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a)
d) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbsverhältniffe, namentlich auch Auskunft darüber, ob der Kranke eine Unfall-, Invaliden- oder Altersrente bezieht oder ob von einer Berussge- «osienschaft, Krankenkasse rc. die Kosten der Badekur ganz oder teilweise getragen werden, e. eine Nachweisung darüber, daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskaffen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können,
<l. die Erklärung, daß die Armenbehörde oder eine andere zahlungsfähige Behörde oder Privatperson Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht von dem Katharinenstift bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbefall u. s. w.
Da diese gemeinderätlichen Zeugnisse sehr häufig nicht vorschriftsmäßig ausgestellt werden und deshalb zur Ergänzung — oft wiederholt zurückgeschickt werden mußten, so hat die K. Badverwaltung ein Formular für die gemeinderätlichen Zeugnisse ausge- sertigt, welches bei der W. Kohlhammer- schen Buchdruckerei in Stuttgart bezogen werden kann.
Dem Gesuch ist ferner beizulegen ein eingehender ärztlicher Krankenbericht. Dieser muß von einem approbierten Arzte, oder einem höheren Wundärzte ausgestellt und unterzeichnet sein und darf dem Kranken oder dessen Angehörigen nicht offen übergeben werden, sondern ist den Gemeindebehörden stets verschlossen zuzustellen.
Der Krankenbericht hat namentlich über Entstehung und Verlaus der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand die zur richtigen Beurteilung des Falles nötigen Einzelheiten alle genau zu enthalten.
(Verweisung auf in früheren Jahren eingeschickte Zeugnisse ist nicht zulässig), darüber Auskunft zu geben, ob nach Ansicht des Arztes eine Badekur in Wildbad indiziert und ob durch eine solche die Herstellung des Kranken oder eine wesentliche Linderung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. sich bestimmt darüber auszusprechen, ob und inwieweit vermöge seines körperlichen Zustandes der Bittsteller imstande ist, sich selbst Hilfe zu leisten, namentlich ob er gehen kann oder ob er gefahren und getragen werden muß.
Die Bittsteller haben die nach vorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die K. Badverwaltuug zu Haufe abzuwarten. Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen ».hätte in Ermangelung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalte in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimat zu gewärtigen.
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die fernere Gestattung des Aufenthalts der einzelnen Kranken in dem Katharinenstifte ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse nach dem Eintritt der Kranken mit dem Thatbeftande übereinstimmend gefunden werden. Genaue Ausstellung namentlich der ärztlichen Krankenberichte ist daher im eigenen Interesse der Kranken dringend notwendig.
Von den Gemeindebehörden wird mit aller Bestimmtheit erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den Unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen.
Die K. Oberämter werden ersucht, gegenwärtige Bekanntmachung mit dem Anfügen in die Bezirksblätter einrücken zu lassen, daß Gesuche, welche nach dem 10. März einkommen, auch wenn sie die oben bezeichnetenNotrzen enthalten,nur ausnahmsweise und blos in besonders dringenden Fällen berücksichtigt werden.
Gesuche, welche den vorstehenden Anordnungen nicht entsprechen, insbesondere solche, welche ungenügende ärztliche Zeugnisse enthalten, müßten als portopflichtige Dienstsache zur Ergänzung zurückgegeben werden.
Wildbad, den 4. Januar 1896.
Zr. Badverwaltung.
d.
o.
Uebertragen: die erste Echulstelle in Altensteig, Bez. Nagold, dem Schullehrer Gehring in Glatten, Bezirks Freudenstadt; die Schulstelle in Bezgenrieth, Bez. Göp- pingen-Mbershausen, dem Schullehrer Denkingerin Unter- enzthal, Bez. Nagold; die in Ebers Hardt, Bez. Nagold, dem Unterlehrer Hermann Do mm er in Gmünd, Bez. Aalen; die in Ennabeuren, Bez. Münsingen, dem Unterlehrer Eduard Kömpf in Gechingen, Bez. Calw; die in Hallwangen, Bez. Freudenstadt, dem Unterlehrer Friedrich Brodbeck in Dornstetten, desselben Bezirks; die in Hegenlohe, Bez. Schorndorf-Schnaith, dem Schullehrer Killgus in Oberenzthal, Bez. Nagold; die in Oberniebelsbach, Bez. Neuenbürg, dem Unterlehrer Gottlob Rühle in Ottenhausen, desselben Bezirks.
Deutscher Reichstag.
VV6. Die Beratung über das Börsen- und Depotgesetz wurde im Reichstage durch eine Rede des Handelsministers v. Berlepsch eingeleitet, in welcher dieser den Regierungsentwurf empfahl und hervorhob, daß es sich dabei besonders um zweierlei handle, einmal darum, daß das Börsenspiel Unberufener und Unbemittelter controlliert werde und ums andere, daß eine Beeinflussung der Börsenkurse nach Möglichkeit verhindert werde. Die Staatsaufsicht, für die ein besonderer Kommissar ausersehen sei, ist zur Verhinderung betrügerischen Börsentreibens absolut erforderlich. Ebenso ein Börsenregister unentbehrlich. Der Terminhandel dürfte nicht im Gegensatz zu den Interessen der Konsumenten und Producenten stehen. Im Großen und Ganzen stehe der Entwurf, den er anzunehmen bitte, auf dem Boden der durch die Reichskommission für die Börsenreform gewonnenen Resultate. In sehr eingehender Rede wies darauf der Abg. Gras Kanitz (cons.) die Notwendigkeit des Börsengesetzes nach, das nicht nur von wirtschaftlichem sondern besonders auch von sozialem Standpunkt aus zu begrüßen sei. Danach machte Meyer-Halle (frs.) den Versuch, nachzuweisen, daß das vorgelegte Gesetz den kleinen Bankier schädigen, dem großen nur nützen würde, im Uebrige'n aber wenig Erfolg haben würde. Abg. Gamp (freicons.) empfiehlt dagegen das Gesetz auf das Wärmste. Zum Schluß ergriff noch der Reichsbankpräsident Dr. Koch das Wort, um seiner Genugthuung Ausdruck zu geben, daß der Handelsstand, dessen Kern gut sei, nicht im Allgemeinen angegriffen worden sei und daß hoffentlich ein allgemein befriedigendes Gesetz zu Stande kommen werde. Darauf wurde die Weiterberatung bis Freitag vertagt.
Hages-Weuigkeilen.
Deutsches Reich.
Rohrdorf, 13. Jan. Ein warmes Herz für die Hagelbeschädigten hat auch die Kgl. Staatsdomäneverwaltung. Auf hiesiger Markung befinden sich ca. 50 Morgen staatliche Güter (darunter etwa 20 Morgen Aecker), welche von Bürgern unserer Gemeinde gepachtet sind. Eine gemeinsame Bitte der Pächter um Nachlaß am Pachtschilling für die vom Hagelschlag betroffenen Aecker wurde vom K. Kameralamt Altensteig höheren Orts befürwortend vorgelegt, und noch vor Weihnachten erhielten die Bittsteller die tröstliche Nachricht, daß ihnen an der Pachtsumme ein Nachlaß von 384 ^ gewährt worden sei. Mit herzlichem Dank nahmen die Beteiligten das hochherzige Geschenk entgegen. -
Stuttgart, 7. Jan. Die offizielle Etatsstärke unseres Armeekorps für das Jahr 1896 ist laut „Schw. B." festgesetzt auf 912 Offiziere, 3264 Unteroffiziere und 19 745 Mannschaften.
Stuttgart, 9. Jan. Das Königspaar begiebt sich definitiv erst am 26. aus Anlaß des Geburtstages des Kaisers nach Berlin wo ein zweitägiger Aufenthalt geplant ist, auf der Rückreise werden die Majestäten dem Kgl. sächsischen Hofe in Dresden einen eintägigen Besuch abstatten.
München, 10. Jan. Nach der „M. Fr. Pr." stellte das Unteroffiziercorps Beleidigungsklage gegen einen Gastwirt wegen des nach der Pschorrbräu- Affäre mehrfach in den Gastlokalen angebrachten Plakates, das Unteroffizieren den Zutritt verbietet.
Berlin, 9. Jan. Hinsichtlich der Stellung des Gouverneurs von Deulschostafrika zur Schutztruppe hat der Kaiser der Nat.-Ztg. zufolge eine Aenderung getroffen. Die Schutztruppe soll nach Art der Gendarmerie umgebildet und dem Gouverneur unterstellt werden. Damit wird der bisherige Zwiespalt beseitigt.
Berlin, 9. Jan. Daß die englische Flottendemonstration durch Formierung eines fliegenden Geschwaders von 6 Schiffen ihre Spitze gegen Deutschland richtet, darüber besteht hier auch ohne Erläuterung, welchedie Times der Anordnung der Regierung giebt, allgemeine Uebereinstimmung. Die englische Regierung hat sich also gleichfalls in die aufgeregte und unbesonnene Stimmung versetzen lassen, welche die Londoner Presse beherrscht! Sicherlich wird man an maßgebender Stelle darauf vorbereitet gewesen sein und ensprechende Vereinbarungen mit den Mächten getroffen haben. Fürst Hohenlohe, der auch gestern
wieder Vortrag beim Kaiser hatte, ist ein ebenso scharfblickender wie kaltblütiger Diplomat. Wenn er zu einem energischen Vorgehen in der Transvaal- Angelegenheit von vornherein geraten hat, so darf man annehmen, daß er sich der Tragweite dieses Rates voll bewußt und durchaus im klaren war, auf wessen Unterstützung er bei der Durchführung der Aktion rechnen könne. Uebrigens verlautet, daß die Schritte unserer Regierung auch die Billigung des Fürsten Bismarck finden. Der Altreichskanzler soll sich brieflich in diesem Sinne geäußert haben.
Berlin, 9. Jan. Der „Lokal-Anz." meldet: Fürst Bismarck wird der wiederholten Einladung des Kaisers Folge leisten und am 18. Januar vormittags 10 Uhr hier eintreffen, vorausgesetzt, daß sein Gesundheitszustand Heine Verschlechterung erfährt. Wahrscheinlich reist er schon am Tage vorher nach Schönhausen. Der Fürst wird auch diesmal im K. Schlosse wohnen und an der Parade zu Wagen mit besonderer Genehmigung des Kaisers teilnehmen und auch dem Galadiner beiwohnen. Voraussichtlich wird Fürst Bismarck noch abends nach Schönhausen oder Friedrichsruh zurückkehren. Auch die beiden Söhne des Fürsten erhielten Einladungen zu den Feierlichkeiten. Ein Oberst ist zum Ehrendienste bei dem Fürsten schon designiert.
Berlin, 11. Zan. Die Morgenblätter melden: Fürst Bismarck telegraphierte einem Reichstagsabgeordneten, daß ei bestimmt zu der Feier des 18. Jan. im Berliner Schlosse erscheine. — Dagegen erfahren die „Münchener Neuesten Nachrichten" angeblich als zuverlässigster Quelle, daß Fürst Bismarck nicht nah Berlin kommen werde, weil er nicht als „Dekoratimsstück" dienen wolle.
Oesterreich-Ungarn.
Wien, 10. Im. Die „N. Fr. Pr." meldet: Graf Ottokar Wick'nburg, welcher am 13. Aug. aus seiner Garnisoi in Stockerau entwichen war und seit dem 14. Ot. als Deserteur verfolgt wurde, wurde gestern in Margaretenstraße 19 ausgeforscht und verhaftet. — Ji Wien und Rom wurden von deutscher Seite die beruhigendsten Versicherungen abgegeben, daß das durch die eigenen Interessen bedingte Verhältnis beidr Dreibundmächte zu England durch die Haltung Deitschlands in der Transoaalan- gelegenheit nicht gestöt werden soll.
Italien.
Trani, 10. Jai. Das Gutachten des Generalprokurators spricht sich für die Auslieferung Hammer stei ns als. Die Anklagekammer giebt wahrscheinlich heute hr Gutachten ab.
Trani, 10. Jan Die Anklagekammer sprach sich heute nachmitag für die Auslieferung Hammersteins aus
Bulgarien.
Sofia, 10. Jal. Fürst Ferdinand unternimmt Anfangs näctster Woche seine angekündigte Reise nach Europa. Zr reist direkt nach Paris. (Sofiascheintdemnachnchtin Europazuliegen!!)(N.T.)
Lngland.
London, 10. Im. Die „Times" meldet aus Johannesburg vom . Jan., 1500 Mann wurden gestern angeworben, um notwendigen Falls gegen die Uitländer zu fecken. Auch eine starke Partei von Deutschen steht kindlich der Uitländerbewegung gegenüber. Die Boölkerung eröffnete wieder die Läden. Dies ist eil Zeichen, daß die Lage ruhig ist. Die Transvaalrgierung hat 15000 Pfund Sterling ausgeworfen, m der Not zu steuern. In Johannesburg werden Lebensmittel verteilt. — Eine „Times"meldung als Melbourne besagt, hier herrscht eine starke antideutche Strömung. Die „Wacht am Rhein" wurde im Theater ausgezischt. Die Musik mußte wiederholt ,Rule Britannia" spielen.
Afrika.
Cap stadt, 11. Jan. Reuter meldet , auf die Empfehlung der Chartered Company veröffentlichte Sir Herkules Robinson einen Erlaß, wodurch Dr. Jameson seines Astes als Verwalter des Maschona- landes enthoben wird. Gleichzeitig wird der Reichsbeamte Newton, bisheriger Kommissär in Brittisch Betschuanaland an Stelle Dr. Jamesons zum Kommissär im Gebiete Jnkaning und Mantsioa ernannt.
Kleinere Mitteilungen.
Schramberg, 9. Jan. In den letzten Tagen wurden laut Schw. Volksfr. an der Straße von Schramberg nach Sulgen an einem Kreuz dem Kruzifikus die Füße abgeschlagen oder abgeworfen und derselbe in schändlichster
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