Uebergangszeit wesentliche Erleichterungen zugestanden worden.
Hiernach vermindert sich zunächst die Wartezeit für die Invalidenrente zu Gunsten derjenigen Versicherten, welche während der ersten fünf Kalenderjahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwerbsunfähig werden und für welche während der Dauer eines Beitragsjahres ans Grund der Bcv- sicherungspfficht die gesetzlichen Beiträge errichtet worden sind, um diejenige Zahl von Wochen, während deren sie nachweislich vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in einem Ar- bcits- oder Dienstverhältnis gestanden haben, welches nach dem Gesetze die Vcrsichernngspflicht begründen würde. Nehmen wir also z. B. an, daß das Gesetz am I. Januar 1891 in Kraft treten sollte, dann kann ein Versicherter, der 47 Wochen später, also am 25. November 1891 erwerbsunfähig wird, Invalidenrente beanspruchen dafern für ihn in der ganzen Zeit vom 1. Januar bis 25. November 1891 Beiträge geleistet worden sind und er außerdem nachweist, daß er in der Zeit vom 25. Nov. 1886 bis
1. Januar 1891 mindestens 188 Wochen gearbeitet hat. Militärdienst und Krankheit werden in der Regel in die Beitrags- bezw. Arbeitszeit eingerechnet, bedürfen aber gleichfalls der Bescheinigung. Die 188 Wochen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes kommen dann dem Versicherten zugute, gleich als ob es Beitragswochen wären, obwohl für dieselben in Wirklichkeit keine Beiträge geleistet worden sind.
Aehnlich ist es bei der Altersrente. Hier vermindert sich die Wartezeit für Versicherte, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes das 40. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis liefern, daß sie während der dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar vorangegangenen chrei Kalenderjahre insgesamt mindestens 141 Wochen hindurch thatsächlich in einem nach diesem Gesetze die Ver- sichernngspflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhältnis gestanden haben, um so viele Beitragsjahre, als ihre Lebensjahre zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes die Zahl 40 übersteigen. Tritt also z. B. das Gesetz am 1. Januar 1891 in Kraft, so wird ein versicherungspflichtiger Arbeiter, der am
2. Januar 1891 das 70. Lebenjahr vollendet, ohne weiteres Altersrente empfangen, vorausgesetzt, daß er den erforderlichen Arbeitsnachweis für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 1. Jan. 1891 erbringen kann.
Was folgt daraus? Daß jede Person, welche dem Gesetze unterworfen sein wird, rechtzeitig daran denken muß, sich die erforderlichen Nachweise für die Uebergangszeit zu verschaffen. Krankheit wird durch die Kasfenvorständc oder die Gemeindebehörden bescheinigt, Militärdienst durch die Militärpapiere nach- gewiescn. Der Nachweis der Beschäftigung ist dagegen durch Bescheinigung der für die in Betracht kommenden Beschäftigungsortc zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder durch eine von einer öffentlichen Behörde beglaubigte Bescheinigung der Arbeitgeber zu führen. Deshalb möge jeder Arbeiter und Dienstbvte darauf bedacht sein, sich diese Nachweise, *) wenn irgend möglich, bis zum 25. Nov. 1886 zurück zu sichern. Handelt es sich dabei um Arbeitsverhältnsfc, welche inzwischen wieder gelöst worden sind, so versäume man keine Zeit. Der frühere Arbeitgeber kann sterben oder auswandern, die ehemaligen Arbeirsgenossen find nicht mehr zu ermitteln oder wissen sich später nicht mehr genau zu erinnern. Deshalb lhut in solchen Fällen Eile not. Von dem Besitze eines solchen Nachweises, von dem rechtzeitigen Anträge auf Erteilung desselben kann es künftig abhängcn, ob Jemand eine Rente von jährlich mehr als 100 ^ erhält oder leer ausgeht. Auch ist es für Personen, welche z. Z. älter als 58 sind, erforderlich, sich gleichzeitig für die Zeit vom 1. Januar 1888 die Höhe des erhaltenen Lohnes bescheinigen zu lassen, da dieser auf die Höhe der Rente von wesentlichem Einfluß sein und der Besitz einer solchen Bescheinigung unter Umständen die jährliche Altersrente um einen Betrag bis zu fast 85 steigern wird.
Es ist dringend zu wünschen, daß die Kenntnis dieser Bestimmungen möglichst weit verbreitet werde. Arbeitgeber und andere Personen, welchen sich sonst Gelegenheit bietet, werden sich ein großes Verdienst um die ihnen nahestehenden Arbeiterkreise erwerben können, wenn sic dieselben wiederholt hie- rgyf aufmerksam machen und über die Folgen einer ctwa!genj NaHlässigkeit >n dieser Beziehung aufklären wollten.
*) Mir Rücksicht aus dic lucr erörterte Notwendigkeit der Beschaffung der erforderlichen Nachweise liegt dem Bundesrat der Entwurf einer Verordnung vor, welche die Inkraftsetzung des A I4o des Gesetzes, betreffend die Invalidität»- und Altersversicherung, L. ff die sofortige Einführung der Ge- dühren- und Stcmpclsreihcit für die bezüglichen Urkunden bezwickt.
Tages-Nerrigkeiterr.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 10. Jan. Eine Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 29. Dezember, betr. die Vergütung für die Na- tnralvcrpflegung der Truppen für das Jahr 1890. Danach ist an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren : a. für die volle Tageskost mit Brot 80 b. für die Mittagskost m. B. 40 --s, o. B. 35 v. für die Abendkost m. B. 25 --f, o. B. 20 , ck. für
die Morgenkost m. B. 15 o. B 10 --s.
Ulm, 8. Januar. Seit Beginn der Restauration des Münsters wurden auf dieselbe 3,351,812 ^ verwendet, wovon auf die 2 Chortürme und den Hauptturm 2,700,090 ^ entfallen. An dieser Summe hat die Stadt 745,017 ^ 63 getragen.
Crailsheim, 9. Jan. Gestern wurde ein Stromer dem K. Oberamte vorgefürt und von dem Assistenten in Verhör genommen. Dieser wurde aber von dem Stromer überfallen und durch Messerstiche verwundet, die jedoch nicht lebensgefährlich sind. Der Verbrecher giebt als Beweggrund der Unthat die Absicht an, Versorgung auf einem Strafplatze zu finden.
Aus München kommt die Kunde, daß Reichsrat Geheimrat Dr. v. Dö llinger gestern, Freitag, abends gestorben ist. Derselbe war vor mehreren Tagen an der Influenza erkrankt, doch hatte er den Anfall schon glücklich überstanden, als er am Donnerstag abend neuerdings schwer erkrankte. In Döllinger, der ein Alter von nahezu 91 Jahren erreicht hat, ist einer der hervorragendsten Theologen der Gegenwart gestorben. Wiederholteü Bitten und Aufforderungen, sich der vollendeten Thatsache zu beugen und das neue Dogma anzuerkennen, hat Döllinger stets nur die Erklärung entgegengesetzt, daß er sein Alter nicht mit einer Lüge beflecken wolle, daß ein nach 18 Jahrhunderten neu gemachtes Dogma für ihn ein Unding sei. Seit 1873 war Döllinger Präsident der Akademie der Wissenschaften in München und hielt als solcher eine Reihe von Reden, die zum Teil als Broschüren, zum Teil in der Allgemeinen Zeitung veröffentlicht worden find. Er war Mitglied der historischen Kommission der Akademie und Vorsitzender des OcdenskapiwS des i bayerischen Maximiliansordeus für Kunst und Wissenschaft. Als gelehrter Kirchenhistoriker genießt er auch unter den Protestanten hohes Ansehen.
Berlin, 8. Jan. Die Leiche der Kaiserin bleibt bis morgen abend im Palais, wird daun ein- gcsargt, zwischrn 10 und I I Uhr mit denselben Feierlichkeiten wie bei der Beisetzung Kaiser Wilhelms I. nach der großen Schloßkapellc im Schlosse getragen, und bleibt hier anfbewahrt bis zum Samstag. Die Beisetzung erfolgt Samstag vormittags 11 Uhr. Der Zug wird in derselben Ordnung wie bei Kaiser Wilhelm nach Charlotteuburg gehen. Der Sarg bleibt neben dem des Kaisers Wilhelm stehen, bis der Ausbau des Mausoleums erfolgt ist.
Berlin. 9. Jan. Gestern mittag gegen 1 und 2 Uhr wurde die Leiche der verewigten Kcuserin geöffnet und einbalsamicrt. — Heute erfolgte die feierliche Einsegnung der Leiche. — Der Präsident v. Levetzow hat namens des Reichstags einen Kranz von Palmen, weißen Rosen und weißen Kamelien am Sarge der Kaiserin niedergelegt. Die Bänder der schwarz geränderten weißen Atlasschleisc tragen die Inschrift: „Der deutsche Reichstag der ersten deutschen Kaiserin, 9. Januar 1890", sowie die Worte: „Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen."
Berlin, 10. Januar. Gestern abend um 10 Uhr, nach dem Trauergottesdienst fand in der Haus- kapclle des Palais die Einsegnung der Leiche der Kaiserin statt und hernach die Ucbcrsührung in die Schloßkapellc unter Begleitung einer Schwadron Garde du Corps. Der Kaiser, der Grvßherzog und die Großherzogin von Baden folgten zu Fuß dem von 12 Unteroffizieren des Augusta-Regiments ge
tragenen Sarge unter Begleitung von Fackelträgern und unter Glocken^elaute. Die Kaiserin und die Erb- prinzeffm von Meiningen fuhren nach dem Schloß. Das Offizierkorps des 4. Gardc-Reg. Kaiserin Augusta versammelte sich gestern abend im königlichen Palais, um Abschied zu nehmen von dem langjährigen Chef des Regiments der weiland Kaiserin-Großmutter. Der Kaiser empfing das nachmittags hier cintreffendc kombinierte Bataillon des 4. Garde-Regiments, führte dasselbe nach dem Schloßhof und richtete eine Ansprache an dasselbe, daraus hinweisend, welch eine wehmütige Veranlassung der Herbeorderung zu Grunde liege. Er teilte mit, das Regiment werde hinfort den Namen „4. Garde-Grenadier-Reg. Kaiserin Augusta" führen.
Der Leichenbefund ergab als mutmaßliche Todesursache Lnngen-Emphysem (Erweiterung der Lungenzcllen). Die Kaiserin vermachte ihr Palais unter den Linden in Berlin und das Schloß zu Babelsberg dem Kaiser, der Großhcrzogin von Baden aber 4 Millionen Mark: außerdem bestimmte sie viele Legate.
Nächsten Sonntag wird Kaiser Wilhelm den französischen Botschafter Herbette in Berlin empfangen, um die Beileidskundgebung der französischen Regierung entgegenzunchmcn.
Bcrli n.' 10. Jan. Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge beabsichtigte der Reichskanzler nach Berlin zu kommen, um der Veisctzungsfeier für die Kaiserin Augusta beiznwohnen. Der Kaiser hat jedoch aus eigenem Antriebe dem Fürsten Bismaik besohlen, 'daß er mit Rücksicht auf die Schonung seiner Gesundheit sich von den anstrengenden Feierlichkeiten fernhalte und seinen Landaufenhalt in Friedrichsruh nicht unterbreche.
Der Kaiser hat den Befehl erteilt, daß die „Kreuzzeitung" in den königlichen Schlössern nicht mehr aufliegen oder gehalten werden soll.
Bon zuständiger Seite wird der Kreuzzeituug gemeldet, die Angabe von einer Neujahrsansprache des Kaisers an die Offiziere bei der Paroleausgabe ist vollständig erfunden. Der Kaiser hielt keinerlei Ansprache.
Berlin, 10. Jan. Die Kaiserin Friedrich ist mit den Prinzessinnen Viktoria und Margarethe heute morgens 7 Uhr cingetroffcn.
Deut s ch er Reichstag Am Donnerstag begann die zweite Beratung des Marinctats. Abg. von Franken- ft c i n (Etr.) bekämpfte die Forderung für einen neuen Vizeadmiral, der die alljährlich zu bildende Manövers!ottc kommandieren soll, mit Rücksicht auf die Finanzlage. Staatssekretär Heu Sn er bezeichnet diese Forderung als unbedingt nötig, weil die Stationschcf, welche jetzt das Manöverge- schwadcr kommandieren, dadurch zu lange von ihrem eigentlichen Dienst ferngehalten würden. Abg. Rickcrt streif.) svricbt gegen die Mehrfordcrnngen im diesjährigen Marinectat im allgcmeincn. liniere Flotte sei stark genug, um einen Angriff auf nnierc Küsten abznwehre» , und mehr sei nicht nötig. Eine Marinemacht ersten Ranges könne Deutschland nie werden, dazu fehle uns das Geld. Abg. von Bennigsen lnatlib.) weist darauf hin, dass Deutschland eine starke Flotte haben müsse, wenn cs in einem großen Kriege die Blockade seiner .Häfen verhindern wolle. Mit der Küffcnvcr- teidignng allein sei es nicht gcthan, wir müssen auch Vorstöße gegen den Feind machen können. Schließlich wird der geforderte neue Vizeadmiral bewilligt, hingegen zwei Kcrpitäns- nnd drei LienIenantSstcllcn gestrichen. Der Rest der ordentlichen Ausgaben wird ohne weitere erhebliche Debatte bewilligt, und die Sitzung dann ans Freitag 12 Uhr vertagt.
Die Budgetkommission des Reichstags hat die für den Erweiterungsbau des Postamtes in Frankfurt a. M. (kaiserliches Absteigequartier) bestimmte Bauratc am Donnerstag abgelehnt. Es soll ein anderweitcS Arrangement getroffen werden, da man darin übcreinstimmtc, daß die Zustände im alten Postgebäude unhaltbar seien.
Die Amsterdamer Meldung, die Atchinefeu hätten sich rauchlosen Pulvers bedient bei ihrem Aufstaude, wird bestätigt und erweckt hier grvßes Aufsehen.
Kommerzienrat Laurenz in Oftrup (Westfalen) hat aus Anlaß seiner silbernen Hochzeit für die Arbeiter seiner Fabrik 50 000 „jL zu Unterftützungs- zw ecken ausgesetzt.
Oesterreich-Ungarn.
Der Wiener Gemeinderat gewährte den genossenschaftlichen Krankenkassen, deren Geldbestände infolge der Grippe stark in Anspruch genommen werden, einen Zuschuß von 10 000 ff.
Frankreich.
Lins Paris wird über den Anfang des neuen Jahres geschrieben: Der NeujahrSmarkt war diesmal schlechter, als seit langer Zeit. Die tausende kleinere-
Geschäftsleute, zu fetzen pslec den. Hauptu ist die Jnflue: ein Viertel nl Hans, keine Z wenn auch de mit wenigen auch die grof schwer geschad lager berechw Sehr heftig n wo eine tägli
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