beiden Regierungen gestört werden, die nach wie vor Hand in Hand gehen würden zur Ausführung der ihnen von der Algeciras-Konferenz anvertrauten Aufgaben. Also: Nur ja k ine Feindschaft wegen lump'ger paar totgeschossemr Soldaten! — In der Gegend von Oran sind von der Kolonne des Generals Mgy wieder einige Dörfer bombardiert worden. — Die Regierung des Sultans Abdul Asis richtete an die Vrrtreter der Mächte d!e Bitte um Beschickung einer Kommission zur Festsitzung der Verluste aus dem Bombardement und der Plünderung Casablancas. Die auf den 31. Mai einberusene internationale Kommission soll aus 3 Marokkanern, von denen einer den Vorsitz führt, sowie aus Vertretern d.r am meisten geschädigten Nationen, Deutschland, England, Frankreich, Spanien, Italien und Portugal bestehen. Den Erhebung n der Kommission werden die Ergebnisse der deutschen Kommission über die Verluste zugrunde gelegt.
Die tvürtt. Au-führ««gsbesti«m««ger» zu« Bereinsgesetz.
Die mit Spannung erwarteten württ. Ausführungsbestimmungen zum Bereinsgesetz dürfen als der Ausfluß des Bestrebens gelten, das Gesetz in wirklich liberalem Sinne zu handhaben. In der Mehrzahl der umstrittenen Punkte zeigen sie volles Entgegenkommen gegenüber den Wünschen des Landtages, in dem einen oder anderen schlagen sie einen gewissen Mittelweg vor und nur in einem Punkte, der Einhaltung einer Frist für die Bekanntmachung von öffentlichen politischen Versammlungen hat die Regierung aus der Jnnehaltung einer Zuständigen Avzeigefiist vor Beginn der Versammlung bestanden, im Einklang mit der vom Minister v. Ptschek in der Kammer abgegebenen Erklärung und gleichlautend den Aussührungsbestimmungen in Preußen und Bayern.
Zur Auflösung eines Vereins soll vorbehältltch anderweitiger gesetzlicher Regelung die KreiSregierung zuständig sein, und bezüglich der Rechtsbeschwerde ist entsprechend den Wünschen des Landtags das kontradiktorische Verwaltuugs- streitverfahreu zugebilligt worden.
Dem Kammerbeschluß entsprechend find dann für Württemberg die Ortspolizeibehörden als diejenigen Polizeibehörden zuständig, welche für die Entgegennahme der Anzeigen öffentlicher politischer Versammlungen, ebenso zur Entgegennahme der Satzungen und der Verzeichnisse der Vorstandsmitglieder politischer Vereine rc., berechtigt find, wobei jedoch hinzugefügt ist, daß die Ortspolizeibehörden die Satzungen, Verzeichnisse rc. unverzüglich de« Oberamt zu übergeben haben. Hier hat also die Regierung der Forderung der Kammer entsprechend gehandelt, aber ihrerseits sich auch die Mitwirkung der Staatsbehörden Vorbehalten. Um die Anzeige von politischen Versammlungen bei der Ortsbehörde zu ersetzen, kann sie auch in einer Zeitung des Bezirks oder in einer sonstigen vom Bezirksrat hierzu bestimmten Zeitung erfolgen, und endlich werden auch Auschläge>nd, wo dies ortsüblich ist, das öffentliche Ausrufen zugebilligt, selbstverständlich immer unter June« Haltung der 24stündigen Frist.
Konform dem Beschlüsse der Kammer soll für Versammlungen unter freiem Himmel an Stelle der Genehmigung neben der Anzeige die öffentliche Bekanntmachung zugelassen werden. Wenn Auszüge mehrere Oberamtsbezirke berühren, so bedürfen sie nur der Genehmigung desjenigen Oberamts, in dessen Bezirk sie ihren Anfang nehmen. Die Ermächtigung zum Erscheinen mit Waffen muß beim Oberamt besonders eiugeholt werden.
Sehr liberal verhalten sich die Ausführnngsbeflimmungen zum Sprachenparagraphen, indem sie einfach in politischen Versammlungen den Gebrauch einer nichtdeutschen Sprache als zulässig bezeichnen, ebenso in Bezug Ms die polizeiliche Kontrolle darüber, ob Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an politischen Versammlungen telluehmen dürfen; die Teilnahme ist ihnen einfach steige- geben worden.
fühlvolle Sentenzen/ gebot Hagenberg mit wichtigem Amtsausdruck. „Woher kennen Sie diesen Menschen?"
„Aus »einer Heimat, aus der Vergangenheit. Ich war tu demselben Geschäfte, in dem er Lehrling war."
„In welcher Stadt befand sich das Geschäft, und wie hieß Ihr Chef?"
„Normann hieß er; das Geschäft war in Leipzig."
„Sie scheinen dort in ziemlich kampfbereite« Verhältnis zu einander gestanden zn haben, wie mir dieses eben stattgesuadeue, stürmische Wiedersehen bewiesen hat. Ciaasen, wilche Gründe haben Sie, Ihren einstigen Kollegen vut- glüherd anzufallen?"
„Er ist d;r Mann, für dessen Schuld ich zu leiden hatte," erwiderte Claasen voller Entrüstung. „Er war es, der mir daS ohnehin verhaßte Leben im Geschäft des Kaufmanns Normann noch unerträglicher machte, indem er den Chef gegen mich aufbrachte, wo er nur konnte. Und daun, — als die Unterschlagung dort geschehen war, — da hielt man «ich für den Schuldigen, während er, — Gott im Himmel weiß es, — er, er allein war der Ruchlose!"
Wieder überwältigte ihn der lodernde Zorn; fast hätte sich Claasen zum zweitenmale an Markworth vergriffen, wenn die Beamten es nicht rechtzeitig verhindert hätten.
„Zwei uette Jungens," sagte Hagenberg für sich; „sie könnten einander die Hände reichen."
Jetzt wandte er sich wieder zu Mmkivorth. „Sr : sehen, daß Ihre Lügen sehr kurze Beine haben. Der Herr Claasen, den Sie nicht zu kennen behaupten, ist, wie wir so-
Die Hndh«b,«i de« Rel-svereiuszesetze« in Württemberg.
St«ttgart, 16. Mai. Das Ministerium des Innern hat in einem Erlaß die Stadtdirektio» Stuttgart, die Oberämter und Ortspolizeibehörden angewiesen, jeden nicht gebotenen Eingriff gegenüber Vereinen und Versammlungen zu vermeiden und vor allem auch während der Abhaltung öffentlicher Versammlungen Erhebungen über die Beteiligung Jugendlicher zu unterlassen. Bei Annahme der Anzeige über Versammlungen sowie bet der Erteilung der Bescheinigung soll dem Anzeigepflichtigen tunlichst entgegeugekommen werden. Vereine, welche nach ihrer Satzung die wirtschaftliche und berufliche Förderung ihrer Mitglieder bezwecken, werden nicht schon dadurch zu politischen Vereinen, daß sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verfolgung dieser Zwecke gelegentlich eine Einwirkung auf Seiten der Gesetzgebung oder Verwaltung auszuüben suchen. Das Ministerium erwartet, daß die Oberämter und Ortspolizeibehörden die ihnen durch das Bereinsgesetz übertragenen Aufgaben in unparteiischer Weise ausüben und sich hierbei au die bisherige Uebung anschließen werden, soweit dies mit den erlassenen neuen Vorschriften vereinbar ist. Diese Anweisung, die die Vollzugs Verfügung ergänzt, entspricht den Wünschen, die von der Volksvertretung geäußert worden find. So ist eine Gewähr gegeben, daß die bisher in Württemberg geübte Praxis auch künftighin bestehen bleibe.
PsrlsNSLLsrischr Rschrichtrs.
WSrttemkergischer Landtag.
r. Stuttgart, 15. Mai. Die Zweite Kammer hat
heute die Beratung über die Anfechtung der Wahl des Abg. Herbster für den Oberamtsbezirk Geislingen zu Ende geführt aber erst, nachdem eine ganze Sitzung nochmals mit dieser Angelegenheit ausgefüllt worden war und nachdem das HauS abermals das Schauspiel einer sogenannten Kulturkampfdebatte erlebt hatte.
Den Anfang machte der Abg. Rembold-Aalen mit einer scharfen Polemik gegen dir volksparteilichen Abgeordneten Storz und Mayer-Ulm, gegen den ersteren wegen seines Verlangens nach einem Ausnahmegesetz gegen die Geistlichen, gegen letzteren wegen seines gestrigen auf die Wahltätigkeit der Geistlichen im Oberland gemünzten Zwischenrufs: „Lrithämmel." Rembold bezeichnte diesen indirekten Vergleich der Zeutrumswählerschaft mit einer Schafherde als eine unbescheidene Selbstüberhebung und eine Herabsetzung des Volkes, dir durchaus iudemokratisch sei. Der Redner wies darauf hin, daß die Zentrumsstimmen in Wtesen- steig sich bei den letzten Wahlen immer gleich geblieben sind, um nachzuweisen, daß die Aeßerungen des Stadtpsarrers Roth auf das Ergebnis der Wahl keinen Einfluß ausgeübt haben, setzte dann die von „parteipolitischen Gesichtspunkten" diktierte Haltung des Abg. Storz in einen Gegensatz zur Sozialdemokratie, die nach Recht und Billigkeit urteilt.
Der Abg. Hanßmann (Bp.) schob die Schuld an der Leidenschaft in der Politik dem konfessionellen Charakter der Zer trumspartei zu und trat dann in eine Erörterung der landesrechtlichen Bestimmungen über Wahlaufechtungen ein. Seine Ausführungen gipfelten in dem Satz, daß Art. 21 des Wahlgesetzes, nach dem Anfechtungen von Wahlen nur wegen strafbarer Handlungen erfolgen können, die Gründe zu solchen Anfechtungen nicht erschöpfend behandle, da in Art. 22 dem Landtag das Recht eiugeräumt sei, über alle Streitigkeiten zu entscheiden, worunter nicht bloß die in Art. 21 aufgeführten gemeint seien. Haußmanu suchte dann aus der großen Gewalt des Priesters das Vorhandensein einer unerlaubten Wahlbeeinfluffung durch Dr. Roth nachzuweisen, dessen Androhung von himmlischen Strafen — dieser Ausdruck rief im Zentrum große Heiterkett hervor, — gegen die guten Sitten verstoße. Schließlich erörterte der Redner noch die Frage, ob de« kath. Geistlichen wie den protestantischen Zurückhaltung in der höllischen Agitation geboten ist. Er stellte zur staatsrechtlichen Klarstell ung dieser Frage den
eben gesehen haben, ein recht genauer, alter Bekannter von Ihnen." (Fortsetzung folgt.)
Bo« Goethes Lebensweise. Nach dem unerwarteten Tod des Großherzogs Karl August ging Goethe im Spätsommer 1828 nach dem idyllische» Saalestädtchen Dornburg, in der stillen Natur den großen Schmerz zu überwinden. Ein Buch, das die Beziehungen Goethes zu Dornbürg behandelt, von Hermann Krüger-Westend, ist bei Costenoble in Jena als Festschrift zur diesjähr. Jubelfeier der Jenenser Universität erschienen. Wir können unfern Lesern eine Probe daraus Mitteilen. Ueber die Lebensweise des Dichters in Dornburg berichtet Krirger-Westend nach den Aufzeichnungen des Hofgärtners Schell: „In der Regel verließ Goethe um 6 Uhr da) Bett und genoß sofort Kaffee. Schon um 7 Uhr beschiel» er seinen Sekretär zu sich und diktierte diesem bis um 8, auch '/»9 Uhr. Darauf ging er auf dm Terrassen oder im Garten bis V»10 Uhr spazieren, nahm dann das Frühstück ein und diktierte darauf von neuem oder begab sich wieder in den Garten, wenn er nicht schon zeitig durch Fremdenbesuch gehindert wurde. Um 11 Uhr stellte sich dann in der Regel jeden Tag Besuch ein. der bet ihm speiste. Die Tafel begann gewöhnlich um V-2 Uhr und dauerte bis 4 Uhr. Dann reisten die Fremden sofort ab und Goethe begab sich wieder in den Garten, blieb dort dis V»6 Uhr, aß darauf stets eine Franzsemmel und trank ein Viertel Moselwein. Bon da ab blieb er auf seinem Zimmer oder ging bei schöner Witterung wiederholt einige
Antrag: Die Beschlußfassung über die Ungültigkeit der Wahl Herbster auszusetzen und die Frage der Prüfung der Grenzen, die dem Geistlichen bei der politischen Agitation gezogen find, au die staatsrechtliche Kommission zn überweisen.
Der Abg. Mayer-Ulm (Vp.) bezetchnete einen Hirtenbrief als etwas für ihn unverdauliches und erwiderte auf die Ausführungen Rembolds: Das gläubige Volk glaube setueu Geistlichen und nehme an, daß eS eine Sünde sei einen Nichtzentrumsmann zu wählen.
Auf einen vorwiegend juristischen Gruudton waren auch die Ausführungen des Dr. v. Kiene (Ztr.) gestimmt, dem es darum zu tun war, die rechtlichen Erörterungen Hauß- manns zu entkräften. Kiene befand sich in der angenehmen Lage für seine schon am letzten Mittwoch präzisierte Auffassung wonach eine Wahlanfechtung sich nur auf eine strafbare Handlung stützen kann, auf die Begründung des Wahlgesetzes durch den damaligen Berichterstatter, aus Beschlüsse beider Kammern und auf die bisherige Praxis sich berufen zu können. Das öffentliche Rechtsbewußtsein würde verdorben werden, wenn das Haus im einen Jahre so, im andern anders urteilm würde.
Dr. Hiebe» (D.P.) bezeichnet die Rechtsfrage als strittig und sprach sich für den Antrag Haußmanu ans, nehme man die Auslassungen Dr. Roths mir nichts dir nichts hin. so würde ein Freibrief ausgestellt für die unheilvolle Verquickung von Religion und Politik mit Hilfe des geistlichen kirchlichen Amtes.
Der Abg. Schremps (B. K,) verlangte als Vorsitzender der Legttimarionskommtsfion die Festhaltung an dem bestehenden Recht.
Ihm schloß sich der Abg. Hildenbrand (Soz.) an.
Nach einer Erwiderung Haußmanns hatte die Debatte, in deren Verlauf auch heute die Wogen manchmal recht hoch gingen, ihr Ende erreicht und man schritt zur Abstimmung. Zunächst wurde der Antrag Haußmau,» mit 47 gegen 34 Stimmen der Vslkspartei, der der deutschen Partei und einiger Sozialdemokraten abqelehnt und sodauu die Wahl Herbsters mit 59 gegen 20 Stimmen der Volkspartei und zweier Sozialdemokraten bei 2 Enthaltungen (Bantleon und Dr. Hieber) für gültig erklärt. Der zweite Teil des Kommisstonsantrags, in dem die Regierung zu Schritten aufgefordert wird gegen Auslassungen von Geistlichen die geeignet stad, die Freiheit der Wahl zu beschränken, wurde mit 58 gegen 23 Stimmen angenommen. Morgen Apothekenwrsen und Eingaben. Dauer der Sitzung 9--/.1 Uhr.
Gags»-Neuigkeiten.
UM TrM 8U- Ls«h.
Nagold, den 18. Mai 1903.
Eisembahufahrkarteu. Es ist noch zu wenig bekannt, daß infolge der Einführung einer 4tägtgeu Geltungsdauer aller Fahrkarten seit 1. ds. Mts. Gelegenheit gegeben ist, die Reise auch an einem andern Tage, als de« Lösungstage der Fahrkarte, anzutreten, also die Karten vorauszulösen. Insbesondere vor Sonntagen oder im Falle der Benützung eines Frühzugs oder beim Zusammenreisen einer größeren Familie oder Gesellschaft wird sich oft empfehlen, die Karten schon am Tage wor der Ausführung der Fahrt zu lösen, wird man ja in den seltenste» Fällen 4 Tage zur Abwicklung der Fahrt nötig haben. Sodann machen wir darauf aufmerksam, daß auch von den, ebenfalls 4 Tage geltenden, Doppelkarten (früher Rückfahrkarten), wie sie im Nahverkehr nach verschiedenen Stationen für die 4. Klaffe ausgegeben werden, viel zu wenig Gebrauch gemacht wird, insbesondere auch bei Sonntagsausflügeu; es hat dies zur Folge, daß abends an den Schaltern solcher Ausflugsstationev nicht selten ein ziemliches Gedränge herrscht. Weiter sei daraus hinzewiesen, daß fertig gedruckte gewöhnliche Kartonsahrkarten aus Verlangen auch zur Fahrt in umgekehrter Richtung — von der Bestimmungsstation nach der AuSgabestatio« — ausgegeben werden. Die Karten zur Rückfahrt (mit dem Ausgabetag gestempelt und dem Stempelaufdruck „Rucks."
Male im Garten auf und ab. Sitzend wurde er dort uie angetroffen. Abends beschäftigte er sich mit dem Lesen eingegangener Briefe oder mit dem Unterschreiben von ihm diktierter Briefe. An Zeitungslektüre schien er wenig Gefallen zu finden. Um 9 oder */»10 Uhr ging er zu Bett. Er legte sich auf den Rücken, die Hände außerhalb der Bettdecke auf der Brust wie zum Gebet gefaltet, den Blick nach oben gerichtet. Sein Schlaf mußte tief und süß sein, denn das Lager zeigte keine Spuren von Unruhe. Er lebte sehr mäßig nach einer bestimmt vorgezeichneten Ordnung; daher kam es wohl auch, daß er sich während seines Aufenthalts in Dornburg nie unwohl fühlte. 3m Genuß des WeineS war er sehr mäßig, denn bei der Mittagstafel wurden, außer einem guten Tischweiu, selbst bei acht bis vierzehn Gästen höchstens zwei Flaschen Champagner getrunken. Vorzugsweise liebte er unter den Speisen Kompotts aus Birnen, Kirschen und Himbeeren. Außer dem von ihm selbst bereiteten Salat aus Artischocken, die er uebst feinem Provenc.röl aus Frankfurt a. M. hatte' kommen lassen, genoß er keine Salare; auch Milchspeisen waren nicht nach seinem Geschmack. Wissenschaftlich beschäftigte sich Göthe vorzugsweise mit Botanik. Er bezeugt dies selbst ia einem Brief au Zelter vom 16. August, worin es heißt: „Ich bin noch auf dem a ten Dornburg vorzüglich mit botanischen Betrachtungen beschäftigt. Ein reich ausgestalteter Blumengarten, vollhängende Weingeländer find mir überall zur Seite, und da tut sich dann die alte, wohlfundierte Liebschaft wieder hervor."