und ohne innere Erregung, wie er selbst sagte, mit sicherer Hand den Dolch auf den Präsidenten gezückt Halle, war gebrochen und haltlos, als er die Frucht seiner Thal ernten und nun selbst dem Tode in's Auge sehen sollte. Zitternd und schwankend, grün­lich-gelb vor Angst, mußte er von zwei Polizisten ans das Blutgerüst geschleppt werden, und als der letzte Augenblick nahte, wehrte er sich mit dem In­stinkt der Bestve. Caserio, das ist sicher, hat auf dem Schassot keine Propaganda snr den Anarchis­mus gemacht.

Spanien.

Madrid, lieber den Schaden, den Handel und Wandel in Spanien vom Zollkrieg mit Deutsch­land erleiden, entnimmt dieVoss. Ztg." einem Privatbrief aus Spanien folgende Stellen:Das Scheitern des Handelsvertrags mit Deutschland hat dem Geschäft großen Schaden gelhan. Ter größte Reichtum, den das Land besitzt, ist sein Wein und der ist unverkäuflich, weil die Ausfuhr fehlt. In manchen Gegenden lassen die Leute ihre Weinbestände aus die Straße laufen, um nicht die Steuer darauf an die Regierung zu zahlen, die ihren Verlust noch vergrößern würde. In einem Orte chat man den Kalk für einen Hausbau mit Wein angerührt, der wertlos ist, während man das Wasser von weither hätte holen müssen. In La Rioja kann man für eine Peseta acht Liter Wein kaufen."

Rußland.

Petersburg, 16. Aug. Den stillen Vermu­tungen, daß der Unfall, welcher am Hochzeitsabend dem Neuvermählten Großsürstenpaär, Großfürstin Xenia und Großfürst Alexander, zustieß, nicht so ganz der harmlosen amtlichen Darstellung entsprochen habe, giebt das WienerFremdenblatt einen sehr weit­gehenden Ausdruck, indem es geradezu von einem Mordversn ch spricht. Das Blatt berichtet darüber: Angeblich stürzte der Wagen, der das Neuvermählte Paar von Peterhos, wo das Hochzeitsmahl statt­gefunden, nach Schloß Ropscha bringen sollte, in einen Uesen Graben, weil die Brücke, über welche er fahren mußte, mitten entzwei gesägt worden war. Großfürstin Xenia brach den rechten Arm; der Groß­fürst wurde schwer am Kopfe verwundet, der Kutscher blieb mit zerschmettertem Schädel tot liegen. Die russische Zensur hat den Blättern verboten, den wahren Sachverhalt zu berichten.

Amerika.

Das eben angenommene neue Zollgesetz der Vereinigten Staaten bedeutet im Wesentlichen eine Ermäßigung der hohen Schutzzölle, die das unter dem Namen Mac-Kinley-Bill bekannte Zollgesetz von 1890 geschaffen hatte. Eine Ausnahme davon macht Zucker, dessen Besteuerung die Vereinigung der Znckersabrikanten und Zuckerhändler durchgesetzt hat. lieber diesen Ring machte noch in der Sitzung der demokratischen Partei, in welcher die Abstimmung über das neue Tarisgesetz vom 13. August im Ab­geordnetenhause stattsand, der Vorsitzende des Aus­schusses für Mittel und Wege, Wilson der Urheber der neuen Tarifvorlage, welche der Senat so erheb­lich verändert hat, einige bezeichnende Mitteilungen. Er sagte, daß die Zuckerhändler in der Ueberzeugung, daß der Senatsantrag durchgehen würde, umfang­reiche Ankäufe von fremdem Rohzucker (der mit 40 Prozent vom Wert besteuert werden soll), gemacht haben, und zwar in Höhe von 112 000 000 Dollar. Durch die Genehmigung des Gesetzes seitens des Präsidenten würden die Zuckerhändler 40000 000 Dollar Gewinn erzielen. Dies sei ein Kampf zwi­schen dem Volk und dem großen Monopol.

Asien.

Einer Meldung derTimes" aus Shanghai zufolge sttzt Japan die Truppensendungen nach Korea fort, wo sich schon 50 000 Japaner befänden. Da§ Kriegsfieber" in Japan sei allgemein. Presse und Volksredner befürworten bei der erregten Bevölker­ung ehrgeizige Pläne, so die Eroberung Chinas und der Mandschurei.

Afrika.

DcutscheinderFremdenlegion. Aus Tanger wird gemeldet: Sieben Deutsche. Fahnenflüchtige der Fremdenlegion in Algerien, die nach Fez gekommen waren, um den muhamedanischen Glauben anzuneh­men ('-), wurden von dem Sultan Abdul Azig zu­rückgewiesen, mit dem Bemerken, er brauche keine .^fälschten Gläubigen." Die Deutschen wurden daraus nach Tanger gebracht und auf Befehl des teutfihen Gesandten nach Hamburg eingeschifft. Es

sind noch viel mehr Deutsche desertiert, aber nur die erwähnten Sieben gelangten nach Fez, die andern wurden auf dem Wege von den Mauren ermordet.

Kleinere Mitteilungen.

Nagold, 18. Aug. Die in diesem Jahre aus­gehobenen Rekrnten werden auf eine Bestimmung aufmerksam gemacht, die für manchen von besonderer Wichtigkeit sein dürfte. Ein Rekrut, der sich in gerichtlicher Untersuchung oder im Anklagezuftand befindet, kann nicht eher eingestellt werden, als bis die Strafsache einschließlich der etwaigen Strafvoll­streckung erledigt ist. Rekruten, die es unterlassen, von einer gegen sie erhobenen Anklage der Militär­behörde Anzeige zu machen, werden behufs Ver­büßung ihrer Strafen wieder entlassen, ganz ohne Rücksicht darauf, wie lange sie schon dienen. Im nächsten Jahre werden sie dann von neuem ausge­hoben und eingestellt, ohne daß ihnen die vorherge­gangene Dienstzeit angerechnet wird. Es liegt so­mit im Interesse eines jeden Rekruten, gegen den eine gerichtliche Untersuchung schwebt, sofort seiner Zentralstelle davon Anzeige zu erstatten.

Die Ausnutzung der Gefängnisarbeits­kräfte für die künftigen Korpsbekleidungsämter flößt in weiten Kreisen der betreffenden Interessen­ten die ernsteste Besorgnis ein. So sehr sich eine solche Maßregel in Zeiten, in denen es an Arbeits­kräften mangelt, empfehlen mag, so bedenklich erscheint sie, wo, wie augenblicklich in Deutschland, in Indu­strie und Gewerbe das Angebot an Arbeit übergroß ist. Man kann zwar zugeben, daß eine Beschäftigung der Gefangenen aus sittlichen und humanen Gründen notwendig ist, aber dann soll man ihre Arbeitskraft jedenfalls so verwenden, daß dadurch den freien Arbeitern kein Wettbewerb entsteht.

Altensteig, 16. August. Wie sehr die Mahnung angezeigt ist, beim Trinken aus Krügen vorsichtig zu sein, beweist ein kürzlich in unserem Nachbarorte vorgekommener Fall. Ein junger Mann nahm einen Schluck Most aus einem, irdenen Krüglein, empfand aber sofort im Schlund einen stechenden Schmerz. In ganz kurzer Zeit schwoll der Hals des jungeu Mannes inwendig und auswendig an, u. er brachte kein lautes Wort mehr hervor. Auf ein sofort genommenes Brechmittel zeigte sich, daß er eine unbemerkt in den Most geratene Wespe mit dem Trunk verschluckt hatte die ihn in den Hals stach. Schleunigst wurden ärztliche Mittel angewendet, um die Geschwulst zu vermindern, und diese wurden glücklicherweise vom besten Erfolg gekrönt; der junge Mann war bald außer Gefahr.

Neuenbürg, 17. Aug. Die Palmschs Apotheke hier wurde von Herrn Hugo Bozenhardt aus Calw um die Summe von 160000'./): angekauft und gestern übernommen.

Hei.lbronn, 16. Aug. Direktor Gilly vou Bad Jmnäu, früherer Pächter der Harmonie in Heilbronn, wel­cher, wie gemeldet, von Hechingen aus steckbrieflich verfolgt ist, hat sich nach einem in Jmnau eingetroffensn Telegramm am letzten Montaz in Baden-Baden erschossen.

Heilbronn, 17. August. Ein junges Dienstmädchen einer Wirtschaft der Turmstraße wäre vorgestern nacht bei­nahe das Opfer ihres Leichtsinns geworden. Beim Zubel­tegehen ließ sie, wie sie hernach angab, des Gewitters wegen, die Lampe brennen, sie stellte diese unbegreiflicher Weise auf den Stuhl, auf dem ihre Kleider lagen. Ermüdet schlief das Mädchen ein und erwachte wieder, als bereits das Bett nnd ihre Haare brannten. Auf ihren dringenden Hilferuf gelang es der Herrschaft das Feuer zu löschen. Die Kleider und das Bett sind verbrannt, bezw. bis zur Unbrauchbarkeit airgebrannt.

Tettnang. Im Hopfenhandel ist es hier immer noch sehr ruhig, trotzdem schon ziemlich Händler anwesend sind. Während gestern für den Ztr. noch 120 ^ bezahlt wurden, verlautet bis heute mittag nichts weiter über stattgefundene .Käufe. Mair sagt, die Händler wollten nicht mehr als 100 ,bewilligen.

Ulm, 16. Aug. Mit welch raffinierten Verbrechern man es mit den aus dem Amtsgerichtsgefängnis gestern ausgebrocheuen Haßlingen Renz und Bsmsel zu thun hat, geht aus der Art und Weise ihrer Flucht hervor. Obgleich sie, wie dieU. Schw." schreibt, auf das sorgfältigste be­obachtet wurden, weil man sie als gefährliche Burschen kannte, scheint es Renz doch gelungen zu sein, am Körper versteckt eine winzige Säge einzuschmuggeln, mit welcher er die Gitterstäbe durchfeilte. Während des Feilens, das sie wohl längere Zeit hindurch Vornahmen, sangen beide, was aber nicht auffallen konnte, da solche Bezeugung guten Humors bei Untersuchungsgefangenen keineswegs selten ist. Bei Tage wurden die angefeilten Eisenstäbe mit gekautem Brot beschmiert, so daß die Einschnitte auch dein geüb­ten Auge der gewissenhaften Aufseher entgehen mußten.

Allerlei.

Gemeinfaßliche Belehrung über die Schweiueseuche (Schweinepest). In der letzten Zeit ist in verschiedene Bezirke des Lundes die bis­her in Württemberg unbekannte Schweineseuche (Schweinepest) durch Triebschweine eingeschleppt worden. DieSchweiueseuche" stellt eine vielherdige, zum Absterben und zur Verkäsung der betroffenen Gewebspartien führende Lungenentzündung anstek-

kender Art dar, während >..an unterSchweinepest" eine ansteckende Darmentzündung versteht, welche vornehmlich im Dickvarm zu ein-.- insels.rmigen oder auch ausgebreiteten Verschorfung der Schleimhaut führt. ^ Es giebt jedoch zahlreiche llebergangsformen, so daß neben der schweinepestartigen Darmentzün­dung auch schweinesencheähnliche Lungenveränderun­gen Vorkommen und umgekehrt. Auch die Krank­heitserreger, in beiden Fällen kleinste ovale Bakterien, zeigen viel Aehnlichkeit. Für die Praxis hat die üähere Unterscheidung zwischen den beiden sehr nahe verwandten und für die Schweinezucht gleich gefahr­bringenden Krankheiten kein weiteres Interesse; die­selben können daher aus Zweckmäßigkeitsgründen zusammengefaßt werden. Die Krankheitserscheinungen sind verschieden, je nachdem mehr die Lungen oder der Darm ergriffen sind. In der Regel zeigen die Thiere geringere Freßlust, häufig ist dieselbe ganz aufgehoben; dabei verkriechen sich die erkrankten Schweine in die Streu, sind beim Gehen sehr matt und schwanken im Hinterteil. Meist sind die Augen­lieder durch eingetrockneten Eiter verklebt. Bald folgt Husten, sowie beschleunigtes schmerzhaftes Atmen oder heftiger Durchfall. Auf der Haut stellt sich nicht selten ein Ausschlag mit Bildung etwa zehn­pfennigstückgroßer, gelblich-brauner bis schwärzlicher Krusten ein. Mitunter sind auch die Ohrspitzm und der Rüffel blau-rot verfärbt. Am Rumpfe treten bisweilen größere rote Flecken auf. Daneben magern die Tiere sehr rasch ab. Der Krankheitsverlauf kann ein akuter, d. h. in wenigen Tagen sich abspielender, oder auch chronischer, über 46 Wochen sich hin­ziehender sein. Der Ausgang ist meist tötlich; in verhältnismäßig wenigen Fällen verfallen die Tiere in Siechtum und vermögen dann noch lange Zeit anzustecken; nur in seltenen Fällen tritt völlige Ge­nesung ein. Eine arzneiliche Behandlung vermag den Verlauf und Ausgang der Krankheit Nicht zu beeinflussen. Die Ansteckungsfähigkeit der Seuche ist ziemlich groß, insofern in einem verseuchten Be­stände wie dies auch bei den die dermalige Ein­schleppung vermittelnden Schweinetrieben der Fall war meist alle Tiere erkrankten. Die Krankheit kann durch direkte Berührung sowohl als durch Zwischenträger auch auf einheimische Schweine übertragen werden. Der Anstecknngsstoff kann sich außerhalb des Tierkörpers, namentlich in den von kranken Schweinen benützten Ställen, sowie auf den Dunglegen und in den Iauchegruben längere Zeit hindurch lebensfähig erhalten und sich unter Umstän­den, so besonders in den Ueberbleibseln des kranken Tieres vorgesetzcen Futters u. s. w., sogar vermehren. Behufs Verhütung weiterer Seuchenverschleppungen ist vor allem Vorsicht geboten bei der Einstellung von neu angekauften Schweinen. Jedenfalls empfiehlt es sich dringend, Triebschweine in der nächsten Zeit überhaupt nicht anzukaufen, neu angekaufte in­ländische Schweine aber mindestens 14 Tage lang in besonderen Räumen streng abgesperrt zu halten. Treten in einem Bestände verdächtige Erkrankungen auf, so ist es geboten, die noch gesunden Tiere, von den kranken wegzunehmen, nicht umgekehrt. Die Abgänge der kranken Tiere, wie der Dang und die Stalljauche, müssen sorgfältigst gesammelt und täg­lich mit frisch bereiteter, dickflüssiger Kalk- oder Chlor­kalkmilch vermengt werden. Die Kadaver gefallener Tiere sind durch Verbrennen oder Verscharren un­schädlich zu beseitigen. Dasselbe hat mit den Ein­geweide» etwa uotgeschlachteter Tiere zu geschehen, mit deren Fleisch indes gleichfalls vorsichtig umzu­gehen ist, derart, daß keine Abfälle hievon in die Nahrung gesunder Schweine gelangen. Auch ist bei Notschlachtungen dafür zu sorgen, daß die be­nützten Metzgergerätschaften nachher pünktlichst gerei­nigt werden, und daß das hiezu verwendete Wasser, ebenso wie die sonstigen Schlachtabfälle, unschädlich gemacht und von den gesunden Schweinen fernge­halten werden. Die Verwendung des Fleisches er­krankter Tiere als menschliches 'Nahrungsmittel el> scheint nur in vollständig gargekochtem Zustande und nur dann zulässig, wenn das Tier in gutem Ernährungszustände sich befindet, das Fleisch eine gesunde Beschaffenheit zeigt und der Darmkanal des geschlachteten Tieres keine besonderen Veränderungen aufweist. Ist die Seuche erloschen, sei es, daß alle Tiere des verseuchten Bestandes verendet, geschlach­tet oder wieder genesen sind, so sind die von den kranken Tieren oder mit den Abgängen desselben, sowie die von den Abfällen der verendeten oder ge-