Amtliche und Primt-Sekarmtrnachungen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Das unterzeichnet« Overamt sieht sich infolqe der verschiedenen Gerüchte über das Bestehen einer großen Typhus Epidemie in der Gemeinde Bondorf zu der Erklärung veranlaßt, daß unter der Einwohnerschaft von Bondorf im laufenden Monate kei>t einziger Fall von TyphuS vorgekommen ist; nur unter den Mannschaften des in Weingarten eingarnisonierten II. Bataillons Infanterie-Regiments 124, welche einige Tage in Bondorf einquartiert waren, sind während der Einquartierung 5 Krankheitsfälle vorgekommen, welche nachgewiesener Maßen von dem Bataillon selbst nach Bondorf eingeschleppt worden. Die Mannschaften dieses Bataillons wurden sofort wieder in ihre Gar­nison Weingarten zurückbesördert, womit Bondorf vollständig frei von Typhus geworden ist; auch find sämtliche Räumlichkeiten, in welchen die typhuSkranken Soldaten einquartiert waren, aufs Sorgfältigste desinfiziert wordrn, so daß nicht die mindeste Ansteckungsgefahr vorhanden ist.

Es besteht sonach für die Einwohner der Oberamtsbezirke Nagold und Freudenstadt kein Grund, ihre Angehörigen, wie in früheren Jahren, zur Hopfenernte nach Bondorf nicht abgehen zu lassen.

Herrenberg, 27. August 1899.

K. Oberamt:

Wiegandt.

__^___

Oberamtsstadt Herrenberg.

Vom Mittwoch den 6. Srpt. 1899 an bis Ende Dezember findet jeden Mittwoch ein

Hopfenmarkt

hier statt. Lokal: Rauser'sche Präparieranstalt am Bahnhof. Qualität und Quantität der Hopfen hier und in der Umgegend sehr gut. Markt- grbühren billigst. Die Hopfen sind gegen Feuersgefahr versichert. Ge­legenheit zum Präparieren. Pressen, Lagern etc. der Hopfen reichlich vorhanden. Preise hiesür billig. Sendungen zu richten an Fr. Raufer zum Bahnhof, welcher wie das Stadtschultheißenamt zu weiterer Aus­kunft gerne bereit ist.

Zum Maiktbesuch wird freundlichst eingeladen.

Den 2b. August 1899.

Der Gemeinderat.

Landtv. Bezirksverein Nagold.

Auskaus von jungen Karren «. Rinder» ans den Zuchtviehmärkten in Rottweil am 14. nnd Radolfzell am 19. September ds. Js.

Zum Zweck der Förderung und Hebung der Viehzucht im Bezirk hat der Ausschuß des landw. Bezirksvereins am 6. ds. Mts. beschlossen, den Auskauf von jungen Farren und Rindern auf den Zuchtviehmärkten in Rottweil und Radolfzell den Landwirten des Bezirks dadurch zu er­leichtern, daß den Einkaufskommisstonen der Gemeinden und den Privaten der Oberamtstierarzt als Berater auf Kosten des Vereins beigegeben wird, daß ferner den Gemeinden und Privaten bei Einkauf von Origi­nal- resp. Vollblut-Simmenthaler-Tieren die Transportkosten der Tiere auf der Eisenbahn ersetzt werden und daß endlich denjenigen, welche solche Rinder aufkaufen, ein Beitrag von 10 pro Stück gewährt wird, so­fern sie sich der Verpflichtung unterwerfen, das erkaufte Rind ohne Ge­nehmigung des Ausschusses des landw. Bezirksvereins vor Ablauf von 2 Jahren nicht zu verkaufen.

Die Landwirte des Bezirks werden dringend aufgefordert, von der in so reichem Maß gebotenen Unterstützung des Vereins Gebrauch zu machen und zur Verbesserung ihrer Viehbestände gute Zuchttiere, insbe­sondere Kalbinnen zu kaufen.

Die Gemeinden werden noch darauf besonders hingewiesen, daß in Rottweil eine Prämierung der verkauften Zuchtfarren mit dem Markt verbunden ist und daß die Käufer die Prämien für erkaufte schöne Farren erhalten, ferner daß die Amtskorporation von den für die Erwerbung von Gemeindesarren im Etat ausgesetzten 100 ^ nur Beiträge für den Ankauf von Original- und Vollblutstmmenthaler Farren giebt und daß hierüber Nachweis geliefert werden muß.

Private und Gemeinden, welche aus den genannten Zuchtviehmärkten Tiere auskaufen wollen, werden gebeten, ihr Vorhaben in thunlicher Bälde Herrn Oberamtstierarzt Wallraff in Nagold mitzuteilen.

Nagold, den 12. August 1899.

Der Vereinsvorstand:

Oberamtmann Ritter.

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Nagold.

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werden sofort gesucht vom

Baugeschäft Beutler L Drescher.

K. Amtsgericht Nagold.

Das

Konkursverfahren

über das Vermögen des Jakob Wirrster, Strickers in Altensteig. Stadt, ist, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 2. Juni 1899 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, durch Gerichtsbe­schluß von heute

anfgehobe»

worden.

Den 26. August 189».

stv. Gerichtsschreiber:

B a l b a ch.

Nagold.

Feuerwehr.

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Wir werden ganz Nagold stets in gutem Angedenken be- W wahren und rufen Allen,Groß und Klein" ein herzliches

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