Absatz der Gewerbe-Ordnung dahin an, daß die Innungen berechtigt sein sollen, für bestimmte Leistungen Mindestpreise festznsetzen. Die Kommission beantragt Ueberweisung als Material.
Irl (Ztr.) empfiehlt Ueberweisung zur Berücksichtigung, ebenso Malkewitz (kons.) und Lattmann (w. Vg.).
Brüh me (S.) und Mugdan (frs. Vg.) bekämpfen den Antrag.
Göhring (Z.) tritt den Vorrednern entgegen.
Raab (w. Vg.) tritt für den Antrag Irl ein im Interesse der Beseitigung von Schleuder- und Schmutz-Konkurrenz.
Fuhrmann (n.) bittet gleichfalls um Annahme des Antrages Irl.
Rieseberg (w. Vg.) tritt als selbständiger Handwerksmeister für den Antrag Irl ein.
Wieland (südd. Volksp.) würde es für ein Unglück ansehen, wenn dem Anträge Irl stattgegeben würde.
Hierauf wird gegen Sozialdemokraten, Freisinnige und gegen einen Teil der Nationalliberalen der Antrag Irl angenommen. Schluß 6 Uhr.
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Dem Reichstage ist eine Interpellation Kanitz betr. die Höhe des Bank-Diskonts zugegangen. Sie lautet: Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um den Un- zuträglichkeiten entgegen zu treten, die sich aus dem" hohen Bankdiskont ergeben. — Die Interpellation wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt werden.
Gages-Meuigkeiten.
Aus Stadt Md Land.
Nagold, 25. November.
* Mttsettm. Am Samstag abend fand im Hotel Post die Generalversammlung statt. Vorstand Regierungsrat Ritter ließ den vom Kassier übergebenen Kassenbericht zirkulieren; auch der Rechenschaftsbericht war zur Einsichtnahme aufgelegt. Verlesen wurden die Erklärungen der Ausschußmitglieder Stadtschultheiß Brodbeck und Oberpräzeptor Haller, wonach sie eine Wiederwahl ablehnen. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: Wiedergewählt wurden als Vorstand Regierungsrat Ritter und 5 bisherige Ausschußmitglieder. Neugewählt: als Vizevorstand Oberamtspfleger Rapp, in den Ausschuß Oberamtsspar- kasfier Gaiser, Reg.-Afseffor Mayer zugleich Bibliothekar, Zeichenlehrer Raisch zugleich Vergnügungsmeister; als Schriftführer wurde Redakteur Paur bestellt. Beschlossen wurde dm nächsten Familienabend auf der „Post" am 1. Advent und einen Herrenabend alle 14 Tage Dienstags in der „Krone" abzuhalten, ferner bei günstiger Witterung noch einen Ausflug in die nähere Umgebung und zwar innerhalb Bezirks sowie eine Schlittrnpartie zu machen. Auf Weihnachten soll ganz besonders Schönes geboten werden; die Vorbereitungen hiezu find in besten Händen.
* Versammlung. Gestern nachmittag wurde unter der Leitung eines Vertreters des Landesverbandes der Gemeindeunterbeamten eine Versammlung der Unterbeamten des Bezirks abgehalten. Es wurde ein Verein der Gemeindeunterbeamten für den Bezirk Nagold gegründet; als Vorstand wurde gewählt Amtsdiener Oesterle, welchem 4 Ausschußmitglieder beigegeben find. Der Zweck des Vereins ist die Pflege der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Gemeindeunterbeamten.
Die Nummer 11 der Blätter „Aus dem Schwarzwild" enthält „Eine Kandeltour" von Aug. Reitz in Schwenningen, einen flott geschriebenen Aufsatz über „Die Heidelbeeren" von Vslz-Heilbronn, eine sehr interessante Schilderung der „Schutzmittel der Plauzen gegen Wetterungunst", einen Reisebericht über „Eine Hohlohpartie" von K. Sp.-Stammheim (bet Calw), eine Beschreibung der „Burgruine Homberg" (Baden) und einige Gedichte von Christian Wagner-Warmbronn. Mitteilungen aus den Bezirksvereinen und Bücherschäu bilden den Schluß der mit hübschen Bildern ausgestatteten Zettschrift.
dauer für das in der Polizeifrage getroffene-Einvernehmen find 5 Jahre, vom Tage der Ratifikation an, festgesetzt.
Am 18. Juni 1906 Unterzeichnete der Sultan von Marokko das Protokoll der Konferenz von Algeciras.
In Marokko selbst war die Bevölkerung damit durchaus nicht einverstanden und das Bekavntwerden dieses Uebereinkommens trug durchaus nicht zur Beruhigung bei.
Bald hatten ja auch die Franzosen die gewünschten Konflikte. Der französische Arzt Mauchamp wurde infolge eigenen unvorsichtigen und provokatorischen Benehmens in Marrakefch ermordet: die Franzosen rückten von Algier aus in Marokko ein und besetzten die Stadt Ujda.
Die Hafenbauten in Casablanca und die damit verbundenen Unzukömmlichkeiten für die Bewohner, besonders auch bezüglich der Wasserversorgung, erregten Erbitterung uud Mißtrauen, und so kam eS Anfang August 1907 zur Ermordung einiger italienischer und spanischer Arbeiter. Frankreich griff sofort in Plumpester und rücksichtslosester Weise ein; die Stadt wurde von Kriegsschiffen bombardiert und fast ganz zerstört; die englischen und deutschen Kaus- leute erlitten enorme Verluste, da die Läden geplündert wurden: Frankreich befand sich tatsächlich seit Anfang Aug. im Kriege mit Marokko.
Natürlich mußten solche Vorgänge auf die mohameda- nische Welt aufregend wirken; der Sultan erwies sich zu schwach und unfähig, und seine beiden älteren Brüder erhoben sich als Gegenkaiser: der bisher gefangen gehaltene Mulei Muhamed ließ sich in Fes zum Sultan ausrufen,
Ans der Vellzugsverfüguug
zu der am 1. Dezember iu Kraft tretenden neuen Gemeindeordnung find von allgemeinerem Interesse zunächst die Bestimmungen über die Besoldung uud Gebührendezüge der Ortsvorsteher. Darnach ist der einheitliche Gehalt des Ortsvorstehers einschließlich der Belohnung in seiner Eigenschaft als Natsschreiber und der Belohnung für die Besorgung der Steuer- und VoranschlagSgeschäste unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Gemeinden innerhalb des folgenden Rahmens zu bemessen, wobei eine Vorrückung nach Dienstaltersstufen vorgesehen werden kann und wobei empfohlen wird, die Belohnungen des Ortsvorstehers iu seiner Eigenschaft als Standesbeamter, als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterverficherung und für die Einkommensteuer in den einheitlichen Gehalt einzubeziehen:
Gemeinden bis zu 500 Einwohnern 400- 1000 ^
„ „ 501-1000 „ 700-1600 ^
„ « „ 1001—1500 .. 1400—2500 ^
1501-2600
2001—3000
3001—4000
4001-5000
2200—3200 ^ 2600 3800 ^ 3200-4600 ^ 4000-5600 ^
„ „ „ 5001-10000„ 4600 -6600 ^
Die Ueberschreitung des Höchstsatzes des betreff. Gehaltsrahmens bedarf der Genehmigung; eine Ueberschreitung der Höchstsätze ist dann nicht zu beanstanden, wenn ein einheitlicher Gehalt unter Wegfall einzelner oder sämtlicher Nebenbezüge ausgesetzt wird. Bei einer Wiederwahl des seitherigen Ortsvorstehers soll darauf Bedacht genommen werden, daß eine Verminderung der bisherigen Gehaltsbezüge, wofern eine solche nicht durch besondere sachliche Gründe gerechtfertigt wird, vermieden bleibt. Die Gebühren der Ortsvorsteher und Ratsschreiber für die auf Wunsch der Beteiligten erfolgende Ausfertigung eines gemeinderätlichen oder schultheißcnamtlichen Zeugnisses find auf 50 ^ festgesetzt. Für Zeugnisse in Milikär- und Armensachen, für Äußerungen zwecks Erlangung eines Heimatschetns darf eine Gebühr nicht angesetzt werden. Für Beglaubigung von Unterschriften usw., für Auszüge aus Akten, Protokollen usw. beträgt die Gebühr 10 die Sette. Hinsichtlich der Sicherheitsleistung der Gemeindebeamten wird bestimmt, daß dieselbe bis zu einer Einnahme von 100000 ^ 4°/° betragen soll; bei höherer Einnahme soll die Sicherheit um 3°/o aus den zweiten hundderttausend Mark, um 2°/° aus den dritten hunderttausend Mark und um 1°/° aus den vierten hunderttausend Mark erhöht werden. Der Höchstbetrag der Sicherheitsleistung soll 10000 ^ nicht überschreiten. Die Sicherheitsleistungen der Rechner der kleineren Städten und Landgemeinden find beim Oberamt zu verwahren und müssen Linnen 3 Monaten nach erfolgter Bestellung eingereicht werden. — Bon den Bestimmungen über die verzinsliche Anlegung der Gemeindegelder find diejenigen über die Gewährungen von Darlehen an Erwerbs- und Wirtschaftsge- noffenschaften von besonderem Interesse; solche Darlehen dürfen ohne Sicherheitsbestellung gegeben werden, wenn die Genoffenschaft eine Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht uud im Genossenschaftsrezister eingetragen ist und ihren Sitz in der ausleihenden Gemeinde hat; eine landwirtschaftliche Genoffenschaft muß dem Verband landw. Genossenschaften in Württemberg und gleichzeitig auch der landw. Genoffenschaftszentralkasse, eine gewerbliche Genossenschaft dem Revifionsverbard der württ. Kreditgenossenschaften oder dem Verband württ. Handwerkergenossenschaften und zugleich der Zenlralkasse württ. Genossenschaften angehören. Die im Darlehensvertrag festzusetzende Kündigungsfrist soll in der Regel eine einmonatliche sein, darf aber drei Monate nicht übersteigen. Der Höchstbetrag des Anlehens darf ohne besondere Genehmigung des Ministeriums nicht mehr als 100 ^ auf jedes Mitglied der Genossenschaft betragen. Mit Zustimmung der Kreisregierung können in einzelnen Fällen Gemeindegelder ohne Stcherheits- bestellung auch an Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht gegeben werden. Weiter können in vorübergehender Weise Geldanlagen bei der Reichsbank, bei der Württ. Hof
bank uud bei der Württ. Notenbank gemacht werden, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 150 000 ^ für große Städte, von 75000 für mittlere Städte, von 50000 ^ bei Landgemeinden erster Klasse, von 20 000 ^ bei Gemeinden zweiter Klasse und von 10 000 ^ für solche dritter Klaffe. — Hinsichtlich des Denkmalschutzes wird bestimmt, daß in jeder Gemeinde eine Liste der in ihrem Besitz befindlichen Denkmäler und Altertumsschätze anzulegen ist. Darunter fallen charakteristische Bauwerke, alte Friedhofanlagen, alte Brücken, Brunnen, Bildstöcke, Wegsäulen, Wappen, Inschriften, endlich auch die sogen. Bodenaltertümer, die Römerstraßen, Siedlungen, Befestigungen und Begräbnisstätten. Ferner von beweglichen Gegenständen: Bilderschmuck und Mobiliar des Rathauses, Glocken, Gerichtsund Zunftgegenstände, Siegel, Fahnen, Waffen usw. — In den Bestimmungen über das Gemeinderechnungswesen, welches unter Beseitigung des seitherigen Rechnungsstellwesens auf eine völlig neue Grundlage gestellt wird, wird u a. gesagt, daß die persönliche Mitwirkung des Oberamtsvorstands bet der Rechnungsabhör unterbleiben soll, wenn nicht die Erledigung der bei der Rechnungsprüfung erhobenen Anstände eine persönliche Rücksprache des Oberamts- vorstands mit dem Gemeindekollegium oder ein sonstiger Anlaß die Anwesenheit des Oberamtsvorstands erwünscht erscheinen läßt. Bei den Gemeinderechnern, deren Jahreseinnahmen den Betrag von 3000 ^ nicht übersteigen, ist vom Ortsvorsteher jährlich mindestens ein unvermuteter Kassensturz vorzunehmen, bei allen übrigen Gemeinderechnern jährlich mindestens zwei unvermutete Kassenstürze. Falls die Revision einen Anstand ergeben hat, sind die Behörden, auch bei sämtlichen Nebenkaffen des Rechners alsbald in Kenntnis zu setzen. — Der Gehaltsrahmen für die vollbeschäftigten Verwallungsaktuare wird auf 2400—4500 ^ festgesetzt. Die ordentlichen Dienstobliegenheiten der Verwaltungsaktuare werden genau bestimmt. — In den Bestimmungen über die Verwaltung der Ortspolizei wird gesagt, daß die Belohnung der Polizeiunterbeamten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse so zu bemessen ist, daß sie die Möglichkeit der Gewinnung vollkommen tüchtiger Personen für den Polizetdienst gewährleistet. — Hinsichtlich der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen wird den Gemeinden empfohlen, tunlichst die staatlichen Bestimmungen über öffentliche Submissionen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse zur Richtschnur zu nehmen. Ferner wird den Gemeinden nahegelegt, daß sie sich bei Ausführung von Wafserversorgungs- und Kanalisationsanlagen, bei landwirtschaftlichen Bauwesen usw. wegen Anfertigung oder Prüfung der Pläne und Kostenvoranschläge an die betr. staatliche Beratungsstelle wenden. — Soweit sich die Vollzugsbestimmungen auf die Rechnungsführung der Gemeinden beziehen, treten dieselben erst mit dem 1. April 1908 in Kraft.
ID Simmersfeld, 23. Nov. In Aichhaldeu O.A. Calw ist, wie schon kurz gemeldet, in der Nacht VSN Montag auf Dienstag das Doppelhaus der Witwe Bruder und des Johannes Kübler fast vollständig niedergebravnt. Da die Bewohner in tiefem Schlafe waren, konnten sie nur mit Mühe das Leben retten und wurde fast alles was sie besaßen ein Raub der Flamme«. Bedauerlicherweise ist der Witwe Bruder, deren Mann vor einem halben Jahr starb und die 7 Kinder zu versorgen hat, ein größerer Geldbetrag in den Flammen verloren gegangen. Dem Jagdpächter und Bauern Joh. Kübler ist eine schöne Sammlung Geweihe und ausgestopftcr Tiere, die einen ansehnlichen Wert hatten, mitvcrbrannt. Der Schaden, den er dadurch hat, ist für ihn unersetzlich. — Was an lebenden Tieren vorhanden war, ist zum Teil in Rauch und Flammen umgekommen; Kühe, die sich flüchteten, wurden andern Tags im Köllbachta! wieder eingrfangen. Zwei zahme Rehlein sind aus ihrer beengenden Behausung ausgebrochen und ins freie Leben der Natur zurück- gekehrt. — Ueber die Entstehung des Brandes ist noch nichts Bestimmtes bekannt.
m In Benreu herrscht seit einiger Zeit der Krampfhusten, ein gefürchteter Gast, insbesondere wo der Winter nun beginnt.
während in Marrakefch Mulei Hafid, der Einäugige, von den Stämmen des Südens als Herrscher anerkannt wurde.
Daneben gibt es noch mehrere Baudenführer, die auf eigene Faust Sultan spielen und zur allgemeinen Verwirrung beitragen, die noch erhöht wurde durch die Gefangennahme des Schotten McLcan, des Vertrauensmannes von Abdul Asis durch Raisuli. Und schließlich spielt noch ganz im Süden der sog. Großscherif der Sahara, Bu el Ainin, gleichfalls eine politisch-religiöse Rolle.
Zu Anfang des Sept. 1907 befand sich also Marokko in einem Zustande der größten Verwirrung; Frankreich kann eigentlich machen was es will, da einer der Hauptbe- teiligten an der Konferenz von Algeciras, nämlich Sultan Abdul Afis, den Thron verloren hat, wenigstens nach Mulei Hafids Meinung.
Es mag nur noch hervorgehoben werden, daß die Sultane von Marokko sowohl in der Neuzeit wie auch in den früheren Zeiten eigentlich niemals das ausgedehnte Reich vollständig beherrscht haben, daß sie wohl vielfach als religiöses Oberhaupt, welches unabhängig von dem türkischen Sultan und Kalifen ist, anerkannt wurden, aber ihr politischer Einfluß war eigentlich stets ein beschränkter. Das drückt sich schon aus in der Teilung des Landes in „Gebiete der Unabhängigkeit" (bvlaä^s 8ibu) und in „Regierungsland" (bsluck sl muellrsn); zu letzterem gehört der größte Teil des Atlas-Vorlandes, aber auch mit Einschränkungen, denn keilförmig schiebt sich das unabhängige Gebiet der Zeinmur- und Zaianstämme ein, deren Landschaften der Sultan bei seinen Reisen von einer Hauptstadt in die andere
(von Fes nach Marrakefch oder umgekehrt) vermeidet und einen großen Bogen über die Küstenstadt Rabat zurücklegeu muß. Auch die von Berbern bewohnten Gebirgslandschaften im Norden und Süden sind fast ganz unabhängig, und die Landschaften im Süden des Atlasgebirges, Wad Sus, Wad Draa, Wad Nun, Stdi Heschaw usw., sowie die Oasen standen immer nur in einem sehr lockeren Verhältnis zu den Sultanen, die im besten Falle als geistliches Oberhaupt anerkannt wurden. _
Die gepfändete Reithose. Eine ergötzliche Szene spielte sich am vorletzten Strausberger Renntage ad. Das erste Rennen war beendet, die Jockeis zurückgezogen und im Ankleideraum mit dem Pertauschen des bunten Dreß in den Straßenanzug beschäftigt. Plötzlich ertönten laute Rufe Man eilt hin rnd findet einen bekannten Retter in tödlicher Verlegenheit und zähneklappernd vor Kälte ohne seine Unaussprechlichen" herumlaufen. Diese hatte nämlich ein bekannter Trainer und Jockei zum Ausgleich für ein kleines Darlehen mit Arrest belegt. Er hatte die Hose in einen Schrank geschloffen und sich auf den Sattelplatz begeben. Guter Rat war teuer. Der Trainer blieb zunächst verschwenden, erst nach vieler Mühe entdeckte mau ihn auf dem Platze. Aber sein Standpunkt war unerschütterlich — ohne Geld keine Hose. Es bedurfte erst, so schreibt der Börsen-Courier, des Einschreitens einiger Vorstandsmitglieder, um den Reiter wieder in den Besitz seines notwendigsten Kleidungsstückes zu bringen.