Landwirtschaftlicher Bezirks-Verein Nagold.

Bekanntmachung.

Anläßlich des Serirkofestr* de» landw. Uerrin», der Dienen L Keflngelznchtvereine, sowie des Fischerei- K Glrftdanverrins de* Oderamt» Nagold, welches am 17. Sept. d. I. in der Oberamts- stadt Nagold aus dem Stadtacker fiattstndet und der mit diesem Fest verbundenen Ausstellungen werden nach den Bestimmungen der Aus- schüfse der beteiligten Vereine folgende Preis« zur Verteilung kommen:

I. Vom landwirtschastl. Bezirksverein Nagold:

Än Personen.

1. An männliche, ««verheiratete Dienstboten, welch« min­destens 5 Jahre ununterbrochen treu und fleißig bei einer Dienstherrschaft, deren Vorstand dem Verein angehört, in landw. Arbeit im Dienst waren:

1 erster Preis mit 20 «4^ 20 «4t mit Ehrenbrief,

2 zweite Preise je 10 .. 20

2 dritte

^ 10

5 50 «4t

2. Desgleichen an weibliche, unverheiratete Dienstboten:

1 erster Preis mit 20 «^ 20 «4t mit Ehrenbrief,

2 zweite Preise je 10 ^ 20

2 dr itte Preise 5 ^ 10

5 50 «4t

Bei großer Konkurrenz können an nicht prämierte Dienstboten noch

Ehrenbriefe verabreicht werden. Sämtliche prämierte Dienstboten erhalten auf Vereinskosten am 17. September ein Festesten.

8. Für Pferdezucht: Stuten mit Fohle«.

1 erster Preis mit 30 «4t 30 «4t

1 zweiter 20 20

1 dr itter 10 ^ 10

3 60 «4t

6. Für Kindviehzucht.

I. Farre« mit 2 und mehr Schaufel«:

1 erster Preis mit 1 zweiter

1 dritter

2 vierte Preis« je

4 fünfte ..

35 «4t 35 «4t

30

25

20

15

^ 30 ^ 25 40

^ 60

II. Farre« im Alter von 1 bis 2 Jahren:

30 «4t SO «4t 25 .. ^ 25 --40 .. --45 ..

1 erster Preis mit

1 zweiter

2 dritte Preise je 20

3 vierte 1b _^

7 140 «^

III. Kühe trächtig oder in Milch:

1 erster Preis mit 30 «4t 30 «^

2 zweite Preise je 25 50

3 dritte 20 .. 60

4 vierte 15 60

5 fünfte 10 ^ 50

1b

190 «6

IV. Kalbel«, unzweifelhaft trächtig:

1 erster Preis mit 30 «4t 30 «4t

1 zweiter 25 ^ 25

2 dritte Preise je 20 40

3 viert« .. .... 15 45 ..

7 140 «6

V. Kalbet«, im Alter von 1 bis 2 Jahre«:

1 erster Preis mit 20 «6 ^ 20 «4

2 zweite Preise je 15 » 30 ..

3 dritte

4 vierte

10

^ 30 ---- 20

10

100 «4t

I. Eber im Alter von 1 Jahr an:

1 erster Preis mit 20 «4t 20 «4t

2 zweite Preise je 15 30 2 dritte 10 ^ 20 5

250 «4t

v. Für Schweinezucht.

II. Mutterschweine, großträchtig oder mit Junge«:

1 erster Preis mit 20 «4t 20 «4t

2 zweite Preist je 15 -- 30

3 dritte 10 - -30

6

I. Böcke im Alter von 1 Jahr an: 1 erster Preis mit 6 «4t 1 zweiter 4

1 dritter .. .. 3

70 «6

Für Ziegenzucht.

II. Ziegen:

1 erster Preis mit 6 «4t

2 zweite Preise je 5 --- 2 dritte 3 ^ 5

80

6 «4t 10 6 22 «4t

3 13 «4t

t. Für Feld- und Gartengewächse.

Ausschließlich Obst und Beeren, auch Blumen.

Für diese Ausstellung wurden zu Preisen insgesamt 60 «^ ver- willigt und bleibt es dem Preisgericht überlasten, di« Höhe und Zahl der einzelnen Preise zu bestimmen.

Hienach werden zusammen etwa 100 Preise mit 1235 «4t vergeben und zwar allein vom landwirtschaftlichen Bezirksverein.

H. Vom Bienenzuchtverein Nagold.

Für lebende Bienenvölker:

1 erster Preis mit io «4t 10 «4t

2 zweite Preiseje 8 ^ 16

2 dritte .. 5 ^ 10

3 vierte 3 ^ 9

8 45 «4t

8. Für Produkte:

1 erster Preis mit 6 «4t 6 «4t

1 zweiter 5 ^ 5

1 dritter 4 4

10 vierte Preise je 3 30

13 45 «4t

Den 4. August 1898.

6. Für Geräte:

1 erster Preis mit 5 «4t 5 «4t

1 zweiter 4 ^ 4

1 dritter 3 ^ 3 ..

12 «4t

zusammen 24 Preise mit 102 «-A

III. Vom Bienenzuchtverein Altensteig.

F. Für lebende Bienenvölker: 1 erster Preis mit 10 «4t

1 zweiter 6

1 dr itter 4

3 20 «4t

8. Für Produkte:

1 erster Preis mit 10 «6 1 zweiter 6 .. 1 dritter .. .. 4 ..

20 «4t

6. Für Geräte:

1 erster Preis mit 10 «4t 1 zweiter 6

1 dritter .. .. 4 ..

3 20 «^

zusammen 9 Preise mit 60 ^

IV. Bon den Geslügelzuchtvereinen Nagold u. Aliensteig

werden je nach der Zahl der Anmeldungen zur Ausstellung I. Preise L 5 «4t, II. Preise s, 3 «4t und III. Preise L 1 «4t vergeben.

V. Vom Fischereiverein des oberen Nagoldthals.

1 erster Preis mit 12 «4t

1 zweiter 1 dritter 1 vierter 1 fünfter

10

8

6

4

5 Preise mit zus. 40 «4t

VI. Vom Obstbauverein des Bezirks Nagold.

F. Für Obstbänme und Beerensträucher:

1 erster Preis mit 8 «6 8 «4t

2 zweite Preise je 6

3 dritte 5

5 vierte 3

11

^ 12 15 ^ 15

0.

8. Für Obst:

1 erster Preis mit 8 «^ 8 «4t

2 zweite Preise je 6 ^ 12

3 dritte 5 ^ 15

6 vierte 4 ^ 24

12 fünfte 3 .. - - 36

24 9b «4t

50 «^

Für Beerenweine, Likör und Most:

1 erster Preis mit 4 «^ 4 «4t

2 zweite Preise 3 ^ 6

3 dritte .. 2 6 ..

6 16 «4t

zusammen 41 Preise mit 161

Neben dem Preis erhält jeder Prämierte noch ei» Preisdiplom.

Die Vieh besitz er, deren Tiere bei staatl. Prämierungen schon prä­miert worden find, erhalten nur die Hälfte des ausgesetzten Betrags der Preise.

Die Dienstboten haben ihren Bewerbungen Zeugnisse über die Art der Beschäftigung, Fleiß, Brauchbarkeit, Dienstjahre und Alter beizuschließen, auch muß in denselben angegeben werden, ob und welches Verwandtschaftsverhältvis zwischen ihnen und der Dienstherrschaft besteht.

Die Bewerber um Viehpreise haben Zeugnisse vorzulegen, welche zu enthalten haben: Vor- und Zunamen und Wohnort des Bewerbers, Alter, Raffe, Farbe und Geschlecht des betreffenden TierS und Angaben, wie lange dasselbe sich im Besitze des Bewerbers befindet, wobei bemerkt wird, daß ein Tier, welches nicht mindestens 6 Monate im Besitze des­selben Bewerbers ist, keinen Preis erhalten kann.

Formulare zu Zeugnissen für Bewerbungen sowohl um Prämierung von Dienstboten als auch «m Viehpreise können vom Vereinssekretär bezogen werde«.

Sämtliche Zeugnisse müssen von dem Ortsvorsteher des Wohnorts des betr. Preisbewerbers beglaubigt sein.

Die Bewerbungen um Dienstbotenpreise sind längstens bis I. Sept. d. I. an den Vereinsvorstand einzureichen, während die Zeugnisse zu den Bewerbungen um Tierpreise am Feste selbst abgenommen werden.

Nichtmitglieder der einzelnen Vereine sind von der Preisbewerbung in den einzelnen Vereinen ausgeschlossen.

Niemand kann mehr als einen Preis in der gleichen Abteilung erhalten.

Anmeldungen, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

Die Anmeldungen zu de» Ausstellungen haben bei den einzelnen Vereinsvorständen im übrigen so zeitig als möglich zu erfolgen, damit genügender Platz bereit gehalten werden kann.

Die Aufstellung der auszustellenden Tiere, Produkte und Geräte hat an dem zugewiesenen Platz am Festtag den 17. Sept. d. I., von vormittags 7 Uhr an, spätestens bis 8 Uhr zu erfolgen, damit die Preisgerichte ihre Thätigkeit rechtzeitig beginnen können.

Die Herren Ortsvorsteher werden gebeten. Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu geben.

An VereinSmitgl. u. Freunde der Sache ergeht die Bitte, Gartengewächse, Obst, Felderzrugniffe, Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen aus dem Festplatze zur Aufstellung zu bringen, wozu der nötige Raum zur Verfügung gestellt wird.

Bereinsvorftarrd: Oberamtmann Kitter.