selbst bei äußerster Gefahr könne von einer Uebergabe nie­mals die Rede sein, da die ganze Mannschaft kaltblütigst den Tod vorziehen würde.

Tokio, 21. Rovbr. Zuverlässige Quellen berichten,

die Japaner hätte» die Kortter-Esearpe vo« Er- luugschau beseht.

Tschifu, 21. Nov. Ein mit Passagieren aus Dalriy hier etngetroffener japanischer Beamter har positiv eiklärt, ein allgemeiner Angriff auf Port Arthur sei nicht wieder unternommen worden. Die Gerüchte aus Daluy seien da­durch entstanden, daß frische Truppen, darunter die jüngst gelandete 7. Division, zur Front gesandt werden.

Im Gegensatz zu dieser Meldung steht eine andere, ebenfalls über Tschifu kommende, nach der der allgemeine Angriff auf Port Arthur am 18. oder 19. ds. MtS. wieder ausgenommen worden sei. Warten wir cs ab!"

Berlin, 21. Novbr. Dem Berliner Lok.-Anz. wird aus Mukden unter dem Heutigen von seinem Spezialbericht- erstattcr gewkldet: Das Schicksal von Port Arthur wird von hier aus zwar nicht mehr zu beeinflussen sein, doch ist man im russischen Hauptquartier fest überzeugt, daß die Garnison bis zum Aeußersten wie bisher mit beispiellosem Heldenmut kämpfen wird. Man hofft, daß die innere Stadtumwallung «it ihrem zehn Meter tiefe» Grabe» inzwischen sturmfrei a»sgeba»t sei» und »ach dem Fall der Landforts «och einige» Wider- sta«d wird leiste» könne». Und selbst wenn das Stadt- innere erobert ist, werden sich die Küste nfortS selbständig noch mehrere Tage halten können, so daß die Japaner keine Zeit finden dürften, diese Küstenforts bis zum Eintreffen der baltischen Flotte verteidigungsfähig herzurichten. Selbst wenn das Gerücht wahr sein sollte, daß die Garnison nur noch 4000 Mann beträgt, würde dieser Umstand nicht all- zugroße Besorgnis erregen, weil die zu verteidigende Linie immer kürzer wird.

Neue Heldentaten -er baltische» Flotte!

Berlin, 21. Nov. Wie der Lok.-Anz. aus London meldet, fanden nach eincm Telegramm der Daily Expreß aus Kanea, während des Aufenthalts der baltischen Flotte dort furchtbare Scene« statt Offiziere «. Mann­schaften waren fortwährend in betrnnkenem Zu­stand; sie trieben sich auf den Straßen umher, wo sie die Einwohner tätlich angriffen. Wenigstens fünf Personen wurden hierbei getötet. Einige 40 Matrosen desertierten; sie erklärten offen, daß sie kein Vertrauen zu ihren Offizieren hätten. Die Disziplin ist auf allen Schiffen äußerst mangel­haft. Die meisten Schiffe find von veraltetem Typ und reparaturbedürftig.

Die Beschlagnahme eines deutschenD ampfers durch die Jap aner.

Tokio, 21. Novbr. Das Marine-Amt gibt bekannt: Am 19. ds. um 3 Uhr früh sichtete ein auf der Höhe von Jentas kreuzendes Geschwader das deutsche Dampfschiff Batelan, das in der Richtung auf Port Arthur fuhr. Das Kanonenboot Tatsuta verfolgte und überholte um 5 Uhr früh den Batelan, der eine große Menge Winterkleider, Decken, Medizin und konserviertes Rindfleisch an Bord hatte. Der Kapitän erklärte, daß er nach Niutschwang gehe. Doch wurde die von ihm verfolgte Route u. die Art der Schiffs­ladung als Verdacht erregend angesehen, das Schiff be­schlagnahmt und nach Saseho gebracht.

Tages-Hleuigköiten.

Aus Etädt md Land.

r. Altensteig, 21. Nov. Noch selten war ein Konzert so stark besucht wie das gestern abend im Gasthaus z. gr. Baum vom Liederkranz und Kirchenchor veranstaltete. So­wohl der geräumige Saal wie die Nebenzimmer waren voll­besetzt von Konzertbesuchern. Die Leistungen des Lieder- kranzes unter Leitung von Schutt. Böhmler, sowie die Gesänge des gemischten Chors, von Schutt. Finckh dirigiert, verdienten volle Anerkennung, an der cs auch die Zuhörer nicht fehlen ließen. Auch die Violinvorträge von Schullehrer LeinS tu Zwerenberg und die Sologesänge von Schullehrer

Glied dieser Familie und rechtmäßiger Teilhaber ihres Glückes und Reichtums zu werden, ein Wahnsinn wäre, alles das wegzuwerfen, nur um heimlich ein paar Schwarze zu stehlen. Isaak ist übrigens mit seinen desfallfigeu Be­hauptungen seit gestern abend unsichtbar geworden, er scheint feinen Irrtum selbst eingesehen zu haben, und was die Aussagen dcs Negers Cäsar betrifft, selbst wenn sein Zeug­nis etwas gelten könnte, so erstreckt sich seine ganze Wissen­schaft nur auf halbe Worte, die er unter den entflohenen Schwarz« aufgefangen haben will. Wir müssen uns also vorläufig nur an das Hallen, was wahrscheinlich und ver­nünftig aussteht, und so will ich, wenn Sie nach dieser Darstellung., mir nicht etwa noch etwas zu sagen haben sollten, meine letzte Hauptfrage an Sie richten."

Helmstedt hatte seine ganze Kenntnis über Baker erst aus zweiter Hand dabei war seine Haupt quelle, Seifert, eben nicht die reinste und zuverlässigste jetzt erst, bei den angeführten Zeugnissen für den Ermordeten, bei des Rich­ters ruhiger Betrachtung der Verhältnisse, dachte er hieran, und zum erstenmale kam ihm der Gedanke, ob er sich nicht durch seine, aufkeimende Eifersucht wenigstens in bezug auf die Stellung des Mannes zu falschen Voraussetzungen hatte hinreißeu lassen, an die er um so lieber geglaubt, da sie mit seinen Wünschen übereingestimmt hatten.Ich habe zu meinen Angaben nichts weiter zu bemerken," sagte er,als daß, wenn meine Meinung von dem Ermordeten wirklich irrig gewesen sein sollte, meine dadurch hervo: gerufenen Handlungen wenigstens aus den besten Absichten ent­sprangen."

Böhmler ernteten den Beifall der Konzertbesucher. Das reichgewählte Programm enthielt 15 Nummern, gutgewählte Kompositionen von hervorragenden Komponisten der Gegen­wart.

Haiterbach, 22. Novbr. Am Samstag bot Hand­werkskammersekretär Rud. Dietrich dem Gewerbeveretn zwei Vortrage. Der erste legte dar, daß der selbständige Gewerbetreibende Gesetzeskenntnis notwendig be­sitzen müsse, um sich persönlich und geschäftlich vor Schaden bewahren zu können. Zwar gilt diese Notwendigkeit für andere Berufsklasftn auch; ja die Erwerbung gewisser Gc- setzeskenutnisse ist eigentlich eine allgemeine Bürgerpflicht. Doch wer diese Pflicht versäumt, trägt wohl nur sehr selten wirtschaftlichen Schaden davon. Die Tätigkeit der erwähnten anderen Berufsklasseu aber besteht gerade in der Ausübung oder Vollziehung bestimmter Gesetze und Verordnungen, wozu sie besonders geschult find. Für sie ist also Gesetzes­kenntnis ebenso selbstverständlich wie für die Handwerker Fachwissen und Gewandtheit in der Werkstattarbeit. Die Gewerbe-, Wirtschafts-, sozialpolitische» Gesetze dagegen bilden für die Gewerbetreibenden das ist der große Unterschied jenen gegenüber. etwas, das der Art ihres Berufs, ihres Geschäftsbetriebs wesensfremd ist. Und doch greife« sie rief ist .diese Arbeit, in diesen Betrieb ein! Daher die Notwendigkeit,'sie zu kennen, freilich auch die Schwierig­keit, die Kmutuis zu erlangen. Es handelt sich hauptsäch­lich um große Teile der Gewerbeordnung, dcs Bürgerlichen Gesetzbuches, der Steuergesctze, der Reichsverstcherungsgesetze, um verschiedene Sondergesetze, oder Verordnungen. Das wichtigste aus diesen Gesetzen usw., was er sozusagen täg­lich braucht, muß sich der Gewerbetreibende aneigncn, ein-' prägen (er kann nicht in allen einzelnen Fällen erst anfragen, z. B. bei der allgemeinen Auskunstsstelle der Handwerker, dem Bureau der Handwerkskammer.) Aber wo und wie? In deu gewerblichen Fortbildungsschulen. Leider bieten bet uns in Württemberg die wenigsten Gelegenheit dazu (in Baden, Hessen, Sachsen wird auf diesem Gebiete mehr ge­leistet). Freilich könnte der Handwerksmeister auch die Ge­setze für sich studieren, sich Auszüge machen, seinen Bedarf zusammenstelleu; aber das fällt den allermeisten zu schwer. Ein bequemes, kleines doch reichhaltiges, gutes und ver­ständliches Nachschlagebüchlein ist übrigens schon vorhanden und sehr zu empfehlen: dasWürttembergische Bürger­handbuch" (vorrätig in der G. W. Zaiser'schen Buch­handlung), kostet nur 60 Pfennig. Und jeder Meister, der Lehrlinge hält, sollte von der Handwerkskammer die Sammlung der Vorschriften für das Lehrlingswcseu und Prüfungswesen beziehen (Preis mit Porto 9 rZ). Was aber nicht in der Schule und nicht durch Selbststudium zu gewinnen ist, das kann und soll der Verein bieten, der ja die natürliche Fortbildungsschule für Meister und Gesellen ist. Daß der Haiterbacher Gewerbcverein sich dieser Auf­gabe bewußt ist, hat er schon mehrfach und auch heute wieder bewiesen. Es folgt hierauf sofort der zweite Bor­trag: über das Gesetz zur Bekämpfung des unlau­teren Wettbewerbs. Redner betonte, daß das Gesetz nicht alle Formen des unlauteren Wettbewerbs treffe, son­dern nur 1) deu Reklame-Unfug, die Täuschung über den angeboteuen Wert der Ware«, 2) die Kreditschädiguug eines Geschäftsinhabers, 3) die auf Verwechslung berechnete Ver­wendung einer fremden Firma und bergt., 4) Verrat und Ausbeutung irgendwelcherGeschäftsgeheimnisse". Nach genauerer Besprechung dieser Vergehen, wurden die Strafen angeführt, welche sie zu gewärtigen haben, nämlich: Ver­pflichtung zu Schadenersatz (3), Geld- oder Haft- oder Ge­fängnisstrafe (1, 4), oder auch beides (1 im Rückfall), Ver­pflichtung zu Schadenersatz u. Geld- oder Gefängnisstrafe (2). Endlich kann nebett einer Geld- oder Freiheitsstrafe noch eine Buße (bis 10 000 ^l) aijferlegt Werden. Leider aber sind die Geschädigten fast ganz auf Selbsthilfe angewiesen; d. h. sie selbst oder Schutzvereine Md dergl. müssen oder können Klage erheben, Strafantrag stellen. Der Staats­anwalt schreitet von amtswegen nur ein, wenn eine bunde?- rätliche Vorschrift über den Handel mir bestimmten Waren übertreten wird oder wenn nach seinem persönlichen Er­messendas öffentliche Interesse" gefährdet erscheint.

Der Ermordete," fuhr der Richter fort,ist gegen sechs Uhr abends gesehen worden, wie er auf dem von ihm gewöhnlich gebrauchten Pferde vom Flußhause abritt. Nachts elf Uhr wurde dasselbe Pferd au der Stelle angebunden bemerkt, wo der Mord geschehen, uud wo es noch den Morgen darauf stand. Bei der dunkeln Nacht hat der Reiter wenigstens drei Stunden gebraucht, um diesen Ort zu erreichen, wenn er nämlich auf gradem Wege gekommen, möglich auch, daß er erst später als neun angelangt; daß aber der Mord vor elf staltgefunden, beweist das durch den starken Gewitterregen vom Blute reiogewaschene Gras. Ich erwähne alle diese Umstände, damit Sie die volle Wichtig­keit der Frage, die ich au Sie stelle» werde, fühlen mögen. Nach den Aussagen einiger. Ihrer Hausgenossen sind Sie um elf Uhr noch nicht in Ihrem Bett gewesen, find eist, ^ kurz nach elf, bei schon beginnendem Regen, von außen in das Haus eiugetreten und haben angegeben, daß Sie sich beim Nachhausckommen verspätet hätten. Nun geht aber bet einer Stockdunkelheit, wie sie an jenem Abend herrschte, niemand ohne Zweck spazieren und ich möchte Sie fragen, wo Sie jenen Abend zwischen zehn und elf Uhr zugebracht."

Ueber Helmstedts Gesicht zog eine tiefe Bläffe; er starrte den Richter einen Augenblick an nab senkte dann die Augen die verschiedenen zusammentreffenden Umstände traten plötzlich, zu einem mächtigen Verdachtsgrmide ver­einigt, gegen :hu am erst sein mit Baker begonnener Streit uud die von ihm zugcgcbeve Absicht, den Mann aus der Gegend zu treiben; dann der neben dem Toten gc-

Hltt wünscht matt Acnherüng^ Uber -hiermtcht allem.' Es stich ln deu letzten Iahten hauptsächlich folgende Oerbrffer- 7 ungßvorschläge gemacht worden 1) § 828 deS Bürgerlichen ^Gesetzbuches sollt,, auch für dru Kampf gegen deu uvlau«. tereil Wettbewerb ausg^inhi wtrden, in derWetse, daß das Gesttz einen Schlußsatz erhalt, der alle Fälle- des u. W. trifft. 2) Unlauterer WetMMrb, schwkudelhaftex Kunden­fang wäre als Schädigung dss allgemeinen, öffeniUcheu Interesses zu erklären, uud demgemäß hätte dt§ Markt-, Gewerbe- und Ortspolizei von amtswegen Strafantrag zu stellen. (Die Polizei müßte z. B. denÄuzetgepletl der Presse, die Plakate und dergl. beachten.)' 3) dem Geschädigten wäre ein Einspruchsrecht zu gewähren, das er iu einfacher Weise geltend machen könnte. (Der Eilispruch wäre etwa wie ein Zahlungsbefehl zu behandeln.) 4) Bei der Untersuchung und Beurteilung der einzelnen Fälle, besonders wenn diese schwieriger Art find. Hätten/die Handels- und Handwerks­kammern mitzuwirken. 5) Die Veröffentlichung der Ver­urteilung soll in allen Fällen obligatorisch sein. 6) Nach­schübe bei Ausverkäufen sind allgemein zu verbieten. 7) Wer in unlauterer Absicht unwahre Angaben über seine Ware macht, tut es in allen Fällenwissentlich"; dieses Wort ist also in Z 4 überflüssig, erschwert aber die Erheb­ung der Anklage; deshalb ist eS zu streichen. Zum Schluß berührte der Vortragende die Frage: ob es zu hoffen fei, daß jene Wünsche wenigstens teilweise erfüllt werden. Er glaubt, man dürfe es hoffen. Denn bereits im Herbst 1901 wurden vön Reichswegen Erhebungen über die Miß­stände, die sich bei der Ausführung des Gesetzes heraus- gestellt, eingelettei, und die Äußerungen der großen Ver­bände (wie des Verbandes der würit. und der deutschen Gewerbeveretne 1901 und 1904) und gesetzlichen Körper­schaften (württ. Handels- und Handwerkskammern 1902), oder des deutschen Handwerks- und Gewerbekamwertags (1903) werden gewiß gebührende Beachtung finden. Nach dem Bortrag kam, wie gewöhnlich, das schlimme Submis- siouswcseu zur Sprache. Man klagte besonders darüber, daß staatliche Stellen manche der für sie bestehenden Be­stimmungen nicht befolgen und daß die staatlichen Bestim­mungen nicht auch für Amtskörperfchaftcn, Gemeinden, die Landesverstcherungsanstalt gelten. , Letztere habe das z. B. bei Vergebung der Arbeiten zum Neubau in Bad Rötenbach gezeigt. Stadtschultheiß Krauß gab der Meinung Aus­druck, daß den Gemeinden die Bewegungsfreiheit im Sub­misstonswesen nicht beschränkt werden dürfe. Schließlich wurde der Wunsch geäußert, die Handwerkskammer möchte in Haiterbach eigene Gesellenpxüfungsausschüffe für Schreiner und Kübler bilden.

Wildberg, 21. Nov. Die Privaibauschule des Architekten Schittenhelm mit dem Sitz im hiesigen Schloß beendete gestern ihren ersten Kurs verbunden mit einer Ausstellung, welche sich eines zahlreichen Besuchs zu erfreuen hatte. Die aufgelegten Arbeite:: gaben Zeugnis Von an­erkennenswertem Fleiß sowohl des Lehrers als auch der Schüler. Von letzteren wurden mit einer Prämie bedacht: Eugen Hörmann aus Sulz, Wilhelm Ziegler aus Nieder­hofen OA. Brackeuheim uud David Zeeb aus Altbulach OA. Calw. Möge das Unternehmen auch fernerhin wachsen, blühen und gedeihen! Der Winterkurs wird voraussichtlich stark frequentiert und Ende d. Ms. seinen Anfang nehmen.

Calw, 22. Novbr. Zwischen den bürgerl. Kollegien und der katholischen Geistlichkeit ist hier in Sachen des katholischen Schullykals ein Zeitnngskrieg entbrannt; Er­klärungen und Entgegnungen wechseln 'miteinander ab, die aber vorläufig nur von lokale«, Interesse zu sein scheinen.

t. Scherubach, OA. Freudenstadt, 21. Nov. Die mit einem Aufwand von ca. 30 000 ^ erstclltt Wasser­leitung der hies. Gemeinde wurde gestern durch eine Fest­lichkeit cingeweiht, ,hei der sich die Bewohner ans det Nähe und Ferue in großer Zahl einfanden. Bormittags war ein gemeinschaftlicher. Fchgottesdienst. Beim Festesten wurden Ansprachen gehalten von Anwalt Frey, Oberamtmann Krauß von Freudrnstadt und H. Glück, Verwalter der G. Werner'schen Anstalt, der betonte, daß die Gemeinde nicht bloß schon schwer unter dem seitherigen Wassermangel

fundene Reitpeitschenknopf, und zuletzt seine vermutete Ab­wesenheit aus dem Hause, gerade zur Zeit dcs Mordes, eine Abwesenheit, die er selbst gegen Elliot bestätigt hatte. Das alles schoß so schnell, aber auch so klar wie ein Blitz durch sein Gehirn, und zugleich erkannte er das einzige Entweder-Oder, das eS für ihn gab entweder'die letzte Frage/des Richters nicht'zm beantworten und dadurch den Verdacht gegen sich nvch'zu verstärke«' oder seinen nächt­lichen/Aufenthalt in Ellens Zimmer zu verraten sind so mit esnemmale jetten Verdacht von sich abzitwersen. '

^Nun Herr," sagte dir Richter,Sie müssen doch zu irgend einem Zwecke das HaM verlassen haben ir. irgend­wo gewesen sein? antworten'Sie mir also!"

/i Helmstedt, war kurz mH stimm Entschlüsse fertig ge­worden Ellens Ruf dürfte auf keine Gefahr hui prcis- gxgebcn wer Yen, mochte auch, fein eigenes Schicksal jetzt laufen wie es wollte, und als in diesem Aügevblich'd'.s Mädchens Wld vor seine Serie trat, , wie sie ihn in der polten Ver­schämtheit ihrer Liebe angesrhen, da fühlte er, daß ihm keine Marter ciy Won, das ihr.rveh tun müßte,.halte, cntrelßen können. -7 >/ . , '

Ich' glaube nicht," sagte er und hob/iden Kops frei in die Höhe,daß ich im stände sein werde, tue vorgelcgte 'Fräge zu beantworten, so leicht ich anch unter Umständen meine gänzliche Unkenntnis an dem staitgefmidencn Ver­brechen Nachweisen könnte."

(Fortsetzung folgt.)

: r