Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
3t.
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1893.
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, bctr. die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hnfbeschlag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April t885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorgcschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in a) H e i l b r o n n, ^Reutlingen, o) Hall, 6) Ulm, und s) Ravensburg dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am
Dienstag, den 2. Mai 1893, ihren Anfang nehmen. .
Die Anmeldungen zur Ausnahme in einen dieser Kurse sind bis 3. April d. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzu- reichcn.
Dem Zulasfnngsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschlicßcii:
1) ein Geburtszcugnis;
2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als S ch m i e d g e s e l l e, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse h-erüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Octsdehörde beglaudigr sein;
3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Ein- willigungserklürung des Vaters oder Vormunds;
4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;
5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskncs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom II. Juni 1885).
Stuttgart, den 1. März 1893.
v. Ow.
Die Gemeinderäte
derjenigen Gemeinden, in welchen sich über 20 Pferde befinden und welche noch keinen geprüften Hufschmied besitzen, werden veranlaßt, einem tüchtigen, jungen Schmied durch Berwilligung eines Beitrags aus der Gemeindekasse den Besuch eines Unterrichtskurses im Hufbeschlag zu ermöglichen. Der landwirtschaftliche Brzirksverein verwilligt Beiträge hiezu von je 35 Die große« Nachteile schlechten Hufbeschlags — solche Pferde sind schwer verkäuflich, in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und haben einen bedeutend geringeren Wert — müssen jede Gemeindeverwaltung bestimmen, diesen Uebelständen im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde abzuhelfen.
Binnen 8 Tagen ist ein Bericht, was in dieser Richtung geschehen ist, vorzulegen.
Nagold, ven 10. März 1893.
K. Oberamt. Vogt.
Die HH. Berwaltungsaktuare
werden biemit in Kenntnis gesetzt» daß die durch den Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft festgestellten Kataster-Nachweisunge» für die Umlage pro 1892 den Gemeinderäten bereits zugegangen sinv und hienach mir der Unlerausteilung begonnen werden kann. Der Vollzug der Umlage ist spätestens bis zum 1. Mai d. I. hieher anzuzeigen.
Nagold, den 10. März 1893.
K. Oberamt. Vogt,
Die erledigte evangelische Pfarrei in Unterweissach, Dekanats Backnang, wurde dem Pfarrer Werner in Oberjettingen übertragen.
Die sechste Volksschulstelle in Eßlingen wurde dem Mit- telschullchrer Kästle in Möhringen a. F., (früher in Hai- terbach) und die fünfte Sckiulstelle in Lausten, Bez. Besigheim, dem Schullehrer Hahn in Fünfbronn (Nagold) übertragen.
In den Ruhestand ist versetzt worden Schullehrer Beeh in Emmingen.
Die von der Freiherrlich von Gültlingen'schen Patronatsherrschaft dem Schulamtsverwefer Renz in Garrweiler erteilte Nomination zu der dortigen Schulstelle ist bestä- stätigt worden.
Uages-WeuigkeiLen.
X Deutsches Weich.
Nagold, 10 . März. (Einges.) Wieder naht die Zeit des ^>chuleintritts und der Schulentlassung. Neben der Freude der ein- und austretenden Schüler ist es bei den Eltern meist Sorge, was sie empfinden, und die Frage: „Was soll aus dem Kindlein werden?", die in unserer schnelllcbenden Zeit an die Eltern der Kinder oft schon beim Schuleintritt herantritt, wird nun um so dringlicher. Da ist es erfreulich, wenn, wie an dieser Stelle schon früher bemerkt wurde, die Väter der Stadt für entsprechende Schuleinrichtungen sorgen, Einrichtungen, die der Mehrheit entsprechen. Zweck dieser Zeilen ist, vor dem Schuleintritt die Eltern von Stadt und Umgebung nochmals darauf aufmerksam zu machen, wie unsere Schuleinrichtungen, insbesondere die neue Realschule, sich gestalten, haupsächlich also zum Eintritt in die Realschule zu ermuntern. Mit Georg« 1893 wird nämlich ein weiterer Reallehrer (Hilfslehrer) angestellt, und es gestalten sich die Verhältnisse der Schule nun so, daß die Schüler, die wie bisher mit dem 9. Jahre in die Realschule eintreten, zunächst in die Koflaboraturklasse kommen (9. Jahr). Die beiden nächsten Jahrgänge werden dem Hilfs- lehrer zugeteilt und die beiden letzten dem Reallehrer (statt der seitherigen 3 Jahrgänge). Vieles ist damit erreicht. Die Lehrer können sich dem einzelnen Schüler nun mehr widmen und ihre Ziele im allgemeinen höher stecken. Das Englische wird nun dem Lehrplan eingefügt, ist aber für diejenigen Schüler, die mit dem 14. Jahre austreten, freiwillig, und nur diejenigen, die später weiter machen, müssen diese Stunde von Anfang an besuchen. Freilich ist zu bedenken, daß wir erst im Jahr 1895 erstmals Schüler haben, die nach den nun gegebenen Verhältnissen das normale Ziel erreichen, nämlich das, daß sie nach hier vollendeter Schulzeit in die VI. Klasse einer Realanstalt übertreten können. Schüler einer größeren Realanstalt sind nämlich mit
dem 14. Lebensjahre 5*/z Jahre in der Schule, es ist somit einem einigermaßen begabten Schüler möglich, ohne Privatstunden, die früher nötig waren, in eine VI. Klasse einzutreten. Mag man es aber nicht undankbar nennen, wenn der nun so sehr nahe liegende Wunsch ausgesprochen wird, die Schüler möchten im 8 Jahr in die Realschule eintreten und zwar im Herbst. 3 Lehrer können je 2 Ab- teilungen wohl beschäftigen, (wie z. B. in Freuden- stidt) und damit wäre die Möglichkeit gegeben, die Schüler hier so weit zu bringen, daß sie direkt m die VII. Klasse einer Realanstalt eintreten können. Nur 1 Jahr wären sie dann noch vom Einjährigen- Examen entfernt. Mit entsprechender Nachhilfe würden ja jetzt schon einigermaßen begabte Schüler nach I V 2 Jahren das Einjährige erstehen können. Muß man denn gerade ein Feind der Lateinschule sein, wenn man darauf hinweist, daß ein Lehrer genügen würde? Jedem das Seine. Allein es liegt doch klar am Tage, daß hier die Realschule diejenige Schuleinrichtung ist, die das erste Recht der Berücksichtigung für sich in Anspruch nehmen darf. Soll etwa die Entwicklung der Realschule hintan gehalten werden wegen der paar Knaben, die die Lateinschule besuchen? Zeigt es nicht genug recht- lichen Sinn, wenn zugegeben wird, daß eine Oberamtsstadt einer Lateinschule bedarf? Keineswegs müßte bei der hohen Behörde die gänzliche Aufhebung der Latein-Kvllaboraturklasse beantragt werden. Es würde ja recht wohl ein Vermittlungsvorschlag genügen und zwar in der Weise, daß, solange die jetzige geringe Schülerzahl vorhanden ist, die Lateinschule einklasstg bliebe. Würde die Lateinschule wieder stärker bevölkert, so könnte ja jeden Augenblick diese Klasse wieder errichtet werden, da der Kollaborator beide Examina gemacht hat und also jederzeit der einen oder anderen Schule dienen kann. Eine einklassige Schule aber genügt gegenwärtig vollständig. Darum rufen wir beim beginnenden Schuljahr den Lehrkräften zu: Nur frisch ans Werk, euer Fleiß und eure Hingebung wird sich bewähren! Immer regeres Interesse wird der Schule entgegengebracht, sie muß gedeihen, und der noch kleine Schritt wird endlich, aber je bälder, desto besser, auch geschehen.
> Nagold. Für die Gemeinden unseres Bezirks, welche viel Viehzucht haben und ihre Milch nicht rentabel genug verwerten können, dürfte Nachstehendes aus einem Bortrage des Herrn Oberamtmann Filser in Hcidenheim über Molkereigenossenschaften interessant sein. Filser betont zunächst, wie der Landwirt bei den gegenwärtigen die Landwirtschaft drückenden Verhältnissen genötigt werde, durch Selbsthilfe seine Wirtschaft rentabler zu gestalten. Die Lösung dieser Frage sei hauptsächlich in der Milchwirtschaft zu suchen. Bei der gewöhnlichen bäuerlichen Butterbereitung seien zur Gewinnung von 1 Pfund Butter 17 Liter Milch erforderlich. Das Pfd. Sauerbutter werde zu 70 verkauft, somit komme auf 1 Liter Milch die Bareinnahme von 4 dazu der Wert der Buttermilch 2 Vs—3 ^ gerechnet, so löst der Bauer aus 1 Liter Milch 7 Ganz anders ist die Sache beim Molkereibetriebe. Jede Molkerei zahlt dem Lieferanten pro Liter Milch wenigstens 7 , außerdem werde die Magermilch
zurückgegeben, die 3 L pro Liter repräsentiere, so daß der Bauer für jedes Liter Milch 3 ^ mehr als bei der Hausbutterbcreitung bekomme. Nimmt man eine Gemeinde an, welche 700—800 Kühe be-