Den Herren Ortsvorstehern werden unter Hinweis aus 8 5 und 7 der neuen Pferdeaushebungsvorschriften nachstehende weitere Aufträge erteilt:

1) Von größter Wichtigkeit für den geordneten Gang des Musterungsgeschäfts ist die sorgfältigste Auf­stellung der Pferdevorführungsliste (§ 5 der Pferde­aushebungsvorschrift.)

Diese Pferdevorführungsliste ist in doppelter Aus­fertigung anzulegen und hat sämtliche im Gemeindebezirk vorhandenen Pferde, auch die nach obigen Ausführungen (8 4 Abs. 1 und 2 der Pferdeaushebungsvorschrift) nicht gestellungspflichtigen Pferde zu enthalten, bei welchen unter - Bemerkungen die Gründe vorzutragen sind, weshalb diese Pferde nicht vorgeführt werden.

2) Die Herren Ortsvorsteher haben sich zu dem Musterungsgeschäft an dem bestimmten Mufterungsplatz rechtzeitig einzufinden und der Vormufternngs- kommission die gefertigte Pferdevorführungsliste in doppelter Ausfertigung, sowie die Vorladnngs- schreiben der Pferdebesitzer vorzulegen, auch haben sich dieselben zu überzeugen, daß sämtliche' gestellungspflichtigen Pferde ihrer Gemeinden zur Vorführung gelangen.

Empfohlen wird, die Pferdebesitzer etwa eine halbe Stunde vor den: Musterungstermin auf den Musterungsplatz zu bestellen, damit die Aufstellung der Pferde und die Versetzung derselben mit Nummern und den Bestimmungstäfelchen anstandslos erfolgt.

3) Weiter ist dafür zu sorgen, daß der gewählte Musterungsplatz bei Vornahme der Musterung nicht in irgend welcher Weise verstellt ist und daß die vor­zuführenden Pferde genau nach dem aufgestellten Verzeichnis zur Aufstellung und Vorführung ge­langen. Wem: in einem Musterungsort mehrere Gemeinden zusammengezogen werden, so sind die Pferde der einzelnen Gemeinden genau nach der oben angegebenen Reihenfolge vorzuführen.

Entsprechende Bekanntmachung ist in den Ge­meinden alsbald in ortsüblicher Weise zn erlassen

und sind diejenigen Pferdebesitzer, welche Pferde zur Vor- musteruug zu stellen haben, urkundlich aufzufordern, ihre gestellungspflichtigen Pferde zu der oben festgesetzten Zeit an dem bestimmten Musterungsorte vorzuführen.

4. Die Pferde müssen der Musterungskommission vorgeführt werden und es wollen die Herren Ortsvor­steher dafür sorgen, daß die Pferde womöglich durch ehemalige Soldaten berittener Waffen vorgeführt werden.

Jedem Pferd muß an den Halfter ein Zettel mit deutlicher Nummer befestigt werden, welche derjenigen der Vorführungsliste entspricht.

Außerdem sind bei denjenigen Pferden, welche bei der vorjährigen Vormusterung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, die den Schultheißenämtern am

1. März d. I. (Gesellschafter Nr. 35) zugegangenen Be stimmnngstäfelchen, welche unter Verantwortung der Herren Ortsvorsteher auszufüllen sind, am linken Backen­stück der Halfter zu befestigen.

Die erforderlichen Formulare für die Anlegung der Vorführungslisten in doppelter Ausfertigung und für die Aufforderung der Pferdebesitzer zur Vorführung ihrer Pferde werden den Schultheißenämtern in den nächsten Tagen zugehen.

Auf dem Musterungsplatz ist an geeigneter Stelle ein Tisch mit 3 Stühlen, Tintenzeug und Federn aufzustellen.

Die Herren Ortsvorfteher sind für die vollzählige Vorführung der Pferde ihrer Gemeinden, für die geordnete Aufstellung und Vorführung der Pferde, sowie die richtige Anbringung der Nummern und Bestimmungstäfelchen an den Pferden verantwortlich und werden sich in Aus­führung ihrer Thätigkeit von den örtlichen Polizeiorganen und der Landjägermannschaft unterstützen lassen.

Die Polizeidiener find rechtzeitig und genau zu in­struieren.

Kurzer Vollzugsbericht ist spätestens bis IS. d. Mts. anher alsMilitaria" zu erstatten.

Nagold, den 2. Juli 1901.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betr. die Abhaltung von Unterrichts- kurfen im Hnfbeschlag.

Um Schmiede» die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufschlaggewerbe, vor­geschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähi­gung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in a. Hall, 1>. Heilbronn, e. Reutlingen, 3. Ravensburg und e. Ulm dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Dienstag den 3. Sept. 1901 ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 10. August ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschrifts­mäßig einzureichen.

Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:

1) ein Geburtszeugnis;

2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmiedgesellc, wobei der Bewerber schon im Huf­beschlag beschäftigt gewesen sein mnß; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;

Hages-Weuigkeiten.

Äus Stadt «nd Land.

Nagold, 10. Juli.

Thalfperren. Vielleicht noch in diesem Jahrzehnt sind für das Nagold- und Enzthal gewaltige Veränderungen zu erwarten. Beide Thäler solleil der Industrie erschlossen werden, indem ihre Gewässer in großartiger Weise dem Gewerbe dienstbar gemacht werden. Millionen jetzt noch unbenützt in der Natur ruhender Kräfte sollen gehoben werden durch die Anlage von Thalsperren und von diesem Projekt ist für weite Gebiete des Schwarzwaldes ein un­geahnter wirtschaftlicher Aufschwung zu erhoffen. Allerdings wird dann auch allmählich das Idyll schwinden, das unserer Waldgegend so viele Reize verlieh, wenn einst die Industrie von ihr Besitz genommen; aber solche Bedenken werden nicht maßgebend sein, schon allein deshalb nicht, weil die industrielle Entwicklung der Neuzeit zu übermächtig, aber auch unendlich wichtiger ist für die Volkswohlfahrt. Bereits besteht ein genereller Entwurf für die Anlage der Fluß- stauuugen in der Enz und der Nagold und die unternehmende deutsche Thalsperrengesellschaft hat hiebei die Unterstützung

wirken die untere Schwimmfläche des Fußes und die untere des Schenkels vereint. Man lege sich schräg auf den Unterleib und die Brust, spreize Schenkel und Knie von einander, biege die Beine im Kniegelenke, so daß die Fersen ans Gefäß kommen und dicht neben einander stehen, dann streiche mau aus dieser Lage durch Ausstreckung der Knie­gelenke mit den Beinen so weit als möglich auseinander und zugleich schräg in die Tiefe hinab, so stemmen sich die oberen Flächen der Füße, die äutzeren Flächen der Beine, ja selbst noch die äußeren Schwimmflächen der Schenkel gegen das Wasser'. Dies ist eine der wirksamsten Bewegungen beim Schwimmen.

Für die Menschheit ist der Schwimmsport ein wahrer Segen. Stubenhocker, Nervenschwache, Blutarme und Hypo­chonder können ihre Beschwerden nur durch fleißiges Schwimmen beseitigen. Auch Jungfrauen und Frauen, die über eine unnatürliche Körperfunktion klagen, werden sich durch eine rege Beteiligung an diesem Sport wohler fühlen und sollten die Stunden, die zur Qual ihrer Mitmenschen am Klavier verbracht werden, im Sommer lieber zum Schwimmen be- nuöen. Sie verbessern und kräftigen dadurch nur ihre Ge­sundheit, denn ein gesundes Weib ist die Krone der Schöpfung, wie ein krankes deren Kreuz genannt werden mnß.

Kleine Chronik.

Wie der Kaiser auf der Nordlandreise lebt. Kurz vor Beginn der Kieler Woche wurden von der Reventlonbrücke aus große Mengen Wein, Liköre, Bier und Mineralwasser

des württ. Ministeriums und der Stadt Pforzheim in weitestem Maße gefunden. Auch das Würmthal ist in das Projekt ausgenommen. Geplant sind 34 Sperren und zwar oberhalb Wildbad, Würm und bei Altensteig. Bei letzterem Ort ist der Sammelweiher thalaufwärts, fast unmittelbar hinter der Stadt vorgesehen; da es sich um bedeutende Stauhöhen, so bei Wildbad um 30 m bei einer Rückstauung von 4 Kilometer handelt, wird bei Altensteig die Höherlegung der dortigen Thalstraße notwendig. Zur Finanzierung des Unternehmens soll eine große Genossen­schaft gebildet werden, die mit Staatsbeiträgen arbeiten will. Gegenwärtig wird das Projekt in interessierten Kreisen lebhaft erörtern mW es in von diesen demnächst eine in Pforzheim abzuhaltende Versammlung in Aussicht ge­nommen, die namentlich für die Wasserwerkbesitzer an ge­nannten Flüssen Bedeutung haben wird.

Schwarzwaldwasser-Versorgung. Die nördliche Schwärz­waldwasserversorgungsgruppe, zu der unser Bezirk zählt, erfährt demnächst eine bedeutende Ausdehnung, die einen Aufwand von ca. 122,000 ^ erfordert. Notwendig wird dieVergrößerung des HauptreservoirsHünerbergum 640 «bin, weitere Reservoirbauten sind geplant bei Nothfelden, Bein­berg, Unterhaugstett, Zainen, Walddorf und Weltenschwann.

teils in Flaschen, teils in Fässern an Bord der Kaiseryacht Hohenzollern geschafft. Auch zahlreiche Büchsen mit Konserven und sonstige Eßwareu sind auf dem Kaiserschiff verstaut worden. Der für die Nordlandreise bestimmte Mundvorrat wird ini Schiffsraum aufbewahrt. Andere Sachen, die dem Verderben ausgesetzt sind, frisches Fleisch mW Obst, frische Butter, Eier werden erst unterwegs eingenommen. Die kaiserlichen Couriere, die in den norwegischen Häfen mit den Postsachen eintreffen, bringen gleichzeitig Eßwaren dieser Art, namentlich frisches Obst, das die Hofgartenleitung in Potsdam liefert. Der Kaiser ist ein großer Freund frischen Obstes, das er fast bei jeder Mahlzeit ißt. In jeder Woche werden einmal Fische gegessen, die von der Hohenzollern auS gefangen werden. An Bord des Begleit­kreuzers Niobe sind Fanggeräte in großer Anzahl unter­gebracht. Der Kaiser und seine Begleiter liegen zuweilen dem Fischfang ob, und die Mannschaft der Kaiserflotille sorgt für reichliche Erträge. Wenngleich die Beköstigung der Besatzung die gewohnte ist, so gewährt der Herrscher den Leuten doch mehrfach besondere Vergünstigungen. Als Freund der Turnerei nimmt der Kaiser kurz nach dem Aufstehen eine Zeit lang Freiübungen vor. Und die Herren des Gefolges beteiligen sich auch daran. Es werden Arm­strecken, Kniebeugen und dergleichen freiturnerische Hebungen gemacht.

Tie Waffen der Ehinakrieger. Die Waffen, die zugleich mit den heimkehrenden Chinatruppen wieder hierher^ zurück­kommen, werden sämtlich nach den Kriegsdepots in Spandau geschafft, wo sie auf ihre weitere Brauchbarkeit untersucht

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Eiuwilligungs- erklärung des Vaters oder Vormunds;

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Be­werbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Be­scheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unter­halts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minder­jährig ist auch vom Vater oder Vormund Unterzeich­nete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit über­nommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zen­tralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben ver­anlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (§ 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, den 2. Juli 1901. __v. Ow.

K. Amtsgericht Nagold.

Gerichtsferien betreffend.

Die Gerichtsferien beginnen am 15. Juli und endigen am 15. September.

Während der Ferien werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen.

Feriensachen sind:

1) Strafsachen;

2) Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen;

3) Meß- und Marktsachen;

4) Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Ueberlaffung, Benützung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen;

5) Wechselsachen;

6) Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird.

Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Ferien­sachen bezeichnen. Auf das Mahnverfahren, das Zwangs- vollstreckungs- und Konkursverfahren, sowie die Grundbuch­sachen sind die Ferien ohne Einfluß.

Nagold, den 9. Juli 1901.

Oberamtsrichter:

Sigel.

Zu- und Berteilungsleitungeu werden u. a. gelegt nach bezw. in Jgelsloch, Maisenbach, Oberlengenhardt, Otten- bronn, Monakam, Fünfbronn, Schönbronn, Nothfelden und Walddorf.

Briefporto ab Wildberg. Für manche Bewohner des unteren Bezirks, die auf das Postamt in Wildberg an­gewiesen sind, dürfte es von Wert sein, wieder darauf aufmerksam gemacht zu werden, daß von Wildberg aus nach folgenden Postanstalten der 10-Kilometesttarif (Brief 5 --Z, Postkarte 2 -H) in Anwendung kommt: Nagold, Eb- hausen, Rohrdorf, Altensteig, Haiterbach, Simmersfeld, Schietingen, Ober- und Unterthalheim, Calw, Herrenberg, Mötzingen, Nebringen, Ober- und Unterjettingen, Stamm­heim, OA. Calw, Teinach, Gechingen, Deckenpfronn, Neu­bulach,"Enzklösterle.

Giltigkeit der Rückfahrkarte». Die 45tägige Giltig- keitsdaüer der Rückfahrkarten erstreckt sich auch auf den Verkehr mit der Ermsthalbahn, der Bahn NürtingenNeuffen, und den von der Württ. Eisenbahngesellschaft demnächst zu eröffnenden weiteren Bahnlinien, ferner mit Trossingen (Station der Trossinger Privatbahn) und mit den Stationen Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Oberstdorfder Bayer. Lokalbahn-Aktiengesellschaft. Ebenso findet die Maßnahme

werden. Ein beträchtlicher Teil davon wird vermutlich wegen starker Abnutzung ausrangiert werden. Die andern noch brauchbaren Stücke werden in den Militärwerkstätten repariert. Die binnen kurzem nach Ostasien gehenden Er- satztrnppen erhalten vollkommen neues Kriegsmaterial.

Von einem glücklichen Dorf in Griechenland weiß ein Athener Korrespondent zu erzählen: In der Nähe vom Megaloupolis liegt ein Dorf von 300 Personen bewohnt, die ein wahrhaft glückliches Leben führen. Ihnen sind Ver­brechen, Ungerechtigkeit, Diebstahl und Gerichtshöfe un­bekannte Dinge. Das Eigentum des Nächsten ist ihnen heilig, als sei es ihr eigenes. Niemand denkt daran, sein Haus abzuschließen, und das Vieh findet allenthalben freie Weide. Kommt einmal wegen eines Grundstücks ein Streitfall vor, so erwählen beide Teile ein aus Greisen bestehendes Schieds­gericht, dessen Urteilsspruch unbedingt befolgt wird. Bei Anleihen genügt das Wort, Schuldscheine sind unbekannt. Nur über mangelnde Verbindung mit größeren Ortschaften haben die Bewohner dieses glücklichen Dorfes, dem sich wohl auch in Griechenland kaum ein zweites an die Seite stellen lassen dürfte, zu klagen.

Ein schreckliches Drama hat sich dieser Tage in der an der anatolischen Grenze gelegenen Ortschaft Hananpacha als Folge fanatischen Aberglaubens abgespielt. Unter der Anklage, durch Zauberkünste ein allgemeines Viehsterben ver­ursacht zu haben, wurde der 50jährige Bauer Aslan auf einen Scheiterhaufen gebunden und lebendig verbrannt, seine Schwester indessen solange mit glühenden Zwangen gezwickt, bis sie ebenfalls ihren Geist aufgab.