Vertreter aus den verschiedenen Departements ist ein Einvernehmen mit dem Justizministerium notwendig.
Gefangenen-Transporl. Vom 1. April d. I. ab wird der Transport und die Uebergabe der an das Ausland auszuliefcrnden oder durch das Königreich Württemberg durchzuführenden Personen, wenn dieselben zu den gerichtlichen Gefangenen gehören, durch die Justizbehörden, andernfalls durch die Bezirkspolizeibehörden bewirkt.
Lateinische Buchstaben! Von einer amtlichen deutschen Stelle im Auslande wird der Kölnischen Zeitung geschrieben: „Es kommen aus allen deutschen Ländern für die zahlreichen Deutschen hier sehr viele Briefe an, deren Adressen mit deutschen Lettern geschrieben sind. Die hiesige Post kann mit diesen Briefen nichts machen, somit schickt sie sie zu uns auf's Konsulat und wir besorgen sie. Was hier geschieht, das wird auch für anderwärts gelten, aber auch für Orte, an denen kein deutsches Konsulat und auch sonst Niemand da ist, die Adressen zu kontrollieren. Wie viele Briefe dürften da verloren gehen, wie viel Familienbande gelockert werden! Ein Sohn im Auslande schreibt seiner alten Mutter, einmal, zweimal, er erhält keine Antwort. Da denkte er: „Die alte Frau wird tot sein" und schreibt nicht mehr. Und unterdessen sitzt das Mütterlein in angstvoller Erwartung zu Hause und weint sich die Augen aus, weil es nichts mehr von dem Sohne hört „Der Junge wird tot sein." Ach nein, aber der Brief des alten Mütterchens mit den ungelenken deutschen Zügen, der ist niemals angekommen. Das liebe Publikum möge sich also für Adressen nach romanischen Ländern nur lateinischer Buchstaben bedienen, es ist mit den deutschen Zügen gerade so, als wolle Jemand nach Deutschland mit griechischen Lettern Briefe adressieren.
sWir bringen diese Mahnung hier zum Abdruck und hoffen dadurch manchem Bezirkseinwohner großes Leid zu ersparen.^
Von unserem ständigen Korrespondenten erhalten wir zu der einer „Stuttgarter Korrespondenz" entnommenen Meldung in Nr. 4 ds. Bits. betr. Steigen der Nagold folgende Zuschrift:
—t. Altensteig, 8. Jan. Im heutigen Gesellschafter ist ein Bericht ausgenommen, der von großem Hochwasser und Sturmschaden zu erzählen weiß. Auch andere Blätter des Landes, besonders Stuttgarter, wissen hierüber mehr als hier bekannt ist. Tatsache ist vielmehr, daß trotz mehrfachen Regens die Nagold nicht so stieg, daß ein Austreten zu befürchten war. Auch die Wasserwerke wurden in ihrem Betrieb nicht verhindert. Was endlich die „Hunderte" von Bäumen betrifft, die durch den herrschenden Sturm bei der Garrweiler Brücke gefällt worden sein sollen, so sei darüber bemerkt, daß dort am 1. Februar vorigen Jahrs durch den Sturm so viel Bäume gestürzt wurden, daß auf dem ganzen Platz nur noch vereinzelte Bäume standen, von denen allerdings am Montag wieder ein paar Dutzend der Gewalt des Windes nicht zu widerstehen vermochten; sonst aber ist erfreulicherweise von einem nennenswerten Sturmschaden in den Forsten nichts zu berichten.
r. Höfen, OA. Neuenbürg, 8. Jan. Am Montag abend setzten sich laut Enzthäler zwei von Calmbach zurückkommende Schwestern im Alter von 7 und 9 Jahren auf einen einem Langholzwagen untergehängten Stamm, ohne daß dies der Fuhrmann beachtete; unterwegs fiel das 7jährige Mädchen herunter und kam unter ein hinteres Rad des Wagens, so daß ihm die Brust eingedrückt wurde und das Kind nach wenigen Minuten starb.
r. Tübingen, 8. Jan. Der Kauf der Tübinger Chronik durch Buchdruckereibesitzer L. Weil, Verlag der Jagst- zeitung in Ellwangen, ist nun doch perfekt geworden.
Tübingen, 8. Jan. Eine 52jährige verheiratete Fabrikarbeiterin, die schon früher eine Invalidenrente bezogen hatte, hat im September v. I. die wiederholte Bewilligung einer solchen nachgesucht. Da schon früher der Verdacht der Simulation vorlag, wurde sie in die medizinische Klinik zur Beobachtung verbracht. Bei ihrer Ankunft daselbst befand sich eine mit Rinderblut gefüllte Flasche in ihrem
Turkmenen in den Steppen umhertreiben. Oder waren es Rinder? Nein, letzteres ist unmöglich.
Es waren Pferde, fürwahr, Hunderte und Hunderte von Pferden. Schon konnte man sie einzeln unterscheiden. Sie stutzten, sie wieherten, so weit das Auge reichte nichts als Pferde.
Der erste Eindruck hat etwas Frappierendes.
Eine Herde Schafe oder Kühe gehört in den Kreis bekannter Erscheinungen. Pferde aber, frei herumlaufend und doch zusammengrdrängt zu einer riesenhaften Herde, das ist durchaus absonderlich und deshalb von hoher Wirkung.
Es waren schöne, gut genährte Pferde in allen möglichen Farben, mit langem Schweif und langer Mähne. Wenn ich mich nicht täusche, überwogen die Fuchsfarbigen und waren die Rappen selten. Verhältnismäßig viele Tiere gingen lahm.
In solcher Pferdeherde mit der hohen Zahl ver- schiedenalteriger Fohlen steckt Leben und Bewegung, umsomehr, als an und für sich das Pferd besonders lebhaft und leicht beweglich ist.
Sechs Kirgisen genügen trotzdem, um eine solche Herde von etwa 800 Pferden zusammenzuhalten. Dabei sind alle diese Tiere frei beweglich, keines unter ihnen ist gefesselt. Wenn die Kirgisen im Herbst zu den großen Pferdemärkten ziehen, dann werden einigen aus der Herde die Vorderbeine ziemlich eng unmittelbar über dem Gelenk gefesselt, die übrige Masse der Herde hält sich dann bei diesen ihren
Koffer, die man daselbst beließ. Einige Tage darauf klagte die Person — wie früher — über Schmerzen in der linken Brustseite. Man war jetzt auf die kommende „Lungenblutung" vorbereitet. In der Nacht hörte eine andere Kranke die Fabrikarbeiterin eine Flasche öffnen; bald darauf stieß sie ein klägliches Geschrei aus, forderte andere Kranke auf, den Arzt zu rufen, und verfiel danach anscheinend in Ohnmacht. Die Wärterin fand Bluterguß in dem Auswurfgefäß und der herbeigeholte Arzt die halbgeleerte Rinderblutflasche in einer Tasche ihrer Kleider. Die Fabrikarbeiterin konnte hienach den verübten Betrug nicht mehr leugnen und ist jetzt deswegen angezeigt.
Stuttgart, 6. Jan. Das Gesetz betr. Unfallfürsorge für Beamte wird jetzt regierungsseitig veröffentlicht. Nach demselben erhalten Beamte (auch Geistliche und Lehrer), welche in reichsgesetzlich der Unfallversichersicherung unterliegenden Betrieben beschäftigt sind, wenn sie infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalles dauernd dienstunfähig werden, als Pension 66^/»°/° ihres jährlichen Diensteinkommens. Sind sie nicht dauernd dienstunfähig geworden aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt worden, erhalten sie bei ihrer Entlassung aus dem Dienst als Pension: 1. im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben 66^/s°/°, 2. im Falle teilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben denjenigen Teil der bczeichneten Pension, welcher dem Maße der durch den Unfall herbeigeführten Einbuße an Erwerbsfähigkeit entspricht. Ist der Verletzte infolge, des Unfalles nicht nur völlig dienst- oder erwerbsunfähig, sondern auch derart hilflos geworden, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, so ist für die Dauer dieser Hilflosigkeit die Pension bis zu 100°/° des Diensteinkommens zu erhöhen. Nach dem Wegfall des Diensteinkommens sind dem Verletzten außerdem die noch erwachsenden Kosten des Heilverfahrens zu ersetzen; auch die vorher erwachsenden Kosten des Heilverfahrens können dem Verletzten, auch wenn er einen Anspruch auf Pension oder Rente nicht hat, ersetzt werden. Die Hinterbliebenen solcher Beamter, welche infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls gestorben sind, erhalten: 1. als Sterbegeld den Betrag des einmonatlichen Diensteinkommens oder Ruhegehalts des Verstorbenen, jedoch mindestens 50 2. eine Rente. Diese beträgt a.) für die
Witwe bis zu dem Tod oder Wiederverheiratung, ebenso für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur etwaigen früheren Verheiratung 20°/° des jährlichen Diensteinkommens des Verstorbenen, jedoch für die Witwe nicht unter 216 und nicht mehr als 3000 für jedes Kind nicht unter 160 ^ und nicht mehr als 1600 ^; 5) für Verwandte aufsteigender Linie und elternlose Enkel im Falle der Bedürftigkeit 20°/° oder 160 bis 1600 Die Renten dürfen zusammen 60°/° des Diensteinkommens nicht übersteigen. Der Witwe kann im Fall der Wiederverheiratung eine einmalige Beihilfe bis zum Betrage von 60°/° des Diensteinkommens gewährt werden. Die Leistungen an die Witwe sind ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen worden ist. Der Bezug der Pension beginnt mit dem Wegfall des Diensteinkommens, der Bezug der Hinterbliebenenrente mit dem Ablauf des Sterbenachgehaltes. Die Pension und der Ersatz der Kosten des Heilverfahrens kann um den Betrag, welchen der Verletzte von der Krankenkasse erhält, gekürzt werden. Ein Anspruch auf die aufgezählten Bezüge besteht nicht, wenn der Verletzte den Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs gegen ihn erkannt, oder wegen dessen ihm die Fähigkeit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienstzweig aberkannt worden ist. Ansprüche auf Grund des Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nicht von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschlusses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls bei der dem Verletzten unmittelbar Vorgesetzten Dienstbehörde anzumelden. Auch für Landjäger kann dieses Gesetz zur Anwendung gebracht werden.
Stuttgart, 7. Jan. Die Stuttgarter Stadtchrouik, welche soeben erschienen ist, trägt wieder reichen Bilderschmuck, so u. a. Bilder von Prinz Weimar, General v. Obernitz
Bekannten zusammen, da fremde Pferde aus einem Rudel herausgebissen und geschlagen werden.
Wir setzten unseren Kirgisen den Zweck unseres Kommens auseinander, ritten zu den benachbarten Kibitken, verteilten unter die beglückten Steppensöhne unser mitgebrachtes Brot, unseren Thee und Zucker und gaben ihnen ein großes Stück Hammelfleisch. Dafür schmausten wir lukullisch in der Steppe vor den Kibitken dicke Milch, natürlich vom Pferde, und zwar aus einer großen, runden Holzschüssel, welche im Kreise unter uns, die wir am Boden hockten, Lerumging, und aus welcher sich jeder mit seinem Stück Weißbrot seinen Brocken herausfischte.
Am nächsten morgen ritten 12 Kirgisen mit uns hinaus zum Pferdekauf.
Nachdem etwa 20 Pferde aus der großen Masse schnell aut einem Fleck isoliert waren, wählten wir zunächst von diesen zwei braune Stuten.
Der Preis wurde durch Zuschlag bedungen. Die Pferde waren nunmehr Eigentum unseres Kolonisten.
Wie sich aber in den Besitz derselben setzen?
Noch grasten sie frei unter ihren Genossen, und nie hatte sie ein Reiter berührt.
In der nächsten Stunde sah ich, was reiten heißt.
Ich dachte an meine ersten Versuche, an die spätere Zeit meiner Ausbildung. . . erbärmliches Stümperwerk!
Ein Kirgise faßt eine lange Fangstange, an deren Ende sich eine weite Lederschlinge befindet. Er nimmt sie in beide Hände und stürmt plötzlich auf einen der Braunen los. Der Haufen stiebt auseinander, und immer nahe
und Hofmaler v. Riedmüller und ferner vom alten Rathaus, der historischen Armensünderkapelle, dem Gänsemännchenbrunnen, der Elisabethenkirche u. a. Neubauten. Der Text bietet wie früher wieder eine umfassende Entwicklungs-Geschichte der Stadt.
Stuttgart, 7. Jan. Dienstkleidung der Forstbeamten. Auf Ansuchen des Vereins der Württ. Körperschaftsrevierverwalter ist den körperschaftlichen Forstbeamten, soweit sie im Hauptamt angestellt sind, die Erlaubnis erteilt worden, als Dienstkleidung Walduniform und den Gesellschaftsanzug der staatlichen Oberförster mit der Maßgabe zu tragen, daß Achselstücke von graugrünem Garn nach den von der K. Körperschaftsdirektion aufgestellten Mustern an die Stelle der grünen geflochtenen Achselstücke und grüne Knöpfe mit einem Hirschhorn an die Stelle der dunkelgrünen Knöpfe mit dem württ. Wappen (für staatliche Oberförster) zu treten haben und daß die Befugnis, auf den Achselstücken einen goldenen Stern zu tragen, auf diejenigen Körperschaftsbeamten eingeschränkt bleibt, welchen der Titel Oberförster, sei es ohne, sei es mit einem auf den Körperschaftsdienst hinweisenden Zusatz durch kgl. Entschließung verliehen oder durch Beschluß der Anstellungsbehörde mit Ermächtigung des Königs beigelegt worden ist.
r. Einthiirnenberg, 8. Jan. Der 40 Jahre alte Lehrer Alois Fischer wollte vor ca. 14 Tagen im Schulzimmer eine Landkarte aufhängen, fiel aber rücklings so unglücklich an die Ecke einer Schulbank, daß er eine Verletzung der Nieren erlitt, au deren Folgen er dieser Tage starb. Er hinterläßt eine Wstwe mit zwölf unversorgten Kindern.
Gerichtssaal.
Heilbronn, 7. Jan. Der Streich, welcher in der Agitationszeit für die Landtagswahl im Hellbrauner Amt am Abend des 12. Oktober gegen den Oberbürgermeister Hegelmaier und seinen Begleiter Rechtsanwalt Spröhnle bei Frankenbach verübt wurde, hat jetzt seine Sühne vor der Strafkammer gefunden. Angeklagt war der verheiratete Schuhmacher Karl Kießecker von Weinsberg, in Frankenbach wohnhaft, der geständig ist, daß er ein meterlanges Holzscheit nach den im Wagen sitzenden Herren geworfen habe, allerdings ohne einen derselben zu treffen. Er erhielt für das Bubenstück, obgleich er jede böse Absicht bestreitet, eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen zuerkannt.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Jan. Man teilt dem Reichsboten die an sich lächerliche, aber doch bedeutsame Tatsache mit, daß in einer im Verlag von Gustav Kühu-Neuruppin erschienenen, von den Warenhäusern billig abgegebenen Bearbeitung von Hauffs Märchen (bearbeitet von M. G.) die Ueberschrift eines Märchens nicht mehr lautet: „Abner, der Jude, der nichts gesehen hat", sondern jetzt: „Abner, der Grieche, der nichts gesehen." Freilich kriegt bei Hauff der Jude Prügel und ist ein dunkler Ehrenmann, bloti ws tanAsrs!
r. Sigmaringen, 8. Jan. In Unterschneien ist laut Hohenz. Blätter das Scheuerauwesen des Landwirts Stauß ganz und das angebaute Wohnhaus teilweise abgebrannt.
Straßburg i. E., 7. Jan. Die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen gibt bekannt: Heute nachmittag 5*/- Uhr fand in der Mischgasanstalt des hiesigen Zentralbahnhofes in der Nähe des Lokomotivschuppens eine Explosion statt. Durch dieselbe wurden die dort beschäftigten vier Arbeiter verletzt. Einer derselben ist der Verletzung erlegen.
München, 6. Jan. Der Polizeibericht schreibt, seit mehr als einem 5sahre werden in Ober- und Mittelfranken, in der Oberpfalz, außerdem in Hessen-Nassau und in Baden, größtenteils in abgelegenen Ortschaften, in Einöden und Weilern, manchmal aber auch in Städten, Wertpapiere gar nicht existierender Institute, wie Lose der Münchener Landwirtschaftlichen Kreditbank (nicht zu verwechseln mit der tatsächlich existierenden Bayerischen Landwirtschaftsbank), Z^proz. bayerische Staatslose, ferner '/°° Original- Anteil-Lose der Bayerischen Obligationsverlosung, Lose der Braunschweigischen Obligationsverlosung auf dem Hausierwege verkauft und die Verkäufer geprellt. Diese Falsifikate
hinter dem Flüchtling beginnt eine mörderische Jagd, bald nach rechts, bald nach links, der flinke Renner mit unserem Kirgisen läßt keinen Augenblick locker.
Da — eine Wendung — der Kirgise holt mit seiner Fangstange weit aus, die Schlinge gleitet dem Braunen über den Hals, und in demselben Moment schnellt der Kirgise mit seinem Oberkörper plötzlich nach hinten. Einige Schritte vorwärts — der Flüchtling kann nicht weiter — die Schlinge würgt ihn.
Das an allen Gliedern zitternde, die Nüstern spreizende, schweißbedeckte Pferd steht laut röchelnd. Die Fangleine an der Stange bleibt straffgespannt in den Händen zweier hinzueilender Kirgisen.
Nun nähert sich mit größter Vorsicht ein Dritter dem nach hinten wild ausschlagenden Pferde und klammert sich urplötzlich in besten Nüstern und an einem Ohre fest und reißt den Kopf des Pferdes nach unten.
Ein anderer Kirgise reitet heran und faßt den Schwanz. So ist das Pferd widerstandslos, und schnell wird es an den Vorderbeinen unmittelbar über den Fesselgelenken gebunden. Von dieser Fessel läuft eine feste Schnur zu einem der Hinterbeine und wird hier an dem Sprunggelenk befestigt.
An eine Flucht ist nun nicht mehr zu denken. Der erste Versuch zu einem Sprung bringt das Pferd zu Fall. Die Wut des so gebändigten Tieres scheint grenzenlos. Es schlägt wie wild, beißt in die Erde, wühlt sich am Boden, sucht sich immer wieder vergebens auszurichten. Nach einer
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