a) alte iuuerhalk drS Gemeindebezirks im Jahre 1880 geborenen männlichen Personen, sofern fie nicht erweislich gestorben sind,

d) die in der Zeit vom 15. Jan. bis 1. Febr. d. I. sich anmeldenden Militärpflichtigen,

e) die sich nachträglich anmeldenden Pflichtigen.

ä) die etwa im Auslände geborenen und dort sich auf. haltenden, den Familtenregistern und Bürgerlisten ent- nommrnen Pflichtigen.

e) die durch amtliche Nachforschungen der Ortsbe- hörden etwa sonst noch ermittelten, zur Anmeldung Verpflichteten.

Wehrpflichtige der Altersklasse 1880, welche vor dem Eintritt in das militärpflichtige Alter freiwillig in daS aktive Heer eingetreten sind, werden der Kontrolle wegen auch eingetragen.

Bei Ausgewanderten ist daS Datum der Entlafsungs. urkunde und weiterhin anzugeben, ob und wann die Aus­wanderung zum Vollzug gekommen ist.

Im übrigen find die Personen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, von der Ausnahme in die Stammrolle ausgrschtvssr« (vergl. jedoch Z 21 Ziff. 2 der Wehrordnung). Zweifelhaft« Fälle find bei dem Oberamt zur Sprache zu bringen.

II. Der Eintrag der Militärpflichtigen in die Stamm- rolle pro 1900 hat in alphabetischer Reihenfolge des GeschlrchtSnamenS der Militärpflichtigen zu geschehen und eS ist hrnter dem letzten Namen jeder Buchstabens des Alphabets genügender Raum zu Nachträgen freizulassen. Da, wo bei einem oder mehreren Buchstaben keine Namen Vorkommen, ist ein entsprechend größerer Raum freizulassen. ES ist darauf zu achten, daß die Familiennamen in der richtigen Schreibweise eingetragen werden, und sind daher die Militärpflichtigen in dieser Richtung zu befragen.

In der Urmrrrirrimg ist bei jedem Buchstaben mit N. 1 zu beginnen. Die Militärpflichtigen mit Gleicher» Anfangsbuchstaben werden unter sich in Spalte 2 numeriert und zwar unmittelbar hinter einander ohne Zwischenraum zu Nachträgen. Im Fall« der Anlegung besonderer Ge­burtslisten ist die Nummer daselbst zu vermerken.

Unehelich geborene Söhne sind unter demjenigen Ge- schlechtSnamen einzutragen, dessen Führung ihnen nach der Verfügung vom 15. Skpt. 1836 (Reg.-Bl. S. 471) bezw. ß 25/26 des Rges. vom 6. Fedr. 1875 (Reg.-Bl. S. 28) tz 35/36 der Minist.-Vers. vom 17. April 1891 (Reg.-Bl. S. 73) zukommt. UnterBemerkungen" ist eventuell bei­zufügen:Vater hat NamenSsührung gestattet", bezw.durch nachgefolgle E .e legitimiert".

Bei Militärpflichtigen mit mehreren Vornamen ist der Mufuame j« unter streichen.

Die Rubriken 110 der Stammrolle, find genau und vollständig auSzusüllen, sofern dies mit unzweifelhafter Sicherheit geschehen kann. Insbesondere istStand »der Gemerde" genau anzugeben, (z. B. Flößer, Pferde- oder Ochsenbauer, Huf- oder Wagenschmied rc,, bet Fabrikar­beitern die Art der Brschäitigung), und bei OrtSabwese n- den ist der Aufenthaltsort zu ermitteln.

III. Militärpflichtige früherer Jahrgänge, welche in einem Gemeindebezirk Heuer erstmals zur Anmeldung kommen, find in di« Stammrolle, ihrer Altersklasse je hinter dem letzten Namen mit gleichen Aufangsduchstaben einzutragen.

Auch in diesen Stammrollen ist über sämtliche An­meldungen Nrrruerk zu machen.

Die Streichung eines ManneS in der RekrutierungS- stammrolle darf nur mit Genehmigung des Civilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. (W.-O. 8 46 Ziff. 14.)

IV. In die RubrikBemerkungen" sind neben sonstigen für die Beurteilung des Lebenswandels erheblichen Angaben alle gegen Militärpflichtige erkannte Strafe«, sowohl ge­richtlich« ols polizeiliche einzutragen, und es ist hiebei thun- lichst anzugebtn. ob und wann etwaige Strafen verbüßt worden find (Min.-Amtsbl. v. 1892 S. 535). Liegen keine Bestrafungen vor, so ist zu vermerken: Strafen 0.

Die Stammrollen der Jahre 1888 «Nb 1888 sind in dieser Hinsicht zu ergänzen. Bei ungenügendem Raum find besondere Vorstrafenoerzeichnisfe zu fertigen und den Stammrollen beizuschließen.

Grtsk««dlge Fehler Militärpflichtiger (Blindheit, Taubheit, geistige Bejchränkheit, Epilepsie rc.) sind gleich­falls einzutragrn.

V. Bei der Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stamm­rolle haben di« OrtSvorsteher sich genau zu überzeugen, daß die Angemeldktrn auch thatsächlich in der Gemeinde sich oushalten, bezw. nicht anderwärts melde- und gestellungs­pflichtig sind. Schriftliche Anmeldung von Militärpflich­tigen, welche an einem andern Ort innerhalb d«S Deutschen Reiche- sich auihalten. sind als unzulässig zurückzuweisen. Im Falle de» Verdachts einer Kchriunrel-uug haben die OrtSvorsteher dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige zu machen.

VI. Der Abschluß bezw. die Beurkundung der Stammrollen für das Jahr 1800 hat nach Maßgabe deS Vordrucks auf der letzten Sette der Stammrollen durch den Gemrinderat und den OrtSvorsteher

auf 2. Februar v». Is.

zu erfolgen, und es find hierauf die Stammrollen der Jahrgänge 18881800 (incl.) nebst GeburtSlisten und Beilagen ungesäumt an das Oberamt rinzusenden.

nungen, 13. Gespinnste, Gewebe, Kleider, 14. Chemische Industrie, 15. Verschiedene Industrien, 16. Volkswirtschaft, Hygiene, Armenwesen, 17. Kolonistrung, 18. Land- und Seeheere.

Die Beurkundung der Ortsvvrsteher hat auch in den Stammrollen pro 1888 und 1888 zu geschehen. Nagold, den 8. Januar 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung,

betr. Gesuche um Erteilung de- Berechtigungs­scheines zum einjährig freiwillige» Militärdienst.

Diejenigen im Jahre 1880 geborenen jungen Leute, welche im Besitze giltiger (Schul-) Zeugnisse über die wissen­schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst sich befinden und die Berechtigung znm einjährig-freiwilligen Militärbieust erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß di« Gesuche um Erteilung des Berechti­gungsscheins zum einjährigen freiwilligen Dienst spätestens bis znm 1. Februar 1900 unter Beifügung der in 8 89 Ziff. 4 11t. Le bezw. Ziff. 5 11t. u der deutschen Wehr­ordnung vom 22. Novbr. 1888 vorgeschriebenen Papiere bei der K. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Frei­willige in Ludwigsbnrg (Adresse: Kanzlei der Kgl. Kreis- regierung) einzureichen sind.

Die Ortsbehörden werden hiebei darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge Abänderung der Wehrordnung 8 89 Ziff. 4 b (Regierungsblatt von 1899 E. 347; vergl. auch Staatsanzeiger Nr. 291 S. 2163 in der Beilage) die EmwillignngSerkläruuge« der Väter bezw. Vormünder bei den Gesuchen um Erteilung von Berechtigungsscheinen zum einjährig-freiwilligen Militärdienst in nachstehender Weise abgefaßt sein müssen:

EinwilligungSerklärung.

Zu dem Gesuche meines Sohnes

(Vor- und Familiennamen:).

(Grburtszeit:).

(Beruf:).

um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst gebe ich meine Einwilligung mit der Erklärung, daß ich mich dem Bewerber gegenüber hiemit verpflichte, für die Dauer seines einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung zu tragen, und daß ich mich, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, dieser gegen­über für die Ersatzpflicht deS Bewerbers hiemit als Selbst­schuldner verbürge.

N., den.190 .

Unterschrift drS Vaters:)"

Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift, sowie die Fähigkeit deS (N. N.) zu Bestreitung der vorgenannten Kosten wird hiemit bescheinigt.

kl., den.ISO .

(Dienstsiegel.) (Unterschrift der Ortsbehörde.)"

Nagold, den 8. Januar 1900. _ K. Oberamt. Ritter.

Den Ortsbehördeu

gehen mit nächster Post die Formulare zu den neuen Stammrollen mit der Weisung zu, dieselben baldthunlichst anzulegen, damit sie bis 3. Februar ds. Js. dem Oberamt vorgelegt werden können.

Nagold, den 8. Jan. 1900. _ K. Oberamt. Ritter.

Nagold.

Die K. Ttaudesämter

werden veranlaßt, Auszüge aus Len Tterberegistrrn des Jahres 1899, enthaltend die Eintragung van Todesfällen männlicher Personen, w lchs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mchl io, Gemein debezirk geboren sind, unter Benützung der ihm., demnächst zugehenden Formulare alsMilitaria"

spätestens bis 15. ds. MtS. hieher einzusenden.

(Zu vergl. Minist.-Vcrfgg. v. 27. Mal 1895 Minist.» Amtsbl. S. 217/223).

Den 8. Januar 1900.

K. Oberamt. Ritter.

Hsges-WemgLeiLen.

Verüschrr Reich.

Nagold, 8. Januar.

(Korresp.) Museum Nagold. Zum Abschluß der Weihnachtszeit versammelte sich am Abend des 7. Januar auch die hiesige Museumsgesellschaft um den brennenden Weihnachtsdaum. Noch vor der festgesetzten Stunde waren die oberen Räume des Gasthofs z. Hirsch dicht besetzt. Die von längst brwährter Hand sinnig und geschmackvoll an­geordnete Stückfolge ließ einen genußreichen Abend erwarten. Es folgten, vorgetragen von Mitgliedern der Gesellschaft, reizende Klavier-, Violm- und GesangSsoli. Damit wechselten prächtige Chöre und köstliche humoristische Scenen. Mit dem gemeinschaftlichen CantusO Tannenbaum" schloß der erste Teil des Programms. Hierauf ergriff der neugewählte Vorstand daS Wort, um in markiger Rede einen kurzen Rückblick auf daS verflossene Jahr zu werfen. Mit warmen Worten der Anerkennung gedachte er der hervorragenden Verdienste seine- Vorgänger? in diesem Ehrenamt«. Herz- lichen Dank sagte er denen, die seither ihre Kräfte in den Dienst der Gesellschaft gestellt haben, um die Feste derselben zu verschönen. Er selbst gelobte, alles zu thun, waS für daS fernere Blühen und Gedeihen deS Museums notwendig sei. Zugleich richtet» er an alle Mitglieder die dringende Bitte, ihn in seinen Bestrebungen künftig nach Kräften unter­stützen zu wollen. Seine Rede klang aus in ein begeistert ausgrbrochteS Hoch auf die Museumsgesellschaft. An die kurze Erwiederung des früheren Vorstandes schloß sich die Verteilung der wirkungsvoll im Saale aufgebauten Gaben an. Der zweite Teil deS Programm- wurde dann in gleich

vorzüglicher Weise wie der erst« abgewickelt, so daß für viele Zuhörer nur zu rasch das Ende der Veranstaltung herankam. Alle waren darin einig, einen herrlichen Abeud erlebt zu haben. Herzlicher Dank gebührt dafür vor allem dem ausopferungswrlligen Vorstande, der es so prächtig ver­steht, derartige Aufführungen anzuordnen und zu leisten. Aufrichtiger Dank sei aber auch all den Damen und Herren gefügt, die durch ihre herrlichen Leistungen den Abend s v genußreich als möglich gestalteten.

Postzustellungsurkunden. Durch die neue Fassung, der Zivilprozeßordnung haben die gesetzlichen Vorschriften über das Zustellungsverfahren vom 1. Januar 1900 ab in mehreren Punkten eine Aenderung erfahren. Sodann hat sich dir Notwendigkeit der Ergänzung einzelner Vorschriften über das Postzustellungsverfahren ergeben. Die Formulare zu Postzustellungsurkunden werden demzufolge einige Aen- derungen erhalten, welche aber nicht derart sind, daß die bisherigen Formulare nicht mehr verwendet werden könnten» Mit der Ausgabe der abgeänderten Formulare wird somit erst nach dem Aasbranch des Vorrats an den gegenwärtigen Formularen begonnen werden. Auf folg nde Bestimmun­gen wüd besonders aufmerksam gemacht: 1) Der Vermerk Einschreiben" ist bei Briefen mit Postzustellungsurkunde nicht mehr zulässig, 2) bei der vereinfachten Zustellung muß durchweg ein Formular auf blauem Papier verwendet wer­den. 3) die vereinfachte Zustellung ist auch bei Briefen von Privatpersonen zulässig. Die Berichtigung der Württ. Postordnung bleibt Vorbehalten.

», Wildberg. 8. Jan. Gestern und vorgestern ver­anstaltete hier die ArbeitSlehrerin, Frau Bauer, eine sehr hübsche und übersichtliche Ausstellung von Arbeiten ihrer Schülerinnen, um deren Eltern einen Einblick in die Le stungrn dieser nutzbringenden aber leider bisher noch vielfach angefochtenen Einrichtung zu gewähren. Di« Ar» bülen legten fast durchweg ein erfreuliches Zeugnis ab von der Fertigkeit, welche die Schülerinnen seit erst 2 Jahren im Stucken, Häkeln, Stramin- und Weiynähen erlangt haben. Die Ausstellung erfreute sich eines zahlreichen Be» suchs und aufrichtiger Anerkennung. Möchte dieselbe dazu dienen, den Erfer der Eltern und Kinder für die treffliche Einrichtung der Arbeitsschule immer noch mehr anzuspornen!

Stuttgart. 6. Jan. (Korr.) Bei der heutigen Landesversammlung der Württembergischen BolkS- purtei, di« zahlreich besucht war und von Rechtsanwalt Liesching von Tübingen geleitet wurde, erstattete zu Be­ginn I. O. Gatter, der neugewählte Stuttgarter Gemeinde» rat, den Partei- und Kassenbericht und wrrS darauf hin, daß daö Landtagsmundat in Crailsheim mit Hilfe deS Zentrums an die Agrarier, das Reichstagsmandat in Eß­lingen an die Sozialdemokraten übergegangen sei. In Nagold habe die Partei nur eine Zählkandidatur aufgestellt. ES sei zwar viel für die Partei geschehen, namentlich auch für die Parteipresse, eS müsse aber noch weit mehr gethan werden, namentlich sollten die Parteigenossen größere Opfer für die Presse und speziell für denBeobachter" bringen, damit die Partei ihre Ideale Hochhalten könne. Oberpost­sekretär Dr. Haaß-LadwigSburg glaubt, demBeobachter" durch eine Verminderung des AbonnemrntSpreiseS eine größere Abonnentenzahl versprechen zu können, waS aber Kammerpräsident Payer bezweifelt. Die Parteigenossen sollten eben größere Opfer für denBeobachter" und Weg­weiser" bringen. Redakteur Jllig-Göppingen sprach tu gleichem Sinne. Friedrich Haußmann meint, man solle den inneren Gehalt desBeobachters" heben, lieber die Handwerkerorganisation berichtet Reichstagsabgeordneler Augst, weiß indeß keine positiven Vorschläge zur Hebung, des Handwerks zu machen. Alle gesetzgeberischen Maß- regeln zu seinen Gunsten seien bis jetzt wirkungslos ge­blieben. Eine größere staatliche Unterstützung für die Handwerker und Handwerkskammern könnte vielleicht eini­ger Gute schaffen. Eberhard Hermann aus Jagstheim (der unterlegene Kandidat bei der letzten Landtagswahl), sprach über die Landwirtschaft und empfahl neben mäßigen Zöllen eine möglichst zahlreiche Erntebeurlaubung der dem Bauernstand angrhönzen Soldaten und die Bildung mög­lichst vieler landwirtschaftlicher Genossenschaften nach dem Muster der Molkereigenossenschaften. Aus Land und R.ich berichtete Konrad Haußmann. Die Zuchthausoorlag« sei ein politischer Fehler gewesen. Bet der Flottenoorlage handelten die Minister nur aus höheren Befehl. Man sollt sich vor sprunghafter Entwicklung hüten. Ein Umschwung in der Weltlage sei nicht vorgekommen, die Flottenvorlag« also auch nicht gerechtfertigt. Konflikte mit anderen Mächten werden immer seltener, waS die politischen Erfolg« mit den Samoainseln u. s. w. beweisen. England suche allerdings zur Z it den Weltprotzen zu spielen, aber die Burenstege zeig n ihm wieder einmal, daß Hochmut vor dem Fall komme. Ein freieres Deutschland wird von selbst an An­sehen und Sympathie bei den fremden Völkern gewinnen. Bei der Flotkenvorlage müsse die Demokratie die wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit des Volkes prüfen. Eisen- und Kohlenindustriellr sowie Maschinenfabrikanten seien die eigent­lichen Flottenschwärmer. Man dürfe hoffen, daß im neuen Jahrhundert an die Stelle der Kriege die schiedsgerichtliche Erledigung von Völkerstreitigkeiten treten werde. Bezüglich der inneren Verhältnisse erinnert Redner an den Fortschritt, welchen das Bürgerliche Gesetzbuch gebracht, an dt« Eisen- bahnreformen, an die VerwaltungSreformen, an die Ein­führung der Wahlkouverte. an die Befreiung der Flug- blättrrverteilung von lästigen Bestimmungen, an die Reform der evangelischen Kirchenverfaffung durch daS Reversalien- grsetz. Hoffentlich komme auch noch die Steuerreform zu stände. Der Etsenbahntaris soll im Interesse der Land- Wirtschaft und drS kleinen Gewerbe- billiger gemacht wer­den. Die VersassungSrevision sei sehr weit gefördert wor«-