macht, welche also lautet: „Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, daß bedauerliche Mißhelligkeiten, welche zwischen uns und dem hiesigen italienischen Gesandten Kommandeur Silvestrelli entstanden sind, uns veranlaßt haben, von der italienischen Regierung zu verlangen, daß sie im Interesse der zwischen beiden Staaten bestehenden guten Beziehungen ihren bei der schweizerischen Eidgenossenschaft beglaubigten Vertreter abberufe. Die italienische Regierung lehnte unser Ansuchen ab und versetzte uns somit in die Notwendigkeit, unsere offiziellen Beziehungen zu Herrn Kommandeur Silvestrelli abzubrechen. Das hatte unmittelbar zur Folge, daß die italienische Regierung unserem Gesandten in Rom, Herrn Dr. Carlin, gegenüber das Gleiche that. Dies ist die Sachlage, wovon wir nicht ermangeln wollten, Ihnen Kenntnis zu geben, indem wir uns im übrigen Vorbehalten, Ihnen demnächst darüber unter Mitteilung der zwischen uns und dem italienischen Gesandten gewechselten Noten umständlichen Bericht zu erstatten." Die Bundesversammlung nahm hiervon formelle Kenntnis, in Gewärtigung der weiteren Berichte des Bundesrats.
Ueber die Zollveriinderungeu in England ist «och immer keine Klarheit zu erlangen. Nach einer Depesche aus London hat sich jetzt herausgestellt, das die Meldung über das Verbot der Löschung zollfreier Waren auf irrtümlicher Auffassung einer belanglosen Lokalverordnung beruhte; von der Regierung sind bisher in dieser Richtung kcine Schritte gethan worden.
Parlamentarische Nachrichten.
i-. Stuttgart, 11. April. Die Steuerkommisflon hat heute den Art. 7 des Einkommensteuergesetzes nach längerer Debatte folgendermaßen gefaßt: Wird nachgewiesen, daß während des laufenden Steuerjahres infolge Wegfalles einer Einnahmequelle, infolge Ueber- tritts in den Ruhestand oder infolge von außergewöhnlichen Unglücksfällen des für das Steuerjahr festgestellte Einkommen eines Eteuerflichtigen um mehr als den vierten Teil stch vermindert hat, oder daß das wegfallende Einkommen anderweit zur Einkommensteuer herangezogen wird, so kann, insoweit diese Einkommen-Verminderung nicht durch eine während des laufenden Steuerjahres erfolgte Einkommensvermehrung ausgeglichen wird, vom Beginn des auf den Eintritt der Einkommensverminderung folgenden Monats ab eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende Ermäßigung der Einkommensteuer beansprucht werden. Dem Art. 68 wurde beigefügt auf Antrag Gräbers: Das eingeschätzte Einkommen einer Person, welche durch Eintritt in den Haushalt eines Zuziehenden ihre steuerliche Selbständigkeit verliert (Art. 11.), kommt bei der Einschätzung de» Einkommens des Zuziehenden für das laufende Steuerjahr nicht in Betracht. Bei den Art. 60—71 gab es kleinere Aenderungen. Nach Art. 73 tritt Straffreiheit ein der Selbstanzeige, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde
u. s. w. Der Referent wollte statt dessen sagen: Bevor die Eröffnung der strafrechtlichen Untersuchung wegen der Verfehlung von der zuständigen Behörde in einer zu den Akten zu bringenden Verfügung beschlossen wurde." Der Antrag aber wurde nach längerer Debatte mit 7 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde bei Art. 74 ein Antrag des Referenten auf Streichung der Strafbestimmung bei Zuwiderhandlung gegen Art. 53 Abs. 2 (Auskunftserteilung an die Schätzungskomnnsfion) mit 8 gegen 3 Stimmen angenommen. Schließlich wurde noch mit der Beratung des Art. 76, der besagt, daß der Einzug der Einkommensteuer durch die Staatsbehörden erfolge, und dessen Genehmigung vom rittersch. Abgeord. Freiherrn v. Ow beantragt wurde, begonnen. Morgen wird darüber weiter verhandelt werden.
Berlin, 12. April. Die Zolltarifkommissio« beriet am Donnerstag über die Positionen 73 bis 75 Bau - und Nutzholz.
Position 73, unbearbeitet hart für 1 Doppelzentner 0,20 oder 1 Festmeter 1,80, weich für ein Doppelzentner 0,20, Festmeter 1,20. Position 74 in der Längsrichtung beschlagen, hart für ein Doppelzentner 0,50, Festmeter 4 weich Doppelzentner 0,50, Festmeter
3 Position 75 in der Längsrichtung gesägt hart Doppelzentner 1,25, Festmeter 10 weich Doppelzentner 1,25, Festmeter 7,50. Gedämpftes getränktes imprägniertes Bau- und Nutzholz unterliegt einem Zollzuschlage für den Festmeter von 2,40, für den Doppelzentner hartes Holz 0,30, weiches 0,40 Flöße unterliegen der Verzollung als Holz. In der Beratung wurde hinzugenommen Position 79, Eisenbahnschwellen aus hartem Holze Doppelzentner 0,40, Festmeter 3,20, aus weichem für ein Doppelzentner 0,40, Festmeter 2,40. Ferner: Position 76 Erikaholz (Bruyereholz), Cocosholz, unbearbeitet oder in geschnittenen Stück frei. Position 77 Cedernholz, auch Bleistiftholz, unbearbeitet, oder lediglich mit Axt oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in Längsrichtung gesägt oder anderer Weise vorgerichtet für den Doppelzentner 0,10, oder für einen Festmeter 0,60, in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt, für den Doppelzentner 0,25. Position 78, Nutzholz von Buchsbaum, Ebenholz, Mahagoni, Palisander, Teakholz, Pock- holz unbearbeitet oder lediglich in Querrichtung mit» Axt oder Säge bearbeitet für den Doppelzentner 0,20, für den Festmeter 1,80, in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert für den Doppelzentner 0,50, oder für den Festmeter
4 in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet nicht gehobelt, für den Doppelzentner 1,25, für den Fest» mcter 10 Position 80 Holzpflasterklötze für den Doppelzentner 1,25 Position 81 Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vorgearbeitete Hölzer für den Doppelzentner 1 ^ oder für den Festmeter 8 Position 82 Faßholz (Faßdauben, Faßbodenteile), auch zu solchem erkennbar vorgearbeitetes Holz (Stabholz), ungefärbt, nicht gehobelt, von Eichenholz' pro Doppelzentner
v, 30, Festmeter 2,40 von anderem hartem Holz Doppelzentner
0,40 Festmeter 2,40 Position 83 für Korbweiden, auch gespalten,
ungeschält, auch Faschinen, Doppelzentner 0,55, geschält 4 Position 84 Reifenstäbe (gespalten für Faß- und ähnliche Reifen), auch rund gebogen, ungeschält nicht gehobelt, Doppelzentner 0,55 geschält, nicht gehobelt, ungeschält und geschält gehobelt, oder mit zur unmittelbaren Verwendung als Reifen erforderlichen Einschnitten, sogenannten Schloß, versehen, 4 Position 85 (Holz zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoff oder chemisch bereitetem Holzstoff, nicht über 1,20 Meter lang, nicht über 24 Centimetcr am schwächeren Ende stark, unter Ueberwachung der Verwendung); Position 86 (Brennholz, Stakholz, Reisig, Späne, andere nur als Brennholz verwertbare Holzabfälle, Wurzeln, Zapfen von Nadelhölzern, ausgelaugtes Berkholz, ausgelaugte Gerbrinde, auch geformt); Position 87 (Holzkohlen, auch gepulvert, Holzkohlenbrikets) bleiben zollfrei; Position 88 0,40 pro Doppelzentner für Holzmehl, Holzwolle, auch für Heizzwecke.
Alle diese Positionen wurden unverändert nach der Vorlage angenommen. Bei Positionen 91 führte Wurm (Soz.) aus, nur die zollfreie Einfuhr der Quebracho werde die Großindustrie kon- kurenzfahig erhallen, ein Zoll dagegen Amerika zum Sieg verhelfen. Broeckmann (Zentr.) verwies auf den Niedergang der deutschen Echälwaldungen. Die Gerberei mit Lohe bedürfe des Schutzes. Staatssekretär Graf Posadowsky: Die Regierungen beabsichtigen nicht, veraltete Methoden durch Schutzzölle zu erhalten oder technische Fortschritte zu hemmen. Ob die Schutzzölle dem Schälwald aufhelfen können, sei zweifelhaft. Jedenfalls sei Que
bracho nicht die Ursache des Rückganges der Eichenrinde. Außerdem könne man das Publikum nicht zwingen, nur mit Eichenrinde gegerbte Lederwaren zu kaufen. Das Publikum wolle lediglich gut aussehende Ware. Auch der Vertreter Württembergs und der preuß. Handelsminister Möller sprachen gegen den höheren Quebrachozou.
Bor Beginn der heutigen Sitzung in der Zolltarifkommission fand eine vertrauliche Besprechung statt, an der die Vertreter der konservativen Partei, der Reichsparter, des Zentrums, der Nationalliberalen und der Antisemiten teilnahmen. In der Zusammensetzung der Zolltarifkommisston ist ein Wechsel eingetreten. Der natllib. Abgeordnete Graf v. Oriola, die Abg. Crüger und Müller- Meiningen von der Freisinnigen Volkspartei, dre Sozialdemokraten Bebel und Antrick und der Pole v. Komier- owski sind ausgeschieden; dafür sind eingetrcten der natlib. Abg. Hilbck, der Zentrumsabg. Hitze, Cassel mann von der Freis. Bolksp., Pachnicke von der Freis. Vereinigung, die Sozialdemokraten Gradnauer und Wurm und der Welfe Frhr. v. Hodenberg.
Zur bevorstehenden Beratung der Viehzölle brachten Gamp (freikons.), Herold (Ztr.), Schwerin- Löwitz (kons.) und Sieg (natl.) folgende Kompromißanträge ein:
Pferde im Werte von 300—1000 ^ 90 Zoll pro Stück, statt 75 im Entwurf, bis 2500 ^ Wert 180 ^ statt 150 im Entwurf, über 2500 ^ 360 ^ statt 300. Der Bundesrat ist befugt, Zuchtpferde unter 2 Jahren zu einem Stückzoll von 10 ältere zu 20 .-6 einzulassen. Vorstehende Pferdezölle dürfen durch Verträge nicht mehr als um 20 Prozent ermäßigt werden. Für Rindvieh 18 ^ pro Doppelzentner Lebendgewicht, während der Entwurf ansetzt für Bullen und Kühe 25 pro Stück, Jungvieh 15 pro Stück, Kälber 4 ^ pro Stück, Ochsen 12 ^ pro Doppelzentner Lebendgewicht. Der Bundesrat darf Zuchtbullen von Höhenvieh zum Stückzolle von 9 ^ einlassen. Auch diese Rindviehzölle dürfen vertragsmäßig nicht mehr als um 20 Prozent ermäßigt werden, erner Schafe 18 ^ pro Doppelzentner, .statt 2 ^ pro Stück, chweine 18 ^ pro Doppelzentner statt 10^ pro Stück. Frisches Fleisch einschließlich Schweinespeck pro Doppelzentner 45 statt 30 des Entwurfs, einfach zubereitetes Fleisch 60 statt 35, zum feineren Tafelgenuß zubereitet 120 statt 75. Schweinespeck soll einem Zollzuschlage von 36 Prozent unterliegen, sonstiges knochenfreies Fleisch, auch Schinken einem Zollzuschlag von 20 Prozent.
Die Sozialdemokraten beantragten Zollfreiheit für Pferde, Maultiere, Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Federvieh und Fleisch.
Gcrges-Meuigkeiten.
Aus Stadt und Land.
Nagold 14. April.
Schutz der vaterläudische» Kunst- und Altertumsdenkmale. Um den im Lande vorhandenen, im Besitze von Amtskörperschaften, Gemeinden, Stiftungen oder Privaten befindlichen vaterländischen Denkmalen der Kunst und des Altertums den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen und insbesondere ihrer Vernichtung, Beschädigung oder Verschleuderung vorzubeugen, veröffentlicht das Ministerium des Innern im Einverständnis mit dem Kultministerium einen umfangreichen Erlaß, durch welchen sämtlichen Staats-, Gemeinde- und Stiftungsbehörden bestimmte und näher umschriebene Weisungen nach der erwähnten Richtung hin erteilt werden. Insbesondere werden diese Behörden angewiesen, die Bestrebungen der Regierung zur Förderung und Bereicherung der Staatssammlung für Kunst- und Altertumsdenkmale unter Umständen auch durch Einwirkung auf solche Privatpersonen zu unterstützen, in deren Besitz sich Gegenstände der Kunst oder des Altertums befinden. U. a. soll sich diese Fürsorge auch erstrecken auf alte Holzhäuser, Glocken, Tauf- und Grabsteine, Sterbtaseln und Totenschilde, eingemauerte Denksteine, einzelne Stein- und Holzfiguren, Reliefs, gemusterte Bodenbelege, First- und Friedhofkreuze, Bildstöcke, menschliche und tierische Knochenreste, die in alten Gräbern und Höhlen gefunden werden, und ähnliches. Den Gemeinden und Stiftungen wird dringend empfohlen, vor der Wegräumung derartiger altertümlicher Gegenstände dem Landeskonservator, Prof. Dr. Gradmann-Stuttgart, Mitteilung zu machen. Für die Restaurierung und Konservierung solcher Kunstgegenstände wird ein Staatsbeitrag zugesichert. Auch bei beabsichtigten Verkäufen von Altertümern rc. soll dem Landeskonservator rechtzeitig Mitteilung gemacht werden, damit die vaterländische Alt.rtumssammlung, die in der Regel bessere Preise bezahlt als gewerbsmäßige Händler, in der Lage ist, den betreffenden Gegenstand anzukaufen.
Vom Tage. Sommerliche Hitze herrschte gestern über die Mittagszeit; viele rüsteten stch zu größeren oder kleineren Ausflügen, um die Natur in ihrem frischgrünen Kleide zu bewundern. Die lieben Konfirmanden kamen in Scharen zur Stadt in den Nachmittagsgottesdienst. Da, als sie um drei Uhr wieder ins Frere traten, hatte sich der azurne Himmel mit schwarzen Wetterwolken überzogen, aus denen sich ein heftiges von Ost nach West ziehendes Gewitter entlud. Es goß in Strömen, wenige Sekunden fiel kleiner Hagel. Hoffentlich hatten die Ausflügler schon ihre verschiedenen Ziele erreicht, oder konnten sie noch umkehren. Leider ist auch von einem Blitzschlag zu berichten, der um 5 Uhr in das Kamin des Wohngebäudes des Gemeindepflegers Kalmb ach in Altensteig-Dorf schlug; das Gebäude wurde stark beschädigt. Es war dies das zweite Gewitter in diesem Frühjahr; mögen die noch folgenden ebenso glimpflich verlaufen.
Teinach, 12. April. Durch viele Blätter geht die vom Gesellschafter zuerst gebrachte Notiz, daß aus dem Verkauf des Badhotels um 1,600,000 ^ vorläufig nichts geworden sei. Als Quelle wird der „Enzthäler" angegeben, der die Nachricht aus dem Gesellschafter hatte.
Calw, 14. AprU. Die Kinderrettungsanstalt in Stammheim rüstet sich auf ihr Jahresfest, das diesmal nicht, wie gewöhnlich am Pfingstmontag, sondern ausnahmsweise schon am 1. Mai gefeiert werden soll. Im Dezember 1826 wurde die Anstalt mit zwölf Kindern begonnen; am 19. Dezember vorig. Js. trat der 800. Zögling ein ins Haus. In den letzten fünf Jahren wurden mit einem Aufwand von 10,000 die Gebäude einer sehr nötigen Renovation unterworfen. Es wäre erfreulich, wenn durch die Jubelfeier die Schulden der Anstalt einigermaßen helfen getilgt würden.
r. Stuttgart, 10. April. Die Anmeldungen zu der großen deutschen Fachausstellung für Fleischerei, Kochkunst und verwandte Gewerbe in Stuttgart vom 13. bis 27. Juli 1902 unter dem Protektorat Sr. Maj. des Königs Wilhelm II. von Württemberg werden immer zahlreicher, je näher der 15. Mai (Endtermin der Anmeldung) herankommt. Es wird auch keine große Firma, die Maschinen und Gebrauchsgegenstände für den Fleischereibetrieb fabriziert, fernbleiben können, denn zweifellos werden die bedachten Fabrikate in Konkurrenz zu einander treten. Die Vorbereitungen nehmen einen guten Fortgang, so daß man schon heute mit großer Sicherheit einen glänzenden Erfolg Voraussagen kann. Dem Ehrenpräsidium gehören folgende Herren an: Staatsminister von Pischek, Ministerialdirektor von Mosthaf, Staatsrat von Gaupp, Oberregierungsrat von Mayer, Hofrat Senfft, Stadtdirektor Schmiedlin, Oberbürgermeister Gauß, Bürgerausschußobmann Kraut, Oberinspektor Röhrig, Kommerzienrat Werner, Privatier Schlatterer und der Vorsitzende des deutschen Fleischerverbands K. Marx, Frankfurt. Die Aussteller werden mit goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen prämiert werden, außerdem werden von den Preisrichtern eine Anzahl Ehrenpreise verteilt werden. Bei de« gegenwärtigen Bestreben, das Lehrlingswesen zu heben, Fortbildungs- und Fleischerfachschulen ins Leben zu rufen, dürste der Beschluß des Ausstellungskomites mit besonderer Freude begmßt werden, nach welchem diesen Schulen der nötige Raum zur Verfügung gestellt werden wird, um ihnen eine Ausstellung von Schülerarbeiten, Lehrmitteln u. s. w. ohne weitere Kosten zu ermöglichen.
Stuttgart, 10. April. Prinzessin Olga Maria von Sachsen-Weimar, die mehrere Tage hier beim K. Hofe auf Besuch weilte, hat sich zunächst nach Darmstadt begeben, wo sie nach ihrer Vermählung, die am 22. April mit dem Prinzen Leopold von Jsenburg-Bierstein in Heidelberg statt- findet, dauernden Wohnsitz nehmen wird. Zu der Hochzeit werden sich, wie der Schw. M. hört, voraussichtlich der König und die Königin einfinden, die vorher der Taufe des jüngsten Kindes des Fürsten von Waldeck und Pyrmont in Arolsen anwohnen werden.
Stuttgart, 12. April. Der Bau des JuterimstheaterS wird vom Staat übernommen. Zu den Baukosten leistet die Zivilliste einen Beitrag, ebenso ist ein solcher seitens der Stadt Stuttgart in Aussicht gestellt. Die Bauarbeiten werden so beschleunigt werden, daß die Wiederaufnahme der Vorstellungen noch im Herbst ds. Js. erfolgen kann.
r. Ochsenhausen, 11. April. Der 16 jährige Wagnerlehrling F. A. Hirt von Gosbach, ein früherer Waisenknabe, erbrach in Abwesenheit seines Meisters das Schlafzimmer desselben und stahl 4 bis 5 In seinen Effekten fand man 186 ^ versteift vor, über deren rechtmäßigen Erwerb er sich nicht glaubhaft ausweisen konnte.
r. Rotteuburg, 10. April. Die Zahl der katholischen Kirchenstellen des Bistums Rottenburg im Jahre 1902 beträgt nach dem neuesten Personalkatalog im Ganzen 697. Davon entfallen auf Pfarreien und Pfarrverwesereien 699, auf Kaplaneien 161, auf Vikariate 137. Der Gesamtklerus in den 29 Dekanaten der Diöcese beziffert sich auf 1093; die Gesamtseelenzahl der Diöcese beträgt 650,311 Personen.
Thuningen, O.A. Tuttlingen, 11. April. (Todesfall.) Ein schwerer Schlag hat unsere Gemeinde betroffen. Schultheiß Schaible, der seit mehr als zwei Monaten krank darniederlag und vor kurzem scheinbar der Genesung entgegen- gieng, ist fast nach 22 jähriger Amtsthätigkeit im Alter von 55 Jahren heute früh gestorben.
r. Vom Oberamt Blaubeureu, 11. April. Der Oberländer weiß folgendes kostbare Stückchen aus einem Pfarr- dorfe unseres Oberamts zu berichten: Der Pfarrer gab am Karfreitag dem Mesner den Auftrag, dem Chordirigenten zu sagen, er solle vor der Predigt das Lied anstimmen: „Bei finstrer Nacht zur ersten Wacht." Diensteifrig eilte der Mesner an die Orgelempore und richtete seinen Auftrag folgendermaßen aus: „Herr Lehrer, der Herr Pfarrer Hot g'sait, Sie sollet vor der Predigt dös Lied singa lau: Steh ich in finstrer Mitternacht." Wenig! hätte gefehlt, so wäre die Karfreitagsstimmung der Andächtigen in Heiterkeit verwandelt worden.
r. Seitiuaeu, 12. April. Vorgestern wurde der hiesige verheiratete Burger Jakob Duffner erhängt im Walde, wo er Holz machte, aufgefunden. Derselbe soll in letzter Zeit Spuren von Trübsinn gezeigt haben.
Lorch, 11. April. Die Arbeiten an dem von der Versicherungsanstalt Württemberg in Bau gegebenen Erholungsheim schreiten rasch voran. Das für 60 Pfleglinge berechnete Gebäude soll bereits Ende Juni im Rohbau fertiggestellt sein, so daß es über den Sommer noch gut austrocknen kann und im nächsten Frühjahr bezugsfertig ist. Von dieser großen für weibliche Personen bestimmten Anstalt verspricht sich unser Luftkurort erhebliche Vorteile. Man sagt stch mit Recht, daß die Vorzüge unseres schön gelegenen und so bequem zu erreichenden Städtchens nun auch staatlich anerkannt und gewürdigt worden seien, und erhofft für die Zukunft eine wesentliche Steigerung des Besuchs von Fremden und Kurgästen. Die schon oft auswärts gehörte Befürchtung, daß Lorch nun nicht mehr als Luftkurort frequentiert werde, teilt man hier keineswegs. Denn wie in dem Genesungsheim für männliche Versicherte zu Röthenbach bei Nagold, so ist auch hier die Aufnahme von Pfleglingen, die an ansteckenden Krankheiten, Geistesstörung, Epilepsie oder gar an Schwindsucht leiden, oder solcher mit Gebrechen, die dauernder besonderer persönlicher Beihilfe und Pflege bedürfen, ausdrücklich ausgeschloffen. Ausgenommen werden Erholungsbedürftige (Nervöse, Bleichsüchtige) und Rekonvaleszenten, bei denen die Heilfaktoren wirken sollen, die schon bisher in unsere« Luftkurort und seiner schönen Umgebung mit prächtigen Waldungen wirksam und geschätzt waren: reine, staubfreie, würzige Lust, Ruhe, die zahlreichen