Die Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft, zum Ausschänken geistiger Getränke oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus ist außerdem von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig.
Die Landesregierungen sind befugt, zu bestimmen, daß den Schankwirten durch die Konzessionsbehörden nach deren freiem Ermessen die Verpflichtung auferlegt werden kann, bestimmte kalte Speisen und bestimmte nichtgeistige Getränke zur Verabfolgung an die Gäste vorrätig zu halten.
Die Landesregierungen sind ferner befugt, zu bestimmen, daß die Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirtschast unter Bedingungen erteilt werden kann, welche die Annahme weiblichen Arbeits- und Hilfspersonals beschränken oder ausschließen ....
Die Landesregierungen können anordnen, daß die vorstehenden Bestimmungen auch auf andere Vereine, einschließlich der bereits bestehenden, selbst dann Anwendung finden, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist, doch kann bei diesen Vereinen nur die Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht werden.
Gast- und Schankwirte dürfen geistige Getränke, von Notfällen abgesehen, zum Genuß auf der Stelle nicht auf Borg verabreichen. Als Borg im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt nur die Befristung der Zahlung über den Zeitpunkt hinaus, in welchem der Gast die Gast- oder Schankräume verläßt.
Das Verbot der Verabreichung aus Borg findet auf die Verabreichung geistiger Getränke seitens der Gastwirte an ihre zur Beherbergung ausgenommenen Gäste, sowie auf die Verabreichung von geistigen Getränken, welche üblicherweise alsZube- hör zu den Mahlzeiten verabfolgt werden, keine Anwendung.
Forderungen für Getränke, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider verabfolgt sind, können weder eingeklagt, noch in sonstiger Weise geltend gemacht werden.
Zu § 147.
Mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark und im Unvermögensfalle mit Haft wird bestraft:
1. wer den selbständigen Betrieb .... ^
Wer vorsätzlich ohne vorschriftsmäßige Genehmigung den Betrieb der Gastwirtschaft, der Schankwirtschaft oder des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus unternommen oder fortgesetzt hat, oder von den in der Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen ist, wird, wenn er abermals eine dieser Handlungen begeht, mit Geldstrafe von 50—1000 Mark oder mit Hast oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten gestraft. Diese Bestimmung findet Anwendung, auch wenn die frühere Strafe nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen ist, bleibt jedoch ausgeschlossen, wenn seit der Verbüßung oder dem Erlasse der letzten Strafe bis zur Begehung der neuen Straftat fünf Jahre verflossen sind.
Zu 8 151.
Sind bei der Ausübung des Gewerbes ....
Der Verlust der Konzession zum Betriebe der Gastwirtschaft, der Schankwirtschaft u. des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus kann auch danneintreten, wennder Vertreter ohne Vorwissen von der Uebertretung des Stellvertrerers bei der nach den Verhältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung des Betriebs oder bei der Auswahl oder der Beaufsichtigung der Vertreter es an der erforderlichen Sorgsall hat schien lassen.
Anm. d. Red. Diese Aenderungen bezw. Ergänzungen der Gewerbeordnung sehen sich mehr als Erschwerung der Ausübung des Gast- und Schankwirtgewerbes, denn als Vorbeugungsmaßnahmen
selben bisher getragen hatte. Er hatte ihr Nichts vorgeschrieben, sondern hatte seine Freude daran, und da sie angezogen war, fuhr er mit ihr in seinem Wagen, vor dem die schönen Schimmel hertanzten, durch die belebteste Straße des Badeortes.
Alle Leute erstaunten auf das äußerste; denn man erfuhr nun den Zusammenhang der Dinge, namentlich da Tiburius vor kurzem eine größere, schön eingerichtete Wohnung gemietet hatte. Kein einziger Mensch hatte die leiseste Ahnung davon gehabt; selbst seine Diener hatten immer geglaubt, er fahre bloß um zu zeichnen in den Wald hinaus: indessen halte er sich irgendwo dieses schöne Mädchen ausgelesen und bringt sic nun als Braut.
In alle Häuser, Zimmer und Kammern verbreitete sich das Gerücht. Nicht einmal, sondern mehr als hundertmal wurde das altdeutsche Sprichwort gesagt: „Stille Wasser gründen tief," und mancher lüsterne, feinkennende, alternde Herr sagte bedeutungsvoll: „Der abgefeimte Fuchs wußte schon, wo man sich die schönen Tauben holen solle."
Tiburius hatte indessen, als die gesetzlichen Bedingungen erfüllt waren, und als die gesetzliche Zeit verflossen war, Maria in seine Wohnung als Gattin eingeführt, und im Spätherbste sahen alle Badegäste, die noch oa waren, wie er sie in einen schönen, wohleingerichteten Reisewagen, der vor dem Hause hielt, einhob und mit ihr nach Italien davon fuhr.
Er wollte dort den Winter zubringen, allein er blieb drei Jahre auf Reisen durch die verschiedensten Länder, von wo er dann in das Haus zurückkehrte, das ihm unterdessen
gegen den übertriebenen Alkoholgenuß an. Derjenige, der sich des öftern betrinkt, tut das meistens, solange er noch »ermöglich ist; erst wenn das Vermögen ertränkt ist, wird versucht, auf Borg weiterzutrinken. Das Gesetz sollte da eingreifen, wo das Individuum anfängt, über dem Trinken Geschäft und Familie zu vernachlässigen.
Komische Keberficht.
Nach einer Veröffentlichung der bayrischen staatlich geleiteten Landes-Hagelversicherungsanstalt sind in Bayern am 22. und 23. August neuerdings Hunderte von Gemeinden und Tausende von Oekonomen in 39 Bezirken erheblich an ihrer Ernte durch Hagelschlag geschädigt worden. In diesem Jahr sind von den 211 bayrischen Rentamtsbezirken überhaupt nur 18 Bezirke im rechtsrheinischen und 6 Bezirke im linksrheinischen Bayern bisher von Hagelschlag freigeblieben. Aber nicht nur in Bayern sind die Wetterschüden so umfangreich und schwer, auch anderwärts, namentlich im ganzen westlichen Europa sollen die Schäden enorm sein. In Frankreich rechnet man den Ausfall an der Wein- und Getreideernte infolge der Gewitter und des allgemein herrschenden schlechten Wetters auf nahezu eine Milliarde. — Die Zentralstelle der bayrischen Bauernvereine setzt eine Agitation ins Werk, weil die Rücksichtslosigkeit der Automobilfahrer den Fuhrwerksverkehr auf den Landstraßen gefährde und verlangt behördliche Maßregeln. Gewiß sind die Automo- bilfahrer nicht selten sehr rücksichtslos und unverständig. Aber an Unfällen sind nicht immer sie schuld.
In Brüssel hat der jetzt dort versammelte Internationale Kongreß für Hygiene sich in Resolutionen ausgesprochen für Ernennung einer internationalen Kommission zur Prüfung der Sera, schärfere Maßregeln gegen Milchfälschungen, Verbot verfälschter Konserven, Kontrolle kalkhaltiger Brunnen, gesetzliche Maßregeln zum Schutz der Bleiarbeiter, Ersetzung des Bleiweiß durch eine harmlose Substanz, Ernennung von Schulärzten und Gründung von Schulen für anormale Kinder, Absonderung der Malariakranken und Verbesserung des irrenürztlichen Studiums. Die Sektion für Tuberkulose des Hygienekongresses hat mit großer Mehrheit einen Komprormßantrag angenommen, der besagt, die Tuberkulose sei speziell übertragbar vom Menschen auf den Menschen. Nichtsdestoweniger liege beim gegenwärtigen Stand der Forschung Anlaß vor, hygienische Maßnahmen zur Verhinderung der Ueberiragung von Tiertuberkulose aus Menschen vorzuschreiben.
Tie Schwierigkeiten in der ungarischen Kabinettsbildung mehren sich und es ist gar nicht abzusehen, wann und wie dieselben beseitigt werden sollen. Finanzminister Lukacs hat die Mission der Kabinettbildung ebenfalls nicht angenommen; er soll sich auf seinen Gesundheitszustand und auf die Un-. Möglichkeit, ohne durchgreifende Maßregeln etwas erreichen zu können, berufen haben. Diese Nachricht hat in allen politischen Kreisen überrascht, da nun überhaupt niemand weiß, was geschehen wird. Durch das Scheitern eines Kabinetts Lukacs ist eine völlig veränderte Situation entstanden. Als Hauptaufgabe der nächsten Zeit wird nun die Deklarierung des notwendigen Zusammenhalts und der Einheitlichkeit der liberalen Partei erklärt.
Der türkische Botschafter in Paris, Munir Pascha, legte in einer Unterredung mit einem Mitarbeiter des Gaulöis einen unverwüstlichen Optimismus an den Tag. Seiner Ansicht nach sind ernste Verwicklungen auf der Balkanhalb- insel so gut wie ausgeschloffen, da die verschiedenen Regierungen und Völker nicht die geringste Lust hätten, sich herumzuschlagen. Der ganze Skandal werde ausschließlich von einer allerdings nicht unbedeutenden Zahl Störenfriede gemacht, mit denen die türkischen Truppen schließlich doch fertig werden müßten. Munir Pascha sprach sich dabei besonders lobend über die Bulgaren aus, die ein arbeitsames und friedliebendes Volk seien, aber von einigen Hitzköpfen aus ihrer Ruhe aufgeschreckt würden. Der Botschafter hielt es dann für angemessen, gegen die weit übertriebenen Schreckensnachrichten ans der Balkanhalbinsel zu protestieren, die auch in der französischen Presse eine allzu leichte Aufnahme fänden. Sie riefen nur Aufregungen hervor, deren Folgen höchst unangenehm werden könnten. Vor allem müsse dabei gegen die
in Marias schönem Vaterlande gebaut worden war. Das väterliche hatte er verkauft.
Wie ist nun Herr Tiburius anders geworden!
Alle seidenen Chinesen sind dahin, die Elenhäute auf Betten und Lagerstätten sind dahin — er schläft auf bloßem, reinen Stroh mit Linnendecken darüber — alle Fenster.stehen offen, ein Luftmeer strömt aus und ein, er geht zu Hause in ebenso losen leinenen Kleidern wie sein Freund, der kleine Doktor, der ihm den Rat wegen des Bades gegeben hatte, und er verwaltet sein Besitztum wie ebenfalls der kleine Doktor.
Dieser Doktor, der sich für sein Leben ein Rezept gemacht hatte, haust nun schon mehrere Jahre in der Nähe von Tiburius. wohin er alle seine Pflanzen und Glashäuser wegen der bessern Luft und anderer gedeihlicherer Verhältnisse übergesiedelt hatte. Da ihm die Sache von Tiburius' Heirat zu Ohren gekommen war, soll er unbeschreiblich lustig gelacht haben. Er achtet und liebt seinen Nachbarn ungemein, und obwohl er ihn damals gleich nach kurzer Bekanntschaft Tiburius genannt hatte, so tul es jetzt nicht mehr, sondern sagt immer: „Mein Freund Theodor."
Auch seine Gattin, die dem Herrn Tiburius zur Zeit seiner Narrheit besonders gram gewesen war, schätzt und achtet ihn jetzt bedeutend; Maria aber wird von ihr auf das herzlichste und innigste geliebt und liebt sie wieder.
Mit dem treuen reinen Verstände, der dem Erdbeermädchen eigen gewesen war, fand sie sich schnell in ihr Verhältnis, daß man sie in ihm geboren erachtete, und mit ihrer naiven, klaren Kraft, dem Erbteile des Waldes,
Schilderungen von den Grausamkeiten der Türken Protest erhoben werden, da sie alle gefälscht oder mindestens ungehörig aufgebauscht seien. Man verleumde die Türken vor der europäischen Meinung und sei höchst ungerecht gegen ihre Truppen, die im Kampfe gegen Bombenwerfer und Frauen- und Kinder-Nicdermetzler nur selten die Kaltblütigkeit verlören, denen man aber doch auch die sehr leicht zu erklärenden Erregungen als Verbrechen anrechne, während man die Mordbrenner und Dynamitleger als Patrioten und Helden in den Himmel erhebe. Eurova müsse der Türkei vielmehr dankbar sein, daß sie ihre Kräfte darauf verwende, den Weltfrieden zu erhalten, und die schwersten Opfer dafür bringe.
Gages-'NötttgköAen.
Ms Stadt Md Laud.
Nagold, 10. September.
Vom Rathaus. Uhr gemeinsame Sitzung der bürgerl. Kollegien. Da der Bürgerausschuß noch nicht in beschlußfähiger Zahl erschienen ist, tritt der Gememderat in die Beratung eigener Angelegenheiten ein. — Die Stadtförsterei teilt mit, daß für Weißtannenzapfen 117 ^ gelöst wurden; ein Antrag auf Gewinnung von Samen durch Sammeln von Zapfen und deren Ausklengung wird angenommen, da hiedurch mit Sicherheit guter, keimfähiger Sarnen gewonnen wird. — Verlesen wird der Kassenbericht der Stadtpflege für den Monat August. — Um 9 Uhr ist der Bürgerausschuß noch nicht beschlußfähig: er wird daher durch den Vorsitzenden entlassen, nachdem die erschienenen Mitglieder -notiert sind. Sowohl der Vorsitzende, als die anwesenden Mitglieder des Bürgerausschnffes tadeln das Fehlen verschiedener Mitglieder ohne Entschuldigung; der Vorsitzende bemerkt hiebei, daß er gezwungen sei, gegen die Säumigen mit Straft vorzugehen, wenn die Herren je dringende Entschuldigungsgründe haben, dann fei cs ihre Pflicht, solche zeitlich auzuzeigen, damit man sich ev. danach Anrichten könne, jedenfalls entspreche ein anderes Verhalten nicht der erforderlichen Rücksichtnahme aus diejenigen Mitglieder, welche erschienen seien, um ihre Pflicht zu erfüllen. — G.-R. wieder allein. Die Versicherungsanstalt Württemberg hat Steuerbefreiung für das Erholungsheim Röthenbach beansprucht. Das zur Entscheidung zuständige Bezirkssteneramt erklärte nur die Wohnung des Verwalters als steuerfrei, was vom G. R. anerkannt wird. — Genehmigt wird dem Säugerkranz die Abhaltung eines Waldfestes beim Genesungsheim Waldeck, ebenso die nachgesuchte Ueber- lassung von Stotzen und Brettern. — Damit ist die öffent- Sttzung geschlossen. ^
Die Nr. 26 des Regierungsblatts für das Königreich Württemberg, ausgegeben den 25. Aug., hat folgenden Inhalt: Gesetz, betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften. Vom 8. Aug. 1908.
Die Nr. 27 des Regierungsblatts für das Königreich Württemberg, ausgegeben den 29. Aug., hat folgenden Inhalt: Königliche Verordnung, betr. die Ermächtigung der Filderbahn-Gesellschaft in Stuttgart zur Erwerbung des für den Bau einer Eisenbahn von Degerloch über die neue Weinsteige nach Stuttgart und für die Erweiterung der Bahnhofanlage in Degerloch (West) erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom 8. Aug. 1903. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betr. den photographischen Sachverständigenverein für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 15. Aug. 1903. — Bekanntmachung des Justizministeriums, betr. die literarische Sachverständigenkammer für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 15. Aug. 1903. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 31. Juli 1903. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betr. eine Aenderung der bisherigen Bezeichnung der Kultministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen. Vom 8. Aug. 1903. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betr. das höhere Lehrerinnenseminar in Stuttgart. Vom 8. Aug. 1903. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betr. die Titulatur der Hauptamtsassistenten und Kameral- amtsbuchhalter. Vom 4. Aug. 1903.
Wenden, 10. Scpt. Beim Ftttterschneiden mit dem Göpel fiel die 50jährige Ehr. Schaible so unglücklich zu
ist ihr Hauswesen blank, lachend und heiter geworden, wie ein Werk aus einem einzigen, schönen und untadelhaften Gusse.
Tiburius ist nicht der erste, der sein Weib aus dem Bauernstände genommen hatte, aber nicht alle mochten so gut gefahren sein wie er. Ich habe selbst einen gekannt, dem sein Weib alles auf ihren lieben, schönen, ländlichen Körper verschwendete.
Der Vater Marias, weil es ihm in dem leeren Muldenhäuschen zu langweilig geworden war, lebt bei seinen Kindern, wo er in dem Stübchen die Uhr hat, welche sonst in der Stube seines Wohnhauses gehangen war.
So wäre nun bis hierher die Geschichte von dem Waldsteige ans. — Zuletzt folgt eine Bitte: Herr Theodor Kneigt möge mir verzeihen, daß ich ihn immer schon wieder Tiburius geheißen habe; Theodor ist mir nicht so geläufig und gegenwärtig wie der gute, liebe Tiburius, der mich damals so furchtbar angeschnauzt hatte, als ich sagte: „Aber Tiburius, du bist ja der gründlichste Narr und Grillenreiter, den es je auf der Erde geg-ben hat."
Habe ich nicht recht gehabt?
Nachschrift. In dem Augenblicke, da ich dieses schreibe, geht mir die Nachricht zu, daß der einzige Kummer, das einzige Uebel, der einzige Harm, der die Ehe Marias und Tiburius' getrübt hat, gehoben ist — es wurde ihm nämlich sein erstes Kind, ein lustiger, schreiender. Knabe geboren.