nur die Pläne zu dem Neubau entworfen. Die bauaus­führende Berliner Firma Krüger, Hellmuth-Lauermann, die ihr Bureau zur Bebauung des Areals der ehemaligen Legionskaserne in der Tübingerstraße 13 hat, hat ihrerseits die Bauausführung an einen Unterakkordanten, einen Ita­liener, übertragen. Die letzten Feststellungen sollen ergeben haben, daß unter anderem auch zu den Arbeiten ein minder­wertiger Mörtel verwendet wurde. Die Kommission zur Untersuchung des Unfalls, die aus Sachverständigen und aus Regierungsvertretern zusammengesetzt ist, war gestern und hmte auf der Unglücksstelle tätig. Morgen wird ihr Gutachten erwartet.

r. GSrtriuge», 17. Okt. Bei einer Treibjagd im hiesigen Gemeindewold wurde, wie bereits gemeldet, ein toter Mann gefunden, der vermutlich schon vor etwa 4 Wochen au einem Schlaganfall gestorben war. Aus den Papieren des Gefundenen, die er.im Stiefelrohr bei sich trug, geht hervor, daß er ein Schmied namens Wollmer aus Sachsen ist, der zugleich auch als Gärtner arbeitete.

r. Tübingen, 17. Okt. In vergangener Nacht hat sich der Untersuchungsgefangene Gipser Fischer von Neu- hengstett, der im Gefängnis - schon öfters alles demoliert und die Fesseln zerbrochen hat, selbst die Freiheit gegeben und ist entflohen. Gin Dienstmädchen der Nachbarschaft bemerkte das Bemühen des Gefangenen, eine Lücke am Gitter zu schaffen, aber der Gefangenenwärter maß der Sache keine Bedeutung bei. Nun hat er das Nachsehen.

Tübingen, 17. Okt. Schwurgericht. Tagesordnung für die Sitzungen des 4. Quartals. Montag 21. Oktbr., vorm. 9 Uhr: Anklagesache gegen die Bauersehesrau Rosine Katharine Junger in Remmingsheim, wegen Meineids. Dienstag 22. Ott., vorm. 9 Uhr: Anttagesache gegen den Holzhauer Adam Scitz in Aichelberg, wegen Totschlags. Mittwoch 23. Ott., vorm. 9 Uhr: Anttagesache gegen den Weingärtner Karl Kehrer in Tübingen, wegen Anstiftung zum Meineid. Donnerstag 24. Okt., vorm. 9 Uhr: An­klagesache gegen den Bäcker und Krämer Jakob Riehle in Jetteuburg, wegen betrügerischen Bankerotts, gegen dessen Ehefrau Karoline Riehle wegen Begünstigung, gegen den Gasarbeiter Andreas Riehle in StuttgartGaisburg und Metzger Friedrich Mozer in Kusterdingen, wegen Beihilfe sowie gegen Rosenwirt Friedrich Mozer daselbst wegen Be­günstigung. Nachtrag folgt.

r. Reutlingen, 17. Ott. Zu dem Selbstmord des jungen Wick, der sich in der Nacht vom Samstag auf Sonntag vom Schnellzug überfahren ließ, erfährt man, daß der elfjährige Knabe zu diesem Schritte infolge von Zer­würfnissen mit seinen Eltern gekommen sein soll. Er habe sich vor ungefähr 10 Tagen schon in auffallender Weise von zu Hause entfernt.

r. Feuerbach, 17. Oktober. Man spricht in unserer Industriestadt von einem schönen Vorhaben. In den Jahren 1810 bis 1820 ist Ludwig Uhland von Stuttgart aus über 80 Mal im Pfarrhaus zu Feuerbach eingekehrt, wo sein Onkel Magister Joh. Georg Schmid Pfarrer war. Gewöhnlich weilte er Sonntags in Feuerbach, wo auch mehrere seiner Gedichte entstanden find. Es sollte deshalb Feuerbach und vorab sein Pfarrhaus ein sichtbares Zeichen des Andenkens an Uhland erhalten.

r. Urach, 17. Ott. In Würtingen hiesigen Oberamts brachte der Bauer Brändle seine Hand in die Dreschmaschine, so daß die Hand gequetscht und zerrissen wurde. Seine sofortige Ueberführung in die Klinik nach Tübingen ist notwendig geworden.

r. Aus Oberschwabe«, 13. Okt. Von den vor 50 Jahren aus dem König!. Schullehrerseminar Gmünd ent­lassenen und in den württ. Schuldienst eingetretenen kath. Lehrern befinden sich um noch zehn am Leben. Einer ist noch aktiv im badischm Schuldienst, die andern leben mit wenigen Ausnahmen im Penfionsstande. Die greisen Ju- bilare feierten ihr goldenes Dienstjubiläum in Verbindung mit den in der letzten Woche im Kloster Reute OA. Wald­see durch einen Franziskanerpater (einem ehemaligen Lehrer in Westfalen) aus Garheim bei Sigmaringen abgehaltenen

aufzugreifen und gegen obige Summe in dem benanntm Hotel an mich abzulieseru.

Moses Löwenthal, Wollhändler und betrüber Neveau.

Größe

Stärke

Nase

Augen

Mund

Haar

Religion

Sprache

klein.

sehr stark, dick und schnupft, grau und wohlwollend, gewöhnlich, aber ausdrucksvoll, unnatürlich, eigentlich eine fuchsige Per­rücke, die nicht mit Eiweiß, sondern mit eine« schwarzen Bande unter dem Kinne befestigt wird, mosaisch.

ein sehr richtiges Hochdeutsch, ohne jede jüdische Beimischung.

Nun tun Sie mir den Gefallen und machen Sie sich eine Einbildung von meinem Aerger. Läßt mir dieser Judenbengel unter die verlaufenen Hunde in die Vosfische Zeitung setzen! So lange hatte ich mir nur vor der ge­heimen Polizei wegen der ßackerwentschen Judenschaft in Acht zu nehmen, nun konnte mich jeder der 5 Taler ver­dienen wollte, arretieren und abliefern. Ich sehe mich um in dem Lokahle und sehe dort verschiedene Gesichter die im­stande waren, ihren eigenen Vater und Mutter an Moses Löwenthalen abzuliefern. Ich male mir dies vor Augen und der Augstschwitz bricht mir aus. nicht for den dummer- hasten Judenjungen, ne, for den Skandal, der auf mein

Lehrer-Exzerzitien. Au letztere« selbst beteiligten sich 52 Lehrer aus Württemberg, Hohenzollern und Bayern.

Laugeuargeu, 16. Ott. Die erst vor einigen Jahren neuerbaute Parkettfabrik am Bahnhof ist gestern nachmittag vermutlich infolge Selbstentzündung in einem Trockenraum zur Hälfte niedergebrannt. Nur dem energischen Eingreifen der Feuerwehr ist es zu verdanken, daß bei dem herrschenden, starken Winde nicht das ganze Anwesen in Asche gelegt worden ist. Der Brandschaden ist übrigens immerhin sehr bedeutend.

r. WeikersheimO.A. Mergentheim, 17. Okt. Gestern abend ereignete sich auf dem hiesigen Bahnhof beim Rangieren ein Unglücksfall. Ein mit Hämmeln beladener Viehwagen entgleiste, fiel um und sperrte die Hanptgleise. Die Türeu des verunglückten Wagens konnten zzwar sofort geöffnet werden, trotzdem mußte eine größere Anzahl der Tiere not­geschlachtet werden. Die Nachtzüge hatten meist große Verspätung. Bei Tagesanbruch war die Strecke wieder fahrbar.

r. Barteustei« OA. Gerabronn. 17. Ott. Gestern früh 8 Uhr traf der König von Sachsen auf dem Bahn­hof Niederstetten ein. In Begleitung des Königs befanden sichrer Hausminister und ein Adjutant. Zum Empfang hatte sich Fürst Johannes zu Hohenlohe-Bartenstein-Jagst- berg eingefunden. Die Herrschaften begaben sich sofort in Hofequipagen nach Bartenstein, von wo der König wieder um 5 Uhr abreiste.

Gertchttsaal.

Tübiugeu, 15. Ott. Strafkammer. Der wegen Jagdvergehens vorbestrafte verheiratete Schreinergeselle Johannes Kirchherr in Stammheim wurde wiederum wegen eines solchen Vergehens und wegen Widerstands gegen einen Forstbeamten zu 9 Monaten verurteilt. Sein Gewehr wurde konfisziert. Am zweiten Sonntag im September zog der Angeklagte in aller Frühe zur Jagd aus. Forst­wart Katzmaier erwischte den Angeklagten, wie dieser gerade mit schußbereitem Gewehr pirschte. Er rief ihn an:,, Halt, das Gewehr weg." Dieser Aufforderung kam der Ange­klagte nicht nach, er brachte vielmehr sein Gewehr in An­schlag und legte auf den Forstwart an. Dieser kam ihm aber zuvor und gab einen Schuß gegen ihn ab, ohne zu treffen. Der Wilderer ergriff hierauf die Flucht verfolgt von dem Forstwächter, der ihn aber nicht mehr einzuholen vermochte. Kirchherr leugnete.

r. Stuttgart, 16. Okt. Unter Ausschluß der Oeffent- lichkeit wird heute und morgen gegen die 28 Jahre alte Emilie Hutt von Untertürkheim wegen Verbrechens gegen das keimende Leben verhandelt. Es ist dies der zehnte Fall in der Angelegenheit des Wundarztes Pfizenmaier. In Verbindung mit diesem Fall wird ferner verhandelt: erstens gegen den 37 Jahre alten Pferdeknecht August Sperling von LÄter, zweitens, dessen Ehefrau Josefine Sperling, drittens die 19 Jahre alte Kellnerin Betty Mayer von Höchstädt und viertens den 49 Jahre alten Kommissionär Hermann Wulfes von hier wegen versuchter und vollendeter Erpressung, Kuppelei und Urkundenfälschungen.

Stuttgart, 16. Oktober. Ein Unschuldiger, der in­zwischen längst verstorben ist, wurde vor einigen Tagen vom Stuttgarter Oberlandesgericht freigesprochen. Im Jahre 1895 wurde vom Schwurgericht in Ulm der Bäcker- gehilfe Faul aus Tuttlingen aus Anlaß eines in Kirch- heim u. Teck vorgekommenen Brandfalles trotz der eifrigen Beteuerung seiner Unschuld wegen Brandstiftung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Verurteilte' erkrankte im Gefängnis schwer und wurde deswegen nach einem Jahr begnadigt, starb aber wenige Wochen nach seiner Entlastung. Im Januar d. I. schrieb nun ein protestan­tischer Geistlicher in Aschaffenburg an den evangelischen Stadtpfarrer in Kirchheim, ein erkranktes Gemeindemitglied das seinen Namen zu verheimlichen wünsche, habe, um sein Gewissen zu erleichtern, ihm, dem Geistlichen, witgeteilt, Faul sei unschuldig verurteilt worden; der wahre Täter leide schon länger an Gewiffensqualen, habe aber noch nicht den Mut gefunden, öffentlich die Tat einzuge-

Renonomeh fallen mußte. Ich will mir diesen Schwitz ab­trocknen, lange in die Tasche und suche nach dem Schnupp- tuch. Ja, prost Mahlzeit! Hätte ich auch einen? Ich hätte keinen; und ich hätte doch heute morgen einen gehabt; als die lateinischen Oekonomiker abreisten, hätte ich ihnen mit meinem rot und gelbseidenen Schnupptuch noch freund­schaftlich nachgeweht. Kein Mensch war mir sörredefsen zu nahe gekommen ja doch! der etngeborner Berliner, der mich bei Blücherten abgekloppt hatte; aber wie wäre das möglich? Der Mann wäre ein gebildeter Mensch und denn in Gegenwart von den ollen Blüchert! Aber der Schnupptuch blieb weg.

(Fortsetzung folgt.)

Etwas vom Grützen.

k. Wie schon vor einigen Jahrzehnten, so tritt auch jetzt wieder die Frage in die ErscheinungWie soll ich grüßen?" In einer norddeutschen Stadt wurde ein Verein gegründet, der das Hutabnehmen beim Grüßen aus bygie- nischen Gründen abschaffen und dafür das militärische Salu­tieren cinführen will. Die Herren Mitglieder^ begründen ihr Vorgehen damit, daß das Hutabziehen leicht Schnupfen und Erkältungen verursache. Wir wissen nicht, ob diese Emp­findlichen dünnes Haupthaar oder Kahlköpfe haben, aber ihr Beginnen ist wenigstens gegenüber Damen nicht gerade ritterlich. Das Ziehen deS Hutes vor der Dame ist in Europa überall nachweisbar und üblich. Dagegen findet man in Italien (und Frankreich?) nicht» Unschickliches darin

stehen. Daraufhin beantragten die Angehörigen des Ver' storbenen, dessen 76jährige Mutter noch in Tuttlingen lebt durch die Rechtsanwälte Haußmann und Heusel die WtederaufnahmedeS Verfahrens. Als die Strafkammer Ulm die Wiederaufnahme ablehnte, erhoben die genannten Anwälte Beschwerde beim Oberlandesgericht, das den Beschluß der Ulmer Strafkammer aufhob und auf Grund einer von ihm angeordneten Zeugenvernehmung aus Frei­sprechung des Verstorbenen erkannte. Der Beschluß des Oberlandesgerichts spricht auf Grund sorgfältiger Nach­prüfung aus, daß das Urteil des Ulmer Schwurgerichts nicht aufrecht erhalten werden könne und schon auf Grund der früheren Beweismittel anfechtbar gewesen sei. Ein Verdacht gegen den Verurteilten liege nicht mehr vor. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt und außerdem ausgesprochen, daß die Staatskaffe zur Entschädigung derjenigen Personen verpflichtet ist, denen gegenüber der Verstorbene unterhaltungspflichtig gewesen ist.

Ei» junger Württemberger, Georg Bäumler, der beim Jnf.-Regt. No. 84 dient, wurde wegen eines in der Trunkenheit begangenen Verstoßes gegen die Disziplin vom Kriegsgericht der 18. Division zu der hohen Strafe von fünf Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Bäumler hatte, wie seine mecklenburgischen Kameraden im Biwack demsteifen Grog" etwas stark zu- gesprochen; während daS starke Getränk diesen, die daran gewöhnt sind, nichts schadete, war es dem Württemberger in den Kops gestiegen und er verübte in seiner Trunkenheit Allerlei und ließ sich Hinreißen, Schimpfworte und Drohungen gegen einen Unteroffizier auSzustoßen.

Leutkirch, 15. Okt. Vor dem Schöffengericht kam die Beleidigungsklage des Reichstagsabgeordneten M. Erz­berger gegen Lehrer Wörrle hier zur Verhandlung. Ter letztere hatte vor einiger Zeit die Behauptung aufgestellt, Erzberger habe sich vor 10 Jahren folgendermaßen ihm gegenüber geäußert:In schulpolitischen Fragen stehe er (Erzberger) ganz auf dem Standpunkt der Sozialdemokratie. Erzberger hatte damals gegen Wörrle wegen Beleidigung geklagt, das Amtsgericht Leutkirch hatte aber die Eröffnung des Hauptverfahrens abgewiesen. Erzbergers Berufung hiergegen hatte aber Erfolg und das Leutkircher Schöffen­gericht verurteilte Lehrer Wörrle zu einer Strafe von 3 ^ und zur Tragung der Kosten. Außerdem soll das Urteil im Beobachter publiziert werden. Von der von Wörrle gegen Erzberger erhobenen Widerklage wurde der Letztere freigesprochen. Das Deutsche Volksblatt bezeichnet diese Widerklage gegen Erzberger, da der Reichstag nur vertagt ist, als eine Verfassungsverletzung; da der Reichstag nur vertagt ist, sei Erzberger immun gewesen. Erzberger hat gegen das schöffengerichtliche Urteil Berufung eingelegt.

Deutsches Reich.

Berlin, 17 Okt. Wegen Beleidigung -es Reichs­kanzlers Fürsten v. Bülow ist Herrn Brandt die An­klage jetzt zugegangen. Die Anklage stützt sich bekanntlich auf den Vorwurf der Homosexualität des Fürsten v. Bülow, der den Strafantrag gestellt, und des Geheimen Rats Scheefer. Da der Vorwurf der Homosexualität als ehren­kränkend angesehen wird, ist die Anklage auf Grund des Z 186 des Str.-G.-B. erhoben worden. Brandt mußte, so wird gefolgert, wissen, daß dieser Vorwurf die Betätigung solcher Neigungen den normalen Empfindungen der mensch­lichen Natur zuwider ist, den allgemein sittlichen Anschau­ungen widerspricht und geeignet ist, die Beleidigten in der Achtung der Mitwelt herabzusetzen. (Mpst.)

Singen, 16. Ott. Bei Jrnmendingen versinkt, wie bekannt, periodisch ein Teil des Don au Wassers und fließt nachgewiesenermaßen trotz der trennenden Gebirgs- wafferschetde unterirdisch in die Aach, also mittelbar in den Rhein. Wie dieSingener Nachrichten" melden, sollen zur Ermittlung des großen unterirdischen Sees, den man an der Stelle vermutet, nächstens Bohrungen vorgenommen werden. Der Kommission gehören unter anderem Geh. Rat Bittmann Karlsruhe und Prof. Endriß-Stuttgart an.

im Restaurant oder Cafs in Gesellschaft von Damen die Kopfbedeckung aufzubehalten. Doch will uns Deutschen so etwas nicht gefallen. Angenehm berührt find wir aber, wenn unser respektvoller. Gruß durch Hutabziehen nament- lich bei 15° Kälte mit einem Neigen des Kopfes und mit einem freundlichen Lächeln beantwortet wird, das uns zu erwärmen geeignet ist. Wie aber, wenn wir weder ein Neigen des Köpfchens, noch ein holdseliges Lächeln als Dank oder Gegengruß erhalten, sondern ein kaum bemerkbares Reagieren? Da find wir wohl verstimmt und denken gar mit Bedauern an die rasch verbrauchte Krempe des mehr oder weniger teuren Huts!! Es ist an sich schon eine un­verhältnismäßig größere Leistung den Hut zu ziehen als nur den Kopf zu neigen, es 'st etwas daran mit dem Schnupfcnholen und dem verbrauchten Hutrand aber was will das alles heißen gegenüber dem leisen Reiz des freundlichen Grüßen», des wortlosen Begrüßens!

Ganz was anderes aber ist das Grüßen der Männer untereinander. Da wäre es wahrlich eine Wohltat für manche», besonders den Beamten, wenn er nicht tagtäglich bei jedem Gang durch die Straßen, namentlich in kleiner Stadt immer und immer danken bezw. grüßen uiüßte durch Hutabziehen. Das Salutieren oder Aufstechen könnte da große Erleichterung schaffen; um allen Rücksichten Rech­nung zu tragen, könnte man gewisse Respektstufen einführeu je nach dem gegenseitigen Verhältnis zwischen Grüßendem und Gegrüßtem.

Es wäre einen Versuch wert!