Erscheint

Montag, Mittwoch» Donnerstag und SamStag.

Auflage 1950 Preis vierteljährl. hier mit LrLgerlohn SO im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20

Monatsabonnements nach Verhältnis.

Der SkjelMter.

Amts- und Anzeige-Blatt für den Gberamts-Bezirk Nagold.

74. Jahrgang.

JnsertiouS-Gebüh«

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Gratisbeilage»: DaS Plauderstübchrn und

Schwäb. Landwirt.

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xemuobt verätzu.

Amtlicher.

Bekanntmachung,

betr. die Einberufung der Rekruten «ud «ehr­jährige« Freiwillige« ohne vorherige Sammlung bei de« BezirkskommaudoS.

Zufolge Minist.-Verfügung vom 28. August dS. Js. (Amtsbl. Nr. 20 S. 305) werden im Anschluß an den Vorgang in Preußen und in Wiederholung des im Vorjahr ausgeführten Versuchs (zu vergl. Amtsbl. von 1899 S. 281), soweit die örtlichen Verhältnisse es zulasten, im Bereich deS XM. (K. Württ.) Armeekorps diejenigen Rekruten, welche im Bezirk dieses Korps ausgehoben und in Truppen­teile des letzteren einzustellen find, ferner sämtliche Mehr­jährig-Freiwillige im Frieden versuchsweise ohne vorherige Sammlung bei den Bezirkskommandos unmittelbar zu ihren Truppenteilen etnberufen werden.

Die Bezirkskommandeure haben die Rekruten über das Einberufungsverfahren zu unterweisen.

Aus den betreffs der letzteren militärischerseits getroffe­nen näheren Bestimmungen ist Nachstehendes hervorzuheben.

1) Der Versuch findet keine Anwendung, es bleibt viel­mehr diesfalls bei dem bisherigen Verfahren, bezüglich der Rekruten und Freiwilligen des 8. Württ. Infan­terieregiments Nr. 126 in Stroßburg und des Württ. Telrgraphendetachements in Berlin.

2) Bezüglich der ärztlichen Untersuchung der Einberufe­nen ist lediglich nach den auf der Rückseite des Ge­stellungsbefehls angegebenen Erläuterungen Ziffer 1*) zu verfahren.

*) Dies« Erläuterungen besagen :

Kann der Gestellungsbefehl wegen Marschunfähigkeit in­folge von Krankheit nicht befolgt werden, so ist ein von der Orts­behörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis durch Vermittlung der letzteren dem Bezirkskommando rechtzeitig vorzulegen. Ist der Einberufene trotz der Erkrankung marschfähig, so hat er sich späte­stens am Tage vor der Einstellung zur ärztlichen Untersuchung zum Bezirkskomma >do zu begeben.

Nagold, Montag den 24. September

3) Die Gestellungsbefehle find von den Bezirkskomman­

dos gegen Quittung an die Gemeinde zur weiteren Aushändigung an die Einberufenen so zeitig zu über­geben, daß sie spätestens 14 Tage vor dem Einstellungs­termin in Händen der Einberufenen find.

4) Die Abfindung der Rekruten und Mehrjährig-Frei­willigen für den Marsch vom Aufenthaltsort zum Gestellunasort erfolgt gemäß der Marschgebührnis- vörschrift**) entweder

u) durch die Gemeindepflege und zwar, wofern der Grstellungsort in der Marschgeldertabelle ver- zeichnet ist, aus Grund der letzteren, andernfalls nach den von den BezirkskommaudoS auf den Gestellungsbefehlen vermerkten Beträgen, oder b) durch das Bezirkskommando, wofern der Auf­enthaltsort des Einberufenen und der Sitz des Bezirkskomwandos zusammenfallen.

Etwaige Zweifel wegen der Marschgebührniffe find rechtzeitig durch Anfrage bei den Bezirkskommandos zu beheben. Die Auszahlung der Marschgebührniffe hat möglichst kurz vor Abgang der Mannschaften zu erfolgen.

8) Wegen der militärischen Urberwachung der einberufr- nen Mannschaften auf den Bahnhöfen bis zur Abfahrt der betreffenden Züge ist nach § 31, 7*) letzter Ab- satz der Militär-Transportordnung zu verfahren. Soweit Truppenstandorte (Garnisonorte) nicht in Frage kommen, ist vom Brzirkskommando mit der Zwilbe- Hörde die Gestellung von Polizeibeamten bezw. Gen-

Ferner sind alle «ach der Aushebung etwa eingetreteuen Ge­brechen, wie z.B.Verlust eines Gliedes, schwerer Knochen­bruch rc.- dem Bezirkskommando sogleich zu melden.

**) Die auf die Verpflichtungen der Gemeinden sich beziehenden Bestimmungen der Marschgebührnisvorschrift sind durch die Mini- sterialversügung vom 13. März 1887 (Reg.-Bl. Nr. 8 S. 68) be­kannt gegeben worden. Ein Exemplar der bezeichneten Nummer wurde seinerzeit jeder Gemeindepflege überwiesen und muß gemäß den ergangenen Weisungen die durch die Ministerialverfligungen vom 12. Aug, 1887 (Reg.-Bl. S. 323), 21. Februar und 20. Mai 1889 (Reg.-Bl. S. 37 und 188), 14. Mai 1890 (Reg.-Bl. S. 89) und 4. Juli IS9S (Reg.-Bl. S. 221) veröffentlichten Aenderungen enthalten. Desgleichen wurde seinerzeit jeder Gemeiudepflege eme Marschgeldertabelle zugefertigt.

') 8 31 Ziffer 7 der Militär-TranSportordnung (Reichsgesetzblatt von 1899 S. 16) lautet:

7. Steht bei umfangreicheren Einberufungen, Entlassungen oder Beurlaubungen die gleichzeitige Beförderung einer großen Zahl einzelner Mannschaften mit der Eisenbahn in Aussicht, so ist von der zuständigen Militärbehörde der Tag und thunlichst auch die Tageszeit dieser Beförderungen mit Angabe der annähernden Zahl der Mannschaften und der Fahrrichtung dem Bahnbevollmächtigten (Z 15, 2), in dessen Bezirke die Bersammlungsstation (ber Einberufungen) oder die AbfahrtSstation (bei Entlassungen s. bef. Best. z. Miltrf. zu I Ziff. (2) oder bei Beurlaubungen) liegt, möglichst frühzeitig, in oer Regel 5 Tage vorher, mitzuteilen. Bei Beurlaubungen dieser Art empfiehlt sich gleichzeitig die An­gabe der Gegend, wohin die Mannschaften beurlaubt werden, sowie der durchschnittlichen Dauer des Urlaubs.

In solchen Fällen muß eine militärische Ueberwachung der Mannschaften auf den Bahnhöfen bis zur Abfahrt der betreffenden Züge stattfinden.

isoo.

barmen behufs Aufrechterhaltung der Ruhe und Ord­

nung zu vereinbaren.

Di« Gemeindebehörden werden auf die genannte Ministrriolvarfügung hiemit besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß Vor­stehendes zur Kenntnis der einberufenen Rekruten gelangt, und daß die Ausführung des vorbezeichneten Versuchs, so­viel an ihnen liegt, anstandslos erfolgt. Insbesondere haben die OrtSbehörden die von ihnen beglaubigten ärztlichen Zeugnisse (oben Ziff. 2) dem betreffenden Bezirkskommando möglichst frühzeitig zuzustellen. Wegen der Regelung von Einzelheiten werden die Militärbehörden mit den Zivilbe­hörden in unmittelbares Benehmen treten.

Nagold, den 13. Geptbr. 1900. _ K. Oberamt. Ritter.

Bei den nach der Verfügung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 19. Juni 1873 abgehaltenen Abiturienten - Prüfungen haben u. A. nachstehende Schüler daS Zeugnis der Reife erlangt und sich dadurch di« in Ziff. 10 Abs. 1 der genannten Ver­fügung bezeichneten Berechtigungen erworben. Paul Häberlen, Sohn des Gerichtsnotars a. D. in Herrenberg; Friedrich Hartmann, S,-d. Oberamtsarztes in Herrenberg; Sigmund Jrion, S. d. ObrramtSarztes a. D. in Nagold.

Hages-Aeuigketten.

Deutsche« Leich.

Nagold, 22. Sept.

In der am 20. Sept. stattgefundenen Plenarsitzung der Stuttgarter Handelskammer gab lt. Schw. Merkur die oiel- beklagte Kohlennot Anlaß zu einer längeren Erörter­ung. Es wird beantragt, die übrigen Handelskammern Württembergs zu einer Erhebung darüber zu veranlassen, ob dieselben namentlich mit Rücksicht aus die auf dem Lande verstreuten kleineren Firmen eine nach dem Vorgang der örtlichen Kohlenkonsumvereine einzurichtende Vereinigung aller Industriellen zu einer gemeinsamen Einkaufstelle (die dann vielleicht auch die Deckung des Kohlenbedarfs der Bah­nen übernehmen könnte) für durchführbar und zweckmäßig erachten. Bei der Erörterung hierüber wird zunächst all­gemein anerkannt, daß der jetzige Zustand, bei der der Konsument die übermäßigen Aufschläge des Mannheimer Händlers einfach bewilligen müsse, einen großen Mißstand bilde. Auf der anderen Seite erscheint «S als zweifelhaft, ob für ein derartiges Vorgehen mit seinen weittragenden Konsequenzen heute noch ein Bedürfnis oocliegt. Die Kohlen- vot dürft« wohl nicht mehr von langer Dauer sein. Die­selbe sei zum großen Teil dadurch hervorgerufen, daß die Konsumenten, vor allem die Industriellen, aus Angst große Vorräte aufgestapelt hatten. Abgesehen von einem etwaigen Minderbedarf der Industrie werde der Kohlenmangel in kürzerer Zeit, wenigstens im nächsten Jahr, schon deshalb verschwinden, weil die Kohlenzechen überall neue Schächte angelegt und damit eine Vergrößerung ihrer Förderung angebahnt hätten. Zudem werde auch sowohl von der k. preußischen Direktion der Gruben im Sam gebiet, als auch seitens des Kohlensyndikats an alte Abnehmer pünktlich und ausreichend geliefert; von beiden Seiten wer­den Maßregeln ergriffen, um einer etwaigen Ausbeutung

12 Tage in Paris.

(Fortsetzung.)

An zweiter Stelle kommt dasLlusötz äs Llnn^" mit interessanten Altären, Holzschnitzereien, Möbeln aus dem Mittelalter, Kirchenschmuck, Gewändern, Prachtwagen und Prachtschlitten aus dem 17. und 18. Jahrhundert, Gold­schmiedarbeiten rc. rc.

Das Gebäude stammt aus dem 15. Jahrhundert und wurde von einem Abt in gotischem Stile erbaut; im Gar­ten befinden sich noch große Ueberreste eines römischen Kai­serpalastes, der hier an dieser Stelle stand.

Das find die beiden hervorragendsten Sammlungen; es Hiebt deren aber noch manche, von denen ich bloß die von uns besuchten anführen will:

Im Luxemburg eine Sammlung moderner Kunstwerke; der Palast selbst mit den Sitzungssälen des Senats war nicht zugänglich, weil zur Zeit Reparaturen stattfanden.

Im Trokadero eine Sammlung von Gypsabgüßen und ein ethnographisches Museum; hier finden auch im Saal sehr oft Conzerte statt; wir hatten Gelegenheit 1000 Musiker -konzertieren zu hören.

Die Kunst und Gewerbehalleurts «t mötisi-8« in einem früheren Benediktinerkloster enthaltend Modelle von Bergwerken, Bohrtürmen, Bauten und technischen Anlagen, Brücken, Leuchttürme, Motoren aller Art, Spinn- und Web­stühle 2 c., im Ganzen 14000 Nummern. Unter anderem

im Modell die Aufstellung des Obelisken von Luksor auf dem Dlaee ätz lu eoneorätz 23,83 Mtr. hoch aus einem Stück Granit und ca. 5000 Ztr. wiegend.

Im Jnvalidendom enthaltend das Artillerie-Museum, Geschütze, Waffensammlungen, französische Fahnen w.

Das Armeemuseum mit Erinnerungen aus der Zeit Na­poleons I. und Gruft Napoleons.

Von hervorragenden Bauten sind zu nennen:

Das ^Duntbson", ein Prachtbau in Gestalt eines Kreuzes, Gruftstätte bedeutender Männer Frankreichs.

DerXre ätz Iriompbe ätz i'Dtoiltz" der größte Tri­umphbogen der Welt 50 Mtr. hoch, 45 Mtr. breit, 22 Mtr. tief, mit einem Kostenaufwand von 9 Mill. Franken erbaut. Herrliche Aussicht von der Plattform.

Wir statteten Besuche ab:

Dem großen FriedhofDsrs Imebuise", einer Toten­stadt mit einem Flächenraum von 43 Hektar auf hüge­ligem Terrain gelegen; von der Höhe schöne Aussicht auf Paris.

DerLloi-Hutz" auf der Cittzinsel; hier sind 12 Mar­morplatten, auf welchen die Ertrunkenen oder ermordet ge­fundenen Personen, deren Herkunft nicht ermittelt werden konnte, ausgestellt werden. Ein Strahl kalten Wassers, das fortwährend auf deren Köpfe träufelt, verhindert die rasche Verwesung; zur Zeit waren 2 ältere Männer und eine Frau ausgestellt. Im Vorraum find eine Menge Photographien I mit Beschreibung des Fundorts rc., derjenigen Toten,

welche beerdigt werden mußten, ohne daß ihre Herkunft fest­gestellt wurde.

Von Kirchen sehen wir nur diedlnätzleins" und 8t. Lti- tznvtz äll lllont mit dem Grab der hl. Genoveva, Schutz­patronin von Paris,lu 8uinttz Olmpslltz" mit 2 Ka­pellen übereinander und die berühmteXotrs vamtz", von deren Turm wir eine herrliche Aussicht namentlich auf die Seine mit ihren vielen Brücken hatten; dort zeigte man uns auch die große Glocke .fitz Lonräon", 2,60 Mtr. Durch­messer, 12500 Kilo schwer, deren Klöppel allein 488 Kilo wiegt. Die Glocke von 8uer^-0oenr auf dem Aontmurtre lu 8uvozmräs", die größte Glocke Frankreichs ist übrigens weit größer und wiegt 26 215 Kilo.

Erwähnen möchte ich ferner denäuräin äs8 Llunttzs" mit großem Tiergarten und botanischen Garten samt Ge­wächshäusern, einem naturhistorischen Museum mit reicher Sammlung von Säugetieren, Fischen und Vögeln, die in der Hauptsache in einem Riesensaal mit 3 Galerien unter- gcbracht ist.

Die6utts8 Obunmont" im unmhigen Arbeiterviertel Belleville, ein großartiger Park mit einem See; aus dem Wasser ragt ein steila fallender großer mit einem Pavillon gekrönter Fels, der durch eine 63 Mtr. lange, 30 Mtr. über dem Seespiegel befindliche Drahtseilbrücke mit dem Lande verbunden ist.

(Fotts. folgt.)