst, an Abonnenten gewonnen.

Die Auflage von nunmehr 1400 Expl. bürgt für die beste und wirk­samste Verbreitung von Bekanntmachungen jeder Art.

Zu zahlreichem Abonnement ladet freundlichst ein

Die Red. ü Erped. des Calwer Wochenblattes.

Amtliche WekcrrmLmcrchungen.

ÄugklebuM 1889.

Vor der K. Oberersatz.Kommission haben sich auf dem Rathaus in Calw zu stellen:

1) am Montag, ven 15 Juli 1889, Morgens 7 Uhr:

a) diejenigen Militärpflichtigen, w lche besonders hiezu vorgeladen werden.

d) diejenigen Pflichtigen, für welche um Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse nachgesucht worden ist oder nachgesucht werden will (was nicht ausschließlich mündlich geschehen kann). Diese haben sich mit ihren die Reklamation veranlassenden Angehörigen (Eltern, Großeltern, Geschwistern rc.) einzufinden. Bemerkt wird, oaß Anträge auf Zurück­stellung oder Befreiung von der Aushebung spätestens am Aushedungs« termin zu stellen sind. Reklamationen, welche deshalb gemacht werden, weil vorausgesetzt wurde, der Reklamierte werde a's nicht einstellungs- fähig erfunden, sind aussichtslos.

o) alle Militärpflichtige, welche bei der Musterung zur Ersatzreservs und zum Landsturm l vocgeschlagen oder als dauernd untauglich bezeichnet worden sind, ausgenommen die als augenscheinlich untauglich bezeichneten. 2) am Dienstag, den 16. Juli 1889, Morgens /-8 Uhr: sämtliche Militärpflichtige vevrJahrgänge 1867, 1868, 1869,

a) welche bei der diesjährigen Musterung für tauglich erklärt wurden,

b) welche Heuer an keinem Ort gemustert worden sind;

v) Angehörige früherer Jahrgänge, über welche eine definitive Entscheidung noch nicht getroffen wurde.

. Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Pflichtigen je auf die genannte Zeit unter Belehrung über die Folgen des Ungehorsams (Wehr­ordnung ^ 26), sowie unter Hinweis darauf, daß Pflichtige, welche ohne Entschuldigung zu svät erscheinen, unnachsichtlich Strafe zu gewärtigen haben,

vorzuladen und hierüber unfehlbar bis 5. Juli d. I. Eröffnungs­urkunden einzusenden.

Bei der Vorladung sind die Pflichtigen zur Reinlichkeit in Wäsche und am Körper anzuweisen, und insbesondere Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit leiden, zur gründlichen Reinigung der Ohren und Entfernung des sog. Pfropfs im Ohr anzuhalten.

Die Pflichtigen sind ferner anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit­zubringen, auch sind sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Aus­hebung nicht nach der Reihenfolge der einzelnen Gemeinden stattfindet, daß daher jeder einzelne sich von Anfang an bereit zu halten hat, widrigenfalls ihn neben der gesetzlichen Strafe der Nachteil treffen kann, ohne Rücksicht auf seine Losnummer eingereiht zu werden.

Außerdem sind die Pflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß jeder Versuch zur Täuschung gerichtlich bestraft wird, daß die Entscheidungen der Oberersatz-Kommifsion endgiltig sind und jeder daher etwaige Wünsche spätesten» am Aushebungstermin vorzutragen hat, sowie, daß diejenigen, welche ihren Aufenthalt auswärts haben, auch dort gestellungspflichtig sind und dorthin überwiesen werden müssen, daß sie sich also da, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, auch zur Stammrolle anmelden müssen.

Die Stammrollen sind nochmals mit den Strafregistern zu vergleichen und sind von Vorstrafen, die noch nicht angezeigt sein sollten, dem Unter­zeichneten vor der Aushebung Anzeigen zu erstatten. Die Stammrollen von 1887, 1888, 1889 sind ohne Beilagen, aber mit den Geburts­listen spätestens bis 12. Juli d. I. hieher emzusenden.

Da es vorgekommen ist, daß körperliche Gebrechen, epileptische Anfälle rc. absichtlich vorschwiegen worden sind, so werden die Ortsvorsteher dafür verantwortlich gemacht, daß sie alles dießbezügliche (auch geistige Beschränktheit) dem Unterzeichneten vor dem Aushebungstermin anzeigen.

Im Uebrigen ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks ent­haltene Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermtn zu erscheinen und der Oberersatz-Kommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Da mit Rücksicht auf Familienverhältniffe niemals ein Pflichtiger zum Train oesignirt wird, so will die Oberersatz-Kommifsion beim Aushebungs­geschäft mit Gesuchen um Zuteilung zum Train mit kurzer Ausbildung ver­schont bleiben.

Junge Leute im Alter von 1516 Jahren, welche in eine Unter­offiziersvorschule und solche im Alter von 1720 Jahren, welche in eine Unteroffiziersschule einzutreten wünschen, haben sich alsbald beim Bezirksfeld, webel in Calw zu melden.

Die Anwesenheit der Ortsvorsteher beim Aushebungsgeschäft ist nicht erforderlich.

Calw, den 28. Juni 1889.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission:

Supper,

Oberamtmann.

Jeuilleton. °°rb°,«n.

Der Wcljorcrtserbe.

Roman von L. Dohrmann.

(Fortsetzung.)

Mit stummer Bewegung deutete die Gräfin auf das am Boden liegende Papier.

Erwartungsvoll hob der Oberst es auf und las es.

Der Leichtsinnige!" murmelte er dann zähneknirschend.Weiß Eberhard davon?"

Die Gräfin nickte.

Um ihn, um ihn vor Mem leide ich so schwer!" stieß sie aus.Er ist so gut, so wahr, und wir alle verdienen seine Liebe so wenig. Daß gerade Bruno ihm solchen Kummer bereiten muß, das o, Karl das überlebe ich nicht!"

Rege Dich nicht so auf, Pauline," redete der Oberst ihr zu.Kannst Du dafür, daß er so leichtsinnig handelt?"

Nein!" rief die Gräfin aufgeregt.Aber verringert das meine Schuld? Wenn Du wüßtest, Karl, wie unsagbar schwer es mir wird, Eberhard fort und fort zu hintergehen! Bmno war sein Stolz, seine Freude, sind das bedrückte mich stets wie eine Sünde gegen Treuhold. Warum, warum habe ich damals nicht dm Mut, Eberhard die Wahrheit zu bekennen! Wäre ich doch gestorben, ehe"

Still, still, kem Wort weiter!" unterbrach der Oberst sie erregt. Fahle Bläffe lag aüf.seinem Antlitz. Eine drückende Pause entstand, während welcher die Gräfin lins« schlüchzte.

Wo ist Bmno?" fragte der Oberst endlich gepreßten Tones.

Er ist mit Irma fortgeritten. Der Brief kam durch ein Versehen des Dieners in Eberhard's Hände. Karl, du mußt mit ihm sprechen; er muß Eberhard um Verzeihung bitten und ihm sein Wort geben, daß nie mehr Gleiches geschehen soll."

Der Oberst versprach, den Wunsch der Schwester zu erfüllen und dem leicht­sinnigen Neffen eindringlich ins Gewissen zu reden. In seinen Zügen aber verriet sich wenig, was mit seinen Worten übereinstimmte. Keiner kannte Bruno so gut und auch Keiner konnte weniger für die Zukunft hoffen, als er.

5. Kapitel.

Während diese aufregenden Semen im Schlosse stattfandm, ritten Irma und Bruno ahnungslos und wohlgemut auf der Straße, die nach Hohmthal führte. Trruhold war am gestrigen Tage hinübergeritten, um feinem am Morgen daselbst angekommenm, höchsten Vorgesetzten, dem Minister, seine Aufwartung zu machen. Seme Excellmz war ein naher Verwandter des Grafen Hohmthal und, wie alljähr­lich, so auch jetzt zur Jagd dort eingetroffm. Am Abend hatte er dann einen Boten mit der Meldung nach Wendhausen geschickt, daß er erst am andern morgm zurück- kommm würde, da Graf Hohental ihn eingeladen habe, der kleinen Familienfeier beizuwohnen, die am Abmd zu Ehrm des Ministers stattfand.

So hatten Irma und Bruno sich verabredet, die Hohenthaler ChauffSe zu ihrem Spazierritt zu wählen, um das Vergnügen mit dem Nützlichen zu verbinden. Treuhold entgegenzureiten.

Komtesse Irma von Raumftein war eine Waise. Ihre Mutter, die Gräfin Klotilde war eine Schwester des Grafen Eberhard gewesen. Nach kaum zweijähriger Ehe, wmige Tage nach der Geburt des ersten Töchterchen» war sie gestorben