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Erscheint täglich mit ««Snahme der Tonn» und Festtage.
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Auflage 260«.
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Magokd, Montag den 25. Movemöer
1d07
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle.
Kurs für Gipser.
Wir beabsichtigen, in diesem Winter in der Zeit vom 9.-14. Dezember in Stuttgart einen Kurs zur Unterweisung von Gipsern über MateriaRen (insbesondere auch über neuere: Terranova, Geflechte, Gewebe, Matten usw.), Decken- und Gestmsbildungen, Rabitz- und Monierkonstruktionen, farbige Behandlung des Putzes und dekorative Putzarten, sowie über Preisberechnung zu veranstalten. Die Oberleitung ist der Beratungsstelle für das Baugewerbe übertragen.
Zu dem Kurs werden im Lande ansässige selbständige Handwerker und ältere Gesellen, in erster Linie solche, die sich selbständig zu machen im Begriffe find, zugelassen. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben.
Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs sind durch Bermittlung der Gemeindebehörde des Wohnorts oder des Vorstandes einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis spätestens 30. November an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel einzureichen. Aus den Anmeldungen sollen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten.
Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, bei der Vorlage der Anmeldungen sich darüber zu äußern, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage sind, mit Erfolg an dem Kurs sich zu beteiligen und ob ihre Zulassung zu dem Kurs befürwortet werden kann.
Stuttgart, den 13. November 1907.
Mosthaf.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkereilehrknrfes in Gerabronn.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn ein (»tägiger Fortbildungskurs für Molker abgehalten werden.
Die Teilnehmer an diesem Kurse sind verpflichtet, im gesamten praktischen Betrieb nach Anleitung des Kursleiters mitzuarbeiten: sie erhalten Gelegenheit, sich mit dem Ansäuern des Rahmes, der Butterbereitung, der Mllchprüfung und der Betriebskontrolle gründlich bekanntzumachen, außerdem erhalten sie einen entsprechenden theoretischen Unterricht, der sich auf die Milchgewinnung und -behandlung, die Bezahlung der Milch nach Fett, die Behandlung des Rahmes, das Buttern, die Beurteilung der Butter nach Güte, sowie auf den Verkauf derselben erstreckt.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen haben die Teilnehmer für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Gerabronn selbst zu sorgen.
Bedingungen der Zulassung sind: der Nachweis einer mindestens 2jährigen Beschäftigung in einer Molkerei, Besitz der für das Verständnis hes Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 16. Dezember 1907 festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs
nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelafsen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Laufe der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen Kurse einzureihen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind unter Vorlage des Nachweises der praktischen Tätigkeit, Angabe des Alters und mit einem schultheißenamtlichen Zeugnis über die Erfüllung der obengenannten weiteren Bedingungen versehen spätestens bis zum 6. Dezember 1907 an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden.
Stuttgart, den 18. November 1907.
v. Ow.
Parlamentarische Nachrichten.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 23. Nov.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung und macht, nachdem das Verzeichnis der eingegangenen Vorlagen verlesen ist, die Mitteilung, daß er im Namen des Reichstags an der Bahre des dahingeschiedenen Großherzogs von Baden einen Kranz niedergelegt habe, woraus ihn der regierende Großherzog beauftragt habe, dem Reichstag seinen herzlichsten Dank auszusprechen. — Zu Ehren der verstorbenen Abgeordneten Nießler und Dasbach erhebt sich das Haus von den Sitzen. Der Präsident teilt weiter mit, daß er zu der Geburt eines Sohnes des Kronprinzen dem Kaiser und dem Kronprinzen die Glückwünsche des Reichstags ausgesprochen habe und ihm von diesen herzlicher Dank übermittelt worden sei. — Ihre Mandate habm niedergelegt die Abgeordneten Burlage (Ztr.) und Mieszkowski (Pole). Neugewählt wurden die Abgeordneten Niederlöhner und Graf Galen.
Das Haus tritt in die Tagesordnung ein, die nur aus Berichten der Petitionskommisfion besteht. Zunächst gelangt die Petition betr. die soziale Reform im Handelsgewerbe zur Besprechung. Die Kommission beantragt Ueber- weifung zur Berücksichtigung. Molkenbuhr (Soz.) spricht für den Kommisfionsantrag und polemisiert gegen den deutsch- natsoualen Handlungsgehilfenverband. Schack (wirtsch. Vgg.) erklärt die Angriffe des Vorredners gegen diesen Verband für ungerecht. Der Verband wolle mit der Sozialdemokratie nichts zu tun haben. Der Redner legt dann die Einzelheiten der Petition dar, die insbesondere die baldige Schaffung einer ausreichenden Penstons- und Hinter- bliebenenverstcherung für die Privatangestellten und den Ausbau des Unfall- und Krankenverstcherungsgesetzes verlangt. Nach einer Entgegnung Molkenbuhrs wird dem Kommissionsantrag einstimmig entsprochen.
Eine Petition betr. Einführung obligatorischer Arbeits- Ausschüsse wird debattelos der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Verschiedene Handlungsgehtlfen-Verbände erbitten Anstellung von Handels-Inspektoren. — Demgegenüber
gipfelt eine Anzahl Petitionen vom Verein selbständiger
Kaufleute (darunter auch die Zentral-Vereiniguug preußischer Vereine für Handel und Gewerbe) in dem Wunsch, dem Verlangen nach Handels-Inspektoren nicht stattzugebeu. — Die Kommission beantragt über letztere Eingabe zur Tagesordnung überzugehen, dagegen die Petition der Handlungsgehilfen der Regierung zur Berücksichtigung zu uber
weisen. . ^
Hoch (Soz.) empfiehlt den Beschluß der Kommisfion, wiederum unter kritischen Bemerkungen gegen den deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband. Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Eine Petition des allgemeinen Handwerker-Vereins tu Dresden verwahrt sich gegen weitere Neubelastung der Arbeitgeber durch Arbeiter-Witwen- und Waisen- sowie namentlich durch ArbeitSlosen-Versicheruug. — Entsprechend dem Antrag der Kommission wird die Petition dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme überwiesen, nachdem
Giesberts (Ztr.) ausgeführt hatte, gegen Ueberweis- ung bloß zur Kenntnisnahme wolle er nichts sagen, aber gerade angesichts derjenigen wirtschaftlichen Lage möge die Regierung wohl erwägen, welche Maßnahmen etwa gegen die zunehmende Arbeitslosigkeit zu treffen sei.
Eine Petition des Niederschlesischen Knappschafts-Vereins um Aenderung des Jnvaliden-Verstcheruugsgesetzes. Gewährung der Rente schon bei Einbuße der Erwerbsunfähigkeit um 50 Prozent soll dem Kommissions-Beschluß zufolge dem Reichskanzler nur als Material überwiesen werden.
Sachse (Soz.) beantragt Ueberweisung zur Berücksichtigung. .
Behrens (w. Vg.) stimmt diesem Anträge zu.
Erzberger (Z.) bittet, diesen wie aus der Pistole geschossenen Antrag abzulehnen. Die Küsten stkttMmgenblick- lich gar nicht zu übersehen.
für durchaus berechtigt.
Giesberts (Z.) kann dem Anträge SsMe nicht zustimmen, aus Besorgnis, es werde dadurch dem Gedanken Schwierigkeiten bereitet werden, die Mängel der Invalidenversicherung zu beseitigen durch Einführung der Berufs- Invalidität.
Der Antrag Sachse wird gegen Sozialdemokraten' Demokraten, Freisinnige und wirtschaftliche Vereinigung abgelehnt und der Kommissions-Antrag angenommen.
Eine Petition betr. Aufhebung der Gesinde-Ordnung und Gewährung des Koalitionsrechtes an die ländlichen Arbeiter beantragt die Kommisfion dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen.
von Dirkseu (Rp.) beantragt Absetzung des Gegenstandes, da ja demnächst über das Reichs-Vereins- und Versammlungsrecht zu beraten sein werde.
Äresjski (Pole) und Noske (Soz.) widersprechen der Absetzung des Gegenstandes. — Gegen Freisinn und Sozialdemokraten wird der Gegenstand abgesetzt.
Eine Petition des Bundes deutscher Barbier- und Friseur-Innungen strebt eine Aenderung deS § 100
Geschichte von Marokko.
(Schluß.)
Im Jahre 1902 trat eine Art marokkanischer „Mahdi auf, Omar Serhuni, besser bekannt unter dem Namen L Amara, ein arabisierter Berber, der das Land von di Fremden befreien wollte und des Sultans Bruder Muhl med zum Herrscher ausrief. Als aber sein Anhang grc genug war, zog er es vor, sich selbst zum Sultan zu pr» klamteren. Trotzdem er wiederholt von des Sultans Trui Pen geschlagen, und aus der von ihm eroberten Stadt Tes vertrieben worden war, gelang es ihm doch, sich im Nor! osten des Landes als Gegensultan und Vertreter einer natii nal-reltgiösen Bewegung zu behaupten.
Sultan Abdul Asis ließ sich schließlich doch bewege, die englischen Md französischen Abenteurer und Schmarotz« zu entlasten, um dem Volk einige Konzessionen zu mache, - Geldklemme ein Ende zu machen, wurde bl
französischen und englischen und spanischen Geschäftsleute eine Anleihe von 22'/» Mill. Franks gegen Berpfändun der Zolle gemacht, aber diese Summe reichte nicht; di Sultan schickte den Militärinstruktor McLean, einen Schotte, der schon lange in marokkanischen Diensten stand, na Frankreich und England, um noch 25—50 Mill. herbeiz, schaffen, aber ohne Erfolg.
Im Jahre 1903 traten wieder Verwickelungen m Frankreich ein, die zu einer Beschießung der Oase Figi
führte; man war aber in Frankreich noch vorsichtig genug Md begnügte sich vorläufig mit dieser Genugtuung.
Während im März 1904 in der Nähe von Fes der Korrespondent der „Köln. Ztg.", Dr. Genthe, ermordet worden war, ohne daß Deutschland eine größere Aktion gegen Marokko einleitete, inszenierten die Vereinigten Staaten von Nordamerika sofort eine große Flottendemonstration vor Tanger, als im Mat 1904 der amerikanische Staatsangehörige griechischer Abstammung Perdicaris samt seinem Adoptivsohn von dem Räuberhäuptltng Ratsuli entführt wurde; derselbe hatte schon vorher 1903 den Times-Kor- respondenten Harris einige Wochen gefangen gehalten.
Raisuli erhielt vom Sultan 70 000 Dollars Lösegeld und eine Reihe politischer Zugeständnisse, woraus die völlige Machtlosigkeit der Regierung des Sultans hervorgeht.
Am 8. April 1904 wurde ein französisch-englisches Abkommen betreffs Marokkos abgeschlossen, mit Umgehung aller Signaturmächte von 1880, wodurch sowohl Spanien wie auch Deutschland unangenehm berührt wurden; nur Rußland und Italien erkannten diesen Separatvertrag zwischen England und Frankreich an. Für letztere Macht war der Vertrag sehr günstig, wenn auch an eine Besetzung des Landes oder auch nur an ein Protektorat über dasselbe nicht gedacht worden war. Es sollte von französischer Seite eine allmähliche friedliche Infiltration vorgenommen werden, die doch wohl als Vorläufer einer späteren Okkupation von den Franzosen aufgefaßt wurde. Indes dauerten die Unruhen im Innern des Landes fort, der Sultan erwies sich als ohnmächtig, aber auch das erwähnte Separatüberein
kommen zwischen Frankreich und England war nicht darnach, um die Spannung zwischen den einzelnen europäischen Staaten, die Einfluß in Marokko zu haben glaubten, zu verringern. Insbesondere Deutschland bestand nachdrücklich auf den Zusammentritt einer neuen Konferenz, auf welcher alle auf Marokko bezüglichen Fragen endgültig gelöst werden sollten. Der Vorschlag fand im Anfang wenig Beifall, und erst nach langen diplomatischen Verhandlungen wurde endlich zugestimmt, eine solche internationale Marokkokonfe- reuz abzuhalten. Als Ort wurde die kleine spanische Stadt Algeciras an der Bucht gleichen Namens, in der Nähe von Gibraltar, gewählt und am 16. Januar 1906 wurde die Konferenz eröffnet; sie dauerte bis zum 7. April desselben Jahres. Es waren alle Mächte vertreten, die an der Madrider Konferenz teilgenommm hatten, ferner fast alle europäischen Staaten, außer den Balkauländeru und Norwegen, und dann auch die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Neben den Fragen der Finanzreform waren die Hauptpunkte des Programms: Organisation der Polizei außerhalb des Grenzgebietes auf dem Wege internationaler Vereinbarung. Reglement zur Ueberwachung und Verhinderung des Waffenschmuggels. In der Grenzregion bleibt die Anwendung dieses Reglements ausschließlich Frankreich und Marokko überlassen.
Die Verteilung der Polizei wurde dahin geregelt, daß Tetuan und Larache spanische Instruktoren der marokkanischen Polizei erhalten, Tanger und Casablanca spanische und französische Instruktoren, die übrigen Häfen (Rabat, Masagan, Saffi Md Mogador) nur französische. Als Zeit-