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Bekanntmachung

betr. Aufforderung zur Anmeldung für deu Austrieb vou Jungvieh und Fohlen auf die Jungvieh- u. Fohlenweide des Vereins iuUuterschwandorf.

Die Besitzer von Rindern, Farren u. Stut-Fohlen werden hiemit aus­gefordert, chre Tiere, welche sie in diesem Jahr auf die Jungvieh- nnd Fohlenweide des landwirtschaftlichen Vereins in Unter­schwandorf auftteiben wollen, spätestens bis IO. Mai d. Js.! anzumelden. >

. Die Anmeldung kann von den Tierbesitzern des Bezirks Nagold «2 den Herren Ortsvorftehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dagegen hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dein Vorsitzenden der Weidekommission, Herrn Stadtschulthein Krauß in Haiterbach zu geschehen.

Bei der" Aufnahme der angemeldeten Tiere wird folgende Reihen­folge eingehalten:

u. Aktionäre des Oberamts Nagold,

d. Mitglieder des landw. Bezirksvereins Calw bis zu 16 Tieren,

e. lm Oberamt Nagold ansässige Mitglieder des landw. Vereins. Das Weidgeld beträgt bei Mitglieder des landw. Bezirksvereins

Nagold:

a. für ein Rind im Gew. bis zu 200 - - 34

l>- » » von 201300 . . 36

» » » 301-350 / . . 38

o. » » ,. über 350 . . 40

«. einen Farren bis zu 250 . . 36

5- von über 250 ., . . 40

8. ein Ijähriges Fohlen . .85,,

d. ,, über 1 Jahr altes Fohlen . . . . . . . 100 i. Tier-e aus anderen Bezirken je 10 ^ mehr.

Für 16 Tiere von Mitgliedern des land. Bezirksvereins Calw ist dasselbe Weidgeld zu entrichten wie lit. a t>.

Im Bezirk Nagold ansässige Nichtmitglieder haben pro Rind und Farren je 5 ^ und pro Fohlen 10 ^ mehr zu bezahlen (lit. L-ll.)

Die Eröffnung der Weide findet voraussichtlich wie im Vor­jahr wieder Ende Mai statt. Der Termin des Auftriebs wird den Anmeldern besonders bekannt gegeben.

Es soll in der Regel nur zur Zucht geeignetes Vieh auf die Weide gebracht werden.

Nur gesunde mit tierärztlichem Zeugnis versehene Stut-Fohlen im Alter von 1 Jahr bis zum Alter von 2 Jahren werden ausgenommen. Absatzfohlen werden nicht angenommen. Als bösartig erfundene Fohlen werden auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt.

Die Rinder und Farren sollen mindestens 7 Monate alt sein. Der Verein behält sich vor, ungeeignete Stücke zurnckzuweisen. Bei Ueber- zeichmmg werden auch Tiere anderer als der großen Fleckviehrasse abge­wiesen.

Die Versicherung der Weidetiere erfolgt durch den Verein aus Kosten der Besitzer und werden beim Auftrieb erhoben für Rinder und Farren 1°/-c des Versicherungswerts, jedoch mindestens 2 bei Fohlen 1'/»°/« des Versicherungswerts. Bei außerordentlichen Verlusten müßte ev. eine Nachschußprämie erhoben werden.

Als Entschädigung wird gewährt bei Rindern und Farren im Todesfall 80°/° des beim Auftrieb vereinbarten Versicherungswerts und bei Fohlen 76'/'.

Die näheren Bedingungen für den Auftrieb auf die Weide des Vereins können von den Herren Ortsvorstehern des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der Weidkommission erbeten werden.

Die Herren Ortsvorsteher des Bezirks, welchen nach An­gabe der Zahl der Anmeldungen Anmeldebogen und Weidebedingungen zugehen, werden ersucht, Vorstehendes den Besitzern von Rindern,!Farren und Fohlen in ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen und die Anmeldungen entgegennehmen zu wollen.

Die Herren Ortsvorfter werden zugleich ersucht, die Land­wirte ihrer Gemeinden ans die große« Vorteile der Jnng- vieh- und Fohlenweide aufmerksam zu machen und dieselben zu möglichst zahlreicher Anmeldung zu veranlassen.

Nagold, den 13. April 1907.

Der Beremsvorstaud:

Reg.-Rat Ritter.

vis Slüdcliobs (jlsbnrt sinvs kräktiAen

> ^unAsri

! rsixon lioelisrkrour NN ! ^ liiredtikim I.,22.^pril 1907 ^

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vLllKSLKllllK.

Für die vielen Beweise teilnehmender Ge­sinnung die uns während der Krankheit und beim Hinscheiden unseres l. Gatten und Sohnes

XsrI Lkrktirn frex, yncdvir,

entgegengebracht wurden, für die zahlreiche Teil­nahme an der Beerdigung, insbesondere aber für den erhebenden Gesang der erschienenen Herren Lehrer sagen wir hiemit herzlichen Dank.

Die tiefgebeugten Hinterbliebenen:

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