Da- Staat-exame« a» Nahrunglmittelchemiker hat nach vor« -rschriebenen S Semestern an der Universität Srlan>«n t» »rhnten mit Note I u. a. bestanden: Herr S. Ad. Bauer (Sohn des jetzige» Oberpostmeisterr Bauer m Waiblingen).

WoMische Weberficht.

I« Ausführung eines Reichstags-Beschlusses

auf Vereinheitlichung der deutschen Stenographie hat jetzt der Staatssekretär des Innern die Bundesregierungen er­sucht, Gutachten der stenographischen Bureaus der größeren parlamentarischen Körperschaften einzufordern. Er beab­sichtigt nach Prüfung der eingegangenen Aeußerungen eine Konferenz im Reichsamt des Innern nach dem Vorbild des Vorgehens bei Einführung einer einheitlichen deutschen Ortho­graphie einzuberufen.

Abg. Pfarrer Grandinger teilte, der Allg. Ztg. zufolge, dem Erzbischof von Bamberg mit, daß er, wenn auch unter Protest gegen die vom Erzbischof ausgesprochene Anschauung, fraktionslos in den Landtag eintreten werde. Gleichzeitig richtete er an das Ordinariat die Bitte, einen Geistlichen zu seinem Verweser zu bestimmen, den er selbst honorieren werde.

Herzog Johau« Albrecht zu Mecklenburg hat

sich beim Antritt der Regentschaft in Braunschweig sehr vorteilhaft mit dem Erlaß einer Amnestie eingeführt. Be­rührt hiervon find alle jene Personen, die wegen Uebertretung zu Haft oder Geldstrafe oder wegen Vergehens zu Freiheits­strafen von nicht mehr als sechs Wochen oder zu Geldstrafe von nicht mehr als 150 Mark rechtskräftig verurteilt wor­den find. Erlassen sind sowohl die Strafen, als auch die rückständigen Kosten. In der gestrigen Sitzung des Land­tags verlas der Präsident ein Reskript des Regenten, durch das der Landtag geschloffen wird, und in welchem der Re­gent den Abgeordneten für die Arbeit, welche sie vor allem der Ordnung der Regierungsverhältnisse im Herzogtum Braunschweig gewidmet haben, seinen Dank ausspricht.

Die Duma lehnte am Dienstag zwei von dem Justiz­ministerium eingebrachte Gesetzentwürfe ab. Der eine betraf Maßnahmen zur Verhütung der Entweichung von Gefange­nen aus den Gefängnissen, der andere die Genehmigung des provisorischen Gesetzes vom 31. August 1906 über die Verschärfung von Strafen für die Verbreitung von regierungs­feindlichen Lehren in der Armee und über die Verweisung aller solcher Fälle an die Militärgerichte anstatt an die Zivilgerichte. Man erkannte zwar die Notwendigkeit an, die Armee vor dem verderblichen Einfluß der Revolution zu schützen, drückte aber Zweifel über die Zweckmäßigkeit einer Verschärfung der Strafen aus und erhob Einspruch gegen das Mißtrauen gegen die Zivilgerichte. In den Wandelgängen der Duma wurde gestern die Auflösung als prinzipiell beschlossen hingestellt. Man betrachtet die Ent­scheidung darüber als eine Frage der allernächsten Zeit, wenn auch jetzt eine eigentliche Veranlassung dazu fehle.

Im englischen Oberhaus wurden am Dienstag die in Irland vorgekommenen Gesetzesübertretungen zur Sprache gebracht. Hierbei wurde von der Regierung er­klärt, daß im allgemeinen der derzeitige Zustand in Irland befriedigend sei. In einzelnen Bezirken herrsche allerdings Unruhe unter der ländlichen Bevölkerung, welche die Re­gierung mit schwerer Sorge erfülle. Die irische Regierung beklage diese Bewegung, könne aber nichts anderes tun, als das Gesetz fest und mit Nachdruck zur Anwendung bringen. Die Regierung wolle keineswegs die ernste Bedeutung dieser Unruhe herabmindern, aber Charakter und Ausdehnung der­selben sollten auch nicht übertrieben werden.

Ueber die gegenwärtige Lage in Persien wird berichtet: Gegen den Generalgouverneur von Luristan und Burudschird, Prinz Salar ed Dauleh, find 100 persische Reiter, Gebirgsgeschütze und Jnfanterietruppen abgeschickt worden. In Kermanschah find offene Feindseligkesten zwischen den beiden Parteien ausgebrochen. Eine Anzahl Personen ist getötet worden.

Der Ansrnhr in China gewinnt fortgesetzt an Ausbreitung. Neuerdings find auch in Veitschou (Be­zirk Tungkun) Unruhen ausgebrochen. Der Pöbel machte aus mehrere Häuser der Stadt Angriffe. Aus Canton wurde Militär requieriert. Weiter haben 200 Räuber die Marktstadt Chutnuiwu, drei Meilen von Weichou entfernt, geplündert. Freibeuter halten Schmihow und Wonglik be­setzt. Gleichzeitig ist ein Aufstand im Bezirk Cheung-Tauschan ausgebrochen; nach Weichow sind die nötigen Schutzmann- schasten abgegangen.

DieWestminster Gazette" über die Bedeutung der Jourualistensahrt.

London, 7. Juni. DieWestminster Gazette" ver­öffentlicht einen Artikel über den Besuch der englischen Jour­nalisten in Deutschland, in dem es heißt:

Vom Anfang bis zum Schluffe wurden sie über­schüttet mit Aufmerksamkeiten. Die Beteiligung der offi­ziellen Kreise hat eine Bedeutung, die recht verstanden werden muß. Die offiziellen Kreise wollen es kundgegeben wissen, daß sie den lebhaften Wunsch hegen, es möge die Spannung zwischen den beiden großen Völkern, beseitigt und die kleinlichen Reibungen weggescheucrt werden, welche während der letzten zwei Jahre die Beziehungen verwickelten. Jeder Teilnehmer an der Reise ist überzeugt von dem tiefen und ernsten Empfinden der verantwortlichen Männer in Deutschland, daß gegenseitig Anstrengungen gemacht werden muffen, um dem Hader und den Mißverständnissen ein Ende zu bereiten. Ganz besonderen Eindruck macht die Wahr­nehmung, daß alle denkenden Leute sich erhoben haben gegen einen Zwist, an dem sie keinen Teil haben."

Dem Artikel sollen noch andere folgen.

Parltmextarische Nachrichten.

WSrtte«bergischer Landtag.

r. Ttnttgart, 7. Juni. Die Awette Kammer

hat heute in der fortgesetzten Beratung über Kapitel 41 des Etats des Innern die Debatte über Neckarkanalisation und Schiffahrtsabgaben fortgesetzt. Die Reihe der Redner eröffnete der Abg. Dr. Lin dem,'ann (Soz.), der in sehr klaren Ausführungen die ablehnende Haltung seiner Partei gegen die Erhebung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein und damit auch gegen die Resolutton der Volkspartei darlegte und einen Antrag stellte, wonach die Kammer die Regier­ung ersucht, gegen jede Aenderung des Art. 54 der Reichs- Verfassung zu stimmen, durch welche die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein ermöglicht würde. Er wies zunächst auf den Umschwung hin, der sich bei der Regierung in der Frage der Schiffahrtsabgaben seit dem von Preußen gemachten Vorschlag einer Finanzgemeinschast geltend gemacht hat und ging dann auf die wirtschaftliche Seite der Frage ein, bei der man angesichts des vorliegenden Materials mit der Stange im blauen Nebel hemmfahre. Sein Urteil lautete, daß den wirtschaftlichen Vorteilen soviele Nachteile gegenüberständen, daß bei einer gegenseitigen Aufrechnung das Ergebnis sehr zweifelhaft sein würde. Halte man an der Abgabenfreiheit fest, so behalte man auch die Festsetzung der Tarife und namentlich die Rücksicht auf die Eisenbahntarife in der eigenen Hand. Bei einem Vertrag mit Preußen gelte der Grundsatz: Wer mit dem Teufel soupieren will, muß einen langen Löffel haben, und dieser Löffel stehe Württemberg nicht zur Verfügung. Zum Schluß unterzog der Redner die volksparteiliche Resolution einer scharfen Kritik. Dr. v. Kiene (Ztr.) legte dar, daß solange die Bestimmungen der Finanzgemeinschaft nicht be­kannt seien, eine Stellungnahme für das Haus so wenig möglich sei, wie für die Regierung. Der Minister habe in der Kommission gesagt: Kommt die Erhebung der Schiff­fahrtsabgaben zustande, so ist damit für Württemberg der Neckarkanal als Mitgift gegeben. Solange die Vorfragen nicht entschieden seien, lasse sich auch keine Entscheidung über die Hauptfrage treffen. Aus diesem Grund lehne seine Partei den Antrag der Volkspartei ab. Ministerpräsident v. Weiz­säcker wies nochmals auf die abwartende Stellung der Regiemng hin, trat der Auffassung entgegen, als ob die Frage der Schiffahrtsabgaben mit der Betriebsmittelge­meinschaft verkoppelt werde und ermahnte, im Hinblick auf die gestrige Rede des Abg. Betz bei Appellen an andere Staaten möglichst freundlichst zu sein, welche Mahnung vom Haus mit großer Heiterkeit ausgenommen wurde. Der Abg. Haußmann-Bal. (Vp.) betonte unter Eintreten für den Antrag seiner Partei die wirtschaftliche Bedeutung des Kanals und wies darauf hin, daß die Kosten für ein einziges Panzer­schiff (über 30 Mill.) größer seien, als die für den Kanal von Mannheim nach Heilbronn (28,13 Mill.). Preußen wolle die Mittel für die Verbesserungen auf dem Rhein nicht aufbringen, das zwinge uns, entweder auf die Ver­besserungen zu verzichten, oder uns mit Preußen wegen der Aufbringung der Mittel auseinanderzusetzen. Hier gelte, was Prinz Ludwig von Bayern sagte: Lieber Abgaben und Kanäle als keine Abgaben und keine Kanäle. Der Redner gab zu, daß es für die Parteien schwer sei, zu dem Antrag Stellung zu nehmen und regte daher Verweisung an die Finanzkommission an, die dann auch beantragt wurde. Diese Verweisung an die Kommission setzte Vizepräs. Kraut (Kons), in ein anderes Licht, indem er daran erinnerte, daß durch die Resolution der Regierung eine Richtschnur fiir ihr Ver­halten am nächsten Dienstag in Heilbronn gegeben werden sollte, daß aber dieser Zweck durch die Verweisung an die Kommis­sion vollkommen verfehlt werde. Kraut verttat den Standpunkt, daß die genügenden Grundlagen für eine Stellungnahme noch gar nicht vorhanden seien, daß zunächst eine Aufrech­nung darüber abgewartet werden müsse, ob der Kanal sich überhaupt rentieren würde und ob die interessierten Gemeinden sich an den Kosten beteiligen. Die Resolution sei aus tak­tischen und aus prinzipiellen Gründen unannehmbar. Der Grundsatz der Abgabenfreiheit in dem Antrag zu betonen habe keinen Sinn, wenn man diesen Grundsatz sogleich wieder verlasse. Seine Freunde seien an sich nicht Gegner des Kanals und da sich dieser ohne die Hilfe Preußens nicht bauen lasse, auch gegen den Antrag Lindemann, der sich für Abgabenfreiheit ausspreche. Minister von Pischek be­tonte zunächst in Bezug auf Baden, die Finanzgemeinschast sei nur möglich, wenn alle 6 beteiligten Staaten mittun. Die Regierung habe zum Vorschlag Preußens Stellung nehmen müssen. Was die Neckarkanalisation betreffe, so könnten die Pläne hiesür vor Juli 1908 nicht fertig gestellt werden, doch stehe bereits fest, daß die Kanalisierung technisch möglich sei und daß es auch an dem nötigen Wasser für 1200-Tonnenschiffe nicht fehle. Die Verzinsung des Kanals würde bei 3'/,°/° 980 000 die Unterhaltung 76000 bettagen. Württemberg könne aus eigenen Kräften den Kanal nicht Herstellen. Diese jährlichen Kosten würden aus­reichen, um die Kohlen im Lande unentgeltlich auf der Eisenbahn zu transportieren. Er dürfe wohl annehmen, daß Kraut und v. Kiene an sich nicht Gegner der Schiff­fahrtsabgaben seien und daß sie zur Regierung das Ver­trauen haben, diese werde in den Verhandlungen die In­teressen des Landes nach bestem Können wahren. Morgen

wird die Beratung fortgesetzt.

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Die Ausführungen unseres Landtags abg. Sch arble rr Etatsberatung zu Kapitel 40 Titel 7a,Wegbauten >egen Aufhebung der Flößerei auf Enz und Nagold mten wie folgt:

Meine Herrn, bei der wichtigen Frage der Auf- ebung der Flößerei auf Enz und Nagold stehen sich zwei

Interessengruppen gegenüber, es sind dies die Werkbesttzer und die Waldbesitzer. Die elfteren finden sich beeinträchtigt in ihren Betrieben durch die fortwährenden Störungen, die durch den Flößereibettieb hervorgerufen werden. Die zweite Gruppe, die Waldbesitzer, erblicken in der Aufhebung der Flößerei und Unterbindung des billigen Wasserwegs eine Schädigung dahin, daß eben die Holzpreise fallen, insbe­sondere für die im Schwarzwald noch ziemlich vorkommenden sogenannten Starkhölzer, die seither auf dem Wasserweg nach dem Rhein verstößt wurden, und weniger zur Ver­arbeitung im Schwarzwald selber kamen. Meine Herrn, daß auch der Staat in dieser Sache ziemlich interessiert ist, geht daraus hervor, daß unter dem 3. Mai d. I. ein königl. Forstamt an eine Flößereifirma ein Schreiben richtete, worin gesagt ist:Wir sind zur Zeit damit beschäftigt, den Plan für die in diesem Sommer vorzunehmenden Hiebe aufzustellen, und möchten dabei Ihrem Wunsche um den Hieb von Starkholz gerecht werden.Dann heißt es aber aus­drücklich," da jedoch, abgesehen von Ihrer Firma, die Nach­frage nach diesem Sortiment eine beschränkte ist, möchte ich mich nochmals vergewissern, ob Ihnen immer noch an dem Verkauf eines größeren Quantums von Starkholz im laufenden Sommer viel gelegen ist, und ob Sie sich nicht zu einem Mindestangebot für das normale Holz verpflichten könnten, selbstverständlich ausgenommen das sogenannte Aus­schußholz, das immer 10°/, niederer ist."

Nun hat diese Flößereifirma mir eine Zuschrift gemacht, die das bestätigt, daß nicht mehr so viel Liebhaber für das sogenannte Starkholz vorhanden sind.

Ich darf vielleicht mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einige Sätze aus diesem Schreiben vorlesen. Diese Firma schreibt:

Nach Starkholz ist, wie aus dem Schreiben ersichtlich, von anderer Seite nur eine beschränkte Nachfrage.

Wir dagegen Verstößen fast ausschließlich nur Stark­holz, welches in den umliegenden Revieren Pfalzgrafen­weiler, Altensteig, Simmersfeld, ebenso in den Waldungen der Stadt Altensteig, Altensteig Dorf, Ueberberg, Simmers­feld, Fünfbronn und den Besenfelder Waldungen noch ca. 20 Jahre Vorhalten wird. Es wäre deshalb angezeigt, wenn mit der Aufhebung der Flößerei wenigstens so lange zugewartet würde, bis die Starkhölzer größtenteils abgeholzt sind, andernfalls würde der Waldbesitz bei Aufhebung der billigen Wasserstraße ganz empfindlich geschädigt. Auch müßte unbedingt vor Aufhebung der Flößerei die Bahn Nagold-Altensteig in eine Normalbahn mit genügenden Ver­ladeplätzen und Fortführung der Bahn ins Hintere Nagold­tal, event. Anschluß au die Murgtalbahn vorausgehen, also ein Vorschlag, wie ihn auch der Herr Kollege Stauden­meyer gemacht hat."

Nun, meine Herrn, neben dem Bestand der Flößerei ist ja die Schmalspurbahn Altensteig-Nagold, wie wir wissen, schon jetzt bereits an der höchsten Leistungsfähigkeit ange­kommen und dadurch wird der Vorschlag, der von dieser Flößereifirma gemacht wird, und der den Umbau der Schmalspurbahn in eine Normalbahn betrifft, ein ganz be­rechtigter sein.

Meine Herrn, wenn einmal die Starkhölzer im Schwarz­wald abgeholzt sein werden, und wenn man mehr und mehr zu -er neuen Wirtschaftsweise wird übergegangen sein, wo die Holzbestände schon früher dem Hiebe unterworfen werden, als es seither der Fall gewesen ist, weil durch die Eisen­betonbauten das Starkholz nicht mehr so sehr verlangt wird, dann glaube ich, ist der Zeitpunkt gekommen, wo man die Flößerei aufheben, und den Werkbesitzern entgcgen- kommen kann. Um die dadurch frei werdenden Wasser­kräfte bewerben sich ja schon heute Gemeindeverbände zur Ausnützung für elektrische Anlagen, zu elektrischen Zentralen, zur Abgabe von Kraft für landwirtschaftliche und gewerb­liche Zwecke und zur Krastabgabe fiir Beleuchtungszwecke.

Also dürfen wir auch in dieser Richtung keine Bedenken habm. Jetzt schon haben sich solche Gemeindeverbände ge­bildet, die darum nachsuchen, ihnen diese freiwerdenden Wasserkräfte zu überlassen. Meine Herrn, die Ausnützung dieser Wasserkräfte zu solchen Zwecken wird insbesondere gut sein, weil auch gerade im Schwarzwald sowohl im landwirtschaftlichen als auch im gewerblichen Betriebe immer Mangel an Arbeitskräften ist, und diesem Mangel dadurch etwas begegnet werden könnte.

Meine Herrn, man hat nun auch schon verschiedene Zeitabschnitte nennen gehört, wo die Aushebung der Flößerei auf Enz und Nagold bewerkstelligt werden soll, aber es sind dies für die Interessenten immer nur Vermutungen geblieben. Eine diesbezügliche Erklärung von seiten der Regierung könnte beruhigend insofern wirken, als die In­teressenten sowohl im Waldbesitz, als auch die Werkbesitzer sich darnach einrichten könnten.

Es könnte den Waldbesttzern insofern von Nutzen sem, als sie mit dem Bestand insbesondere von Starkholz auf- räumen könnten. Aber auch die Werkbesitzer könnten die Dispositionen ihrer Anlagen und Einrichtungen so treffen, daß sie auch für sie nützlich sind.

Was nun die Gesamtaufwendungen für die Wegbauteu betrifft, die gemacht werden müssen, wegen Aufhebung der Flößerei auf Enz und Nagold, so belaufen sie sich wie in der Begründung gesagt ist auf 520 000 und es sind in den beiden Etatsjahren 1907 08 je 65000 ^ eingestellt. Daraus dürfte eigentlich von vornherein schon hervorgehen, daß es noch mehrere Jahre anstehen wird, bis die Flößerei endgültig aufgehoben werden kann. Wenn wir die Exigenz von 65000 ^ also auf 2 Jahre mit 130000°^ ins Auge fassen, und mit den Exigenzen auch in den zukünftigen Etats so fortfahren, so kommen wir von selbst zu dem Schluß, daß immer noch verschiedene Jahre vergehen wer­den, bis zur gänzlichen Aufhebung der Flößerei.