Minister, die ich mit Entrüstung zurückweise. als möglich unterstellen will, hätte mit gleichem Recht oder Unrecht auf sie Vermutung kommen können, eine Vermutung, die ich selbst in keinem Fall meines Herzens habe, Liesching habe die Nichtgenehmigung einer Oberratsstelle deswegen befürwortet, weil das Ministerium es abgelehnt hat, das unmittelbar bei ihm eivgereichte Dispensationsgesuch sofort zu genehmigen. Das eine wie das andere wäre eine schwere Verunglimpfung.
Liesching: Habe ich ja gar nicht getan!
Minister v. Pischek; Doch.
Liesching: Weder im Plenum noch in der Kommission.
Präs. v. Payer: Der Minister hat gesagt, Liesching habe dem Ministerium schändliche Motive unterschoben. Mir steht das Recht eines Eutscheidens gegen den Vertreter der Regierung nicht zu. Ich darf aber feststellen, daß ich, wenn ein Mitglied dieses Hauses einem anderen Mitglied dies gesagt hätte, ich es gerügt haben uürde. Minister v. Pis chek bespricht weiterhin den 4. Fall betr. ein Dispeusationsgesuch des Schneiders Saibert in Ludwtgsburg. Auch hier keinerlei Inkorrektheit und keine unsachliche Entscheidung. Der 5. Fall: Baulinienfeststellung in Stuttgart, sei so ungenau bezeichnet, daß eine Feststellung nicht habe gemacht werden können. Dies das Material, zu dessen Sammlung Liesching 3 Wochen gebraucht habe. Der Minister schloß: Ich bin überzeugt uud hoffe, auch daS HauS und das Land überzeugt zu haben, daß die auf Grund des Materials erhobenen, daS Ansehen der höchsten Bau- prlizeiöehörde und des Ministeriums im ganzen Laude zu ^iskredifiereu geeigneten Vorwürfe nicht den Schatten einer Begründung haben. Ich meiuesteils möchte an die Wahrheitsliebe und Ehrenhaftigkeit des Abg. Liesching mit der Bitte appellieren, sich dahin zu erklären, daß er sich getäuscht lat und die erhobenen Vorwürfe als unbegründet zurück- nimwt. (Bravo!)
Liesching (Vp.) erwiderte in längerer Rede, in -er cr gleichfalls aus die einzelnen Fälle eiuging und dem Minister eiue einseitige Benützung seines Brieses vorwarf. Er habe nichts zurückzuuehmeu. Der Abgeordnete habe die Pflicht, Mißstände, die ihm bekannt werden, vorzubriugeu. In dieser Auffassung werde er sich nicht irre machen lassen. Er habe seine Vorwürfe nicht gegen die jetzigen Mitglieder der Hochbauabtetlung erhoben. Die Hauptsache werde sein, daß eine im Beschwerdeverfahreu tätige Behörde das, was sie von einer Seite höre, auch den anderen mitteile. (Bravo).
Minister v. Pischek erwiderte, er habe die erhobenen Vorwürfe als ihm selbst gemacht empfinden müssen. Einen Mißbrauch habe er mit dem Briefe Lteschiugs uichtlgetriebeu. Liesching habe beanstandet, daß Interessenten augehört werden. Er, der Minister betrachte es als feine Aufgabe, Seuso die Hochbauabteiluug, wenn jemand zu ihm komme, um feine Interessen zu vertreten, diesen anzuhören. Unter den vielen Leuten, die zu ihm (dem Minister) kommen, seien auch viele Abgeordneten (Heiterkeit). Auch Liesching habe in solchen Angelegenheiten schon den Weg aufs Ministerin« und in dir Hochbanabteiluag gefunden (hört, hört!) der Minister füg^e hinzu: Ich habe das reine Gewissen, daß ich bet solchen Empfängen niemals die Rechte Dritter verletzt und habe die Ueberzeugung, daß ich mich durch bloßes mündliches Vorbringen gegen sachliche Grüude nicht habe beeinflussen lassen. (Bravo!)
Haußmann (Vp.) nahm in längerer Rede seinen Parteifreund in Schutz uud betonte gleichfalls die Notwendigkeit, Mißstände zu bespreche« und zwar ohne die Verpflichtung,Beweismaterial vorzubringen. Die Eritrüstlwg des Ministers sei zu lebhaft gestaltet uud deplaziert gewesen.
Nach einer Entgegnung des Ministers sagte Liesching: In meinem Herzen habe ich nie den Gedanken gehabt, den Minister persö.-lich anzupreisen.
Es folgten daun noch karze Bemerkungen des Ministers uud Haußmauns, woraus, nach 2'/»-ständiger Debatte in der Beratung der Bauordnung fortgefahreu wurde. Die Wogen glätteten sich rasch. Mit gewohnter Ruhe (Laug- samkei!) nahm die Ve: Handlung ihren Fortgang. Immerhin konnten die Artikel 83 und 84 unter Berücksichtigung mehrerer Anträge ans dem Hause erledigt werden. Morgen Fortsetzung. Dauer der Sitzung 3—8 Uhr.
wüßte, wo ich das Fräulein suchen könnte, ich ginge gleich los, Herr Staatsanwalt, uud suchte sie die Nacht/
„ES würde nichts helfen, Sophie, die Stadt zu durchlaufen von einem Ende zum andern. Aber — mir fällt in: wenn Sie zu Frävlein Henzeu gingen! Meine Tochter hat in der letzten Zeit oft mit ihr zu tun gehabt, vielleicht ist sie dort festgehalten worden, vielleicht ist der alte Hevzen kränker geworden, — doch dann, — in dem Fall hätte sie mir einen Boten geschickt!"
Dennoch machte sich das Mädchen sofort auf den Weg zu Herneris.
Voll steigender Ungeduld und Angst wartete Seydel auf die Rückkehr der Magd, er klammerte sich an die Nachricht, die sie bringen konnte, mit dem letzten Aufgebot seiner Hoffnung.
Endlich kam sie zurück,-verstörter noch, als sie
gegangen war. Seydel las das Unheil in ihren Zügen.
Elisabeth war nicht bei Henzess gewesen, aber Meta war auch fort, — um halb acht Uhr schon war sie gegangen. So hatte die ulte Frau berichtet, die Meta am Bette des kranken Henzen vertrat.
„Hat auch Meta Henzeu nicht angegeben, wohin sie gehen wollte?" fragte Seydel ratlos.
„Sie hat der alten Frau nur gesagt, sie müßte aus jeden Fall fort, sie könnte sonst nicht wieder ruhig werden. Ach, Herr Staatsanwalt, wenn die Meta Henzen nur nichts mit unserem Frävlekn zusammen vsrhat."
Anstatt ihr zu antworten, eilte der Staatsanwalt au? den Korridor und drückte auf den Knopf des TeUphons.
Uages-Msuigkeiten.
A»S SIM L«L Asd.
Nagold, den 24. Juni 1S0S.
Postsache. Vom 1. Juli ab gelten für Briefsendungeu jeder Art rach den Deutschen Postanstalteu in China die Taxen des deutschen B-rkehrs. Zur Zeit bestehen deutsche Postanstalten in Amoy, Cantou, Futfchau, Hankau, Jtschang, Nanking, Peking, Schanghai, Swatau, Tientsin, Tschisu, Tschinktang, Tstnanfu, Weiften.
Oberschwaudorf, 23. Juni. De« Bericht über das Radfahrerfest am Sonntag wird uachgetragen, daß Fahrer aus dem Bezirk folgende Preise erhielten: I« Neulingfahren den 3. Preis Bolz, Egenhausen, den 4. Preis Brenner, Emmingen. Im Hauptfahreu: den 4. Preis Heußler, Altensteig, den 5. Preis Walz, Nagold. Im Langsamfahren: den 4.Preis Brenner, Emmingen. Beim Korso: den 2. Preis Radfahrverein Altenstrig, 4. Preis Verein Emmingen, 5. Preis Walddorf, 6. Preis Nagold, 7. Preis Hochdorf.
r. Horb a. R., 23. Juni. Heute verschied im Alter von 88 Jahren Stadtschultheiß o. D. Erath hier. Mit ihm wird wohl eines der letzten Mitglieder des früheren Zollparlaments aus dem Leben geschieden sein. Er war von hier gebürtig und Sohn armer Eltern. Er hatte die Kaufmannschaft erlernt und war langjähriger Inhaber eines Spezrreigeschäftshier gewesen. Als solcher wurde er in den Landtag gewählt und begleitete sein Mandat 18 Jahre laug. Die hiesige Bürgerschaft berief ihn später zum Stadtvorstand, welche Stelle er mit Umficht ca. 25 Jahre laug anSfüllte. Ebenso war er der Begründer uud Kassier der hiesigen Spar- uud Vorschußbank.
r. Gt«ttgart, 23. Juni. Der Nachtrag zum Haspt- finanzetat betr. die Einrichtung des Poft-Ueberweisuug-- «ud Scheckverkehr- vom 1. Jan. 1909 an ist jetzt im Druck erschienen. Durch die Einrichtung vermindern sich die Einnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung für 1908 um 7045 Die beigefügte Druckschrift enthält u. a. die näheren Bestimmungen für den Verkehr. Hiernach ist die Teilnahme einer Person an dem Verkehr von der Einzahlung einer Stammeinlage von 100 ^ abhängig. Aus das nach Einzahlung der Stammeinlage eröffnete Konto können vom Kontoinhaber oder einer anderen Person, die kein Postscheckkonto zu haben braucht, weitere Einzahlungen gemacht werden, die dem Kontoinhaber gutgeschrteben werden. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben insoweit, als es den Betrag von 100 ^ übersteigt, verfügen, sei es, daß er bare Beträge mittels Schecks an sich oder an eiue andere Person auszahlen läßt, oder daß er die Ueberweisung eines beliebigen Teilbetrags aus ein anderes Psstscheckkonto auordnet. Während in Oesterreich und iu der Schweiz das die Stamm- etulage übersteigende Guthaben des Kontoinhabers verzinst wird, ist bei dem deutschen Vorfahren jede Verzinsung ausgeschlossen. Einzahlungen auf das Konto können wie in der Schweiz mit Zählkarte oder Postanweisung, also bar oder aber durch Ueberweisung von einem Konto auf das andere geleistet werden. Nach dem österreichischen Verfahren können Einzahlungen außerdem noch in der Weise gemacht werden, daß dem Postscheckamt fällige Ziusscheiue von österreichischen StaatSpapieren und Urkunden, die bei dem Postsparkaffenamt Wien zahlbar gestellt find (Wechsel usw.), zum Einzug übergeben werden. Ja das deutsche Verfahren find diese beiden Einzahluugskarten nicht übernommen worden, da es sich hier um Geschäfte handelt, dessen Besorgung besser dm Banken überlassen bleibt. Dem Kontoinhaber erwächst durch die Baremzahluugen anderer Personen ans sein Kon'o der Vorteil, daß er nicht mehr alle einzelnen Beträge von Lrn Postboten in Empfang nehmen muß. Dieser Vorteil wird insbesondere in die Erscheinung treten, wenn es sich um den Einzug einer großen Zahl von kleinen Einzelbeträgen handelt (Ratenzahlunge., Vereiusbeiträge, Versicherungsprämie» usw.) Der Reisende, der bei den
Atemlos lauschte Seydel auf die Antwort vom Poli- zeibmeau.
Das Fieber der furchtbaren Erregung und Angst schien alle Räume mit heißer, beängstigender Lvft zu erfüllen.
Jetzt kam der Bescheid von dem Beamten; mit bebender Hand drückte Seydel das Hörrohr an sein Ohr; dann ließ er es herabsinken, wie von plötzlicher Lähmung befallen; er lehnte einige Sekunden an der Wand, unfähig zu denken, nur den Sch erz, nur die grimmige Augst empfindend, die fein Herz von Minute zu Minute qualvoller zusammenpreßte: niemand konnte Auskunft geben über den Verbleib seiner Tochter.
„Suchen, — unverzüglich suchen und nachsorschen!" rief er Lurch die Oeffnung. Er konnte nichts Näheres angeben, nicht einmal die Richtung, die sie eingeschlagen hatte.
Werde in einer holden Stund selbst dort sein," entschied er.
Dann rüstete er sich zum Wege nach de« Bureau.
„Ich fahre jetzt nach der Polizei, Sophie," sagte er zu der Magd. „Bitte, halten Sie sich wach und paffen Sie hier gut aus."
„Sie könmn unbesorgt sein, Herr Staatsanwalt —"
Ein langgezogenes Klingeln schnitt ihre Rede ab. Seydel stürzte wieder an das Telephon und horchte mit vorgenrigtem Kopfe, starren AugeS, dm Ausdruck tödlicher Pein im Gesicht.
Da schrie er auf mit einemmal, der feste, starke Mann, dessen Herz in seinem Berufe gestählt und gewappnet war gegen die Macht aufquellender Gefühle. DaS Mädchen
Kunden seines HaudlungshauseS Ausstände eiuzuziehen hat, kann die eiugezogenen Beträge täglich iu einfacher und billiger Weise bei jedem beliebigen Postamt auf das Konto seines Handlungshauses einzahlen. Die Gefahr von Verlusten wird durch die Verwahrung des Geldes bei der Post wesentlich verringert. Auch bei den mit Postanweisungen erfolgenden Zahlungen kann sich der Kontoinhaber von der Belästigung, die ihm durch die Empfangnahme der von den Postboten auszutragenden Geldbeträge erwächst, durch den Antrag, diese Beträge seine« Scheckkonto zuzuschreiben, befreien. Die größten Vorteile bietet aber die Einzahlung mittelst Ueberweisung von einem Konto auf ein anderes, die für den Zahlenden zugleich Rückzahlung ist. Diese Ueberweisungen machen das W sen des Claringverkehrs aus, das insbesondere in England in so überaus nützlicher Form ausgebildet ist. Die Schuld wird durch einfache Zu- und Abschreibung des angewiesenen Betrags getilgt. Der Schuldner braucht nichts zu tun, als das ihm unentgeltlich gelieferte Formular für Ueberweisungen auszufüllen und hierauf dem Postscheckamt zu übermitteln und erspart sich dm Gang zum Postamt, den er bet Zahlungen mit Postanweisung machen muß und dem Empfänger die mit der Empfangnahme verbundene Mühewaltung. Voraussetzung ist nur, daß beide, Gläubiger und Schuldner, Inhaber von Postsch.ckkonren find. Ist nur der Schuldner, nicht aber auch der Gläubiger Inhaber eines Postscheckkontos, so kann der Schuldner das Postscheckamt zur baren Abzahlung des geschuldeten Betrags an den Gläubiger mittelst Schecks anweisen. Da das Scheckformular so gefaßt ist, daß es sowohl zur Ausstellung von Schecks in denen der Zahlungsempfänger namentlich angegeben wird (Namen- fchecks), als auch zur Ansstellung von Inhaberschecks zu benützen ist, kann der Schuldner dem Gläubiger den Scheck auf unmittelbar übersenden, damit er ihn, falls er ihn nicht an Zahlungßstatt weitergebm will, innerhalb der Bsrleg- ungsfrtst von 10 Tagen dem Postscheckamt zur Zahlung übergibt. Der Inhaber des Schecks kann bei der Vorlage verlangen, daß ihm der Betrag durch die Postanstalt ausbezahlt wird, in -er-.n Bezirk er sich aufhält. Zur Vermeidung von Unredlichkeiten ist die Uebertragbarkeit der Namensschecks durch Indossament ebenso wie in Oesterreich ausgeschlossen. Eine weitere Sicherung gegen Mißbräuche bietet die Vorschrift, daß das Postscheckamt dem Kontoinhaber von jeder auf seinem Konto gebuchten Einzahlung oder Rückzahlung zu benachrichtigen hat. Die Gebühren sollen betragen bei Bareinzahruvgm für je 500 ^ oder einen Teil dieser Summe 5 ll für jede Barrückzahluug ») '/», vom Tausend der auszuzahlenden Beträge, d) außerdem eiue feste Gebühr von 5 M für jede Uebertragung von einem Konto auf ein anderes Scheckkonto 3 Zur Zahlung der Gebühr unter 1 ist tsr Zahlungsempfänger, zur Zahlung der Gebühren uuter II und lll der Kontoinhaber verpflichtet, von dessen Konto die Abschreibung erfolgt. IV. Erheischt der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so wird außer den unter I und III aufgeführten Gebühren für jede weitere Buchurg eine ZaschlaZgebühr von 7 ^ erhoben. Die Einziehung der Gebühren sowie der für Formulare zu zahlenden Preise geschieht durch Abschreibung von dem zur Zahlung verpflichteten Konto.
r. Reutlingen, 23. Juni. Zu dem Selbstmordversuch des Oberrealschülers Sch. erfahren wir, daß der junge Mann sich in der Schule ein Vergehen zu Schulden kommen ließ und als er dies entdeckt sah, in der Aufregung zu erschießen versucht.
r. Göppiuge», 23. Juni. Gestern vormittag trat unser seitheriger Oberbürgermeister Alling er von seinem Amt zurück. 33 Jahre war er im städtische» Dienst, 26 Jahre davon sungie te er als Stadtvorstand. Oekonomierat Länderer dankte dem Scheidenden in einer größeren Ansprache für seine erfolgreiche Tätigkeit im Dienste der Stadt und überreichte ihm im Namen der bürgerliLen Kollegien die Ehrenbürgrrurkutide, die iu künstlerischer Weise von den Herren Kolb und Gmelich ausgesührt wurde. Oberbürgermeister Allinger dankte in bewegten Worten für die ihm zu teil gewordene Ehrung. _
sah, wie feine kraftvolle Gestalt in sich zusammensank, sah, wie seine Züge aschfahl wurden und scharf, wie durch schweres Leiden.
„Herr Gott, was ist Ihnen, Herr Staatsanwalt?" rief sie, zu ibm hin eilend, weil sie glaubte, ihn stützen zu müsse».
„Ein Unglück, — ein Unglück," stieß er heraus, - mein Kind, — mein Kind, o, wenn fir es ermordet hätten!"
Der fassungslose Schrecken der Magd, die in lautes Schluchzen auSbrach, gab ihm seine Festigkeit zurück. Die Energie in entscheidende» Augenblicken halte Elisabeth von ihm geerbt. W:e ein starker Baum, der nur kurze Zeit in dem Anprall des heftigen S'urwes niederzubrechen droht, um sich bald darauf kraftvoll wieder emporzuheben, richtete sich Siydcl fest auf und sab dem Unglück klar in» Auge. Jetzt galt es, den Schmerz zurückzudrängm uud zu handeln mit Umsicht -und Ruhe.
In wenigen Minuten hatte er das HauS verlassen. Durch die stürmische Nackt eilte er, warf sich in die nächste Droschke und fuhr nach dem Polizeigebäude, von dem ihm die Unglücksnachricht gekommen war.
(Fortsetzung folgt.)
Maschinengewehre. Die Fortschritte der Waffen- technik haben vor wenigen Jahren krem Heere neue Waffen geschaffen, die inzwischen schon ihre Kriegsbrauchbarkrit auf unseren Kriegsschauplätzen erwiesen hat und sich infolgedeffen einer zunehmenden. Beliebtheit erfreut. Es find Lies die