Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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1893.
Mngstgedicht.
(Nachdruck verboten.)
Pfingsten, du lieblichstes aller Feste,
Freudig dich grüßet die Christenheit!
Mutter Erde selbst pranget auf's Beste Dir zu Ehren im Feierkleid.
Lenzgrün stehen die Waldeshallen,
Tausende Blätter lispeln leis,
Blumen duften, und Lieder erschallen,
Alles zu deinem Lobe und Preis.
Und die lieblichen Maienglocken Thuen aus unschuldsvollem Mund,
Kindlicher Freude voll, mit Frohlocken.
Allen die Ankunft des Geistes kund Durch die Zweige, gleich glühenden Zungen, Sonniges Leuchten fallet auf's Moos, Flammen, die freudig sich losgernngen Von der ewigen Liede Schoß.
Ewige Lieb' ist die Wunderquelle,
Welche uns spendet Leben und Licht; Herzenswärme und Geisteshelle Nur aus dem Felsen des Glaubens bricht; Hoffnung uns führet durch „Nacht zum Lichte;" An des heiligen Trösters Hand Wandeln wir durch das Dunkel, das dichte,
In ein ewig sonniges Land.
Darum, o Pfingsten, lichterkoren,
Jeder Mund dich willkommen heißt!
Geist, du, der Wahrheit, lichtgeboren,
Himmel und Erde dich jubelnd preist!
Kröne das Werk, die Menschheit erleuchte, Welche dahinirrt in Thorhell und Wahn!
Zeig' ihr den Weg mit der Wahrheit Leuchte, Zünd' in den Herzen die Liebe an.
Erst, wenn die Liebe und Wahrheit ans Erden Bosheit und Lügen zu Boden gedrückt.
Winket der Menschheit cm neues Werden, Winkl ihr ein Morgen, der Alle beglückt. Pfingsten der Menschheit, wirst du erscheinen? Zögernd nur nahet der Erde dein Fuß!
Mag auch dein Kommen säumig uns scheinen, Einstens doch bringst du den Fricdensgruß.
F. K Scabö-Jilek.
Amtliches.
Nagold.
Bekanntmachung,
betr. die Sicherung der Gebäudebesitzer vor dem ihnen aus der irrtümlichen Unterlassung der Anmeldung von Neubauten, Bauverbesserungen rc. zur Einschätzung für die Gebäudebrandversicherungen erwachsenden Schaden.
Es wird darauf hingewiesen
1) daß Neubauten und Bauverbesserungen einschließlich neuer Gebäudczubehörden, welche noch nicht zur Gebäudebrandversicherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude oder Gebäudebestandteile bilden, im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt werden, wenn sie vorher von dem Gebäudebesitzer bei dem Ortsvorsteher entweder zur sofortigen, auf Kosten des Eigentümers erfolgenden Einschätzung oder zur ordentlichen auf Kosten der Gemeinden geschehenen Jahresschätzung angemeldet worden sind,
2) daß durch eine bloße Vormerkung von Amts- wegen, soweit eine solche überhaupt stattfindet, die
erforderliche Anmeldung durch den Gebäudebesitzer nicht ersetzt wird,
3) daß die Anmeldung während des ganzen Jahres geschehen kann,
4) daß ein Brandversichernngsbeitrag im Anmeldungsjahr nur dann und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädigung gewährt werden muß.
Den 18. Mai 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagolv. Die Orttzvorsteher werden angewiesen , obige Bekanntmachung, betr. die Sicherung der Gebäudebesitzer vor dem ihnen aus der irrtümlichen Unterlassung der Anmeldung von Neubauten rc. zur Einschätzung für die Gebäudebrandversicherung erwachsenden Schaden
durch ortsübliche Bekanntmachung und auf andere Weise, z. B. bei der Behandlung von Bausachen, zur Kenntnis der Gemeindeangehörigen zu bringen und denselben auf Ansuchen die nötige Belehrung zu erteilen.
Auch sind die Baukontrolleure zü beauftragen, daß sie bei der Vornahme der Baukontrolle die Bauenden auf die Wichtigkeit der unverweilten Anmeldung ihrer Neubauten rc. ausdrücklich aufmerksam machen.
Den 18. Mai 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold. Aushebung der Militärpflichtigen.
Gemäß H 69 Ziffer 6 der Wehrordnung wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen am 27. und 28. Juni d. I. stattfinden wird. Die Zeit, zu welcher die einzelnen Militärpflichtigen bei der Aushebung zu erscheinen haben, wird denselben später noch speziell eröffnet werden. Zugleich wird daraus binqewiesen, daß Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom aktiven Dienst im Aushebungstermin nur noch angebracht werden können, sofern die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist und daß solche Gesuche spätestens im Aushebungstermin anzubringen sind. Eine ausschließlich mündliche Reklamation genügt nicht. Ein Erscheinen von Anverwandten u. s. w. im Aushebungstermin ist somit wertlos, wenn nicht vorher eine schriftliche Reklamation vorliegt. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, daß niemals lediglich Familienverhältnisse eine Ueberweisung zum Train mit kurzer Ausbildung begründen.
Den 18. Mai 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Nagold.
Die Verwaltungs-Aktuare
werden veranlaßt, die Rechnungsstell-Pläne pro 31. März 1893, soweit dies nicht schon geschehen, sofort cinzureichen.
Den 18. Mai. 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Die gen». Aemter
wollen die Jahresberichte über die mit Unterstützung der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins bestehenden Kleinkinderpflege» spätestens bis 31. ds. Mts. hieher vorlegen.
Nagold, den l8. Mai 1893.
K. Oberamt. Bogt.
Hages-Weuigkeiten.
Deutsches Weich.
Nagold. Nach der „Tagwacht" haben die Sozialdemokraten für den 7. Wahlkreis (Calw-Na- gold-Herrenberg-Neuenbürg) als Kandidaten für die Reichslagswahl aufgestellt: Gottl. Proß, Handschuhmacher in Eßlingen.
Ebhausen, 19. Mai. An den beiden Ueber- gängen der Bahnlinie über die Straße innerhalb und am Ende des hiesigen Orts waren seither keine Leitschienen angebracht, was vielfach als ein Mangel empfunden wurde. Einem Gesuch des hiesigen Schultheißenamts an die K. Eisenbahnbau-Direktion, dem Uebelstand möchte abgeholfen werden, wurde nun auch entsprochen und die Leitschienen dieser Tage eingesetzt, was in Hinsicht auf den Straßenverkehr als eine Wohlthat betrachtet wird. — Die Korrektion der Verbindungsstroßen von hier nach Ebershardt schreitet rasch voran. Die Länge der auszubessernden Strecke beträgt 1500 m, die Steigung der Straße durchschnittlich 6 bis 7 Prozent.
Stuttgart, 16. Mai. Die Antisemiten wollen in Stuttgart, sowie in den meisten Wahlkreisen eigene Kandidaten aufstellen.
Stuttgart, 16. Mai. Frhr. v. Münch hat sich hier heute dem Gericht zur Abbüßung seiner ihm in dem Beleidigungsprozeß mit Direktor Colin s. Z. zuerkannten Strafe von 2 Monaten Gefängnis gestellt. Ec wurde unter Bedeckung eines Zivilkondukteurs nach Rottenburg gebracht.
Stuttgart. 17. Mai. Abgeordnetenkammer. Mit Rücksicht auf die Trockenheit, welche herrscht und die namentlich unter der kleinbäuerlichen Bevölkerung große Not hcrvorgernfen hat, richteten die Abg. Frhr. v. Gültlingen und Genossen folgende Anfrage an die Minister des Innern und der Finanzen: 1) Ob und welche Maßnahmen die Regierung zur Linderung dieser Not zu nehmen gedenke und 2) ob insbesondere der Finanzminister geneigt sei, Anweisungen zu geben zur Abgabe von Waldgras, sei es unentgeltlich oder gegen billige Entschädigung. Haußmann (Balingen) beantragte, diesen Antrag als einen dringlichen zu behandeln, was übrigens ohnehin geschehen wäre. Finanzminister v. Ri ecke will sich sofort mit dem Minister des Innern ins Benehmen setzen. Es könne jedoch vielleicht zur Beruhigung dienen, wenn er mitteile, daß er eine Anfrage, die sich auf die Abgabe von Waldgras beziehe, der Forstdirektion zu beschleunigter Beantwortung übergebe. (Beifall.)
Stuttgart, 17. Mai. Der extreme Abgeordnete Freiherr v. Münch, welcher keine Kandidatur mehr annimmt, fordert in den sozialistischen Parteiorganen die Wähler seines Bezirks auf. für den Sozialisten zu stimmen.
Krieg erb und Stag. Aus Anlaß des am 21. bis 23. Mai in Eßlingen stattftndenden XI. Bundestags des württ. Kciegerbundes ist durch Entschließung des K. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, vom 22. April d. I. die Einrichtung getroffen worden» daß am 20., 21. und 22. d. M. im inneren württ. Verkehr zur Fahrt nach Eßlingen und zurück in 3. Klasse gewöhnliche (einfache) Fahrkarten 3. Klasse, welchen der Rückfahrstempel ausgedrückt wird, an diejenigen Personen ausgegeben werden, welche über ihre Zugehörigkeit zum württ. Kciegerbund durch das Bundesabzeichen oder ein Zeugnis der Ortsbehörde bei Lösung der Fahrkarte nach Eßlingen sich aus- weisen. Zur Rückfahrt (innerhalb 10 Tagen) sind diese Fahrkarten nur dann giltig, wenn sie auf der Rückseite mit dem Stempel des XI. Bundestages in Eßlingen abgestempelt sind. Die Fahrkarten gelten sowohl für die gewöhnlichen Personenzüge, als für die zu veranstaltenden Sonderzüge. Schnellzüge
Wegen -er Pfingstfeiertage erscheint am nächsten Dienstag kein Blatt.