Privatbeamten. Dieselbe Welle, welche die industrielle Ent­wickelung in Deutschland so Hoch trieb, hat auch ihn empor­gebracht. Heute gehören mehrere Millionen Familien ihm zu. Und als man ihn nach dm Berechtigungen seiner For- oerungen fragte, da wies er nach, daß die sozialen Ver­hältnisse für ihn ebmso liegen, wie seinerzeit für die Arbeiter, als die soziale Gesetzgebung begann. Die Arbeit ist für ihn nicht mehr ein Aufsteigen zur Selbständigkeit, fie ist eine Lebensaufgabe geworden. Für diese verlorene Selb­ständigkeit müssen wir ihm ein Correlat gebm, denn wenn wir seine Forderungen prüfen und die sozialm Verhältnisse beachten, so müssen wir erklären, daß seine Forderungen berechtigt find (lebhafter Beifall). Wir müssen uns nun die Frage vorlegen, ob diese Fortsetzung der sozialen Gesetz­gebung zu empfehlen ist? Wir treiben keine Klasfenpolitik. Wir müssen uns die Frage vorlegen, ob diejenigen Schichten, welche wir zur Beitragsleistung zu Gunsten der Privatbe­amten heranziehen, ob Handel und Industrie das gleiche Interesse an der Sicherung der Stellung der Beamten haben, wie die Privatbeamten selbst?

Diese Frage wüsten wir bejahen (Beifall). Die Ent­wickelung unseres deutschen Vaterlandes beruht auf der Tüchtigkeit und Intelligenz der Kaufleute und industriellen Beamten (Beifall). Diesen weiten Kreisen die Berufsfreu­digkeit zu erhalten durch eine Sicherstellung im Alter, ist gewiß auch ein Lebensinteresse der kaufmännischen und in­dustriellen Klaffe. Die Zustimmung vieler Handelskammern und vieler Industriellen beweisen, daß man in diesen Kreisen solchen Ansichten sich vollkommen anschließt, daß man davon erhofft, daß auch die Zusammensetzung des Kaufmannsstandes Vorteile daraus ziehen wird. Und ebenso wie bei der Ar­beiterversicherung das Staatsintereffe maßgebend sein sollte, io gilt das auch von dieser Frage. Der Redner geht dann auf die Entstehung der Bewegung für die Penfions- verfichcrung der Privatbeamten ein bis zu dem Zeitpunkte, w i die Denkschrift der Regierung zu dieser aktuellen Frage erschien. Er wandte sich dabei zunächst dagegen, daß man dieser Denkschrift zum Vorwurf gemacht habe, sie sei zu kalt und nüchtern. Das sei aber von einer Denkschrift wohl nicht anders zu erwarten. Wohl aber sei es bedauerlich, daß die Denkschrift sich darauf beschränkt habe, lediglich auszurechnen, wie hoch die Beiträge sein müßten bei einer Gleichstellung der Penfiousbedingungen mit denen der Staats­beamten. Es sei bedauerlich, daß nicht Versuche gemacht wurden, einen Weg zu finden, um bei geringeren Beitrags­leistungen etwas Annehmbares zu erzielen. Wenn die Denkschrift beim Durchschnittsgehalt des Privatbeamten, und nur ein solches könne in Betracht kommen, 15°/° Beitrag erbeben wolle, so sei das zu hoch. Der Redner geht dann auf die einzelnen verstcherungstechnischen Fragen ein und führt des Näheren aus, wie die Höhe der Penfionsver- stcherungsbeiträge geregelt werden könne, und daß dabei die Zahl der Verheirateten und auch die Berufsstellungen Be­rücksichtigung finden müssen. Man dürfe wohl annehmen, daß auf eine durchschnittliche Beitragsleistung von etwa 12°/, und etwas höher aufgebaut werden könne. Der Hauptteil der Privatbeamten hat aus der Denkschrift die Lehre ge­zogen, daß der Regierung die Forderungen der Privatbe- auuen zu hoch find und daß fie verringert werden müßten. Auch bei einem lOprozentigrn Beitrage könne schon viel er­reicht werden. Es würden zu erstreben sein zwei Drittel des Gehaltes als Höchstverficherungssatz, eine Altergrenze von 65 Jahren und eine Witwenrente von 45'/° der Invalidenrente. Ob diese Forderungen sich durchführen lassen, Müsse erst stati­stisch nachgeprüft werden; es seien vielerlei Wünsche laut gewordm, »ach allen Richtungen hin. Eine einheitliche Zu­sammenfassung sei aber im wesentlichen erreicht worden.

Eine wichtige Frage ist nun die, welche Form dieses Gesetz über die Penfionsverstcherung der Privatbeamten an- nebmen soll. Es fragt sich, ob eine Soudereinrichtung ge­schaffen werden soll, oder ob es genügt, einen Ausbau des Jnvalidengesetzes vorzuuehmcn. Der Redner geht auf die verschiedenen Gründe ein, die für die eine oder andere dieser Möglichkeiten sprechen. Nach einer Statistik aus letzter Zeit haben sich 500000 Privatbeamte für eine be­sondere Klasteneinrichtung ausgesprochen, während 200000 Privaibeamte für einen Ausbau des Jnvalidengesetzes ein­getreten find. Für den Ausbau des Jnvalidengesetzes sprechen verschiedene Gründe. Zunächst ist der Umstand maßgebend, daß eine Reihe von Privatangestellten, z. B. die Werkmeister nicht dauernd zu einer Kaste gehören, son­dern daß fie abwechselnd dem Jnvalidengesetz und einer Sonderkaffe unterstehen. Ferner unterstehen schon heute 65'/, von Privatbeamten dem Jnvalidengesetz. Die Reichs­regierung hält diese beiden Fragen jedoch sür kein unüber­windbares Hindernis. Schon Graf Posadowsky hat auf diese beiden Wege hingewiesen, und es wird nicht allzu schwer sein, den einen oder den anderen zu gehen. Ein großer Teil der Privatbeamten hat sich aber für die Schaffung einer Sonderkaste ausgesprochen. Die Gründe, die von den Verfechtern des Ausbaues des Jnvalidengesetzes vorgebracht werden, find nicht ausreichend. Bei diesem Ausbau würde nur für die erwerbsunfähigen Witwen eine Fürsorge geschaffen werden. Die Verwaltungskosten bei diesem Ausbau des Jnvalidengesetzes würden nicht billig sein. Schließlich würde auch die Schaffung einer Sonderkaffe den sozialen Gegensatz nicht verschärfen. Für die höheren Klaffen würden höhere Beiträge gefordert werden müssen. Der Redner ist also der Anficht, daß mehr Gründe für die Schaffung einer Sonderkaste sprechen als für den Ausbau des Jnvalidengesetzes. Nur durch die Schaffung einer Sonderkaffe lasse sich eine ausreichende Witwen- und Waisenversorgung praktisch durchführen, da bereits Graf Posadowsky im Reichstage erklärt habe, daß für da? Jnvalidengesetz nur die Erwerbsunfähigen in Frage

kommen. Eine Herabsetzung der Altersgrenze im Jnvaliden­gesetz sei sehr fraglich, da es sehr zweifelhaft sei, ob die Reichsregierung auf die Anträge der Reichstagsparteien, die eine Herabsetzung der Altersgrenze für die Arbeiter fordern, eingehen werde. Die nationalliberale Partei wird gut tun, von einer bestimmten Stellungnahme zum Ausbau oder zur Neugründung Abstand zu nehmen und den end­gültigen Entschluß der Privatbeamten abzuwarten. Möge es diesen gelingen, die jetzt noch abseits stehende Minderheit, zu einem einheitlichen Vorgehen zu veranlassen.

Denn dadurch wird die Stoßkraft der Privatbeamten- bewegung erheblich verstärkt. (Beifall). Der Redner schildert dann weiter die Stellungnahme der einzelnen Gruppen der Privarbcamteu zur Verstcherungsfrage und wies daraus hin, daß man bei der Lösung dieser großen Frage auch nur nach großen Gesichtspunkten handeln dürfe, und daß man alle Kleinlichkeiten beiseite schieben müsse. Wohl sei das Leben nüchterner geworden, seit der Zeit der großen Gründung des Reiches, als die Lösung großer Fragen noch lebhaftes Interesse beim Volke fand, aber die Bestrebungen der jetzigen Zeit müßten auch wieder von einem Sonnenstrahl des Idea­lismus beleuchtet werden. Es handelt sich um die Wohlfahrt von Hunderttausenden von fleißigen Staatsbürgern. Die nationalliberale Partei hat es seit ihrer Gründung für ihre höchste Pflicht angesehen, in jeder Beziehung für die Wohl­fahrt des Staates zu sorgen. Sie wird auch in dieser Frage ihre Pflicht tun und diese große vaterländische Auf­gabe zu lösen suchen. (Lebh. Beifall.)

(Schluß folgt.)

WoMifche Meberficht.

Die i» der Balkarrfrage von Rußland und Oesterreich unternommenen Schritte bei den Regierungen in Athen, Belgrad und Sofia sollen, anders wie in Sofia, in Konstantinopel, großen Eindruck gemacht haben. Man verspricht sich von dem Vorgehen der Ententemächte eine günstige Wirkung für die Einstellung des Bandenwesens und für die Herstellung der Ruhe in Mazedonien. Vor­läufig ist hiervon freilich noch nichts zu merken. Nach Meldungen aus Saloniki ist in Osmanieh der Gehilfe des bulgarischen Bischofs ermordet worden. An der Leiche war ein Zettel befestigt, auf welchem die Worte standen, alle Feinde des mazedonischen Volks müßten das gleiche Schicksal erleiden. Bei Ekschusu tötete eine griechische Bande fünf Bulgaren.

Wie aus Gibraltar gemeldet wird, find dort zwei Vertreter Muley Hafids auf der Reise nach England eiugetroffen. Sie wollen König Eduard im Auftrag Muley Hafids einen Besuch abstatten. Muley Hafid selbst hat seinen Aufbruch nach Rabat noch verschoben, wie es bezeichnenderweise heißt, bis zum Erhalt der Steuern von den Dukala-Stämmen. Der Wachsen beriet in den letzten Tagen wieder über die von Raisuli gestellten Forderungen, der bedeutende Geldsummen, die Kaidschaft von Facht, Lieferung von Munition und Stellung unter britischen Schutz verlangt. Die englische Gesandtschaft drängt auf Annahme der Vorschläge Raisulis, weil der Wachsen den Kriegszug gegen Raisuli auf eigene Verant­wortung unternommen und durch das Scheitern desselben die erhöhten Forderungen Raisulis veranlaßt habe.

Ans seiner Reise durch Deutsch-Ostafrika ist Staatssekretär Dernburg am Donnerstag in Sadani und am Freitag in Dar-es-Salaam eingetroffen. Vom 9. bis 11. d. M. besichtigt er die Morogoro-Bahn, deren Gleise jetzt bis zur Endstation gelegt sind, sowie die benachbarten Gtimmerbrüchr. Alsdann tritt er die Heimreise an. Bei einem Empfang von Pflanzern in Usambara erklärte der Staatssekretär sich bereit, in Zollfragen einige Zugeständ­nisse zu machen. Zur Regelung der Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern werde ein Ein­geborenen-Kommissar für Usambara eingesetzt werden, ferner sei eine Neuordnung der Anwerbung von Arbeitskräften im Seengebtet in Aussicht genommen. Dem regellosen Treiben gewisser Agenten werde durch Erhebung starker Lizenzen ein Riegel vorgeschoben werden. Eine stärkere Belastung der Eingeborenen mit Steuern sei nicht angängig, da diese schon jetzt den größten Teil der Steuereinnahmen aufbrächten; auch würde eine Erhöhung des Steuerdrucks die Neigung zur Abwanderung über die englische Grenze verstärken. Die Regierung sei sich der Pflichten bewußt, die sich für fie aus dem den Eingeborenen ausgestellten Schutzbrief ergeben. Im übrigen werde ein Linderung des Mangels an Arbeits­kräften eintreten, wenn Arbeiter durch das Eingehen völlig unrentabler Kaffeeplantagen in Usambara frei würden.

Der frauzöfische Gesandte in Marokko, Reg- nault, ist am Sonntag in Rabat zu den Konferenzen mit dem Sultan eingetroffen. Einer Meldung aus Tanger zufolge sind die persönlichen Differenzen zwischen dem spanischen Kommandanten und dem General Driäe beige­legt. Drude erkannte rückhaltlos die Berechtigung der spanischen Beschwerden an und zog die französischen Trup­pen aus der spanischen Aktionszone zurück.

In einem Teil Indiens, und zwar besonders in Kalkutta ist es von neuem zu aufrührerischen Ruhestörungen gekommen, die mehrere Tage anhielten. Bei den Zusammen­stößen mit der Polizei, von der zahlreiche eingeborene Mannschaften zu den Revolutionären übergingen, wurden viele Personen schwer verletzt. Der Handel in Kalkutta ist in völliges Stocken geraten.

Die Reform des Zivilprozeßrechts.

Berlin, 5. Okt. DerReichsanzeiger" druckt in seinm Beilagen den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivil­prozeßrechts ab, so wie dasselbe voraussichtlich dem Bundes­

rat vorgelegt werden wird. Es umfaßt Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzcs, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für die Rechtsanwälte. Eine ausführliche Begründung, welche die Absichten und Tragweite der durch den Entwurf eingeleiteten Reform erkennen läßt, ist dem Entwurf beigesügt.

Der Polnische Strasch-Berei«.

8. a. 8. Der Deutschen Journalpost wird aus Posen vom 4. Okt. gemeldet: Der unter der Leitung des bekannten Herrenhausmitgliedes von Koscielski stehenden polnische Strafchverein beginnt nunmehr feine Agitations­tätigkeit auch nach rein deutschen Gegenden zn verlegen, wo die Zahl der Polen nur einige Hunderte oder wenige Tausende betrügt. In den nächsten Tagen sollen allge­meine polnische Volksversammlungen, die vom Strafchverein einberufen worden find, in Breslau, Berlin, Essen, Bochum uud Köln abgehalten werden. Die nächste Versammlung findet am kommenden Sonntag in Breslau statt, wo der Vorsitzende des Straschvereins, Herr von Koscielski und der Generalsekretär des von Jaworski zu den Breslauern Polen sprechen werden. In der Versammlung soll die polnische Organisation in Schlesien einer Prüfung unter­zogen werden. Außerdem will man zu der in Aussicht stehenden preußischen Enteignungsvorlage Stellung nehmen. Auch über die allgemeine Lage des Polentums in Deutsch­land wird debattiert werden. Mehrere polnische Abgeord­nete haben ihre Beteiligung an der Versammlung zugesagt. Die nächste Straschversammlung wird dann am 20. Okt. in Berlin stattfinden. Als Hauptredner wird dort der polnische Abgeordnete Dr. von DziembowSki austreten. Der Strafchverein ist in Berlin seit längerer Zeit organi­siert und zählt fast alle hier ansässigen Polen zu Mit­gliedern.

Eine polnische Nihilistin.

(Unber. Nachdr. Verb.) 8. u. 8. Kraka«, 3. Ott.

Eine polnische Nihilistin von seltener Schönheit hatte sich vor der Entscheidungskammer des hiesigen K. K. Straf­gerichts zu verantworten. Der gefährlichen polnischen Ni­hilistin Wanda Bebrodzieska aus Warschau war zur Last gelegt, im Frühjahr dieses Jahres auf den Warschauer Generalgouverneur Skallen ein Bombenattentat verübt zu haben. Die schöne Polin gehörte zu den eifrigsten Mit­gliedern des Warschauer polnisch-revolutionären Exekutiv­komitees und spielte in der Partei eine hervorragende Rolle, da fie vermöge ihrer Schönheit bei den russischen Macht­habern leicht Zutritt fand. Durch zarte Beziehungen mit dem Chef der Kanzlei des Generalgouverneurs gelang es der schönen Polin, die sonst geheim gehaltenen AuSsahrts- zeiten des Generalgouverneurs zu ermitteln. Als nun eines Tages der Gouverneur durch die Hauptstraßen Warschaus fuhr, schleuderte die Angeklagte in der vornehmsten Warschauer Straße eine Bombe nach der Equipage des Gouverneurs. Die Bombe richtete freilich keinen weiteren Schaden an. Die Attentäterin floh nach Galizien, wo jedoch die Behörden dem Druck von russischer Sette nachgebend, gezwungen waren, die schöne Polin sest- zunehmen. In Galizien vermählte sich die polnische Nihi­listin L la, Rosa Luxemburg mit einem dortigen Arzte, um die österreichische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Das Krakauer Strafgericht lehnte auch nach längerer Beratung die von der russischen Regierung geforderte Auslieferung der Polin ab, da sie österreichische Untertanin sei und schützte sie damit vor dem sicheren Tode, denn in Warschau würde sie unbedingt znm Tode durch den Strang verurteilt worden sein. DaS Gericht beschloß aber auch, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen und die Polin vor ein Krakauer Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu stellen. Die polnische Nihilistin wird sich also nächstens vor polnischen Geschworenen zu verantworten haben. In wetten Kreisen steht man dem Ausgange dieses Prozesses mit Spannung entgegen.

Ei« fra«zöfisches Tchtvurgerichtsrrrteil.

(Unber. Nachdr. verb.) 8. n. 8. Berlin, 4. Okt.

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I stand heute die verehelichte Buchhalterin Auguste Voll wahn wegen versuchten Mordes begangen an ihrem Ehemann. Die B. war Kellnerin, als ihr Ehemann sie kennen lernte. Am Hochzeitstage erfuhr B. durch einen Racheakt, daß sie unter Sitte gestanden hatte. Trotzdem heiratete er sie. Die Ehe war eine sehr unglückliche, da B. sich vielfach in Mädchen­kneipen bewegte, und sich erst nicht scheute, die Uhr seiner Frau einer Kellnerin zu schenken. Auch beschimpfte er seine Frau fortwährend mit den schlimmsten Ausdrücken, prügelte und würgte sie. Einmal begoß er sie mit Petro­leum, um sie anzuzünden. Die Angeklagte kaufte sich nun einen Revolver, um sich gegen solche Angriffe zu schützen. Am 12. Juni 1907 fand in der Nacht wieder eine eheliche Scene statt, bei der B. seine Frau von sich stieß und mit Scheidung drohte. Als die Frau morgens um 5 Uhr er­wachte, nahm sie den Revolver, den sie unter ihr Kopfkiffen gelegt hatte, ging an den Ehemann heran und fragte, ob er bei ihr bleiben wolle. Als er dies verneinte, schoß fie ihm eine Kugel in den Kopf, welche das linke Auge durch­bohrte und die Sehkraft zerstörte. B. wurde blutüberströmt nach der Klinik gebracht, wo ihm das Auge herausgcnommen werden mußte. Die B. wurde sofort in Haft genommen. Der Staatsanwalt plädierte auf Mordversuch, Ver­teidiger Rechtsanwalt Bahn auf Freispruch indem^ er ausführte, daß die Bollwahn bei der Tat in einer nervösen Aufwallung gehandelt hätte, welche die freie Willens be- stimmung ausschlöße. Sie sei lediglich durch die unmensch­liche Behandlung des Mannes zur Tat getrieben worden. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte frei, ein Urteil, das gewiß berechtigtes Aufsehen erregen wird.