Hot eise» Antrag rtugebracht, wonach die Anbringung der Steuerzeiche» möglichst wenig die Beibehaltuug der bisherige» verpackuag beeiuträchttge» soll.
Stsger (Soz.) beantragt namentliche Abstimmung.
Jäger (Ztr.) stimmt i» «eseutlicheu der Umgestaltung »», die di« Lorlag« durch die Kommissto« erfuhren Hut.
Staatssekretär ». Steugel: DaS Lauberoleusyste« hat sich i« verschiedene« audereu Staate» bewährt. Er habe Grund zur Annahme. da- die Regierungen de» So»« «isfiousvorschlägen zusttmmeu »erden. Die »ufichieu der Airaretteuiudußrie habe» fich waudelbar gezeigt. Die Ja« bustri« habe au der baldige» Erledigung der Vorlage großes Jutereffe.
v. El« (Soz.) bekä«pft dir KommisfiouSvorlage als prattisch undurchführbar uud »endet fich namentlich gegen die Banberolensteuer. Die kleiue« Fabriken würden ver- schwinden nud der amerikanische Trust dir Oberhand gewinnen. Durch Einführung von Maschinen würden die Löhne herabgedrückt, zahlreiche Lrbeiter brotlos uud viele Arbeiterinnen der Prostitution in die >r«r getrieben. Auch der Verkäufer werde schwer leiden. Betrügerische Verkäufer würden trotz der Strafen geöffnete Pakete uachsülleu.
Held (natl.) tritt für die KommisfiouSanträge ei» uud den Ausführungen des Vorredners entgegen. Di« Verwendung von Maschine« würde auch ohne Vanderolesyste» koneneen. Die Lrustgefahr könne kau« größer »erden.
Wie«er (frs. vp.): Für seine Partei sei die Vorlage unannehmbar. Die Vauderole bringe eine vollständige, keineswegs segensreiche Umwandlung der Fabrikation und des Konsnmr der Zigaretten. Die Vorlage begünstigt den ausländischen Trust zu« Schaden der heimischen Industrie vsd erfordere einen kolossalen Veamtenapparat der de» größeren Teil der Erträge verschlinge. Eine Zuschlagsteuer für de» verwendeten Rohtabak würde vorznziehes sein.
Staatssekretär v. Steugel erklärt gegenüber einer Bemerkung des Vorredners, Zigarillos seien keine Zigarette». Soweit hinsichtlich der Vezeichuung der Fabrikate Zweifel avftaucheu, werden Sachverständige die Entscheidung zu fällen haben.
A??"*aun (Resp.) bekämpft die Vorlage und schließt sich den von den Vorrednern vorgebrachten Gründen an.
Gras RieleztzuSki (Pole) bekämpft die Banderolen- steuer und begründet seinen Antrag.
- . Direktor 1« «rlchsschatzamt Kühn erklärt, daß der Antrag fich j» Rahmen der Intentionen der verbündeten Regierungen bewege.
Molkeubuhr(Soz.); Dar BiSmarkfche Tabakmouopol wäre weniger unheilvoll gewesen, als diese» Tausende von Arbeiterexisteuzeu vernichtende Gesetz, das nur den dritten Teil einer Panzerschiffes aufbrivgt.
Schmalfeldt (Soz.) bekämpft ebenfalls di« Steuer.
Damit schließt di« DiSkusstou über §§ 2 uud 3. Die namentliche «bstimmnng wird »nf Dienstag vertagt. Um L /« Uhr vertagt fich das Hau» auf morgen (Weiterberatung und Stemprlstenergesetz).
V-rN», 5. Mat. Der Reichstag setzte heute die Beratung des ZigaretteusteuergesetzeS fort und nah« de» § 3 betr. die Vauderoleustruer unter Ablehnung deS Antrages MielcynSki, sowie den 8 4 betr. die Verjährung der Steuer au. § 5 sieht den LerpackaugSzwaug vor uud ermächtigt den BuudeSrat i» Falle der Stenrrumgehnug zu Sicherheitsmaßnahmen für den Eiuzelverkaus.
Jäger (Ztr.) erklärt die Zustimmung seiner Partei zur KommisstonSfaffuug.
Geher (Soz.) äußert Ledeukeu i» Interesse des Klein- Handel».
Staatssekretär v. Steugel erklärt, der VerpackuugS- zwang erstrecke fich nicht auf de« Kleinhändler. Der Etu- zrlverkaus sei grundsätzlich znläffig. Der VaudeSrat »erde, da das Weiterbesteheu de» EtuzelverkanfS geeignet ist, die Steuereiunahmeu zu erhöhen, uur wevu zwingende Gründe oorliegru, zu einer Einschränkung oder zu eine« Verbot schreiten.
Wiemrr (frs. Bp.) hält die diskretionäre Befugnis de» VundeSrat» uud den LerpackuugSzwang für bedenklich.
Jäger (Ztr.) uud
Held (aatl.) verteidigen die KommijfiouSbeschlüffe.
Rach weiteren vemerkungeu der Abg. Molkenbnhr (Soz.) und Vöcklrr (Rpt.) erklärt Schatzsekretär v. Steugel die vorgebrachteu Bedenken nochmals als ungerechtfertigt. An» den 8§ 16 und 17 gehe hervor, daß das Nachfüllen geöffneter Pakete verboten ist.
Rach weitere» Bemerkuugeu von Müller-Sagau (frs. »Pt.), «eher (So,.) und Molkenbnhr (Soz.) wird 8 5 mit de» Stimmen des Zentrums, der Rechten uud der Ratiouallibrraleu angenommen. 8 6 betr. die Vorschriften für die Einfuhr wird nach kurzer Debatte, »orau fich die Abgg. Uotthoff (Hosp. d. frs. Vgg.) uud Müller-Saga» (frs. Vp.), sowie der Direktor de» ReichsschatzamteS, Kübu, beteiligen, angenommen. Zu 8 7 betr. die Vorschriften für die Betriebe liegt ein sozialdemokratischer Antrag betr. dar Verbot der Heimarbeit bet der Herstellung von Verpackungen der Zigaretten ns», vor.
Elm (Soz.) begründet den Antrag uud sagt: Werden die vorgefchlageueu Steuersätze angenommen, muß die Heimarbeit aofhören, werden sie herabgesetzt, wird die Heimarbeit bet reduzierte» Löhnen gewaltig zuuehmev.
Erzberger (Ztr.): Die Darlegungen ElmS über das Aufhöreu der Heimarbeit widerspreche» fich. Ans den §8 3 uud 7 resultiert eine Einschränkung der Heimarbeit, aber keineswegs ihr Verbot. Nach Jahrzehnte laugen Erhebungen sei ein radikales verbot wie daS Kopfabschneideu, damit die Zahnschmerzen aufhörtev.
MerteuS (frs. BP.) erklärt, der Antrag sei für seine
Partei unannehmbar, das Verbot der Heimarbeit würde über 2000 Arbeiter brotlos mache» uud sie in Fabriken treibe», wo sie die Löhne drücken würden. Nötig sei die Schaffung gesunder Wohn- uud Arbeitsräume.
ReichSschatzsekretär v. Steugel erklärt: Die Kommis- fiouSvorlage enthält au fich kein Heimarbeitsverbot. Ich überlasse deu Sozialdemokraten die Rechtfertiguug für di« im Ästrag liegende Vergewaltigung uud Schädigung der Jutereffe» zahlreicher Arbeiter. Wir machen aber hier keine Gewerbeorduau-Suovelle, sonder» ein Steuergrsetz. Wen» da» Hau» di« von der Kommisfiou beantragte Resolution betr. deu Erlaß von Bestimmungen für die Heimarbeft auuehmeusollte, werden die Regierungen dazu Stellung nehme«.
Rach weiterer Debatte, wobei die Abgg. Jäger (Ztr.) uud KulerSkt (Pole) fich gegen den sozialdemokratischen Antrag auSsprecheu, und nach längerer Auseinandersetzung zwischen Erzberger (Ztr.) einerseits uud El» (Soz.) uud Molkeubuhr (Soz.) andererseits wird der K 7 angenommen und der sozialdemokratische Antrag abgelrtznt. Um 6 Uhr vertagt sich da» HaaS auf Montag. (Fortsetzung der Zigaretteusteuer, Stempelsteuer und Erbschaftssteuer).
»ertt«, 4. Rai. Die Diäteukommissiou des Reichstag» lehnte deu von der Regierung zum Art. 28 der Verfassung vorgefchlageueu Zusatz ab, woruach Beschlußfassungen des Reichstags über deu Geschäftsgang von der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl vou Abgeordneten nicht abhängig sein sollen.
Tages-Hleuigkeiten.
Aus Ttadt uud Land.
Nagold, 7. Mai.
Für mesere B*r»«>lückte« haben die bürgerliche» Kollegien !u Hellbraun 600 Mk. bewilligt.
Z»r Hundesteuer! I« Gegensatz zu de« früheren Huvdesteuergesetz, welches die SteurrpGicht streng an deu Inhaber eine» Hunde» knüpfte, ist nach de« ueueu Steuer- recht (SemeiudedesteuerungSgesetz) schon derjenige steuerpflichtig, welcher deu Hund hält, gleichgültig ob er zugleich Sigeutümer, oder ob er Mieter, Entleiher oder Verwahrer de» Hunde» ist. ES tritt also die Steuerpflicht schon daun ein, wenn jemand durch Gewährung vou Obdach uud Unterhaltung die Sorge für deu Hund übernommen hat. Giue Erleichterung, die das frühere Gesetz nicht kannte, ist jedoch für die Hundehalter dadurch etugetreten, daß wen» jemand im Lause eines Jahres einen steuerpflichtige« Hund zu halten beginnt, am erste« des nächsten Vierteljahre» aber eiueu Hund nicht «ehr besitzt, eine Steuerpflicht nicht eiu- tritt. Diese Bollzugsbestimmungeu zu« Gemeindebesteurr- uugSgesetz hat zu verschiedenen Mißhelligkeiteu und Anzeige» geführt; da die Hundehalter auf Grund der erwähnte» Vorschriften zutreffendenfalls einfach die »«geschriebene Anzeige bet der Semriudebehörde unterlasse» haben. DaS Ministerium deS Innern hat vuumehr verfügt, daß zu der gesetzlich vorgeschrtebeueu Anzeige die Hundehalter auch dauu verpflichtet find, wenn sie die Absicht haben sollten, Leu betreffenden Hund vor de« ersten Tage des nächsten Vierteljahres wieder zu veräußern. Ju Fällen, in welche» daun vou einem Hundehalter die Abgabe für eine» Huud entrichtet worden ist, ohne daß die Steuerpfltcht für eine» solchen zur Entstehung gelaugt, kommt dem betreffenden Hundehalter ei» SteuerrückforderuugSrecht nach Art. 52 des GemeiudebeßeueruugSgesetzeS zu.
r. G1«tt-«rt, 4. Mat. Die JustizgesetzgebuugS- ksmmtssio» begann heute die Beratung des Abschnitts 6 der SertchtSkosteuorduuug, der von deu Handelssachen Han- delt. Ju Artikel 63 wurden die Gebühren aufgezählt, welche für die Eintragung in» HaudelSregister vou deu verschiedenen Flrmenarteu zu bezahlen find, uud zwar ist in de« Entwurf «tu Gebühreurahmeu vorgesehen, um de» Richter die Möglichkeit zu geben, der Leistungsfähigkeit der Firme« Rechnung zu trage«. Hierüber entstand eine längere De- batte, in der dos verschiedenen Seiten die Forderung nach festen Gebührensätzen erhoben wnrde. Die Debatte endigte mit der Annahme eine» Antrags des Berichterstatters Rembold-Aalev, wonach in der Regel für die Eintragung in das Handelsregister zu zahlen find: 1) bei Eiuzelkaufleuteu s) für die erste Eintragung der Firma 4 5) für jede spätere auf die ArbeitSverhältuifse der Firma bezügliche Eintragung und für die Löschung deS Gesamtetu- trag» 2 2) Bet offene» Handelsgesellschaften uud Kommanditgesellschaften 15 bezw. 7 3) bei Gesellschaften
mit beschränkter Haftung 60bez. 20 4) bei Aktiengesellschaf
ten, Kommanditgesellschaften auf Aktien, BerstcheruugSverei- neu auf Gegenseitigkeit und bei juristischen Persoueu, welche Inhaber von HandelSgewrrbeu find 75 bezw. 25 *6. Sprechen besondere Gründe für eine niedrigere oder höhere Bemeffvng, so sollen die Gebühren vom Gericht nach freie« Erm-ffeu innerhalb folgender Rahmen entsprechend niederer oder höher augesetzt werden: 1) 4 biS 10 bezw. 2 bis 5 2) 10
bis 20 bez». 5 bis 10 3) 25 diS 100 bezw. 10 bi»
40 4) 50 bi» 100 bezw. 20 bis 40 Als besondere
Gründe, welche eine Abweichung von den regelmäßigen Sätzen rechtfertigen, find auzusehcv: ») die größere oder geringere der Behörde verursachte Mühe; 5) die gröbere oder geringere Bedeutung des Gegenstands oder der größere oder geringere Nutzen, der de» Beteiligten iu Aussicht steht; e) die günstigeren oder weniger günstigen BermögeaS- uud EtnkommrnSverhältniffe deS Gebührenpflichtige». Die innerhalb eines Rahmens anzusetzeudeu Gebühren find stet» in vollen Rarkbeträgen auzusetzeu. Bei Art. 64 wurde auf Antrag de» Berichterstatters eine Aeuderuug iu de» Sinne
vorgenommru, daß bei Eintragungen iu eine« anderen Handelsregister für di« Löschung keine Gebühr zu erheben ist. Art. 65—68 wurden nach de» Entwurf genehmigt. Ebenso die Art. 6S—74, welche die BereiuSsachen, Güter- rechtSsacheu nud Schiffsregister betreffen.
r. 4. Rai. Die Justizgesetzgebnugl-
kommisfiou setzte heute nachmittag die Beratung der Gebührenordnung in Angelegenheiten der freiwillige» Gerichtsbarkeit fort. Bon seiften der Regierung war Ministerialrat Zindel anwesend. Art. 75 wsrbe, nachdem der Berichter« Kalter v. Seckendorfs für deu RegieruugSentwurf etugetreten war nud Ministerialrat Zindel bruselbe« ebenfalls befürwortet hatte, wobei er erklärte, baß iu Aussicht genommen sei, künftig deu Notaren eine Entschädigung (Zuschlag) für den Fall, daß «ehr Eheverträge abgeschlossen würden, zu gewähre», tu der Fassung deS Entwurfs augruommeu. Art. 7S, Abs. 1 wurde darauf ohne Debatte gknehmigt. Bei Abs. 2 war Abg. Lieschisg der Ansicht, daß die darin augesetzte Gebühr zu niedrig bemeffen sei, gegen welche Ausführungen fich die Abgg. Meier uud Rembold waudteu, um den kleinen Leuten deu Abschluß von Ehevertrügen nicht zu erschwere». Auf eiue Aufrage deS Abg. Brettschwert, ob Ehe- uud Erbverträge doppelt bezahlt werden müßte«, erwiderte Mtu.-Rat Ztudel, daß dies »ach Art. 82 uuzu- lüsstg sei. Darauf wurde Abs. 2 ebenfalls iu der Re- aieruugSsaffuug augeuommeu. Ebenso gelaugten die Art. 77—86 unverändert zur Annahme. Art. 87 wurde bezügl. der Ziff. 2 mit eine« AbäuderuugSautrag Maier, für deu 1. Termi» statt »ur und für jede» wetteren statt '/i. uur '/" auzusetzeu, uud bezügl. der letzten Absatzes mit eise« AbäuderuugSautrag Lieschiug statt 3 Mk., 1 Mk. au- zusetzev, augeuommeu. Die folgendes Art. 88 bis 93 gelaugten unverändert zur Annahme, Art. 94 mit deu dazu gestellte» SbSuderuugSauträgen Wächter uud Lieschiug. Art. 95 wurde unverändert angeuommeu, Art. 96 mit der Aeuderuug, daß vor die Worte .1 dar Wort „Miudest- betrag" eingefügt werde. Art. 97 wurde mit einer kleiueu redaktionellen Aeuderuug, die Art. 98 und 99 unverändert genehmigt. — Nächste Sitzung morgen vormittag 9'/. Uhr.
I« LaudeSbeschwerdeduch deS „Beobachter" ist folgendes zu lesen:
B»« »nterwegS! Nachdem der Schnellzug Berlin- Mailand, Stuttgart ab vormittags 8,03 Uhr, iu Eutingen sicht «ehr ««hält, werden die Passagiere nach Freudeustadt und ins Nagoldtal bis Horb mitgenommen, um vou da die Rückfahrt bis Eutingen gratis zu machen. In Horb scheint «an aber nicht genügend vorbereitet zu sein auf diese
scheint «an aber nicht genügend vorbereitet zu sein auf diese Neuerung. Das Zugpersonal sagt: „Wauen vts oer veynru- zug abgefahreu, dann stperS Geleise aebeu und eiLÜMes^
brennenden Balken ein Beikvmmeu unmöglich ist. Der Be
brennenden Balken ein Beikvmmeu unmöglich ist. Der Be- fitzer, der versichert und wie es heißt, sehr vermHzend fei» soll, soll beabsichtigen, iu Bälde wieder zu bauen. Beide» Brand sollen -egen 18 Kästen mit Kleidungsstückes re. und gegen 600 in Leinwand verbrauul sein.
r. Znffemhnufe«, 5° Mai. Ein schon längere Zeit an Schwermut leidender hiesiger Bürger hat fich gestern mittag lt. Rundschau kurz vor 12 Uhr durch eiueu Revolver- schuß getötet.
r. W«rz«ch OA. Lestkirch, 5. Rai. Landjäger Schueider in Aruach, welcher i« Januar dS. IS. de» von ihm wegen Sachbeschädigung und AüSbruchS ans de« OrtSarrest rct. festgeuommeuku Diesstküeckt Joseph Fihndrich von hier, als ihm dieser entsprungen war, deu linken Oberschenkel durchgeschosseu'hat u. deshalb wrgeu Körperverletzung,« Amt augeklogt war. ist von der Kgl. Strafkammer Ravensburg außer Verfolgung gesetzt worden, da die geführte Untersuchung ergeben hat, daß Sch. seinen Dienstvorschriften nicht zvwidrrgehandelt, vielmehr mit Recht vou seiner Waffe Ve- brauch gemacht hat.
Gerichtsfaal.
«»ttweik, 5. Mat. Ju de» Preßprozeß deS Land- gerichtSrats Rettinger iu Ravensburg gegen die Redakteure «Ib. Treiver-Stvttgart und Rotfchild-Rotiweil wurde heute nachmittag das Urteil verkündigt. ES lautet auf 100 Mk. Geldstrafe für Treiber und 50 Mk. für Rothschild und für beide aus Tragung aller Kosten, auch der- jeuigru des Landgerichtsrats Reftinger.