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Mit de« Pla»d»rKübchr» «ld

Lchwäb, »audwtrt.

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Magold, Dienstag den 23 . OKLoöer

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Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle.

Dte G»««l«»se» i« «. Lauve-geweLbeMuse««.

Während des Winters find geöffseL

die grwrrblichen und kunstgewerbliche» Gammlnngm an Wochentagen von 1013'/, Uhr und 34 Uhr, au Le« Sonntagen von 113 Uhr, außerdem (vom 1. November SiS 31. März) a« den Dienstagen uad Freitage« abends vou 89'/, Uhr,

dis Sammlung der Gipsabgüsse an den Wscheuiageu vo« 10-13'/- Uhr, an den Sonntagen von 113 Uhr,

die Bibliothek mit Lesefaal, Züchensaal und Zeitschrif- tenzimmer an dm Wochentagen von 1012, und 26 Uhr (Samstags bis K Uhr), außerdem Dienstags uud Freitags oou 810 Uhr abends, au dm Go -utatzm von 111 Uhr.

An dm höchsten Festtages bleiben die Sammlungen geschlossen.

Der Eintritt in sämtliche Sammlungm ist jedermann unentgeltlich gestattet.

Dis PatestüMesesteLe mit den deutschen Patmtschrif. trv und sonstiM VttöffmtlichLugm des RüHspsLeutamtZ über Patent-, Muster- und Züchmwescn, ferner die Samm­lung ausländischer PatkutbefchreiLungennsw. und die Ssmm- lurrgen vsn Adreßbücher», AnssteLungskatalsgeu, Preislisten Md ähnlichem Nschschlagmaterial find während der Kanzlei- stnudkn der Musenmsvemaltm-L (an Wocheutagm von 812 und 28 Uhr) zur Benützung zugänglich (Bureau Ler MussWsvttwMrwß, rechts vo« Haopteingsug).

Ausgeliehe« werdevitunerhalb Württembergs Bücher Md BoMtder der. Bibliothek sowie (aus ku^e Z it) Patent­schriften, ferner auch Gegenstände aus den übrigen Samm­lungen, soweit nicht bei einzelnen LsrselbM arO besondere« Gründen abweichende Bestimmung gltroffm ist.

Motoren und Maschinen werden aus Wunsch in Betrieb gesetzt.

Größere Gruppen von Besuchern können, sofern ein Beamter frei ist, aus dem Bureau des Museums eine« Führer erhalten.

Stuttgart, 11. Oktober 1906.

Mosthaf.

Zrrm Prozeß Rückgauer bringen wir kn Ergäsznug der gestrigen NoLiz nachstehend »sch die ganze

Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte die Leitung übernommen er war also allein and in erster Linie verautwsulich. E§ war ei« vaugrschäft i« Sinne des 8 330 dcZ St.G.B. und der Bau­ordnung; darnach hatte er dis nötigen Sicherheit!-Vorkehrun­gen za treffen, aber nicht getroffen.

Man hat erwogen, ob der Angeklagte nicht verpflichtet

war, dafür z« sorgen, daß ein »erbst des Wirisch asrs- betriebs erfolge. Er wußte ja, wie sjeder, daß eine Hebung sehr gefährlich ist. Er mußte a«S de« Lichtes­taler Einsturz schließen, daß der Einsturz sich wiederholen kam. Er wußte, das Haus besteht aus 2 schlecht ver- buudeueu Telle«, Md daß auch morsches Holz da war. Dies alles spricht für die Bejahung der Frage, daß ein Berbot augezeigt war. Aber audererseits kommt iu Betracht, daß zwei der vernommenen Sachverständigen das Berbot des Hausbesuches nicht für angezeigt gehalten haben; und daß dle OrtSbehördru eine Räumung der Wirtschaft nicht für geboten hielten. Eine andere Frage ist dte, ob der Angeklagte nicht solche Anzeichen erkennen konnte, daß er die Leute aus de« Hanse entfernen und andere Sicherheit?- »aßregelu treffen konnte. Er hat zugestandenermaßen be­obachtet die Verschiebung^, eisen Riß und wird drohende Um- kautuug des 4. UuterzngeS. Zu seine« Gunsten ist auznuehmes

mit Ausnahme des letzten PnukkS daß er fie nicht für möglich gehalten hat und Haltes durfte nach den früheren Erfahrungen und weil er nicht ans die GüährUchkeit auf­merksam gemacht worden. Aber nicht betreffs der drohenden Umkautuug des 4. Unterznges. Diese Erscheinung wurde von Kübler und Lang als sehr bedenklich angesehen, so daß z. B. Kübler riss: machet nur schnell, sonst kommt die Geschichte runter. In gleiche'? Weise mußte des Angeklagte die Sache für gefährlich ansehen, zumal er öfters darauf hiMwiefku wurde. Er hat zwar diese Ge­fahr erkannt. Aber trotz der Abhilfe war dle Sache so bedrohlich, daß der Angeklagte die Unberufene« aus de« Hause entfernen und die Hebnug eiuftelleu mußte. Statt dessen hat er va barqae gespielt; er hätte wie iu Schram- berg für die Räumung sorgen sollen. Diese Fahrlässig­keit ist kausal für den Erfolg, nicht kausal bezüglich des Todes der aus der Straße befindliches Personen. An der Vorhersehbarkeit des Erfolges kann nicht gezweifelt werden.

Es wird de« Nugekl. weiter vorgeworfen die ungenügende Untersuchung und «angelude Sicherung des Hauses. Doch liegt iu elfterer Beziehung »ach der Anschauung des Gerichts keine Fahrlässigkeit vor. StadtbavMWr Lang hatte ja versichert, das Haus sei iu gute« baulichen Staub. Der Angeklagte kouute sich wohl daraus verlasse», daß dle Uaterfuchvvg richtig vorgeuommeu worden sei. Der Mangel an Umspauvuog war auch ein Fehler aber der Avgtki. hat schon viel ältere Häuser mit Erfolg grhobru, so daß er davon ausgeheu durste, die weitere Sicherung sei nicht nötig. Asch Techniker habe» rS früher nicht für nötig gehalten. Bs» einerallgemein auerkauuteu Bauregel­kau« hier sicht die Rede sein. Weiter die mangelhafte Konstruktion des RostS, und die Ungleichmäßigkeit i« Auf­winden, wodurch eine Lockerung eingetreten ist, wovon alle Sachverständigen aaSgehen. Aber auch uuter der Ansstcht und den Augen der Behörden hat es Angeklagter, auf dessen Persönlichkeit Rücksicht zu nehmen ist, so gehalten. Um so «ehr war er doppelt darauf hingewleses, vorsichtig zu sein.

Ob dle pfiichtmSßige Aufsicht durch den Unternehmer oder

durch eine andere Person anSgeübt wird ist gleich; aber fie muß erfolgen, und hier hat sie gefehlt. Mau nah« an, daß des Angeklagte diejenige Sorgfalt unterlassen hat, zu welcher er verpflichtet war, und daß er iu dieser Beziehung den Tod von 83 Personen rmd die Lerlktznugr» der andern verursacht hat. (Die übrigen Punkie find nach Ansicht des Gerichts unwesentlich. Kugellager, Ver Wend­ung ungeübter Mannschaft ist au sich nicht u beanstanden, auch Stückelung der Bolze« durch Würfel ist nicht zu ver­meiden.) Lugeklagtcr hat sich daher eines Vergehens der erschlvkrteu fahrlässigen Lötung, eines Vergehens der er- schwertm fahrlässigen Körperverletzung Md uuer Verfehlung i« Sinn vss 8 330 d. St.G.B. zussmmeuLrtffrud iu einer Handlung schuldig gemacht. Bei der StrasauS- »effung hat man die entsetzlich schweren Folgen und dle GröMchkeit der Fahrlässigkeit straserhöheud berücksichtigt. Zn seinen Gunst.'« und strafmildernd wurde die ganze Persönlichkeit des Angeklagten und daL Sntachteu des Hrn. RediziualratS Dr. Orfterku berücksichtigt, auch daß er «och unbestraft ist und daß vsch andere Ursachen zu de« Erfolg »itwirkten. Es wurde daher auf eine GesäugviSstlafe vou nur 6 Monaten und die Kosten des Verfahrens erkannt.

UoMifche Mebersicht.

Eine recht herbe Be«rteU»«g erfahren die Zu­stände am Berliner Hof in konservativen Blättern. Die Kreuz-Ztg." beschäftigt sich ans Anlaß der Le.öffeutlichung der Hoheulohescheu Denkwürdigkeiten mit der Umgebung des Kaisers. D-S Blatt schließt ans einer Btmerkm'g des Pros. Curtin?, Laß bet rechtzeitige« Llnschrkittv das Er­schein;» der Werks hätte gehindert werden können. Dazu bemerkt eS: DaS ist m der Sache rmzwüselhast richtig. Nun find die ersten Bruchstücke crrS dev BrröffevMchmgen schon i« Frühjahr erschienen nud in zahlreich?« Zeitungen tviebergegsbeo, auch in dev Buchhandlungen war das Er­scheinen des W.rkeS lMge vorher augeküuLigt. Da drängt sich die Frage aus, warum di; verantwortlichen Berater der Krone den Monarchen nicht rechtzeitig auf das Erscheine» der Hohmlohescheu Denkwürdigkeiten aufvmksom gemacht und vor der unliebsamen Ueberraschuug bewahrt haben, die sich in de« Kaisertelegramm ausspricht. Hier liegt offenbar eine bedauerliche Unterlassung vor, die auf eine gewisse Wklt- fremdheit, ans das Uedrrwiegeu des einseitig bureaukratischeu Elements in der Behandlung auch höherer SLaaMnterrffeu zsrückzusühreu ksi. Aber Aouverusr c'sst xrövolr, und der Grundsatz gucxl uou «st in actis non «st iu ruuucko ist nun einmal nicht durchführbar. Fürst Bismarck, der Li« Bedrntuug der Puffe und der Oeffeutlkchkit zu schätze« wußte, würde schwerlich einer solchen Ueberroschwg aukge­fitzt gewes-u sei». DieHamb. Nachr." schreiben ans ähu- kiche« Anlaß: Wir könueu unr hoffen, daß weitere Ersah-

* Schildbürgerstreich und Schwabenstreich.

Als iu diese« Frühjahr die SHreckeusknude vou unserem Hkscheirrsturz hinansdrang iu die weite Welt, da war überall große Teilnahme und Trauer. Nebenher taten sich aber viele oder manche Lent? etwas zugnt daranf zu sagen: ES war ein Leichtsinn iu deW Hans zu bleiben während der Hebung, ja die ganze Sache war, so «einten Nord­deutsche ei« Schwabeustreich. Solch- Leute mußte »an eben reden lassen; unsere norddeutschen Brüder «einen das gar nicht so böse, fie müssen eben zu allem und in alle« ihren Witz wegtzabeu. Wir Süddeutsche baden die Geusg- turmg, daß die Schwabenstreiche nach Wand auch eine andere Bedeutung haben, die überall Nmrkermung findet. Daß aber dümmere Streiche Vorkommen und zwar jenseits der Maiulinie, das wissen alle Deutsches und daher der Name Schildbürgerstreiche. Ein solcher ist dir Affäre Köpenick. Der Berliner ist aber so einsichtsvoll die Seche von der Humorist. Seite zrr nehmen, freilich handelte es sich dabei sicht um verlorene Menschenleben, aber immerhlu um eine unglaubliche Lupieruug vou Beamten dnrch dle hypnotisierende Macht Ler Uniform. Also der Berliner LolkSvitz bemächtigt sich Ler Sache; der Berliner begnügt sich nicht allein damit, »ber den AbderiteustrriS der Köpenicker weidlich zu lacheo, sondern er gibt feine» schadenfrohe» Gefühlen auch herz­haften Ausdruck. Dle Loupletdichter, die SchlagwortprSger md Witzerelßer find au der Arbeit, und last not least die AusichtSkarteviudustrie. Fast an jeder Straßenecke steht solch ein biederer .fliegender Händler", mit der eine« Hand drückt er ein Päckchen Ansichtskarten au die Brust md «tt der audere» hält er eine Probe der »eneste« Er-

rungruschaft des Berliner Humors dev ihn umdräogrndeu Passanten unter die Nase und feinen Lippen entströmt der SHlachirnf:Der Staatsstreich von Köpenick! Stück fsr Stück een Jroscheu." Etwas so Hochaktuelles geht natür­lich wie warme Semmeln weg.

Die Phantafiekarttu zeigen ein Rathaus, das ausfieht wie eine kleine Dorskiiche. Ferner i« ersten Bilde dm Herrn Hauptmanu i» Untformrock mit 10 Grenadieren, die zu« aufgepflauztm Seitengewehr die Feldmütze tragen, i« zweiten dir Bürgermeisterei, ln «Mer der Bürgermeister vor de« Hauptmanu auf dm Kuieen liegt, km dritten die Abfahrt »sch Berlin, i« vierten den Abzug des Herrn HanptmanuS, de« Gendarmen «vd Pvlizeibeömtrv, die sich die Hand reichen und Ketten bilden, den Weg Lurch dle Menge freihaltev, während ek« Grenadier präsentiert.

Zn eine« röhrmd-fchöuru Liede nach der Weise ,O Straßbmg, o Straßburg" und iu vier Berseu nach der alten Melodei,Studio ans einer Reis'" werden die Helden­taten des HerrnHsuptmemvS" und seiner zwölf Sard'stev kargestem, und zu« Schloß heißt rS:

Hauptmanu Krummbetn" geht nun ab, Jumheidi rc., Hat das Geld ja, nicht so knapp! Jvmheida rc,

Ja. geklappt hat das enorm,

DaS macht nur die Uniform! Jumheidi, heida.

Daß hiermit die Publikationen nicht erschöpft find, lehrt eine Anzeige, die heute ans roten Zetteln verbreitet wird:

Freitag vormittag 10 Uhr erscheint kn nufere» Ber- kageDer Räubrrhauptmauv vou Köpenick oder der ge- schundeue Bürgermeister". Schleger,Liudenstraße8." Ob'S ei» Roman oder was eS sonst wird, sagt der Zettel nicht.

Die Tragikomödie vou Köpenick erschien bereits gester»

abend auf der Bühne. I« MetropolLheate? marschierte in einer Szene eine Anzahl Soldaten ans, die fiS darauf de- schränkten, zn ollen Befehlen deS HeuplmannSja" zn nickm.

Der k»«»t!

(Frei nach Detlev ». Lilicncron: Die Wachtparade,)

Im Städtchen tönt der Krieger Tritt

Gar lustig im Paradeschritt Und selbstbewußt und kerzengrad' Marschieren fie jur großen Tat, Voran der Herre Hauptmann. Der Hauptmann, ei, das ist kein Spaß,

Die ganze Welt, die kann ihm waS, Die Schärpe ziert dm schlanken Leib,

Beim Zeus, daS ist kein Zeitver­treib.

So zieht man vor das Rathaus. Im Rathauskrller wird gezecht, DaS ist dem Hauptmann grade recht:

Ein Posten vor dir Tür im Nu, So ist die Klappe feste zu Und alles in der Falle.

Uno in die gleiche Falle gehn Wer kann 'nemHauptmann wider­stehn?

Der Bürgermeister, der Rendant, Dieweil der Polizeisrrgrant Die Menge hält in Ordnung. Die Menge, die von Hof u. Haus Zum Rathausplatze strömthinau». Zu srh'n, was dort geschehen fei.

Denn wozu wär' die Polizei, Hielt fie nichtstreng auf Ordnung? Auf Ordnung hält der Haupt­mann auch.

Er zählt nach Revidentenbrauch Den Kafseninhalt ganz genau Und steckt die Scheine braun und blau

Sodann in seine Tasche.

Die Wagen harren schonbrspannt. Hineingepfercht wird der Rendant Sowie des Städtchen? Oberhaupt Und,da der Hauptmann es erlaubt, Auch seine treue Gattin Glück auf zur Fahrt!-, dr» Hauptmann lacht, 'nem Hauptmann wird's doch leicht, gemacht!-

Dann lenkt er stolz zur Bahn dm Schritt,

Des Städtchens Kaffe die geht mit. Und weg find die Moneten.

Die Krieger aber Mann für Mann,

Die haben ihre Pflicht getan, Sie standen Wache treu und fest. Und hält' man sie nicht abgelöst, Eie ständen dort noch heute, («off. Ztg.) R. kt.