VS. Jahrgang.

Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag nnd Samstag.

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Auflage 2000.

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Gratisbeilagen: Das Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

M 105

Nagold, Mittwoch den 10. Juli

1901.

die

Äuüiichrs

BLkemutmachmtg,

betreffend

S)

»)

4)

Vornahme der diesjährige» Vormusterung des Pferdebestands im Bezirk Nagold.

Es wird hiemit bekannt gegeben, daß die vorgeschriebene Vormusterung des Pferdebestands im Bezirk am 20., 22., 23., 24. und 25. d. Mts. stattfindet und zwar

I.

1) Am Samstag den 20. Juli d. Js. vorm. V /- Uhr in Wildberg.

auf dem Platz vor dem Gasthaus zum Schwarzwaldbräuhaus

für die Gemeinde Wüdberg.

Am 20. Juli vorm. 40 Uhr in Gültlingen

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Gültlingen. Am 20. Juli vormittags 44'/- Uhr in Sulz vor dem Rathaus

für die Gemeinde Sulz.

Am 20. Juli nachm. 3'/- Uhr in Esfringe»

vor dem Gebäude des Gemeindepflegers Dürr

für die Gemeinde Wringen.

5) Am 20. Jnli nachm. 4'/- Uhr in Schönbronn

vor der Kirche daselbst,

für die Gemeinde Schönbronn.

0) Am 20. Juli nachm. 5 - Uhr in Nothfelden

vor dem Pfarrhaus

für die Gemeinde Nothfelden.

II.

4) Am Montag den 22. Jnli vorm. 8 Uhr in Nagold

auf dem Platz vor dem Gasthof zur Sonne (Post)

für die Grmeinoe Nagold.

am 22. Juli vorm. 44 Uhr in Emmingen auf dem Platz am Bahnhof daselbst für die Gemeinden Emmingen nnd Pfronöorf Am 22. Juli nachm. 2 Uhr in Jselshausen vor dem Gasthaus zum Lamm

für die Gemeinde Jselshausen.

4) Am 22. Juli nachm. 3 - Uhr in Schietingen

vor dem Rathaus daselbst

für die Gemeinde Schietiugeu.

5) Am 22. Juli nachm. 5 Uhr in Unterthalheim

aus dem Platz vor dem Gasthaus zur Linde

für die Gemeinde Unterthalhcim. 0) Am 22. Juli nachm, o Uhr in Qberthalheim vor dem Rathaus daselbst

für die Gemeinde Oberthalheim.

III.

4) Am Dienstag den 23. Juli vorm. 8 Uhr in Haiterbach

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Haiterbach nnd die Teilgemeinde Altnuifra.

2) Am 23. Juli vorm. 8 ,2 Uhr in Oberschwandorf

auf dem Platz vor dem Gasthaus zum Hirsch für die Gemeinden Oberschwandorf nnd Nnterschwandorf.

2 )

3) Am 23. Juli vorm. 40 - Uhr in Beihingen

auf dem Platz bei der Kirche

für die Gemeinde Beihingen.

4) Am 23. Juli vorm. 44' - Uhr in Bösingen

vor der Wirtschaft zum Rappen

für die Gemeinde Böfiugcu.

5) Am 23. Juli vorm. 42'/- Uhr in Spielberg

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Spiclbcrg.

0) Am 23. Juli nachm. 3 Uhr in Egenhausen vor dem Rathaus

für die Gemeinde Egenhausen.

V) Am 23. Juli nachm. 4'/- Uhr in Walddorf

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Walddorf und die Tcilgemcinde Mohnhardt. 8) Am 23. Juli nachm. 5' 2 Uhr in Rohrdorf

auf dem Platz vor dem Bahnhof

für die Gemeinde Rohrdorf.

IV.

4) Am Mittwoch den 24. Juli vorm. 8 Uhr in Mindersbach

aus dem Platz vor dem Rathaus

für die Gemeinde Blindersbach.

2) Am 24. Juli vorm. 40 Uhr Ln Ebershardt

auf dem Platz vor dem Gemeiudebackhaus

für die Gemeinde Ebershardt.

3) Am 24. Juli vormittags 44 Uhr in Warth

aus dem Platz vor der Wirtschaft zum Hirsch für die Gemeinden Warth, Gaugenwald uns Wenden.

4) Am 24. Jnli mittags 42 Uhr in Berneck

vor dem Rathaus

für die Gemeinde Bcrneck.

5) Am 24. Juli nachm. 2 Uhr in Altenfteig

auf dem Platz vor dem neuen Schulhaus für die Gemeinden Altensteig und Garrwcilcr. V) Am 24. Jnli nachm. 5 Uhr in Ebhausen auf dem Platz zwischen Traube und Waldhorn

für die Gemeinde Ebhausen.

V.

4) Am Donnerstag den 25. Juli vorm. 0' Uhr in Ueberberg

aus dem Platz vor dem Gasthaus zum Hirsch für die Gemeinden Ueberberg uuo Altensteiz-Torf.

2) Am 25. Juli vorm. 44 Uhr in Ettmannsweiler auf dem Platz vor dem Gasthaus zum grünen Baum

für die Gemeinden Ettmannsweiler nnd Beuren.

3) Am 25. Juli vorm. 44'/- Uhr in Simmersfeld

auf dem Platz vor der Kirche für die Gemeinden SimmerSfcld, Euzthal nnd Füusbron».

Jeder Pserdebesitzer ist nach erhaltener schultheißen­amtlicher Aufforderung bei Vermeidung gesetzlicher Strafen und Zwangsmaffregeln verpflichtet, späte­stens zu der oben bestimmten Zeit und au dem genannten Ort seine sämtlichen Pferde vorzuführen mir Ausnahme

a. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, d. h. der nach dem 20. Juli 1897 Geborenen;

b. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter

Schläge unter 8 Jahren d. h. der nach dem 20. Juli 1898 Geborenen;

o. der Hengste;

<1. der Stuten, die entweder hochtragend sind (innerhalb der nächsten vier Wochen abfohlen) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben;

o. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind;

k. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten;

». der Pferde, welche nachweislich bei der Musterung im Jahr 1900 als kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind;

l>. der Pferde unter 1.50 m Bandmaß.

Gemäß ß 4 Abs. 2 der Pferdeaushebuugsvorschrift ist der Vorstand der K. Äreisregieruug befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintrcten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch das Oberamt hierzu ermächtigt In den unter . bis k aufgeführten Fällen sind vom Ortsvorsteher ausgefertigte Be­scheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (ä) auch der Deckschein beizufügen ist.

Die Bescheinigungen können in der Spalte 6 (Be­merkungen) der' Pse'rdcvorführungsliste /§ 5) erteilt werden.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen:

1) Mitglieder der regierenden deutschen Familien.

2) Die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschasts- versonal.

3) Die aktiven Offiziere und Sanirätsosfiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde.

4) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzre und Tierärzte hin­sichtlich der zur Ausübung ihres Berufes notwendigen Pferde.

5) Die Posthalrer hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten ver­tragsmäßig gehalten werden muß.

6) Die Königlichen Staatsgestüte.

Diejenigen Pferde, welche wegen hohen Alters, Ent­kräftung, vorübergehender oder dauernder Krankheit augen­scheinlich unfähig sind, den Weg nach dem Lormusterungs- platz zurMznlegen, find der Vormnsterungskommission nicht vorznführen. Jedoch haben die Ortsvorsteher in dem Pferdeverzeichnis in der Spalte Bemerkungen bei jedem einzelnen derartigen Pferde genau anzugeben nnd zu bescheinigen, ans welchem Grund dasselbe für transport- unfähig erachtet wurde.

Eine Vorführung derjenigen Pferde, welche bei der letzten Vormusternug im Jahr 1900 nach den bei den Schultheißenämtern vorliegenden vorjährigen Vorstellnngs- liiten als kriegsunbrauchbar erklärt worden sind, ist nicht geboten, wohl aber derjenigen Pferde, welche im Vorjahre als Fohlen unter 4 resp. 3 Jahren als zu jung abgewiesen wurden.

Eine Musterung der kriegsbrauchbaren Fahr­zeuge ist in diesem Jahr mit der Pferdevormuste- ruug nicht verbnndcn, da der Bezirk in diesem Jahr im Mobilmachnngssall keine Fahrzeuge zu stellen hat.

Kernt Schwimmen.

Von jeher ist das Schwimmen mit eine der gesündesten Leibesübungen gewesen. Schon die alten Griechen waren Meister hierin und die Athleten ihrer Zeit die eifrigsten Anhänger. Galt doch dieser Sport in der Trainierung des Körpers als ein Förderer der menschlichen Kraft und Geschicklichkeit. Ihnen lag es daran, daß die wichtigsten Muskelgruppen des Körpers, die Lungen nnd das Herz durch eine angenehme Bewegung in Belebung gebracht würden und dies konnte nur durch Schwimmen erreicht werden. Um diesen Sport zu heben nnd im Sinne des Wortes volkstümlich zu machen, veranstaltete man Schwimm- seste, in welchen hohe Geldpreise für die besten Schwimmer ausgesetzt wurden. Am meisten hierin glänzte natürlich Athen, denn bei jedem Ringkampfe folgte ein Schwimmfest, an welchem sich das Volk mit fast übertriebener Schaulust beteiligte.

Die geschichtlich berühmtesten Schwimmer waren Leander, Milon, Wahllos und Chionis. Diese schwammen mit einer Ausdauer, wie sie bis dahin noch niemand erreichte. So z. B. wird von Leander erzählst daß er allmählich über den Hellespont zu seiner Geliebten Hero schwamm, und nur einer ganz besonders stürmischen Nacht war es zuzuschreiben, daß er in den furchtbaren Wellen seinen Tod fand. Wahllos und Chionis waren außerdem phänomenale Weitspringer. Der erstere sprang 55, der andere 52 Fuß lang, eine Leistung, die den heutigen englischen Dreisprung üb'ertrifft.

Die alten Griechen rechneten das Schwimmen überhaupt zu einer Thätigkeit, die jeder Mensch ausüben mußte. Sie

war bei ihnen gebräuchlich, wie etwa bei uns das Lesen und Schreiben, und wer nicht schwimmen konnte, den zählte man zu den beschränktesten Menschen, weil von ibnen dann auch in einer anderen Bethätignng nichts Kluges zu erwärm: war.

Auch die alten Römer schätzten den Lchwimmwort hoch und bestimmten ihn mit zur Erziehung ihrer 4: nwcr. Selbst ihre Kaiser waren hervorragende Schwimmer, hauptsächlich Augustus, der sogar seine eigenen Kinder perwulich in der Schwimmkunst unterrichtete. Zu wahren Volksfesten ge­staltete sich das Schwimmen nach Beendigung einer siegreichen Schlacht und schon der Dichter Horaz pries in seinen Reden das Schwimmen als eine der gesündesten Leibesthätigkeiten.

Zu den besten Schwimmern aus klassischer Zeit zählte man auch die japanischen Ringkämpfer. Diese schwammen meist 2 Tage vor dem allgemeinen Ringen zu Tokio, um zu diesem am ganzen Körper gestählt und gekräftigt antreten zu können.

Nicht weniger bethätigten sich die alten Germanen an der Ausübung dieses Sports. Ihre Vorliebe für kalte Flußbäder, wie auch die darin gefeierten Schwimmfeste sind bekannt, ebenso das Dauerschwimmen mit Pferden. Selbst deutsche Kaiser huldigten diesem Sport, so z. B. Otto der Große, Otto E und Heinrich V, die an heißen Sommer­tagen mit ihrem ganzen Hofstaat in Flüssen badeten und um die Wette schwammen.

Im allgemeinen haben sich in Europa die Engländer um die Einführung des Schwimmsports verdient gemacht und es dürste wohl wenig bekannt sein, daß 1810 der Dichter Byron das Kunststück des vorher erwähnten Leander an Ort und Stelle nachmachte, ohne wie dieser hierfür den geschicht­

lichen Ruhm zu erhalten. Als berühmter Schwimmer wird ferner der amerikanische Kapitän Boyton genannt, welcher am 25. Mai 1875 in nicht ganz 24 Stunden den Aermel- kanal vor: Grisnez (Frankreich) bis nahe an Dover durch­schwamm. In dieser Leistung wurde er aber von dem Düsseldorfer Feldermann übertroffen, welcher an: 4. Februar 1871 bei 4 Grad Wasserwärme dieselbe Strecke in 80, Stunden zurücklegte. Diese Leistung war allerdings nur durch Anlegung eines Gummianzuges möglich, den Felder­mann über seiner gewöhnlichen Kleidung trug, so daß da­durch die natürliche Körperwärme und die damit verbundene Bewegungsfähigkeit erhalten werden konnte. Berühmt als Schnell- und Dauerschwimmer war der Engländer Tyers, welcher 402,2 m bei Plymouth in 7,7 Minuten und 914 m bei Soulhport in 15 Minuten zurücklegte.

Daß das Schwimmen eine nützliche Körperbewegung ist, haben die Regierungen früherer Zeiten erkannt. So ist eine preußische ministerielle Verfügung ans dem Jahre 1811 be­kannt, in welcher folgender bemerkenswerter Satz vorkommt:

Das Schwimmen ist die vorzüglichste Leibesübung und sollte allgemein gepflegt werden; keine andere wirkt wohl- thätiger für die Erhaltung und Stärkung der Gesundheit und Körperstast.

Was die Ausübung des Schwimmens betrifft, so gelten hierüber verschiedene Regeln, unter welchen die des alten Guts Muts" und seiner Anhänger die gebräuchlichste ist. Dieselbe lautet:

Mau hebe Fuß und Knie vor sich aufwärts und stete nieder, als wollte man gegen den Boden stampfen, so