hat, in dem jetzigen Entwurf „organisch fortgebildet" worden wären. Aber was sehen wir? Daß der Staatsanzeiger erklärt: „Das Genehmigungsrecht ist durch die V^rwaltungsnovelle in einer Weise eingeschränkt worden, daß die Frage aufgeworfen werden muß, ob eine weitere Einschränkung mit den unter allen Umständen zu wahrenden staatlichen Interessen und den damit zusammenfallenden richtig verstandenen Interessen der Gemeinden selbst noch vereinbar ist."! Und das sagt der Staatsanzeiger, obwohl das preußische Recht, das doch ganz sicher die staatlichen Interessen nicht den Gemeindeverwaltungen zuliebe preisgegeben hat, das staatliche Genehmigungsrecht in einer Weise eingeschränkt hat, wie wir es gar nicht zu verlangen wagen! Wie kann überhaupt eine Regierung, die ihr Bedauern über die Selbstverwaltungsfreundlichkeit der Schmid'schen Gesetzgebung vom Jahr 1891 nur schwer oder gar nicht mehr verhehlen kann, davon reden, daß sie eine Weiterbildung des Selbstverwaltungsrechts bringe?
Es wird sodann ein Zugeständnis des Staatsanzeigers angeführt, welches in seinen folgenden Worten ausgedrückt ist: Wenn der Einwand begründet wäre, daß durch den Entwurf die Selbstverwaltung der Gemeinden nicht gestärkt, sondern eingeengt werde, so wäre das „als ein schwerer Vorwurf für den Entwurf anzuerkennen."
Hiezu heißt es in den Ausführungen des Amtsblattes:
„In der Versammlung vom 19. Oktober sind zahlreiche Belege für die von dem Entwurf herbeigesührte Schmälerung der Selbstverwaltung beigebracht worden und diese könnten noch reichlich vermehrt werden. Daß die Ausdehnung des Genehmigungsrechts, das Bestätigungsrecht der Regierung bei der Wiederwahl des Ortsvorstehers, sowie für die Wahlen der Stellvertreter des Ortsvorstehers und der Polizeibeamten, die Urlaubserteilungsbefugnis, die Erklärung der Ortspolizei zur Staatssache u. s. w. eine Stärkung der Position der Regierung innerhalb der Gemeindeverwaltung bedeuten, kann auch der Staatsanzeiger nicht in Abrede ziehen. Wenn er trotzdem behauptet, der Entwurf bringe keine Einengung, sondern eine Erweiterung des Selbstverwaltungsrechts, so wäre es doch seine Sache, Fälle nachzuweisen, in denen den Gemeinde-Verwaltungen durch den Entwurf neue Befugnisse eingeräumt würden, die jene Schmälerungen mehr als ausgleichen. Wir haben die Staatsanzeiger-Artikel daraufhin sorgfältig durchgelesen, haben aber keine Anführung finden können, die zu jenem Nachweis zu verwerten wäre. Denn den neueingeführten Bezirksrat wird doch der Staatsanzeiger selbst nicht als vom Gesichtspunkt der Selbstverwaltung aus wertvolle Errungenschaft bezeichnen wollen. Diese Behörde, deren Entscheidungen mit wenigen unwichtigen Ausnahmen jederzeit von der staatlichen Aufsichtsbehörde aufgehoben werden können, wie schon Gemeinderat Hetzel in der Versammlung vom 19. Oktober ausgeführt hat, ist für die Selbstverwaltung so gut wie ohne Bedeutung. Denn es ist doch wohl klar, daß ein Selbstverwaltungsorgan, dessen Verfügungen und Anordnungen nur insoweit Geltung haben, als die Vorgesetzte Behörde, die nicht Selbstverwaltungs- Behörde ist, sie gelten lassen will, überhaupt jenen Namen nicht verdient, einen Namen, der nur geeignet ist, den wahren Sachverhalt zu verdecken und zu verbergen. Denn dieses sogenannte Selbstverwaltungsorgan, dem angeblich die Ge- meindeaufstcht teilweise übertragen sein soll, ist ja selbst wiederum im wesentlichen derselben Aufsicht unterstellt! Der Staatsanzeiger hätte gegenüber der Kritik der Gemeindeverwaltungen geltend machen können, es sei mit dem Maß von Selbstbestimmungsrecht, das die Gemeinden jetzt besitzen, genug, und dieses Maß könne ohne Schaden noch eine Einschränkung erfahren. Da der Staatsanzeiger das nicht ge- than, vielmehr zugegeben hat, daß ein solches Beginnen die geübte Kritik rechtfertigen würde, und da der Staatsanzeiger ebensowenig die von dem Entwurf gebrachten Einschränkungen in Abrede ziehen, wie — diese Einschränkungen wieder ausgleichende — Erweiterungen behaupten kann, so hat er da- mit selbst dem Entwurf sein Urteil gesprochen."
Am Schluß der Ausführungen des Amtsblattes ist noch gesagt:
„Der Staatsanzeiger schließt seine Ausführungen mit einem Appell an die Volksvertretung, sie möge nicht dadurch, daß sie in die Fußstapfen der Versammlung vom 19. Okt. trete, für absehbare Zeit die Aussichten auf Beseitigung der Lebenslänglichkeit zum Schwinden bringen. Wir unsererseits haben zu der Volksvertretung das Vertrauen, daß sie eine bessere Meinung habe als die Regierung von der Fähig- keitjund dem guten Willen der Gemeindevertreter des Landes, die wahren Interessen der Gemeinden zu erkennen und zu verfolgen, und wir geben unbesorgt um die Zukunft der Ueberzeugung Ausdruck, daß sich keine Volksvertretung finden wird, die die Verantwortung auf sich nehmen würde, eine mit der einmütigen Auffassung der Gemeindevertretungen des Landes in eklatantem Widerspruch stehende Gemeindereform zu beschließen."
Parlamentarische Nachrichten.
r. Stuttgart, 3. Nov. Die Finauzkommission der Kammer der Abgeordneten nahm heute nachmittag ihre Beratung wieder auf. Zur Beratung stand in erster Linie der Gesetzentwurf betr. den Neubau eines Dienstgebäudes für die Königl. Kreisregierung in Reutlingen, für den 300000 ^ von der Regierung gefordert werden. Berichterstatter war der Abg. Haug. Der Entwurf wurde mit 8 gegen 3 Stimmen angenommen. Den zweiten Punkt der Tagesordnung bildete die Eingabe des Württ. Weinbauvereins um einen Slaatsbeitrag zur Anstellung eines Weinbausachverständigen, dem zugleich die Aufgabe eines Wanderlehrers zufallen soll. Das Referat hierüber erstattete ebenfalls der Abg. Haug. Die Kommission beschloß, die Eingabe der kgl. Regierung
zur Berücksichtigung zu übergeben mit der Maßgabe, daß ein an die Weinbauschule Weinsberg ungegliederter Sachverständiger staatlich angestellt werden solle, der sich auch dem Weinbauverein zur Verfügung zu stellen hätte. Schließlich verhandelte die Kommission noch über die Eingabe der privaten Briefmarken-Verkäufer um Gewährung eines Rabatts für den Verkauf von Briefmarken (Berichterstatter : Abg. Galler). Hiezu ist zu bemerken, daß die Privatmarkenverkäufer zwar keinen Rabatt mehr erhalten, aber eine feste Belohnung, die dem früher gewährten Rabatt entspricht, oder wenigstens annähernd gleichkommt. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes konnte die Kommission die Eingabe nicht als berechtigt erachten und beschloß daher Uebergang zur Tagesordnung.
Gages-Neuigkeiten.
Alls Stadt und Land.
Nagold 5. November.
Vom Rathaus. Sitzung des Gemeinderats am Montag den 3. ds. Mitgeteilt wird, daß für Pferchverkäufe 31 und 27 ^ 50 -g gelöst wurden, sowie daß die Stadtgemeinde Nagold vom Landw. Bezirksverein eine Prämie von 20 ^ für einen Eber erhielt. — Zur Sprache gebracht wird die vom Publikum unliebsam empfundene Verzögerung der Grabarbeiten in der Bahnhofstraße; dem Akkordanten wird eröffnet werden, daß die für den Fall der Nichteinhaltung des für die Haupt- und Nebenleitungen festgesetzten Endtermins vom 1. Dez. 1902 die Konventionalstrafe unbedingt angesetzt wird. — Beschlossen wird die Ausführung der Kanalisation im Ortsweg Nr. 43 in Submission zu vergeben. — Durch Erlaß teilt K. Oberamt mit, daß dem Ziegeleibesitzer Grüninger die Vergrößerung seines Werkstatt- anbaus genehmigt wird. — Verlesen wird eine Entscheidung des K. Oberamts, wonach die Erhöhung des rechten Ufers der Waldach auf der Insel nicht beanstandet und einer Einsprache des Gerbermeisters Mayer und Genossen nicht Folge gegeben wird, da die demselben entstehenden Nachteile nicht in Betracht kommen gegenüber den im öffentlichen Interesse liegenden Vorteilen einer Korrektion. — Vom K. Oberamt wird zur Kenntnisnahme mitgeteilt, daß W. Mayer für sich und seine Genossen gegen diese Entscheidung Beschwerde an die K. Kreisregierung zu Protokoll gegeben und um mündliche Vernehmung nachgesucht habe. Der G.R. nimmt hievon Kenntnis und hat zu dieser Beschwerde weiter nichts vorzubringen. — Beschlossen wird, inzwischen die an der betreffenden Stelle des Waldachufers lagernden Steine aufzuräumen. — Das Baugesuch des Stadtpflegers Lenz zur Errichtung eines Wohnhauses in der Calwerstraße wird vom K. Oberamt zur Genehmigung vorgelegt und das Gesuch des Sägwerkbesitzers Gottlob Benz zu einem Anbau genehmigt der G.R. — Eingelaufen ist ein Schriftsatz von der hiesigen Metzger-Innung mit versch. Gesuchen bezügl. des Schlachthausbaus. Das erste betrifft die Bitte um Ausstellung eines Baureverses dahingehend, daß die Stadtgemeinde im Falle Anbauens ihres übrigbleibenden Grnndftückteils 1,50 m vom Eigentum der Metzgerinnung entfernt bleibt. Das zweite die Gewährung des Anschlusses an die Wasserleitung; diese Punkte werden genehmigt. Dem dritten Gesuch betreffend Abschluß des Kaufvertrags kann vom G.R. nicht entsprochen werden, insolange nicht den Forderungen der Stadt 1. Abstand von der Zellerstraße um 5 m und 2. Einrichtung einer besonderen Stallung mit besonderem Eingang für seuchenkrankes Vieh nach dem vorgelegten Bauplan noch nicht Rechnung getragen ist. Der vierte Punkt Führung der Abwafferleitung durch städtisches Eigentum ist durch früheren Beschluß erledigt. — Beschlossen wird, die Verpachtung der Schafweide auf 2 event. 4 Jahre auszuschreiben. — Mitgeteilt wird die Umlage der Beiträge zur Handelskammer sowie daß die Zahl der zur Handwerkerkammer umlagepflichtigen hiesigen Handwerker jetzt 184 ist. — Damit ist die öffentliche Sitzung geschloffen.
Zu den Teilungsschmerzen. Gegenüber den Teilungsschmerzen, die in Nr. 176 d. Bits, zum Wort kamen, teilt dem Schw. M. ein Mitglied des Vormundschafts- und Nachlaßgerichts Stuttgart Erfahrungen mit. Danach hätte sich in Wirklichkeit in Stuttgart die amtliche Teilung folgendermaßen vollzogen, falls die Erben, also die Tochter der ff Frau G. und die 2 Vormünder der Enkel, nicht private Teilung gewünscht hätten. Der Bezirksnotar hätte die Erben bezw. deren beide Vormünder zu sich aus sein Amtszimmer geladen und die Erben zu gewissenhafter Vermögensangabe unter Hinweisung auf den Offenbarungseid aufgefordert. Diese Angaben hätte er protokolliert und, nachdem er noch den Wert der Fahrnis durch amtliche Schäzung festgestellt hatte, das Teilungsgeschäft fertig gestellt. Hieraus hätte er die Tochter und deren Ehemann, sowie die beiden Vormünder in die Sitzung des Nachlaßgerichts geladen und hier in Anwesenheit der 4 Waisenrichter (nicht Waisenräte) das Teilungsprotokoll verkündet. Von einer Aufstellung von Spezialpflegern wäre hier keine Rede gewesen. Im Fall der privaten Teilung hätte das Geschäft dem k. Vormundschaftsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Militärisches. Die im Oktober bei den Bezirkskommandos als Schreiber zur Uebung einberufenen Mannschaften des Beurlaubtenstandes wurden gestern wieder entlassen. Am Montag den 3. ds. rückte wieder eine Anzahl Reservisten bei den Bezirkskommandos des Armeecorps zu einer bis 29. ds. dauernden Uebung ein. Eine weitere Uebung bei den Bezirkskommandos findet diesen Herbst nicht statt.
Altensteig, 2. Nov. Im Kriegervcrein hielt gestern Vorstand Oberförster Weith, einen interessanten Vortrag über die Schlachtfelder von Elsaß-Lothringen. Am Schluß seines zweistündigen Vortrags wünschte Redner, daß der
Friede noch recht lange erhalten bleiben möge; sollte aber der oberste Kriegsherr rufen, so wollen wir alle treu zu Kaiser, König und Vaterland stehen.
Vollmaringen, 4. Novbr. Die Gemeinde wird am Donnerstag den 13. Nov. das Fest des silbernen Priesterjubiläums ihres treubesorgten Hirten Pfarrers Reiter begehen. Morgens V^IO Uhr ist Kirchgang, Predigt und levit. Hochamt; 12 Uhr Essen in der Krone; Nachmittags V-3 Uhr im Schloß Aufführung des Festspieles St. Agnes; hernach Unterhaltung mit Vorträgen des Kirchenchors im Gasthaus zur Krone.
Stuttgart, 3. Nov. Samstag nachmittag fand hier die 33. Verhandlung der südwestdeutschen Irrenärzte statt. Sanitätsrat Dr. Wildermuth-Stuttgart und Dr. Neumann-Karlsruhe traten für Errichtung von Volksheilstätten für Nervenkranke ein. Zur Förderung einer dahingehenden Bewegung wurde eine fünfgliedrige Kommission eingesetzt. Dr. Smith-Schloß Marbach sprach sodann über die Frage: „Haben wir besondere Anstalten zur Behandlung des Alkoholismus notwendig, oder gehört diese Behandlung mit zu den Aufgaben der Nerven- und Pflegeanstalten?" Er besprach die verschiedenen vorgeschlagenen Methoden, um auf den Trinker einzuwirken, und die Entwicklung der Trinkerheilstätten. Gegen die Verquickung der moralischen und medizinischen Auffassung bei der Trinkerheilung wendet sich der Referent und erwartet von der körperlichen Behandlung am meisten für die Trinker; Lrinkerheilstätten hält er nur für degenerierte Trinker angebracht, die dann Anstalten mit Arbeitszwang sein sollen. Eine Pflicht des Staates zu finanzieller Unterstützung leitet Redner aus der Alkoholbesteuerung her, ist aber gegen staatliche Anstalten und kritisiert dann noch die Pseudosachverständigkeit des deutschen Vereins gegen Mißbrauch geistiger Getränke. Dr. Stadelmann-Würzburg sprach über Schulen für Nervenkranke Kinder, wobei er eine Darstellung des Wesens nervenkranker Kinder, deren Hirn- thätigkeit und der Methoden gab, wie diese zu beobachten und beeinflussen sei. Er weist nach, daß ein Unterricht an nervenkranken Kindern möglich und, weil so deren Beschäftigung in Frage kommen könne, die Errichtung von Schulen für nervenkranke Kinder von großer sozialer Bedeutung sei.
r. Ludwigsburg, 1. Nov. Heute vormittag ist der erste von den drei Heilbronrier Gewerbebankbeamten, Prokurist Krug, welche am 11. Oktober d. I. vor dem Schwurgericht Heilbronn verurteilt worden sind, mittels Gefangenenwagens in das Zuchthaus dahier eingeliefert worden.
Heilbronn, 31. Okt. Die Stichwahl zwischen Hegelmaier und Schäffler ist auf Montag den 10. November anberaumt.
r. Heilbronn, 3. Nov. Vor einigen Tagen wollten zwei Burschen im Alter von 15 und 16 Jahren mit einem Taschenterzerol auf Scheiben schießen, was jedoch von einem Bruder des älteren Burschen verhindert wurde. Als bald darauf die beiden ersteren wieder allein waren, richtete der 16jährige Bursche an feinen jüngeren Freund plötzlich die Frage: Soll ich dich totschießen? zog das erwähnte Terzerol aus der Tasche, setzte es dem Gefragten auf die Brust und drückte los. Im gleichen Moment hatte dieser eine kleine Kugel in der Brust sitzen. Der Verletzte befindet sich im Spital. Welche Holgen der Schuß hat, läßt sich jetzt noch nicht übersehen.
r. Kirchheim u. T., 1. Nov. S. M. der König hat bei seinem Besuch der hiesigen Bezirksgewerbeausstellung an der vom Tapezier und Dekorateur Friedrich Wiedenhöfer hier im Schloß ausgestellten Plüschgarnitur so sehr Gefallen gefunden, daß dem Aussteller der hohe Auftrag zur Fertigung einer solchen Garnitur für das Kgl. Schloß nach Stuttgart zu teil geworden ist. Das Werk, welches im Empirstil gehalten ist, ist eine hervorragende Leistung auf dem Gebiete der Tapezierarbeit und ist seit einigen Tagen im Schaufenster des Genannten zur Besichtigung ausgestellt.
r. Laufen a. d. Eyach, 3. Nov. Ein seltenes Fest feierte gestern im engsten Familienkreise unser Mitbürger Ludwig Oehrle und seine Ehegattin Margarethe, nämlich die Feier der diamantenen Hochzeit. Beide Ehegatten sind trotz ihres hohen Alters noch rüstig und gesund.
r. Von der oberen Donau, 3. Nov. In Thiergarten wird zur Zeit eine neue Brücke über die Donau gebaut.
r. Ulm, 1. Nov. Unter dem Verdachte eines Diebstahls wurde gestern ein Spezereiladenbefitzer in Söflingen verhaftet. In der dortigen Klostermühle war ein Sack Mehl abhanden gekommen; der Verdacht, denselben entwendet zu haben, richtete sich auf den Ladenbesitzer, der früher Obermüller in der Mühle war. Bei einer Hausuntersuchung kam der Sack mit Inhalt zum Vorschein. Außerdem soll hiebei ein längere Zeit schon im Gasthaus zur Quelle vermißtes Faß mit Schnaps gefunden worden sein.
r. Heidcnheim, 2. Nov. Oekonom Kentner erntete eine Kuhrübe im Gewicht von 23 Pfd., in deren Mitte eine Maus war.
r. Gaildorf, 2. Nov. Vorgestern abend kam dem vom 9 Uhr-Zug kommenden Briefträger Koch zwischen dem Bahnhof und dem Postamt auf bis jetzt unausgeklärte Weise der Postbeutel abhanden.
r. Steinbach OA. Hall, 1. Nov. Letzter Tage war hier einigemale die Kgl. Staatsanwaltschaft Hall, um Untersuchungen über die am letzten Montag vor der Scheuffel'- schen Wirtschaft vorgekommene Schlägerei, bet welcher der verheiratete Taglöhner Albert von hier bös zugerichtet wurde, vorzunehmen.
r. Biberach a. R., I.Nov. Vorgestern wurde im Jagdrevier des Frhrn. v. König-Warthausen ein weißes Reh geschossen.