Deutsches Reich.

Bertt», 5. Mal. AuS Paris meldet mau de» Berl. Lagebl.: Lim »«zahl russischer Studeuteu protestiert tu eine« offene« Schreibe» gegen die Behanptnvg, baß in Pari» vombenatteutate geplant gewesen seien; die Lo«b»n seien offenbar sür Rußland bestimmt gewesen, und zwar für ei« Attentat aus den Zaren a« Tage der Duma-Sr- Iffusug.

B-rN», 4. Mai. Dl, .Norddeutsche Mg. Ztg." schreibt: Unter den in Sau FrauziSeo umgekommeueu Persoueu brfinden fich folgende »lt devtschkliugeu- dem Namen: Johann Bug, Willis» Bock, Jacob Bucker, Frank Burger oder Murger (235 Searystraße), Fra« Marie Debruuner, Loui» Enger oder Eugen, Berta Fabian, Max Feuuer, Seite oder Setz (16 Lalentiastraße), Heuny Hausen, Meyer Herr«an» (?), N. N. Hestle, E«ma Kittuer odn Dtttuer oder Hitturr, Rudolf Krutzer oder -rauser, A. Merkle, Henry Meyer, Josef MeyerS, George Nkeola». Richard Naffe, Beujaneiu Odervitz, Johanna Reiche. N.O. Reutzer und Frau N. R. Rosenfeld, Benjamin Scharia«, Henry Schumacher, A. George Walker und Paul Zinke (Zeiuke).

D»»««efchi»,e», 5. Mai. Sester» abend fuhr der Kaiser «it de« Fürsten von FSrsteuberg per Auto»obil zur Suerhahujagd nach Uuterbraend und kehrt« gegen 1V Uhr in das fürstliche Schloß zurück. Heute früh fuhr der Kaiser «it de« Fürsten zur Jagd nach Mittelbraun. Dar Wetter ist regnerisch. SS herrscht allge«eiue Freude über das vor­treffliche Aussehen des Monarchen.

«traßburg i. 5. Mai. In Rott bei Weißen- bürg wurde derReichSl.Korresp/ zufolge ein Manu ua«euS Marti« Burg von eine« Förster und zwei HtlfSförsteru bei« Wildern überrascht, und, da er auf die Beamten da» Gewehr anschlug, uiedergeschosseu. ES wurden auf ihn vier Schüsse abgegeben, von denen ihn einer in den Kopf und einer ins Genick trafen. In Schlettstadt brannte die Lederfabrik Diriog vollständig ab. Die Waren­bestände wurden gerettet.

»r-Sd-«, 4. Mat. De« Mörder Dittrich, der der sich seit vorgestern i« hiesigen SerichtSgefäuguisse befindet, ist noch ein weiterer Mord in Oesterreich uachgewieseu worden, so daß er nun als neunfacher Mörder dasteht.

Atel, 4. Rai. Bei den Arbeiten zur Bergung de» anfangs Dezember 1905 gesunkenen Torpedoboots .8 136* ist e» heute gelungen, fünf von den noch i« Boote befind­lichen Leichen z« Sergen.

Ausland.

r. Bo« B»de»see, 4. Mai. Ein richtiger Hochstapler wurde bet Bregenz verhaftet. Derselbe wurde de» Raubau­falls i«Kröaele* iu Müselbach überwiesen: auch gestand er, zwei Einbrüche in Lindau verübt zu haben. SS soll der ehemalige Gchueidergeselle Ernst Schmid au» Rottweil am Neckar sein.

P-t-rSburg. ö. Mai. Wie die St. Prt. Tel.-Ag. meid«, wird gegen Mari« Gorki etu neuer Prozeß eiugelettet werden, unter der Beschuldigung, daß er im Ausland die revolutionäre Bewegung gegen Rußland ge­schürt habe.

Moskau, 4. Rai. Da» Polizeidepartement hat aus Sewastopol Nachrichten erhalten, wonach in der Schwarz- «eerflstte vou neue« Unruhen ausgebrochen find. Unter den Flotteumaunschafteu studet die AgitatiouSltteratur der sozialistischen und revolutionären Parteien kolossale Ver­breitung. Ernste Agrarwirren habe» bis jetzt auch im Gouver­nement Psltawa begonnen. Die landwirtschaftlichen Arbeiter treten in den AuSstaud.

Madrid. 4. Mat. In Murcia erschoß gestern der allgemein beliebte Geistliche Morales in der St. DsmiugrS- Kirche den Jesuiteupater Martine; an den Stufe« deS Altars und dann fich selbst. Der Fall erregt das größte Aussehen. Das Motiv ist «»bekannt.

Altoera (Pmsylvauirn), 5. Mat. Bei eine« Unfall auf der Prusylvauiavahu wurden 6 Personen getötet und über 35 schwer verwundet. Bon letzteren find inzwischen noch 4 gestorben.

Ehiea-o, 30. April. DerProphet Elias*, der berödmte Alexander Dowie, der Erbauer der ZiouSstadt bei Eh c igo, einst vielfacher Millionär, ist nun vou seinen eigenen Anhänger« aufgefebeu und auS Mitleid mit einer kleinen bescheidenen Pension verabschiedet worden. Er wollte zuletzt Vielweiberei einfübren, reiste unter Vorschützung finanzieller Geschäfte nach Mixiko, u« dort eine neue Kolonie seiner SlaubeuSgemeinschaft zu gründen, in der auch Poly- ga«ie zulässig sein sollte, und hat dadurch iu Zion City

eine» Stur« der Entrüstung erregt. Man erklärte öffrut- lich, der Prophet sei ähnlich de« Engel Luctfer der Macht der Hölle verfallen. In Ehlcago wurde de» früher so ver­ehrten Propheten gedroht, wenn er nach Zion zurückkehrte, so werde er sofort totgeschlagen werden. Nun »ußte er ans alle seine Rechte in Zion uud die Leitung der Seinein­schaft verzichten. Er reist« dann, »achde« er endlich unter­zeichnet hatte, «ach de« Süden ab. Sein Ster« ist nun erloschen, ein Schwär»», der Tausende für fich gewonnen hatte, ist nun wohl für i»«er entlarvt.

Wir lebeu aus dem Grunde eines Luftmeeres"

heißt e» in den Motiven zu 8 906 de»Bürger!. Gesetzbuch»*, ver eine für dar Zusammenleben der Menschen besonder» wichtige Frage behaadelt,«lich di« Frage, ob u. inwieweit man sich dir vou anderen Grundstücken ausgehenden Geräusche und Dünste industrieller Anlagen, «nstkalische Geräusche, Knelpenlär«, Kindergrschrei auf Spielplätzen, Huudegebrll, Hahnenschrei, Gestank, Einwirkungen durch Elektrizität, Licht usw. usw. gefallen lasse» muß. § 906 lautet:

Der Eigentümer eine» Grundstück» kau» die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Ge­räusch, Erschütterungen und -ähnliche vou eine« anderen Grundstück avSgehende Eluwirkaugeu tassweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstück» nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt oder durch eine Benutzung ->eS anderen Grundstücks herbeigeführt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhn­lich ist. Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.*

Zur Erläuterung dieser Gesetzesbestimmung eutuehmeu wir mit Genehmigung der Verlagsbuchhandlung der soeben erschienene» neuesten Auflage der bekannte» Ausgabe des Bürger!. Gesetzbuch»* vou LandgerichtSdtrektor Roseuthal m Danzig*) folgende Ausführungen:

AuS den 88 903, 905 BGB. würde folgen, daß jeder Grundstückseigentümer jede störende Einwirkung in dem Raum über uud unter seinem Grundstückeverbieten* darf. Aber wie «S in den Motiven zu« BGB. heißtwir lebe« aus dem Grunde eines Luftmeers*. Dieser Umstand führt mit Not- weudigkeit eine Erstreckung der Wirkungen der menschlichen Tätigkeit in die Ferne mit sich. Deshalb bestimmt 8 906 al» Ausnahme vou dem Grundsätze der §8 903, 905, inwieweit der Eigentümer eine» Grundstücks Einwirkungen auf sein Grundstück von außerhalb nicht bloß vou Nach­bar-Grundstücke»nicht verbieten* kann.

Da» BGB. steht auf dem Standpunkte, daß die iu § 906 Gezeichneten Einwirkungen, sofern nicht die Zuführung durch sinebesondere Leitung* erfolgt, statthaft sein sollen, wenn sie ») drn Etgentünrer iu der Benutzung seiner Grundstück» nicht oder i>) uur unwesentlich beeiuträchtigeu oder e) wenn sie durch eine Benutzung de» anderen Grundstücks herb eige­führt werden, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grund­stücken dieser Lage gewöhnlich ist (Industrieviertel einer Stadt, Stadtviertel für Beranstaltnugeu öffentlicher Vergnügungen, z. B. Kegellärm, Karusselle). I« Falle o muß der Grund­stückseigentümer sich auch «inewesentliche Beeinträchtigung* in der Benutzung seines Grundstück« durch Ruß, Lärm usw. gefallen lassen. WaS in Berlin iss. unzulässig ist, kann iu Berlin 8. gestaltet sein.ES kräht der Hahn auf de» Mist, wo Hühnerhalten üblich ist.* Für die Frage, ob eineBe­einträchtigung* vorliegt, ist daS Empfinden eine»normalen Durchschnittsmenschen*, nicht das Empfinden eines besonders nervöse« maßgebend.

Der Grundstückseigentümer hat die sogen,negatorische Klage* auS Z 1004 aufBeseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigung*; in schleunigen Fällen kann er eineeinstweilige Verfügung* deS Gerichts Seautragev. Sache de» Beklagten ist es daun, zu beweisen (glaubhaft zu machen), daß eine der Ausnahmen deS § 906 oorliegt, d. h. daß der Klägerverpflichtet* ist, sich die Be­einträchtigunggefallen zu taffen*. Unerheblich ist der Ein- wand, baß die störende Anlage (z. B. ein Schornstein) schon bestanden habe, bevor Kläger sein Grundstückbebaut* habe, uud daß Kläger die störende Eiuwirkuog de» Schornsteins Seim Erwerb seines Grundstücks oder beim Bau seiner Hause» schongekannt* Hab».

Verklagt kau» werden jeder, vou de» die beeiuträchti-

') Bürgerliches Gesetzbuch, gemeinverständlich erläutert unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse des täglichen Lebens, mit einem auszugsweisen Abdrucke der Ausführungsgesetze für Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und des Handelsgesetzbuchs, herausgegeben von Rosenthal, Landgerichtsdirektor in Danzig, sie­bente, neu bearbeitete und vermehrte Auflage, 43.-52. Taufend, 8-/, Bogen stark, Preis elegant gebunden nur 7 Verlag von Gustav Röhte in Graudenz.

grnde Eiuwirkaus ausgeht, sei er Elgrutümer de» Grund­stücks, auf de« die störende Aulagr ist, oder nicht (z. B. bloß Rteter, Pächter). Wenn z. B. der Mieter oder Pächter eines Grundstück« die Beeinträchtigung verursacht, so kan» außer de»Störer* auch derGrnvdstückSeigeutümer* auf Besritignug der Beeinträchtigung verklagt werden, fall» er nach erlangter Kenntnis nicht» tut. um vermöge seinerRechte als Vermieter* die Störung zu beseitigen, oder wen» e, z. B. da» Grundstück gerade zur Eiurichtuug der störenden Fabrikanlage usw. vermietet hat.

Der Etnwaud, daß die Anlage, vou der die Beeinträch­tigung auSqeht,polizeilich genehmigt" sei, ist an sich recht­lich unerheblich uud steht daher der Klage de» beeinträchtig­ten Eigentümers nicht entgegen. Nur der Erfolg der Klage kann iu solchen Fällen ein anderer sein. ES bestimmt uämlich 8 26 Gewerbeordnung, daß bei den nach 88 16 ff., 24 Ge­werbeordnung, obrigkeitlich genehmigten Anlagen die Klage niemals ausEinstellung de» Gewerbebetrieb»" gerichtet werden kann, sondern nur aus Herstellung von Einrichtungen, sie die benachteiligende Einwirkung auSschließeo, »der, wo solche Einrichtungenuntunlich* oder »it einem gehörigen Betriebe des Gewerbesunvereinbar* fiod, aus SchadloS- haltuug. Fürstaatlich kouzeffiouterte" Eisrubahu-Uuterueh- mungeu (Sleinbahneu usw.), obgleich sie au fich nicht unter die Gewerbeordnung falle», ist z. B. tu Preußen uachall­gemeinen RechtSgrundsätzeu" dasselbe auzuurhmeu.

Abgesehen oou vorstehend bezeichnetm Fällen, iu denen derSchadenersatzanspruch" einVerschulden" nicht vorauS- setzt, kann, wie oben bemerkt, nur aus ..Beseitigung der Be­einträchtigung uud gegebenenfalls auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen" geklagt werden, auf Schadenersatz uur, wen» eineunerlaubte Handlung" vorliegt (Verschulden usw. 88 823 ff.).

Nicht bloß derSrundstäckSelgeuiümer". sondern auch andere dinglich Berechtigte aa eine« Grundstück: der Eib- oauberechtigte, der a«S einer Srunddieustbarkrit oder be­schränkten persönlichen Dienstbarkeit Berechtigte, der Nieß­braucher, ja selbst Hypotheken- und GruudschuldglSubiger, wenn die Sicherheit ihrer Hypothek durch die Beeinträchtigung deS Grundstück» gefährdet wird, können auf Unterlassung der Seeiuträchttguag klagen (§§ 1017,1027,1090,1134,1192). Mieter und Pächter eines Grundstücks, die keindingliche» Recht" an de« Grundstücke, sondern uur ein persönliches (Forderung»-) Recht -egen den Bermietrr oder Verpächter naben, können sich bei Belästigungen der in 8 906 brzcich- nrteu Art an ihre» Vermieter oder Verpächter halten (Ge­währung einer brauchbaren Wohnung usw., Minderung de» Zinse», Schadenersatz usw. gemäß 88 636540). Außer­dem aber haben Mieter und Pächter wegen Störungen der iu Rede stehenden Art gegen den Störer selbst die sür daS praktische LedürfuiS in der Regel geuügeudeu Klagen wegeu Störung ihre» Miet-(Pacht-) Besitzes aufBeseitigung der Störung und Unterlassung weiterer Störungen" gemäß 88 858,862,865; denn unberechtigte SSrungru der in 8 906 be. zeichneten Art findverbotene Eigenmacht" im Stove deS 8 858.

Hrrvorgehobru sei: der hier besprochene 8 906 behäu­felt dir Einwirkungen auf ein Grundstück, dievon außer­halb" komme». Gegen Lärm, Rauch, Gestank usw. auf dem­selben Grundstücke, verursacht z. ». durch einzelne Mieter oder Pächter, muß zunächst der Grundstückseigentümer sich und seinen anderen Mietern (Pächtern) durch Abschluß ent­sprechender Miet- (Picht-) Verträge selbst Helsen. Den leor- befchriebmeu Besitz-Schutz aber habe» auch dieMieter Md Pächter" desselben Grundstück? gegen einander und der Haus­wirt gegen fit (88 865, 869).

Ja allem vorstehenden ist, wie schließlich bemerkt werde, 7.ur von dnu privatrechtlicheu Schutze gegen Störungen der u Z 906 bezeichnen» Art die Rede. Der öffentlich-recht­liche (polizeiliche) Schutz, wo er gegeben ist, wird sür die Beteiligten «eist bequemer sei«. DaS Preußische Oberver- waltuugSgericht hat z. «. erkannt:Wenn de« Publikum .uf Kosten de» Wohlbefiudeus die Nachtruhe iu erhtblichrr Mise eutzogeu wird, so liegt eine GesundhritSgefabr vor*, .lithi» Anlaß zu polizeiliche» Eivschr-it n. »O'ffevtlich- rchtlicheu* Schutz aewährt z. B. auch 8 360 Nr. 11 StrG». gegenvugebührlichrr Weise erregten ruhestörcuden Lärm*.

Landwirtschaft, Handel uud Verkehr.

r. Göppingen, 5. Mai. Dem gestrigen Biehmarkt waren S Ochsen, 79 Kühe und 102 Stück Schmalvieh zugetrieben. Davon wurden verkauft 2 Ochsen zum Preise von 1083 5 Kühe, 79

Stück Schmalvieh. Die Preise bewegten sich bei Kühen von 130 bi» ISO bei Schmalvieh von 120-450 ^ Der Gesamtumsatz br- rrug 25 569 _

Sruck und^Serlag der «. L». L-O "'scheu «uchdruckm» («»U latsers Nagold Für die Redaktion verantwortlich: K P" r.

Die S tadt-Gemeinde Nagold

verkauft -WE

am Dienstag de« 8. Mai

1. im Distrikt Mittlerbergle Abteilung vor- derer Kapf und unteres Steiubuchsträßle:!

44 Rm. Naderholz-Säieiter nud Prügel,

40 Büschel Laubreis, 200 Büschel NadelreiS nebst Schlagraum.

3. i« Distrikt WolfSberg ASt. Fohlenstall:

2 Rm. Nadelholz-Prügel und 200 Büschel NadelreiS.

Zusammenkunft auf der Herreuderger Straße b:im Wegzeiger uach Mötzivgen nach«. 1 Uhr.

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9. Mai abends 6 Uhr

b't Herrn Kleiner z. Hirsch in Ebhausen schriftlich rtnz irrichen. Vom 12. Mai au steht der Frrrcn auf Rechnung des Käufer».

4. Mai 1906.

I. A-:

Metzger, Oberamtstierarzt.

Lehrverträge -->§ «»