Gottesfurcht zeugenden Ansprache folgt«. Hierauf überreichte Frl. Emilie Kemps, ein sinnige» Wrihegedlcht sprechend, dem Verein die Fahne, dergleichen Frl. Friederike Pfeifle daS von den Festjungsrauen gestiftete Fahnenband. Nach der Enthüllung stimmten die Sänger den Chor an:Wie könnt ich Dein vergessen." Im Namen de» Präsidenten de» W. KriegerbundeS, S. K. Hoh. deS Prinzen Herm. v. Sachsen» Weimar, beglückwünschte H. LandtagSabgeordneter Schaible, Obmann deS BezirkSkrirgerbundrS, de« jungen Verein und brachte auf ihn und die Gemeinde Ebhausen, die sich auf den festlichen Tag so schön geschmückt habe, einen Toast auS. Bald entwickelte sich auf dem Festplatze ein munteres Leben, wozu die Klänge der Militärkapelle und die GesangSnorträge verschiedener Vereine wesentlich beitrugen. Mit einem Ball in der Sonne schloß da» Fest, das. wir dürfen daS getrost sagen, einen glänzenden Verlauf nahm.

Vom Lande. 3. Juni. Man beobachtet an den Bäu­men jetzt wieder Hunderte von kleinen, schmutziggelben Räupchen mit schwarzem Kopf. ES find die Raupen der Apselgespinnstmotte. Ln den Steinobstbäumen dagegen finden sich in den Gespinnsten schmutziggraue bis schwarze Räupchen vor. diese find die der veränderlichen Gespiunst- motte. Die Räupchen beider Arten, die schon im Herbste den Eiern entschlüpft und den Winter über in Ritzen ein- gesponnen auf den Bäumen lebten, verlassen bald das aus- gefressene Nest, bauen ein größeres, daS so lange halten muß, bis das Grün der Blätter derart abgefreffen ist, daß nur eine Haut bleibt und die stehengebliebenen Früchtchen abfallen. Mit dem Bauen neuer Nester fahren diese Schäd­linge 78mal so fort, bis fi« sich gegen Ende Juni in weißen Cocons verpuppen. Es empfiehlt sich deshalb, daß man jetzt sofort mit der Raupenfackel die Nester ver­brennt, ohne dem Baume viel zu schaden.

Horb, 1. Juni. Gestern wurde, wie die H. Kr. be­richtet, durch StationSkommandant Moderi und Landjäger Majer von Mühringen Frhr. Oskar v. Münch in die Irrenanstalt zu Winnenden überführt. ES handelt sich, wie man hört, um eine gerichtlich angeordnete Untersuchung deS geistigen Zustands. Frhr. v. Münch selbst schildert seine Uebersührung in einer von Mühringen am 31. Mai abge- sandten Anzeige in der Schwäb. Tagw. wie folgt: Heute morgen 5 Uhr erschienen 3 Gendarmen und ergriffen mich mit Gewalt, um mich in die Irrenanstalt Winnenthal ein­zuliefern, obwohl ein gerichtlicher Haft- oder Vorführung?- defehl nicht ausgestellt. Die gegen mich erhobenen Beschul­digungen bestehen ausschließlich darin, daß ich verweigerte, einem Gerichtsvollzieher Geld auSzufolgen, vielmehr ihm Pfändung aller ergangbaren Gegenstände freistellte, und daß ein früherer Verwalter mich fälschlich anschuldigte, ohne Gegenwart anderer Zeugen einen HilfSstaatSanwalt und Mitglieder der Zivilkammer Rottweil beleidigt zu haben. Diese Beschuldigung erhob der Betreffende, nachdem ich verweigert hatte, einen auf Grund einer Pflegrechnungs- fiellung erhobenen Anspruch von 14,194 ^ zu befriedigen. Nach Beschluß vom 30. Januar dS. Js. ^»t die Staats­anwaltschaft Rottweil bereits anerkannt, daß die betreffende Rechnung um 2718 Mark falsch zu Gunsten der Pflegschaft gestellt worden ist, und verhindert mich nur die Zivilkammer Rottweil durch die Verweigerung der AuSfolge der seit 29. April 1898 von ihr genehmigten Rechnung an dem rechne­rischen und urkundlichen Nachweise, daß die Pflegrechnung insgesamt einen mir durch die Pflegschaft zugefügten Ver­mögensschaden von ca. 60,000 durch falsche Angaben verdeckt. Wegen dieser Vorgänge habe ich unausgesetzt daS dem Justizministerium aus Grund deS Artikel 4 de« Be- amtrngesetzeS obliegende Einschreiten gegen die schuldigen Richter und den GenchtSnotar Dambach verlangt, von dem der Justizminister seit 3'/, Jahren abfieht. Wenn statt dessen durch eine Verbringung in eine Irrenanstalt mir wegen meiner gerichtlich anerkannten Unentbehrlichkeit in meinem Betriebe ein neuer großer Vermögensverlust zuge­fügt würde, müssen diejenigen, die solches veranlaßt haben, als verantwortlich erachtet werden.

Rottweil, 5. Juni. Freiherr O. v. Münch, der in voriger Woche nach Anordnung der Strafkammer Rottweil durch 3 Gensdarmen gewaltsam in die Irrenanstalt Winnen­thal zwecks seiner Beobachtung verbracht worden war, ist letzten Gamsrag, 2. Juni, dort wieder entlassen worden und in seine Heimat abgegangen.

Stuttgart, 2. Juni. (Korr.) Aus Anlaß der In­betriebnahme der Bahn von Nürtingen nach Neuffen sind sogenannte Gabelkarten mit der für gewöhnliche Rückfahr­karten bestehenden Giltigkeusdauer und Preisermäßigung ein­geführt worden, die zunächst in Stuttgart Hauptbahnhof ausgegeben werden, benützbar nach Wahl zur Hinfahrt auf einer der drei Strecken StuttgartNeuffen, Stuttgart Oberlenningen, StuttgartMetzingen und ebenso zur Rück­fahrt auf einer dieser 3 Strecken. Der Preis stellt sich für die II. Wagenklaffe gewöhnlicher Personrnzüge auf 4 für die III. Klaffe auf 2 ^ 70 --Z. Soweit bn der Hiri- oder Rückfahrt zwischen Stuttgart, Nürtingen oder Metzingen Schnellzüge benützt werden wollen, sind die gewöhnlichen Zuschlagkarten zuzukaufen.

Stuttgart. 6. Juni. In derW. Volksztg." macht ein Manu der Praxis auf einen Uebelstand aufmerksam, der unsere Wirte oft unmerklich ebensosehr schädigt, wie eine Steuer. Er weist darauf hin, daß die von Bierbrauern ge­lieferten Füßchen oft so und so lang nicht mehr geeicht worden sind. D'.e Brauereien beabsichtigen keine bewußte Schädi­gung der Abnehmer, aber es müsse zugegeben werden, daß viele Fässer, di« jahrelang im Gebrauche gewesen find, dem Raumgehalt nach weit weniger enthalten, als das er­laubte Verkehrsminimum beträgt; Nrueichungen finden viel zu selten statt. Nun aber besteht eine Vorschrift, welche die wiederholte Eichung vorschreibt, in Württemberg nicht

und sei dies hauptsächlich bezüglich der TranSportgefäße sicher zu bedauern. Abhilfe »äre sowohl im Interesse der Verkäufer wie der Käufer wünschenswert und eS ließe sich dieselbe wohl am besten dadurch schaffen, daß jene frei­willigen und polizeilichen Visitationen in analoger Weise auch auf Fässer ausgedehnt würden. Die Verkäufer hätten dann ihre unentgeltliche Eichung und die Käufer ihr nor­males Maß. ES bedürfte hiezu einer einfachen Ministerial­erlasses, welcher die Angelegenheit in Fluß bringen würde. ES ist erstaunlich, daß die WirtSzritung diesen so nahe­liegenden Mangel unserer württembergischen Gesetzgebung noch nicht in die Oeffentltchkeit gebracht hat. Aber auch der Kaufmannsstand und weitere Kreis« der Bevölkerung werden hierdurch in Mitleidenschaft gezogen, da nicht nur Wein und Bier, sondern auch Sprit, Essig u. s. w. auf diese Weise zum Versand kommt.

Eröffnung der Neuffener Eisenbahn. AuS Nür­tingen, 1. Juni, wird d.N. Tgbl." geschrieben: Bei präch­tigem Wetter fand gestern die Eröffnung der Bahn von hier nach Neussen statt. Die Nürtinger Teilnehmer am Feste, etwa 200 an der Zahl, sammelten sich um 12 Uhr auf dem Rathause und zogen unter Borantritt der städ­tischen Musikkapelle durch einige rrichbeflaggte Straßen der Stadt zum Bahnhof, um die Stuttgarter Frstgäste zu empfangen. Diese erschienen um 12 Uhr 32 Min. Unter denselben bemerkten wir StaatSrat v. Balz. Oberfinanzrot v. Knapp, sowie die Vertreter der Württ. Eifenbahngesell- schaft. Der dichtbesetzte und reichbekränzte Festzug fuhr um 12 Uhr 40 Min. hier ab. Auf den Bahnhöfen von Frickenhausen und Linsenhofen hatten sich die Ortsfeuer­wehr, sowie die Schuljugend im Festgewand zum Empfang des Zuge» aufgestellt. Im Städtchen Neuffen, daS in reichem Festschmuck prangte, verteilten sich die Festgäste in verschiedene Gasthöfe. Das offizielle Festmahl fand im Gasthaus zum Ochsen statt. Stadtschultheiß Baur von Nürtingen brachte das Hoch auf G. M. den König aus, Staatsrat v. Balz überbrachte die Glückwünsche der K. Regierung, Stadtschultheiß Nestel von Neuffen widmete dem Ministerpräsidenten v. Mittnacht und Landtagsabge- o.dneter Gabler dem Vertreter der Württ. Eisenbahngesell- schaft Köhler ein Hoch. Um 6 Uhr 40 Min. fuhr der Festzug nach Nürtingen zurück, wo abends 8 Uhr ein zahl­reich besuchtes Bankett im Hotel Schöll stattfand.

Aachen, 4. Juni. Wie daSEcho der Gegenwart" meldet, ist der Reichstagsabgeordnrte Dr. Lin gens von einem Schlaganfalle getroffen worden.

Hamburg, 4. Juni. Rechtsanwalt Dr. Vielhaben, Mitglied der deutsch-sozialen Reform-Partei. Vertreter des Wahlkreises Rinteln-Hofgeismar hat dem Präsidenten deS Reichstages mitgeteilt, daß er sein Mandat aus Geschäfts­rücksichten niederlege.

Berlin, 5. Juni. Der deutsche Generalkonsul in Kap­stadt, Fo cke. ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt wor­den. Zum Nachfolger ist der gegenwärtig in der Kolonial­abteilung deS Auswärtigen Amtes beschäftigte stellvertretende Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika, v. Lindequist, ausersehen.

Berlin, 6. Juni. DieBerl. Pol. Nachr." melden: Der Kaiser wird der Schulkonferenz nicht beiwohnen. Nach dem gleichen Organ sollen Erwägungen schweben, die Kanalvorlage im preußischen Landtage in einer Sonder­tagung im Spätherbst« einzubringen.

Äuslaud.

Paris, 4. Juni. Der neue Küegsminister hat an­läßlich seines Amtsantritts einen umfassenden Straferlaß angeordnet und den Offizieren das Tragen von Cioilkleidern außer Dienst, das Gallifet verboten halte, wieder gestattet.

-j- Das Nachspiel zur Dreyfusaffaire in Frank­reich. wie es sich durch den Zwischenfall Fritsch darstellt, hat einen Wechsel in der Leitung deS französischen KriegS- ministeriumS zur Folge gehabt. Krieg-minister Gallifet legte sein Amt nieder, hiezu allerdings auch mit durch sei­nen leidenden Gesundheitszustand veranlaßt, und wurde durch den Dioifionsgeneral Andre ersetzt. Weitere Verän­derungen im Kabinet Waldeck-Rouffeau oder gar der Rück­tritt des gesamten Eabinets gelten indessen als ausgeschlossen. Eine allgemeine MinisterkristS in Frankreich soll eben in Rücksicht auf die Pariser Weltausstellung einstweilen nach Kräften vermieden werden, es ist daher auch geplant, das Parlament nächstens zu vertagen, um hierdurch gefährliche parlamentarische Zwischenfälle bis aus Weiteres hintanzu- halten.

1- DaS Urteil des Belgrader Gerichtshofes gegen den ehemaligen Minister Tauschanovitsch, welches auf drei Jahre Kerker gegen letzteren wegen Betruges lautete, ist vom Belgrader Appellationsgericht«hof umgestoßen worden. Das neue Urteil spricht gegen Tauschanovitsch eine Strafe vvn 8 Jahren 7 Monaten Kerker aus, wobei allerdings auch die Tauschanovitsch wegen Msjestätsbeleidigung zuerkannte mehrjährige Kerkerstrase eingerechnet ist.

Konstantinopel, 5. Juni. Der Sültan hat den Fürsten Ferdinand von Bulgarien eingeladen, nach Kon- stantinopkl zu kommen und diese Einladung damit begründet, daß er den Fürsten seit Langem nicht mehr gesehen habe.

Peking. 5. Juni. Nach einem Telegramm überfielen die Boxer euren Schnellzug und plünderten die Reisenden. Mehrere derselben wurden verwundet, einige sogar sehr schwer.

Shanghai, 6. Juni. DieDailrz Mail" meldet von hier: 2000 Kosaken erhielten Befehl nach Peking zu gehen. _

Vom südafrikanischen Kriegsschanplatz.

London, 4. Juni. Die heutigen Morgenblätter zeigen

sich über den neue« Widerstand der Buren beunruhigt. Morning Leader" fragt, ob Männer, welche mit solcher Hingebung und Aufopferung für das Recht, sich selbst zu regieren, kämpfen, jemals die Gouverneure und Bureau- kraten d«S auswärtigen Amte- erdulden würden.Mor­ning Post" sagt, daß die Buren sich entschlossen hätten, den Guerrilla-Krieg zu beginne», wodurch sie der englischen Regierung ungeheure Schwierigkeiten bereiten würden.

Maseru, 1. Juni. Die Generäle Rundle und Bra- ban umzingelten die Buren S Meilen von Fichsberg. Diese können nur über die Grenze deS Basutolandes entkommen. Dort aber steht der Häuptling Jonathan mit Tausenden der BasutoS.

London, S. Juni. Feldmarschall Lord Roberts meldet vom 2. aus Orange-Srove: Die Stadt Johannesburg ist ruhig; die Bewohner liefern Waffen und Pferde aus. Im Fort find nur eine Houbitz- und zwei 65 mw-Geschütze zu­rückgeblieben. Am 30. Mai haben die QaeenSland-Trupprn ein Geschütz und 11 Wagen mit Vorräten und Schießbe­darf erbeutet. Bei den Kämpfen rund um Johannesburg wurden der Kommandant Botha von ZoutpanSberg, sein Feldkornet und etwa 100 andere Buren gefangen genommen, unter denen sich auch einig« Ausländer und Angehörige des irischen Freikorps befanden. Am 29. Mai wurde eine Abteilung Aeomanry auf dem Wege zwischen Kroonstudt und Lindley angegriffen und erlitt einige Verluste.

London, 5. Juni. Aus Präloria wird vom Sonn­tag über Lourenzo-Marquez gemeldet: Prätoria ist von den englischen Truppen eingeschlossen. Die Buren haben den Widerstand aufgegeben. Die Stadt wird von dem Bürger­meister übergeben, sobald dir Bedingungen festgestellt find.

London, 5. Juni. Eine Depesche Lord Roberts auS Prätoria von heut« Mittag 11 Uhr 40 Minuten lautet: Wir find im Besitz von Prätoria. Der offizielle Einzug erfolgt um 2 Uhr nachmittags.

London, 6. Juni. Lord Roberts berichtet: Das 13. Bataillon der Imperial A-omanry wurde am 31. Mai in der Nähe von Lindletz (östlich von Kroonstadt- gezwungen, sich einer weit überlegenen Streitmacht der Buren zu ergeben. Lord Methuen machte einen ausgezeichneten Marsch, um die Aeomamy zu befreien, und legte innerhalb 25 Stunden 44 Meilen zurück. Er kam jedoch zu spät. Lord Methuen griff 20003000 Buren an und warf sie nach 5stündigem Kampfe vollständig zurück.

Kleckere Mitteilrmgen.

-s- Haiteröach, 4. Juni. Die am 3l. Mai hier statt- gehadte Hochzeitsfeier sollte zum Schrecken der Einwohner durch die ruchlose Thal eines erst 19jährigen etwa- unge­zogenen Schrein ergesellen einen traurigen Abschluß bekommen. Derselbe hatte des Guten zu viel gethan und in diesem Zu­stande einen ahnungslos in der Nähe des Wirtshauses stehenden, dem Tanze zuschauenden 20jähr. jungen Mann aus geringfügiger Ursache mittelst eines die Lunge durch­bohrenden Messerstichs lebensgefährlich verletzt. Der Messer­held ist zu allgemeiner Genugthuung in der Frühe deS kommenden Morgens durch Landjäger Sch. ahgeholt und an das K. Amtsgericht Nagold eingeliefert worden, wo er der wohlverdienten Strafe in sicherem Gewahrsam entgegen- fieht. Die Teilnahme mit dem als ruhig und fleißig be- ka"nten Opfer ist umso allgemeiner, als dasselbe die letzte Stütze seiner Mutter ist.

Pfalzgrafenwriler, 2. Juni. Eine Tochter des Dampf- sägewerkbesttzerS F. hatte vor 14 Tagen einige Stengel von Wirsenbocksbart (Habermarken genannt) gegessen. Schon Abends erkrankte sie heftig und der Arzt stellte Vergif­tung wahrscheinlich durch künstlichen Dünger (Kainit) fest. Die Wiese war mit solchem bestreut worden und selbst der heftige Schneefall vom Mai war nicht im Stande, die Pflanzen vollständig abzuwaschen; jedenfalls waren noch kleine Reste in den Blattwinkeln vorhanden, die die Ver­giftung herbeiführten. Seither liegt das Mädchen schwer darnieder.

Tübingen, 5. Juni. Seit etwa 14 Tagen wurde, wie siüher berichtet, der stuci. msä. E. Kellner, Sohn eines Direktors auS Oldenburg, vermißt, so daß sein Vater sich veranlaßt sah, von Oldenburg nach Tübingen zu reisen; man nahm bereits an, daß ihm ein Unglück zugestoßen sei. Letzter Tage nun hat der verloren gegangene Sohn selbst angezeigt, daß er sich wohlbehalten in Zürich befinde.

Eßlingen, 6. Juni. (Korr.) Am Samstag wurde in einem hiesigen Bezirksort ein M tzger und Wirt ver­haftet und dem Gerichte eingeliefert. 0>r sih ein Vergehen der Urkundenfälschung und Diebst-chl eines Depositenscheins habe zu Schulden kommen lassen.

Göppingen,1. Juni. Gin interress anter Prozeß, dessen Parteien in Göppingen ihren Wohnsitz h »den, hat vor dem Reichsgericht seine Erledigung gefunden. Die Gelatinefabrik von Gebr. Köpff stellte vor längerer Z-it einen kaufmänni­schen Angestellten ein, der mit dem Ant itt seiner Stellung die Verpflichtung einging, nach Beendigung seiner Thätigkrit im Köpff'schen Unternehmen keine Stellung in einer am Platz befindlichen Koukurrenzsabrik zu übernehmen. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung war eine hohe Kon­ventionalstrafe festgesetzt. Entgegen jener Abmachung trat der betreffende Kaufmann, nachdem er aus der Köpff'schen Fabrik auSgeschieden war, eine Stelle in einer anderen hies. Gklatinesabrik an. Es wurde daraufhin die Schadenersatz­klage angestrengt, die zunächst das Landgericht Ulm beschäf­tigte. Dasselbe verurteilte den beklagten Kaufmann zur Zah­lung der Konventionalstrafe und zu den Kosten. Auf hier­gegen eingelegte Berufung kam daS Oaerlandesgericht zur Abweisung der klägerischen Forderung, indem es die Kon­ventionalstrafe als zu hoch bezeichnet« u. s. w. Das Reichs-