Ungen nicht den schwachen Schultern zur Last fallen wür- den, und empfahl schließlich die Annahme der Vorlage. Abg. Graf Hompesch (Ctr.) gab namens seiner Partei die Erklärung ab, daß die Mehrheit der Fraktion für die Vorlage stimme, daß auch die Minderheit mit dem Inhalt der Vorlage einverstanden sei, aber etatsrechtliche Bedenken hege, deren Berechtigung die Mehrheit anerkennen, denen wegen sie aber dos Gesetz nicht fallen lassen könne. Abg. v. Levetzow (kons.) erklärt die Zustimmung der konservativen Partei zu dem Gesetzentwurf. Abg. Schönlank (Soz.) bemerkt unter heftiger Polemik gegen die Mehrheit des Centrums, daß seine Partei das Gesetz ablehnen werde. Abg. v. Hertling (Ctr.) wendet sich gegen die Angriffe des Vorredners und legt die Gründe dar, die das Centrum zur Bewilligung der Vorlage veranlaßten. Abg. Galler (südd. Vp.) bekämpfte die Vorlage, die das Etaisrecht des Reichstags vernichte. Abg. Rickert lobt die Marineverwaltung wegen der eingehenden Begründung der Marinevorlage und empfiehlt deren Annahme. Abg. Fürst Radziwill (Pole) erklärt, seine Partei billige die nationalen Gesichtspunkte, die für die Vorlage geltend gemacht werden, werde aber wegen des Verhaltens der preußischen Negierung gegen die Polen dagegen stimmen. Götz v. Olenhusen erklärt die Ablehnung der Vorlage seitens der Welfen. Abg. Schaedler spricht sich namens der Minorität des Centrums gegen die Vortage aus. Staatssekretär Graf Posadowsky entgegnet auf die Angriffe des Fürsten Rad^will gegen die preußische Regierung. Donnerstag 11 Uhr: Fortsetzung.
Hages-MeuigKeiten.
Devtjches Reich.
Bösingen, 28. März. Dem Forstwart Seile, welcher schon 30 Jahre hier wohnhaft ist, wurde in Anerkennung seiner seitherigen treuen, auch für die Gemeinde geleisteten, Dienste das Ehrenbürgerrecht erteilt.
—t. Tein ach. 29. März. Gestern besuchten unser Thal, die Badeanlagen, sowie die Burgruine Zavelstein viele Konfirmanden unter Aufsicht von Geistlichen, Lehrern oder Verwandten. In überraschender Schönheit und Fülle liehen gegenwä tig die KrokuSpflanzen auf den Wiesen in uer Umgebung von Zaoelstein in der Blüte, so daß manche Plätze wie mrt einem violettfarbigen Teppich bedeckt erscheinen und einen überaus lieblichen Anblick dem Beschauer gewähren. Der Besuch unserer Gegend ist darum besonders in gegenwärtiger Zeit em sehr lohnender. Die Krokusblüte wird
- och 10 bis 12 Tage währen.
Calw, 28. März. (Korresp.) In der Gtadtkirche wurden gestern 40 Knaben und 37 Mädchen konfirmiert. Unter den Knaben befinden sich zwei armenische Waisen, welche seit der Niedermetzelung ihrer Eltern bei Fabrikant Blank hier untergebracht sind. Sie stehen im 17. Lebensjahr und haben im letzten Halbjahr die Volksschule besucht und daneben noch besondere Unterrichtsstunden gehabt. Beide sprechen außer armenisch und französisch auch das Deutsche geläufig. Der eine wn d Kaufmann, der andere soll Lehrer und Prediger werden. — Die Sägmühle von Christian Kirchherr, welche im Teinachthal in der Nähe des Bahn- doss gelegen ist und eine konstante, ausgezeichnete Wasserkraft besitzt, ist von Handelsschuldirektor Spöhrer um 56000 Mark gekauft worden. Im Kaufpreis sind außer dem Anwesen auch noch 9 Morgen Wiese und ebensoviel Wald i,'«begriffen.
Wildbad, 27. März. Dieser Tage wurde der neue Prospekt über Wildbad fertiggestellt, der in kürzester Form das Wissenswerteste über den Kurort enthält, so eine Analyse des Wassers, die Krankheitssphäre, eine Beschreibung der Kureinnchtungen u. s. w, außerdem eine Eisenbahnübersichtskarte der Verbindung mir Len meisten europäischen Großstädten samt Angabe der Fahrpreise. Der Prospekt ist auf ein großes Kartonblatt gedrückt, das, vierfach zu- s immengefaliet, ein bequemes Taschenformat giebt. Auf der Rückseite befindet sich der Text, während die Vorderseite eine hübsche Zusammenstellung von Wildbadansichten nach
und zu ergreifen. Der ganz« Ueberfall war so wohlaus- gedachl und wurde mit solch kaltblütiger Ruhe ausgeführt, wie w.'nn alle Beteiligten sich dutzendmal drauf eingeübt grhabt hätten.
Wenn all« chinesischen Beamten den guten Willen hätten, dem Räuberunwesen ein Eide zu machen, so könnte ibnen das nicht schwer fallen. El scheint aber, daß ein qroßer Teil der chinesischen Unt>,rbeamten mit den Räubern unter einer Decke steckt, so daß alle Maßnahmen, die dann und wann von energischer Mandarinen gegen die Räuber unternommen werden, dadurch lahm gelegt werden. Und wenn in einer Gegend die Räubereien auch wirklich unterdrückt wurden, so leben sie gewöhnlich wieder aus, sobald ein Wechsel des Beanuenversonals stattgefunden hat.
Vor 50 Jahren. König Ludwig I von Bayern war ous seinem revolutionären München nach Rom gegangen. An der Via SMna in der Siebenhügelstadt liegt gegenüber der Casa Barlholdy die Villa Malta, früher König Ludwigs I Eigentum. Hier weilte der kunstsinnige Monarch gern nn Verkehr mit Künstlern und Gelehrten und besprach mit ihnen die Pläne, die er daheim zur Ausführung zu bringen gedachte. Als der König nicht lange nach seiner am 20. März 1818 geschehenen Abdankung einmal wieder in Rom erwartet wurde, standen mehrere deutsche Künstler
— unter ihnen der alte Bildhauer Wagner, ein vertrauter Freund Ludwigs — vor dem Thore der Villa, um ihren Gönner zu empfangen. Als der Wagen hielt, wollte der alte Herr angesichts der verschiedenen neugierigen Damen,
Originalausnahmen in Farbendruck darbietet. Das Ganze ist ein Kunstblatt von besonderer Schönheit.
Tübingen, 25. März. (Korresp.) Durch die Eröffnung des Bauterrains in östlicher Richtung find daselbst die Güterstücke bedeutend im Preis gestiegen. Ein Werkmeister allein hat bereits für 25000 Areal gekauft, woraus zu schließen ist, daß sich in diesem Gewand eine lebhafte Bauthätigkeit eröffnen wird.
Tübingen, 25. März. Professor Dr. Crufius hat die Berufung auf den Lehrstuhl der klassischen Philologie in Heidelberg, der durch den Tod des Geheimrats Prof. Dr. Erwin Rhode erledigt wurde, erhalten und angenommen. Damit ist Crufius zum zweitenmal der direkte Nachfolger Rhodes geworden; denn auch hierher wurde er vor 12 Jahren von Leipzig aus an des berühmten Philologen Stelle berufen.
Cannstatt, 26. März. Mit der beschlossenen Erbauung eines neuen Kanzleigebäudes auf dem Marktplatz wurde hier die Rathausbaufrage ohne Schwierigkeiten gelöst. Das Gebäude soll in die Flucht der Langseite des Rathauses auf den Marktplatz derart hereingerückt werden, daß vom Rathaus 16 Meter Abstand bleiben und späterhin den ganzen Häuserkomplex zwischen Marktplatz, Lamm- und Sulzbachgasse überdecken. Da die bisher enge Lamm- und Sulzbachgasse künftig eine Breite von 10 und 16 Meter erhalten sollen, wäre damit ein gutes Stück Sanierung der Altstadt erreicht. In das neue Kanzleigebäude sollen sämtliche außerhalb des Rathauses befindlichen Kanzleien kommen, auch ist der Saal für die Sitzungen der bürgerlichen Kollegien darin vorgesehen. Mit dem Neubau soll am 1. Juli bezw. 1. Okt. cr. begonnen werden.
U l m, 28. März. Auf die seitens der bürgerl. Kollegien an Ihre Maj den König und die Königin gerichtete Glückwunschadreffe anläßlich der Verlobung Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Pauline ist ein Schreiben aus dem Kgl. Kabinet eingelaufen, worin für die bethätigte Aufmerksamkeit und Anhänglichkeit von Ihren Maj. gnädigst gedankt wird. — Die durch den Tod des Ratschreibers Nadelmaier erledigte Stelle ist noch nicht besetzt. — Bei der dem Herrn Amtmann Klein in Heidenheim übertragenen Stelle hat es sich in erster Linie um einen akademisch gebildeten Hilfsbeamten für den Stadtvorstand gehandelt, wie er in Stuttgart dem Oberbürgermeister seit langer Zeit beigegeben ist.
Ulm, 29. März. Oberst v. Tippelskirch, Kommandeur des Jnf.-Regt. 124, macht heute und in den nächsten Tagen mit einer Anzahl Offiziere einen taktischen Urbungsritt in die Gegend von Laupheim.
Zur Organisation des Grundbuchwesens. In der Freitagsbeilage hat der „Staatsanzeiger" einen vorläufigen Entwurf über die Organisation des Grundbuchwesens zum Abdruck gebracht, wie er, im Justizministerium ausgearbeitet, der Kgl. Staatsregierung zur Entschließung vorgelegt werden wird. Bei der Bedeutung der ganzen Sache dürfte eS unfern Lesern erwünscht sein, möglichst rasch orientiert zu werden. Wir geben daher, der „W. V." folgend, in Kürze die hauptsächlichsten Bestimmungen des Entwurfs. In jeder Gemeinde, bei zusammengesetzten Gemeinden im Gesamtgemeindebezirk, wird ein Grundbuchamt errichtet, welchem im Gegensatz zur bisher in Württemberg üblichen kollegialen Behandlung ein Einzelbeamt:r, nämlich der jeweilige Bezirksnotar vorsteht, an dessen Stelle im Bedürfnisfalle Geschäftsmänner, welche eine der höheren oder die niedere Prüfung im Departement der Justiz oder des Innern erstanden haben, treten können. Bei der ersten Auswahl sind in erster Linie die bisherigen Güter- und Unterpfandsbuchführer zu berücksichtigen. In Städten mit Amtsgericht kann letzterem die Führung des Grundbuchs übertragen werden. Bei mit mehreren Beamten besetzten Grundbuchämtern erfolgt die Geschäftsführung unter der Aufsicht eines der Beamten nach einem vom Vorsitzenden der Zivilkammer des betr. Landgerichts zu genehmigenden Geschäftsverteilungsplan. — Die Grundbücher werden in den Gemeinden geführt und aufbewahrt. Zum Zweck der Geschäftserledigung hat sich der außerhalb der Gemeinde
die sich ebenfalls eingesnnden halten, leichtfüßig heraus- springen, aber die Kniee knickten ihm ein, so daß Wagner schnell zusprang und ihn stützte. Da brummte der Köniz, indem er des Bildhauers Arm nahm, in zorniger Selbstironie: „Ja, ja, Wagner, es sind schlechte Zeiten — die Unterthanen wollen nicht mehr gehorchen."
Fünf Müller. Der vor einiger Zeit in Danzig erfolgte Tod des Oberstaatsanwaltes Müller aus Posen ruft die Erinnerung an eine ungemein scherzhafte Scene wach, die sich im Jahr 1862 in BreSlau unter wirksamer Teilnahme des Verschiedenen abgespielt hatte. Im Keller deS Eckhauses Ohlauerstraße 6 und der Schuhbrücke existierte damals eine Tiefqrund-Kneipe eleganten Stils, die den Namen „London Tavern" führte und in der Porter und Ale, das berühmte englische „kalk ancl kalk" und andere schwere Getränke von der eleganten Gesellschaft BreslauZ mit Vorliebe getrunken wurden. In dieser „London Tavern" saß eines TageS eine fidele Juristengesellschaft, die schließlich so geräuschvoll-übermütig wurde, daß besorgte Nachbarn den Polizeikommissarius Schimmel als Ruhestifter herbeiholten. Schimmel, im mechanischen Dienst wohl ein ganz brauchbarer Beamter, repräsentierte mit Vorliebe ein Ueber- maß von Amtswürde, auf das hin er sehr oft von übermütigen Studenten und sonstigen Vertretern des Uebermuts hineingelegt wurde. Da seinem Auffordern nach Ruhe nicht respektvoll genug pariert wurde, ging er daran, die Personalien der fünf fidelen Zecher festzustrllen. „Wer find Sie und woher?" herrschte er den ersten an und erhielt die prompte Antwort: „Staatsanwalt Müller aus
wohnende Grundbuchbeamte periodisch und auch ber unaufschiebbaren Geschäften in die betreffende Gemeinde zu begeben; schriftliche Erklärungen, welche in Abwesenheit des Grundbuchbeamten in einer Gemeinde, welche nicht Sitz des Beamten ist, abgegeben werden, sind vom Ratsschreiber anzunehmen und mit dem Zeitpunkt des Einlaufs versehen, dem Grundbuchbeamten zu übermitteln. Die Grundbuchämter unterstehen der Aufsicht der Amtsgerichte, Landgerichte, des Oberlandesge- richls, sowie endlich deS Ministeriums. Die Abänderung einer Entscheidung des Grundbuchamts ist bei dem aufsicht- führenden Amtsgericht nachzusuchen; gegebenenfalls kann das Amtsgericht das Grundbuchamt zu einer Eintragung anhalten. Für die bisher exemten standesherrlichen und ritterschaftlichen Güter werden die Amtsgerichte zu Grundbuchämtern ernannt. Die Ablehnung eines Grundbuchbeamten ist ausgeschlossen; doch kann er selbst sich als befangen ablehnen,wenn er selbst, seineFrau (auch die geschiedene)oder im 2. Grad der Seitenlinie verwandte oder verschwägerte Personen beteiligt find, oder er Vertreter eines Beteiligten ist. Streitigkeiten über Zuständigkeit mehrerer Grundbuch-Aemter entscheidet das Oberlandesgericht und, falls dieselben im gleichen Amtsgerichtsbezirke liegen, das Amtsgericht. Von einem unzuständigen Grundbuchamte bewirkte Eintragungen stad aus diesem Grunde nicht unwirksam. Den öffentlichen Behörden des Landes ist auf Verlangen Einsicht in die Grundbücher und sonstigen Akten zu gestatten und event. Abschriften zu erteilen. Die Erklärung der Auflassung darf nur entgegengenommen werden, wenn die nach ß 313, Bürgerl. Ges.- Buch, erforderliche Urkunde vorgelegt ist. Hinsichtlich der in Württemberg gelegenen Grundstücke können Teilhypothekenbriefe. Teilgrundschuldbriese und Teilrentenschuldbrisfe außer von den Grundbuchämtern auch von den Amtsgerichten und öffentlichen Notaren hergestellt werden. Die Gebühren für die Geschäfte des Grundbuchamts, sowie die der Beschwerdeinstanzen werden durch Kgl. Verordnung festges.tzt. An die UnterpfandSbehöcde gerichtete, zur Zeit deS Inkrafttretens der Grundbuchordnung unerledigte Anträge sind vom Grund- buchamt nach den Vorschriften der Grundbuchordnung zu behandeln, desgleichen die an die das Güterbuch führende Behörde gerichteten und nach ihrem Anträge im Grundbuch zu erledigenden Anträge.
Berlin. 26. März. In Adlerhof hat der Amtsvorsteher von Oppen gegen 184 Einwohner, welche am 18. März illuminiert hatten, Strafmandate in Höbe von je 15 ^ auf Grund des groben Unfug-Paragraphen erlassen. Diese Maßregel wurde damit motiviert, durch die Illumination sei die Revolution verherrlicht und der öffentliche Friede gefährdet worden. Alle Beteiligten haben gegen diese Strafverfügung richterliche Entscheidung beantragt.
Berlin, 28. März. Gestern früh wurde die Geliebte Grünenthals, Emmy Golz, und eine Hebamme verhaftet.
Berlin. Zu der Grünenthal'schen Banknotenfälschung ist die Nat.-Ztg. in der Lage, versichern zu können, daß nach den bisherigen behördlichen Ermittlungen die Meinung in nichts gerechtfertigt ist, als ob es sich hier um einen Millionenschwindel handle, und daß fast alle bisher in die Oeffentlichkeit getragenen Mitteilungen entweder einfach erfunden oder doch sehr stark übertrieben worden sind. Auf Grund von zuverlässigen Erkundigungen stellt das Blatt folgendes fest: Ja der Grünenthalschen Sache hat bisher nur ein Vorverfahren stattgehabt, das am Mittwoch zum Abschluß gekommen und zur Ueberwsisung der Sache an den Voruntersuchungscichter geführt hat. Es ist mit dieser Aufgabe der Landgerichtsrat Brandt betraut worden, dem der Ruf eines bewährten Kriminalisten voraufgeht. Am Freitag hat die Vernehmung des Beschuldigten durch den Voruntersuchungsrichter begonnen. Während des Verfahrens ist Grünsnthal zweimal verhört worden. Das erste Mal hat er kurzerhand überhaupt unter Versicherung seiner Unschuld alle näheren Erklärungen verweigert; das nächste Mal hat er dagegen Angaben über die Höhe und Anlage seines Vermögens gemacht, das er sich, durch glückliche Spekulationen mit einem in der Schloßfreihkit-Lotterie gemachten
Posen." „Und Sie?" wandte er sich etwas ruhiger an den zweiten, von dem ebenso prompt die Antwort erfolgte: „Stadtrichter Müller aus Liffa in Posen." Zwei Müller aus Posen, merkwürdig, beide Juristen, merkwürdig! Der dritte aber stellte sich sofort vor: „Kreisrichter Müller auS Ostrowo in Posen." Schimmel ahnte, daß er gefoppt werden sollte, noch aber beherrschte er sich und sah den vierten an, der mit der größten Seelenruhe erklärte: „Assessor Müller aus Rawitsch in Posen." Da platzte die polizeiliche Bombe und im lärmenden Exerzierplatzton schnauzte er den fünften an: „Sie heißen natürlich auch Müller?" „Jawohl, Herr Kommissarius." „Auch Jurist in Posen?" „Jawohl, Herr Kommissarius, Referendarlus in Posen selbst." „Na, wissen Sie, so läßt sich die Breslauer Polizei nicht zum Besten haben, fünf Müller, und alle fünf Juristen in Posen, da hört ja die Weltgeschichte auf. Ich werde Ihnen zeigen, so eine —" In diesem Moment präsentierte der Erstgefragte dem feuerspeienden Kommissarius in aller Ruhe seine Paßkarte — man mußte 1862 auch zu Reisen innerhalb der preußischen Grenzen eine Paßkarte besitzen — und legitimierte sich als Stautsanwaltsgehilfe Müller aus Posen, gleichzeitig die andern vier Juristen Müller aus Posen als seine Brüder vorstellend und den „Zweck des Aufenthalts" mit der Feier des glücklich bestandenen Referendariats-Examens des jüngsten Bruders erläuternd. Der Herr Kommissarius nahm die „fünf Müller" nicht, wie er geschworen hatte, mit zur Wache, aber wenn man ihn später erheblich ärgern wollte, durfte man ihn nur fragen, ob er den Staatsanwalt Müller in Posen kenne? Das genügte.