W»rLte«S»ritfcher L»r»dt«g.
r «twttgort. 30. Jnui. Die Zweitr »o««.r srtzte heute bet vollbesetzter Rednertribüne die Beratung der KultuSetatS fort »ud befaßte sich zunächst «tt Kap. 56: Bt»t«« o»d Priefterse«i«ar. Der Berichterstatter b. Gauß »teS darauf hin, die Kommtsstou habe die Frage erörtert, ob und »ie der Staat bei der Entlastung einer Zöglings der Seminars mttzuwirkeu habe. Diese Sullas- fuu, sei nur mit Genehmigung der kath. Ktrchenrat» zu« lässig, wie dar Fuadatiosriustrumeut von 1853 vorschreibe. Lieschtug (Lp.) erklärte die Behandlung dieser Kapitel- für eine überaus schmierige Sache. Takt und Toleranz gebieten, nicht iu die inneren kirchlichen Verhältnisse der Bistums eiuzugretseu; audererseitS erheischen die Interessen de» Staat», Uebrrgriffeu der Kirche in dar staatsrechtliche Gebiet eutgegrnpetretev. ES ist die Pflicht der BolkSver- tretuug deujestgen, die «au unterdrückt glaubt, beizuspriuge». Diese Pflicht buont gerade auch da» Zentrum. Ueber GlaubruLdinge läßt sich nicht rede»; die Weltanschauungen sind verschieden. Der Protestantismus steht auf de« Stand» Punkt der Entwickelung. Der jetzige Papst tritt dem Mo» deruiSmuS entgegen uad verlangt die NuSschließnug der Zöglinge, die de» Modernismus verdächtig find. Die Mittel, die gegen die Moderatsten augewendet werden, werde« auch von Gegner« der Modernismus verurteilt, so von Pfarrer HauSjakob. Die rücksichtslose Bekämpfung de» Modernismus legt die Gefahr nahe, daß dort, wo staatliche In- tereffen hereiuspieleu, die kirchliches» Jutereffe« bevorzugt »erde». Bor allem muH die Lehrfreiheit der Uuiverfität gewahrt werde», von eiuzrlneu Profestoreu sind die Kol» leghefte der kath. theologischen Fakultät eiugefordert und iu Roiteuburg einer Korrektur unterzogen worden. Im Fall Heilig bavdelt e» sich um keinen freiwilligen Austritt. HeiligS Führung ist nicht beanstandet worden. D?r Redner geht daun uähir auf den Fall ein. ES braucht kau« gesagt zu werde», daß ein Tagebuch für keine fremden Augen bestimmt ist. Das Tagebuch fiel iu die Hände der Regens. Der Inhalt de» Tagebuchs ke.ührt mich gar nicht. (Zuruf i« Zentrum, da» ist die Hauptsache! Hanßmau» zu» Zentrum: Selen Sie doch nicht so gereizt! Heiterkeit im Zentrum.) Ob die Vorstellungen de» RrgevS in alle« richtig find, läßt sich nach zwei Jahren nicht feststellea. Wem dar innerste Geheimnis entrissen und zu« Gegenstand der Untersuchung gemacht worden ist, wem alle Hoffnungen zunichte werde«, dessen Worte dürfen nicht aus die Goldwage gelegt werden. Die Frage ist, hat sich der Regen» richtig verhalte», wenn er dem Alumnus da» Tagebuch wegnahm, wenn er von de« Tagebuch Gebrauch machte und von ihm Abschriften fertigen ließ; der Regens hat sich ver- fehlt. Er hatte zu all dem kein Recht. Eine Moral, wie fie hier geübt wurde, darf in einem staatlichen Institut nicht vorhanden sein. Da» profane Recht, da» allgemeine RechtS- bewußtsei« muß absolute Geltung haben. Wo diese» Recht verletzt wird, muß der Staat eiugreife». SS ist Pflicht des KulloSmiuksterS, dafür zu sorge», daß die Rechte de» Staate» mindesten» ebenso gewiffevhast wahrgeoommen werden wie die der Kirche von der Kirche. Da» alte i« AaudstionSinstrumeut niedere legte Staatsrecht, daß der Kath. Kircheural zu höre» ist, ehe ein Alumnus entlassen wird, muß wieder in Ausnahme komme». Aus die Ausübung dieses Rechts legen wir den allergrößten Wert. Der Redner wies daun den Lorwurs de» Ordinariat» zurück, daß er ein Feind der Kath. Kirche sei. Zu einem solchen Borwmf habe er nie Anlaß gogebeu. Er stehe i« Widerspruch mit dem 8. Gebot. (Bravo linkt.) Heymanu (Soz.) führte aus: Wäre die Verbindung von Staat und Kirche gelöst, io müßte mau sich nicht «tt solchen Fragen beschäftigen. Nur inwieweit die Kirche wirklich Rechte de» Staats und der Staatsbürger beeinträchtigt bat, find die Vorgänge zu erörtern. Die Konfiskation de» Tagebuchs ist ein Unrecht, ein Skt, der tu keiner Weise zu rechtfertige« ist. Der Inhalt de» Tagebuch» ist Heilig» geistige» Eigentum. Ein Gericht könnte zu keiner anderen Auffassung ge- laugen. ES ist eine eigentümliche Art der Erziehung, daß «eu Leute, die einen akademischen Bildungsgang schon hinter sich haben, iu unwürdiger Weise beobachtet und beaufsichtigt werden, iu einer Weise, die «an sonst nur in Gefängnissen «ud Zuchthäuser» für angebracht hält. (Heiter- keit im Zentrnm.) Die Presse hat mit Ausnahme derjenigen des Zentrums die Vorgänge allgemein ver- urteilt. Der Merkur spricht von einer Art spanischer Irqasttio», dir Reichspost von unerhörten Dinges. Solange die Verbindung zwischen Staat u«d Kirche besteht, brausprncheu wir ein direktes MitwirkungSrecht des Staats an den E-zithnngSaostallru der Kirche. Wir würden diesen Anspruch falle» lasten, wenn Staat und Kirche getrennt würden. Der Redner kam da«u auf die Schramberger Rede de» Bischof» über de» Fall Bauer zu sprechen. Die Verfehlungen Bauer» dürfen nicht de« ganzen Stande zur Last gelegt werden. Der Bischof sei von dem Gang der Beweisaufnahme sicher unterrichtet worden. Unter diesen Umständen stelle die Rede de» Bischofs ein ganz eigenartiges Verhalten gegenüber der Autorität dar, von der auch der Bischof wünschen »»Stzte, datz die Rechtsprechung der Staate» im Volke fie geutetzt. Hätte ei» Sozialdemokrat solche Aentze- rnngeu getan, so wäre ihm daran» der schwerste Lorwurs gemacht worden. Heymanu besprach dann auch roch de« Fall Trrxl tu Geislingen sud wandte sich dagegen, datz der kath. Stadtpfarrer Fischer von Drrxl sich eine Erklärung über seine» Austritt aus dem FenerbrstattuugSvereiu und de« soz. Verein hat auLstelleu lassen. Drexl habe die Freiwilligkeit dieser ErÜäruug bestrtttru. Die politische Partei ber Sterbenden habe Heu Stadtpsarrer nichts angegangen. Fischer habe einen Uebergrtff begangen, zu dem er nicht berechtigt gewesen sei. Dctz Fischer nicht den Mut gehabt
habe, iu den gesunden Lagen Dnxlr diese« stherzutretev, sei kein ruhmvplles Zeugnis. Auch als Sozialdemokrat habe Drexl die ErLlärung abgebeu könne», datz er kein Feind der Kirche sei. Fischer habe seine kirchliche Stellung gegen ein« ibm nicht genehme politische Partei benützt. Hier handle er sich wie iu anderen Fällen um die ordinärste Proselyteumacherei am Sterbelager. Dir kath. Kirche nehme in brr Praxis gegenüber brr Frnertestattang keine prinzipiell ablehnende Haltung ein. Wenigstens sei tu Gotha ein Gras »tt allen Ehren der Kirche verbrämt worbe«, was sich daraus erkläre, datz ber Graf ber Kirche 100000 Gulden vermacht habe. (Hört! Hört!) In Geislingen sei die Sozialdemokratie ja anch schon bei einer ReichStagSwahl von dem Zentrum unterstützt worden. (Präs. v. Payer bat den Redner wiederholt, sich nicht zu sehr von der Sache za entfernen.) Darin liege ein Widerspruch zwischen dem Verhalten des Stadtpfarrers Fischer und dem des Zentrums. ES könne dem Staat nicht gleichgilttg sein, wenn ein kirchlicher Würdenträger die RechtSgarautieu des Staates für null und nichtig erkläre. Die Kirche solle sich nicht iu die politische Arena begeben. Der Staat müsse iu seinem eigenen Interesse die kirchlichen Urbrrgrtsfe gegen die staatsbürgerlichen Rechte zmSckveisru. Dr. v. Kiene (Z) bemerkte, das HauS sei eigentlich kein Konzil und kein Disputiersaal. Ra« sollte kirchlich dogmatische Punkte nicht in die Debatte hiueiuziehrv. An den Ausführungen der Vorredner müsse er eine Reihe von Richtigstellungen nach der rechtlichen wie nach der tatsächlich?« Sette veruehmm. In Fällen, wo der Staat in die Lehrfreiheit eiugegriffeu habe, sei iu der Prtffe von einer Entrüstung nichts zu bemerken gewesen. Im Fall Heilig habe Heymanu seine Ansichten konstruiert, ohne von dem Kenntnis genommen zu haben, was der Regen» auf die Broschüre HeiligS erwidert hat. Die Gewährung des TischtüelS an Heilig sei vom Bischof zweimal befürwortet, von der Regierung aber abgelehnt worden. Die Vorredner hätten den Charakter des Seminars nicht gewürdigt. Der Leiter des Seminars müsse das Recht haben, die Arbeiten einer Zöglings durchzuseheu. Heilig habe eine Ausfaffnug verraten, die ihn vom kirchlichen Lehramt absolut ausschlietze. Das sei die Hauptsache «ud der Regens habe Bischof und kath. Volk gegenüber nur seine Pflicht getan. Kein Bischof hätte einen Rau» wie Heilig zum Priester weihen können; das sehe ein zwölfjähriger Knabe ein. Wer objektiv urteile, könne sich einer solchen Erkenntnis nicht verschließen. Lese man das Tagebuch, so Kampfe sich jedem Katholiken das Herz zusammen bei de» Grdankeu, Heilig hätte in wenigen Wochen Priester werde» können. Heilig habe gegen die Abnahme des Tagebuchs nicht protestiert. Als Untersuchungsrichter mußte der Regens das Tagebuch genau prüfen. Heilig sei mit der Abnahme des Tagebuch? sogar einverstanden gewesen, denn er habe freiwillig sein Palt geöffnet und da» Buch auSgeltefert. Ein ganzes Jahr laug sei dann aegmdie Konfiskation de» Tagebuchs nicht prote- stiertworden.Unter solchen Umständen matzte dasEinverständuis HeiligS ohne weiteres augenommr« werden. Heilig habe schon vor seiner Entlassung selbst eingrsrheo, datz er rnt- lassen werde» müsse, wenn der Bischof seine« Fall »ach der materiellen Sette beurteile. ES müsse doch dem Bischof überlassen bleiben, wen er zn« Priester answeihrn wolle. Etwa» anderes zn »erlange», hieße die »rrfaffnug vrrl-tzm wollen. Der Regens habe Sei der Veröffentlichung einiger Sätze aus dem Tagebuch gehandelt, wie jede Staatsbehörde, die. wen» fie angegriffen »ird, die Akten öffne. Der Inhalt des Tagebuchs «äffe in die Akten ausgenommen werde», weil sich sonst die Entlassung HeiligS gsr nicht hätte rechtfertigen lassen. Regens Rieg gelte allgemein als sehr mild, als ein väterlicher Freund und Berater. Wenn sich H yAauv über die Gucklöcher im Seminar aufgehalten habe, so möge er einen Antrag stellen, daß fie entfernt werden, diese Gucklöcher habe der Staat angebracht. H?y- mans habe i« Fall Bauer eines Satz der Rede des Bischofs unterdrückt, der gesagt habe: Wird Bauer steige- sprachen, so werde ich »och lange nicht au seine Unschuld glaube«, sondern die Akten eiuforderu und den kanonischen Prozeß eröffn?». Loyaler hätte der Bischof gar nicht handeln können. Der Bischof habe von der BeveiSasfnahme noch gar nichts gewußt und nichts wissen könne«. De» Vorwurf HeymansS, der Bischof habe leichtfertig gehandelt, weise er entschieden zurück. Daß i« Ordinariat Lieschisg als ein Feind der kath. Kirche btzrichuet worden sei, glaube er nicht. Sr könne darin Heilig nicht ohne wüte: es Glauben schenken. Was dm Fall Drexl betreffe, so müsse ri- Katholik, der katholisch sterbe« wolle, sich den Beschriften der Kirche unterwerfe«. Drexl hare nachweislich gebeichtet, wenn er es auch nachher seine» Freunden gkgeaüber geleugnet habe. Ra» sei brrechtigt, auzrruehmrn, daß ein eifriger Sozialdemokrat krin guter Katholik sei« könne. Bebel berechtigt zu dieser Annahme, denn er habe gefegt, Christenta» und SozialtlmuS stände» einander gegenüber »ie Fener »ud Wasser. Er (Redner) verstche sehr gut den Gedankens«»« de« Stadtpfarrerk Fischer, der gsr kein ander.-- sein konnte. Die Geschichte von dem verbrannten Grafen sei längst be- kamt, aber noch nicht nach gewiesen. Man kenne w:der den Namen noch den Wohnort de« Grafen. Die ganze Eczih« lung sei «„richtig. In Geislingen haben die Wähler iu Dietrich ei« kleineres Uebe! erblickt gegenüber Storz und zwar deshalb, weil Dietrich noch kein AnSnahmegrsetz für die kath. Kirche verlangt habe. Gegen des »orw-rrf der ordinärsten Proselytevmacherei erhebe er entschiedenen Protest. Eine Prrsrlytrrrmachrrri lag nicht vor, wenn die kath. Ge stltchrs io AsSübvug von Amt »nd Pflicht ans Sterbebett eine« Katholiken komme. Die kath. Kirche bestehe kraft Gesetzes «nd kraft der Verfassung und wir werden rmS von die em BerfaffungSschvtze nicht da» Mindest« abbröckel» lrffev. (Vravs bei« Zentrum.) Morgen Fortsetzung.
Mages-Neuigkeiten.
«« «,»««a s«a.
Ragow, de« Sv. Juni iros,
r z« Aufzeichnnuge« über die Anlage
*es schwäbische« BaneruhanseS. Bor einigen Jahren erschien von dem Lerbaud deutscher Srchttekteuberetne herauS- segrben, ein große» Prachtwerk ,DaS deutsche Bauernhaus*. Auch Württemberg war darin vertrete». Unser Laude», kovservator, Prof. Dr. Gradmau», hatte t« Beretu mit einigen jüngeren Architekten die Hanptsormeu des schwäbischen BaneruhanseS, da» Schwär,Wälder HauS, das oberschwäbische und das »tederschwLbisch.frLukffche Bauern- und Weiugärtuer- HauS charaktegfiert und mit einigen Bildern und Skizze« Illustriert. Allein diese Bearbeitung hat auch gezeigt wie- viel zu einer umfassenden, die einzelnen HauSformeü und Hosavlageu geographisch genau abgreu,enden Darstellnua noch fehlt. Inzwischen find die andere» deutschen Stämme in dieser Arbeit wesentlich voraugeschritte». Lr. Willi Prtzler hat .das sächsische Bauernhaus tu seiner geogra- phischeu Verbreitung* mustergiltig dargestellt. In Bayer» Heffeo, den Rheinland« «ud Westfalen find die Volks! kuudesvrreiue eifrig au der Aufnahme de» Bauernhause» iu ihren BereinSgebteten tätig. Da darf Schwaben nicht Zurückbleiben. Aus diese« Grunde, hat das LsndeSkonser« vatorium Fragebogen Herstellen lasse», avs denen alles für die Anlage und Einrichtung einer Bauernhauses wesentliche gefragt wird. Wichtig ist dis Anlage de» HvfrS, d. h. die Unterbringung der Wohn-, Stall- und Fntterräume in ver- schieden« mögliche Arten des Verhältnisses untereinander, ferner die Anorduuug der einzelnen Räume für den Mensche», der Wohnstube, der Kammer und Küche, des Abort», der Einrichtung der Küche, des Herdes und Kamins, de» Backofen», dir Dschkonstrnktisu mit ihren verschiedenen Möglich- ketten, das Baumaterial, die Bauweise, die Art der Dechform und der Bedeckung (ob z. B. noch Holz- oder Schindeldach vorhanden ist), LertSfrruug, Bemalung «ud sonstige Besonder- Helten der Bauart. Die kulturgeschichtliche Bedeutung dieser Umfrage fällt sofort in dir Augen. Die Arbeit kann aber nur befriedigend geleistet werden, wenn möglichst LaS ganze Echwabeulaud und Schwabenvolk witarbettrt. ES ergeht daher an alle Architekten, Werkmeister, Pfarrer, Lehrer, überhsvpt an alle, die sich für die Sache interessieren, der Anfrus, sich au der Mitarbeit zn beteiligen. Fragebogen nod nähere Anweisungen gibt Professor Dr. Sradmauu, Konservator der Kunst- und AltertumSdenkmäler iu Stuttgart.
* Gasel-berger Stenographie. Auf verschiedene Anfragen bringen wir zur Kenntnis, datz anfangs Oktober wieder ein KnrS beginnen wird.
* Baaeraregel« i« J«U. Sind die HundStage klar, so folgt ein gutes Jahr. — Wechselt i« Juli stets Regen und Sonnenschein, so «ird im nächsten Jahr die Ernte reichlich sei». — Wen« «S um Mariä Heimsuchung regnet, so soll es vier Wochen regne». — Baut Ameis' große Hansen ans, folgt laug' und strenger Winter drauf. — Dampft Strohdach nach Gewitterregen, kommt Wetter daun aus andern Wege«. — Was der Juli nicht kocht, wird der September nicht brate«. — Wie der Juli, so der nächste Jasusr. — Wenn Maria im Regen ööer'L Gebirge geht (Mariä Heimsuchung), so kehrt fie im Regen wiedrr (eS regnet 40 Tage). — Am Margarethrutage (20.) ist Regen eine Plage. — Ltuzeuze» (IS.) Sonnenschein, füllt die Fässer mit Wein. — Warme, Helle Jakobi, kalte Weih- «achten.
* Bo« Lande, 26. Javi. Sehr viele Landwirte benützen zur Einzäunung der Weideplätze Stacheldraht. Wer einmal mit Stacheldraht unvorfichtigerweise in Berührung gekommen ist, weiß, wie schmerzhafte Verletzungen dadurch entstehen können. Manche Landwirte behaupten zwar, datz die auf der Weide befindlichen Tiere den Draht meiden, so daß Verwundungen sehr selten seien. Daß diese Behauptung nicht zutreffend ist, geht aber aus einem Gesuch hervor, das der „Börsenverein der Häute-, Fell- und Leder- braoche für Rheinland und Westfalen* c-n das ReichSamt des Innern gerichtet hat. In dem Gesuch wird angegeben, daß. je nach der Herkunft der Häute, oft nur 10 Prozent fehlerfrei find; alle übrigen Häute habe« Narben. Früher seien Narben nur vereinzelt vorgekommen. Seit der ausgedehnten Anwendung der Stachrldrahtriuzäunnngev ist eine Zunahme der Narben in der angegebenen erheblichen Weise etvgetrete». Um den Tierquälereien, welche durch die Stacheldrahtbermtznug veranlaßt werden, entgegenzutrrtes, und um Entwertungen der Häute vorznbrngeo, bittet der Verein dir ReichSregirrnug um rin Verbot der Verwendung von Stacheldraht zur Umzäunung von Viehweiden. Die Mitteilungen iu tierärztlichen Zeitschriften beweisen, daß anch erhebliche Berlrtzvngev, welche eine Tötung nötig machen oder den Tod zur Folge haben, häufig genug Vorkommen. Noch Hunde ziehen sich nicht selten au derartigen Einzäunungen, wenn fie diese z« überspringen versuchen, gefährliche Verletzungen zu.
Stuttgart, 30. Juni. Polizeibericht. Gestern abend wurde in HrSlach ein 54 Jahre alter Wrrngärtuer in einem Weivberghänschev tot assgesnndkv. Die Todesursache ist nach ärztlicher Feststellung rin Herzschlag. — A« 28. Iuai 1909 nachmittags wurde in dem Souterrain bezw. Vorkeller de» Hauses Bsgelsangstr. 2 S dahier die Leiche eines 3—8 Tage alten Kinde» männlichen Geschlechts aufgifuadlv. In seiner Nähe lag eis etwa handgroße» Stück etree grün- quadrierten und gMpfeltru Tapete, wie fie häufig iu Orhr», Korridors «nd Aborts verwepdrt werden, Der Lat verdächtig erscheint eine unbekannte Frauensperson, Sud« der 20rr Jahre, die gesehen wurde, wie sie zwischen 5 rud 6 Uhr, v^routilch eine Handtasche tragend, in das HauS