den wider fie erhobenen schweren Angriffen seine Wieder- - aufstellung alS Präsidentschaftskandidat zu betreiben. Der ! Präsident erkläre ausdrücklich, daß er seine Wahl zum ^dritten Term" nicht wünsche außer zu dem Zweck, die Beschuldigungen seiner Feinde zu widerlegen.

Die Haager Friedenskonferenz.

^ Haag, 18. Septbr. Die 4. Kommission, die sich mit gewissen Fragen betr. dm Seekrieg zu befassen hat, nahm n in ihrer heutigen Plenarsitzung die Berichte und Entwürfe betr. die Freilassung der Mannschaften feindlicher, von den Kriegführenden gekaperter Handelsschiffe, sowie betr. den ^ Schutz gegen Kaperung für Küstenfischereiboote, den Lokal- ^ Verkehr besorgende Fahrzeuge und wissenschaftlichen, reli- ^ giösen oder philanthropischen Zwecken dienende Schiffe, deS-

- gleichen das Reglement betr. das Umwandeln von Handels- schiffen in Kriegsfahrzeuge einstimmig mit 6 Stimment- Haltungen an. Hierauf wurde der Bericht über die Frage

^ der Unverletzlichkeit des Privateigentums zur See, in wel- chem festgestellt wird, daß die Meinungsverschiedenheiten ^ eine Kodifikation nicht zulassen, einstimmig genehmigt. Bei j! der Diskussion über den Bericht betr. die Duldungsfrist für feindliche Handelsschiffe, welche sich bei Ausbruch eines » Krieges in den Häfen der kriegführenden Mächte befinden,

ß! erklärte der deutsche Delegierte, er bedaure, daß

der russische Vorschlag betr. eine obligatorische Frist, ^ welcher lediglich dm seit einem halben Jahrhundert bestehen- den Brauch sanktionieren sollte, zurückgezogen worden sei. i Die deutsche Delegation nehme, da eine Einmütigkeit nicht ß ^ erzielt werden könne, dm französischen Vermittlungsvorschlag t an, nach welchem die durch den Ausbruch eines Krieges ^ überraschten Handelsschiffe nicht weggenommen, sondern nur ^ beschlagnahmt werden können, gegen die Verpflichtung, fie wieder zurückzuerstatten. Die deutsche Delegation lehne je- doch Artikel 3, sowie Absatz 2 des Art. 4 ab, wonach bei ß Benutzung oder Vernichtung beschlagnahmter Handelsschiffe

ß eine Entschädigung gezahlt werden müsse. Diese Artikel

bildeten eine Beeinträchtigung jener Mächte, welche nur

- wenig Flottenstützpunkte besäßen und gezwungen seien, be-

> schlagnahmte Handelsschiffe, welche fie nicht nach einem Hafen bringen könnten, zu vernichten. Dieser Erklärung schloß sich der Vertreter Rußlands, Tscharykow, an. Der Entwurf wurde sodann unter den erwähnten Vorbehalten einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen angenommen.

; Die Berichte betr. Kriegskonterbande und Blockade, über 1 ' die in dem Komitee kein Einvernehmen erzielt wurde, wer- - dm iu der nächsten Plenarsitzung der Kommission beraten

> werden. _ (Mpst.)

Staatliche Peufiousverficherrrng der !> Privatangestellten.

! Die Siebenerkommisfion des Hauptausschusses tagte

, am Sonntag in Kassel und setzte ihre Beratungen fort. Diese waren sehr umfangreich und eingehend und führten teilweise zu äußerst lebhaften Auseinandersetzungen über die herrschenden Meinungsverschiedenheiten. Der allgemein vor­handene Wunsch, durch eine sachliche Aussprache zur Einigung zu gelangen, gestaltete die Verhandlungen sehr fruchtbar und führte wiederum zu einer Reihe von Beschlüssen, die teils einstimmig, teils gegen eine Minderheit von höchstens , zw i Stimmen gefaßt wurden. Sie betrafen im einzelnen folgende Punkte: 1. Als Privatangestellte im Sinn des Gesetzes gelten Personen, welche gegen Gehalt im Privat­dienst oder bei staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Be­hörden in noch nicht mit Pensionsberechtigung ausgestatteten jt Stellen beschäftigt find, soweit fie nicht als gewerbliche

' Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter u.

ij s. f.), als Tagelöhner und Handarbeiter oder als Gesinde I' Dienste verrichten. 2. Vom Zwang in der allgemeinen ' StaatSverficherung befreit nur die Zugehörigkeit zu privaten VerstcherungSeinrichtungen, wenn es sich um Kassen handelt, die vou öffentlichen Körperschaften (Staat, Gemeinde u. dergl.) eingerichtet und geleitet find, und die den Versicherten mindestens die gleichen Rechte nud Ansprüche gewähren wie die staatliche Einrichtung. (Gemäß § 8. des J.V.G.) 3.

Personen, die erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres eine die VerficherungSpflicht begründende Anstellung erhalten, unterliegen nicht der VerficherungSpflicht. 4. Die Warte­zett für den Bezug der Invalidenrente beträgt vier, diejenige für den Bezug der Allersrente beträgt 24 Beitragsjahre. 5. Die Gehaltsklassen wurden wie folgt festgesetzt:

2

3

4

5

6

10

n

bis

550

über

550

850

850

1150

1150

1500

1500

1800

1800

2400

2400

3000

3000

4000

4000 ..

5000

5000 Md mehr Mark.

6. Der Beitrag soll auf der Basis von durchschnittlich 10 pCt. des jeweiligen Gehalts bemessen werden. Ent­sprechend der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Einkommen­schichten der Versicherten wird in den verschiedenen Beitrags­klassen ausgleichend für die höheren und niederen Klassen eine Abstufung der Beiträge nach oben und unten gewünscht. 7. Es find Uebergangsvorschristcu vorzusehen, die ») allen Angestellten den Eintritt in die Versicherung ermöglichen, d) die Interessen derjenigen wahren, die durch eine private Versicherung den Zweck des Gesetzes bereits erfüllt haben. (Gemäß den Uebergangsvorschristen, die in den Gesetzen vom 22. Juni 1889 und vom 13. Juli 1899 getroffen worden sind ) Außerdem wurde beschlossen, um eine heute bestehende Lücke der Verficherungsgesetze auszufüllen, zu fordern: 8. Es ist durch Reichsgesetz der Unfall- und Kranken- verficherungszwang auf alle Privatangestellten bis zu den im Jnvaliden-Verflcherungs-Gesetz festzulegenden Gehalts­grenzen auszudehnen. Ein weiterer Antrag, 9. die für eine Witwen- und Warfenverstcherung bereitgestellten Reichsmtttel find de» Angestellten in demselben Maß wie den Arbeitern nutzbar zu machen, wurde mit fünf gegen zwei Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde beschlossen, als Beispiel eine Tabelle über die erhofften Rentenleistungen und ihre Steiger­ung den Leitsätzen beizugeben. Die Besprechung der zu er­strebenden Kaffenart wurde sehr lebhaft bis gegen 8 Uhr abends geführt. Eine Einigung wurde noch nicht erzielt, die Verhandlungen wurden vielmehr abgebrochen. Am Mon­tag morgen sollten sie fortgesetzt und womöglich zu Ende geführt werden. Die Meinungen, ob besondere Kasse oder Ausbau, stehen sich noch sehr schroff gegenüber.

Gages-Wsuigkerten.

Ass GtM Nltz L«ck.

Geburtstag der Königi«. Als Predigttext für die am 6. Oktober zu begehende gottesdienstliche Feier des Geburtstages der Königin hat der König die Schnststelle Psalm 34, 2, gewählt:Ich will den Herrn loben allezeit, sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein."

r. Stuttgart, 19. Sept. Der Gemeinderat verwilligte in seiner heutigen Sitzung zu Gunsten der durch das Brand­unglück heimgesuchten Gemeinde Darmsheim 2000 Auf die Kosten für die von der Stuttgarter Berufsfeuerwehr geleistete Hilfe von 351 wird verzichtet.

r. Tübingen, 19. September. Der Buchhalter einer hiesigen Großbrauerei, welcher nach Verübung einer Unter­schlagung flüchtig gegangen ist, soll in Freiburg angehalten worden sein. Es handelt sich um einen großen Betrag, den er im Lauf der Zeit an sich gebracht haben soll.

r. Oberndorf, 18. Sept. Gestern wurde hier unter dem Vorsitze von Schulinspektor Hagenmaier-Mariazell die Bezirkskonferenz abgehalten. Die Tagesordnung begann mit einem Referat des Lehrers Schneiderhan hier, der Zeichenunterricht in der Volksschule". Lehrer Fries-Schram- berg behandelte in einem wetteren Referat das Thema: Die schwäbischen Liederfeste und der Schurgesang". Ueber die eingelaufenen Aufsätze berichtete der Vorsitzende in. ein­gehender Weise und teilte mit, daß der Prüfungsbefund

ein guter und erfreulicher sei. Gestern wurde in Wald- mössivgen die 2. Sonderkouferenz abgehaltrn, die zugleich den Abschluß der diesjährigen Konferenz im Schulinspekto- ratsbezirke Oberndorf bildet.

Reutlingen, 16. Sept. Der Stand der Weinberge um die Achalm herum und insbesondere am Georgenberg berechtigt zu besseren Hoffnungen als seit Jahren. Man fürchtet Heuer nicht das mythische Wort Prinz Eugens: Lieber Belgrad nochmal stürmen als einen Becher Reut- linger sich kredenzen lassen."

r. Rottweil, 19. Septbr. Die Gemeinden Herren­zimmern, Villingendori, Zimmern OA. R., Hausen OA. R., Dietingen und Jrslingen haben sich zu einer Ortsgruppe zwecks gemeinsamer Wasserversorgung zusammengeschlossen. Die einleitenden Schritte mit einem staatlichen Wafferbau- techniker werden getroffen.

r. Schwenningen, 19. Sept. Gestern nachmittag ereignete sich am hiesigen Schulhansneubau ein bedauerlicher Unglücksfall. Ein an demselben beschäftigter Arbeiter stürzte aus beträchtlicher Höhe herunter, wodurch er sich schwere Kopf- und wahrscheinlich auch innere Verletzungen zuzog. Dem Verunglückten wurde von einigen Mitgliedern der Sanitätskolonne die erste Hilfe zu teil; er wurde darauf ins Krankenhaus verbracht.

r. Ulm, 19. Sept. Großes Aufsehen eregt die sicher verbürgte Kunde, daß dem Staudesherren Grafen Georg Fugger-Kirchberg-Weißenhorn auf Schloß Oberkirch- berg die Verwaltung seiner Herrschaften Kirchberg, Weißen­horn und Oberdischingen in aller Form abgenommen und dem Vorsitzenden des fürstlich und gräflich Fugger'schen Familienseniorats, Grafen Karl Ernst Fugger-Glött-Kirch- heim auf Schloß Kirchheim bei Mindelheim, übertragen worden ist. Das Familienseniorat hat dem Grafen Georg Fugger-Kirchberg einen Wohnsitz in Retchenhall zunächst auf drei Jahre gemietet, wohin dessen Familie schon im Mai dieses Jahres von Stuttgart übergefiedelt ist. Bekanntlich stand die Herrschaft Kirchberg von 18691899, volle 30 Jahre, unter Sequester und hat dann unter dem Grafen Franz Fugger-Kirchberg einen erfreulichen Aufschwung ge­nommen, um nunmehr unter dem Nachfolger und Bruder des letzteren, dem Grafen Georg, wieder dem Sequester (Zwangsverwaltung) zu verfallen, welchem sich Graf Georg, wie verlautet, freiwillig unterworfen hat. In eingeweihten Kreisen hat diese Maßregel nicht überrascht.

r. Ochsenhause«, 19. Sept. Die Manöver des 1. Armeekorps wurden gestern durch den gegenseitigen An­marsch der gegnerischen Divisionen und ein um Ochsenhausen abgehaltenes Kavalleriegefecht eingeleitet. Die bisher in Ulm liegende 27. Division marschierte gestern früh einen Tagesmarsch südwärts und schickte die mit 2 Batterie» ausgerüstete Kavalleriebrigade bis Reinstetten vor. Die 26. Division ging aus Süden bis Waldsee vor und sandte ihre Kavalleriebrigade nach Ochsenhausen vor. Vormittags gegen 10 Uhr nahm die 27. Kavalleriebrigade bei Erlen- moos eine Bereitschaftsstellung, konnte mit ihrer Artillerie gegen 2 Uhr die im Süden bet Steinhaufen sichtbar wer­dende feindliche Kavallerie und später von einer Stellung bei Eichbühl diese nochmals befeuern und mit ihren 2 Reiter­regimentern auf dem Spielberg östlich Oberstetten so erfolg­reich attackieren, daß die 26. Kavalleriebrigade den Rückzug antreten mußte, den sie unter gegnerischem Artilleriefeuer in der Richtung über Steinhaufen antrat. Bei der Attacke kam ein Dragoner zum Sturz und erlitt neben einem Schlüssel­beinbruch innere Verletzungen. Das Generalkommando ist im hiesigen Schloß untergebracht.

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Berli«, 19. Sept. In dem Hause Nr. 38 der Lehrter Straße brach infolge Zündelns durch Kinder im Dachftock Feuer aus. Große Stichflammen setzten das Treppenhaus in Brand und versperrten den Ausgang. Die Feuerwehr mußte die gefährdeten Personen mit Sprungtüchern retten. Es gelang ihr auch, 15 Personen in Sicherheit zu bringen.

8 Personen erhielten zum Teil schwere Verletzungen. Ejiue Frau und ein Kind sind tot. In der Todesangst

>

Leben zu sehen, war ebenso unbeschreiblich als das große Erstaunen des Sohnes, der nicht anders dachte, als sein Vater habe in schleunigster Flucht die Stadt Ulm verlassen, um nach Frankreich znrückznkehren. Noch ehe Vater und Sohn, die sich fest umschlungen hielten, ein Wort fanden, wandte sich der Kommandant an sie und sagte ernsten Tones: Euer beider freventliches Unterfangen, das auch durch die Laterliebe nicht entschuldigt wird, will ich nicht Wetter be­strafen; ich will Großmut üben. Sie, Herr v. Bardon haben genug erlitten in dem Glauben, Ihren Sohn für immer j verloren zu haben. Wenn Sie mir auf Ehrenwort ver­sichern, unverzüglich den deutschen Boden zu verlassen, will ich sogar das Los Ihres gefangenen Sohnes noch erleichtern." In dankbarer Rührung ergriff der Ueberglückliche die Rechte des edelmütigen deutschen Offiziers mit beiden Händen Md versprach hoch und heilig, sofort der Stadt Ulm den Rücken zu kehren. Die unsagbare Freude, seinen totgeglaubten Sohn gesund und munter, wenn auch nur für wenige Augen- blieder gesehen zu haben, sei für ihn die schönste Entschädig­ung für den auSgesiandrnen Schreck und für dir Strapazen einer weiten und anstrengenden Reise.

Der mißlungene Fluchtversuch des jungen, adeligen Franzosen bildete bald das Tagesgespräch in ganz Ulm. Selbst die Frau des Platzmajors und sein bildhübsches 16- jähriges Töchterchen Luise interessierten sich lebhaft für den so plötzlich in Ulm ganz berühmt gewordenen Henri de Bourdon und sprachen den Wunsch aus, ihn auch einmal zu sehen. So geschah es, daß eines schönen Tages Major Hüb» den ihm anvertrauten Kriegsgefangenen de Bourdon

l als Gast zum Mittagstische mit nach Hause brachte. Die ! Unterhaltung gestaltete sich bald zu einer recht lebhaften und ! angeregten; nicht umsonst hatte ja die junge Offizierstochter ^ ein Jahr in einem Pensionat der französischen Schweiz zu- gebracht. Der junge schmucke Franzose war überglücklich, als er nach langer Zeit wieder einmal seine geliebte Mutter­sprache und dazu noch aus so schönem Munde vernahm. Nach Herzenslust parlierte er darauf los. Nur zu bald waren für die jungen Leutchen die zwei Stunden Ausgaugs- j freiheit verstrichen, die Major Hüber dem Kriegsgefangenen eingeräumt hatte. Die Frau Major und ihre Tochter Luise erklärten, daß es für ihr Französisch überaus gut wäre, wenn der junge Franzose, der sich ja auch so artig und nett benehme, dann und wann Gast im Hause wäre. Nach ! mancherlei Einwendungen und längerem Sträuben gab Major Hüber seinen Damen doch endlich nach und ließ den ! jungenSprachlehrer", wie er sagte, jeden zweiten Sonn­tag, aber nur für eine Stunde in seinem Hause verweilen. Henri de Bourdon geriet immer tiefer in die Gefangenschaft des Gottes Amor. Als er nach erfolgtem Friedensschlüsse in seine Heimat entlassen wurde, nahm er schweren Herzens Abschied von Ulm und der deutschen Offiziersfamilie, die ihm so viel Liebes und Gutes erwiesen hatte; besonders schwer aber wurde ihm der Abschied von dem süßen Wesen, dessen Bild feine ganze Seele erfüllte. Nach Paris zurück­gekehrt nahm er die unterbrochenen Studien mit großem Eifer wieder auf. Einmal jedes Jahr führte ihn feine Ferienreise nach der ihm so lieb gewordenen Stadt im Schwabrnlande. Er war glücklich, wenn er nur das blonde

deutsche Mädchen mit den lieben blauen Augen auf ein paar flüchtige Stunden Wiedersehen durfte. Im Jahre 1875, nach Vollendung seiner Studien, kam er in Begleitung seiner Mutter und seiner Schwester, die auch einmal die Stätte sehen wollten, an der er bei dem Versuche, aus der Ge­fangenschaft auszubrechen, beinahe sein Leben eingesetzt hätte. Diesesmal dauerte der Aufenthalt des Henri v. Bourdon in Ulm länger als in den früheren Jahren. Henri, der schon längst in den Ketten des Gottes Amor gefangen war, wagte den feit Jahren vorbereiteten Sturm auf die Herzensfestung seiner Angebeteten. Da es ohne Aufwendung schweren Be­lagerungsgeschützes zu einer raschen Kapitulation kam, so mußte der gutmütige, alte Herr Hüber, der inzwischen Oberst­leutnant a. D. geworden war, auch seinerseits die Festrrngs- schlüssel dem diesmal stegreichen Franzosen ausliefern und zu allem Ja und Amen sagen.

Allerlei Orden. Ein hoher Herr, ein sehr hoher Herr, der viele Orden zu vergeben hat und deshalb ihren Wert ganz besonders einzuschätzen versteht, soll im Gespräch mit einem seiner Vertrauten die Orden ebenso kurz wie schlagend folgendermaßen eingeschätzt haben. Es gibt drei Sortenvon Orden: »diente, »dienerte und »dinierte! Daß es auchverdiente", wohlverdienle, sauer verdiente Orden gibt, wollte der sehr hohe Herr sicherlich nicht be­streiten. Hoffentlich bildet diese vierte Sorte von Orden imm» noch die Mehrzahl.